Rheinland-Pfalz · kreisfreie Stadt
Was der Kita-Platz in Kaiserslautern kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Kaiserslautern für Kinder unter 2 Jahren im Ganztagsbereich (über 7 Std./Tag) 440,00 € im Monat. Bis 21.600 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 50.401 Euro gilt der Höchstsatz von 440,00 €. Das sind 9 Prozent unter dem Mittel der 8 hier erhobenen Stellen.
- 440,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 21.600 Euro
- Beitragsfrei
- 440,00 €
- Höchstsatz
- 10
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 8 Std.
Jahreseinkommen
ab 50.401 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Kaiserslautern für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Kaiserslautern zahlen
- Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.01.2025, für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder im Hort
- Die Beiträge für Teilzeitbereich (bis 7 Std./Tag), Ganztagsbereich (über 7 Std./Tag), einzeln und im Verlauf
- Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Jugend und Sport als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 21.600 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Kaiserslautern gar nichts. Ab 50.401 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 21.600 Euro: ein Euro mehr kostet 165,00 € im Monat.
Was Eltern in Kaiserslautern tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- Ganztagsbereich (über 7 Std./Tag)
180,00 €
im Monat
Einkommensstufe 3 von 10, das macht 2.160 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- Ganztagsbereich (über 7 Std./Tag)
440,00 €
im Monat
Einkommensstufe 10 von 10, das macht 5.280 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- Ganztagsbereich (über 7 Std./Tag)
440,00 €
im Monat
Einkommensstufe 10 von 10, das macht 5.280 Euro im Jahr.
Grundlage ist Anlage 1 zur Kindertagesstättensatzung der Stadt Kaiserslautern, Tabelle zur Bestimmung des einkommensabhängigen Elternbeitrages für Kindertagesstättenkinder im Alter unter zwei Jahren und Schulkinder sowie für Kinder, die im Rahmen der Kindertagespflege betreut werden, gültig ab 01.01.2025, vom Stadtrat am 09.09.2024 beschlossen, Fassung vom 01.01.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist das monatliche Einkommen der Familie, ermittelt nach § 82 Abs. 1 und 2 Nr. 1 und 2 SGB XII und der Verordnung zu § 82 SGB XII. § 5 Abs. 1 der Kindertagesstättensatzung zählt dazu in der Regel das Einkommen der Eltern oder Sorgeberechtigten und der Kinder, ausdrücklich einschließlich des Kindergelds. Die Tabelle selbst nennt Monatsbeträge; hier stehen sie als Jahreswerte, damit sich die Stellen vergleichen lassen.
| Jahreseinkommen | unter 2 Jahren | Schulkinder im Hort |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 180,00 € | - |
| 55.000 Euro | 440,00 € | - |
| 90.000 Euro | 440,00 € | - |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 10.560,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen im Ganztagsbereich (über 7 Std./Tag) zahlt in Kaiserslautern von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 10.560,00 €, verteilt auf 24 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 2 Jahren | 24 | 440,00 € | 10.560,00 € |
| Zusammen | 24 | - | 10.560,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage 1 zur Kindertagesstättensatzung der Stadt Kaiserslautern, Tabelle zur Bestimmung des einkommensabhängigen Elternbeitrages für Kindertagesstättenkinder im Alter unter zwei Jahren und Schulkinder sowie für Kinder, die im Rahmen der Kindertagespflege betreut werden, gültig ab 01.01.2025, vom Stadtrat am 09.09.2024 beschlossen, Fassung vom 01.01.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Jugend und Sport.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Kaiserslautern sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 2 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
21.600 bis 50.401 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 2 Jahren / Schulkinder im Hort
In Kaiserslautern sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
Teilzeitbereich (bis 7 Std./Tag), Ganztagsbereich (über 7 Std./Tag)
Kaiserslautern bietet 2 Stufen an. Zwischen Teilzeitbereich (bis 7 Std./Tag) und Ganztagsbereich (über 7 Std./Tag) liegen bei gleichem Einkommen 40,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Die Zahl der Kinder ist die zweite Achse der Tabelle, nicht ein nachträglicher Abschlag. Gezählt werden nach Fußnote 3 die Ki und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 440,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Kaiserslautern festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Jugend und Sport.
Zuständig ist Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Jugend und Sport. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Rheinland-Pfalz.
Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren
10 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | Teilzeitbereich (bis 7 Std./Tag) | Ganztagsbereich (über 7 Std./Tag) |
|---|---|---|
| bis 21.600Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 21.601 bis 27.600Euro | 125,00 € | 165,00 € |
| 27.601 bis 30.000Euro | 140,00 € | 180,00 € |
| 30.001 bis 32.400Euro | 160,00 € | 200,00 € |
| 32.401 bis 36.000Euro | 185,00 € | 225,00 € |
| 36.001 bis 39.600Euro | 215,00 € | 255,00 € |
| 39.601 bis 43.200Euro | 250,00 € | 290,00 € |
| 43.201 bis 46.800Euro | 290,00 € | 330,00 € |
| 46.801 bis 50.400Euro | 340,00 € | 380,00 € |
| über 50.400Euro | 400,00 € | 440,00 € |
| Jahreseinkommen | Teilzeitbereich (bis 7 Std./Tag) | Ganztagsbereich (über 7 Std./Tag) |
|---|---|---|
| bis 21.600Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 21.601 bis 27.600Euro | 93,75 € | 123,75 € |
| 27.601 bis 30.000Euro | 105,00 € | 135,00 € |
| 30.001 bis 32.400Euro | 120,00 € | 150,00 € |
| 32.401 bis 36.000Euro | 138,75 € | 168,75 € |
| 36.001 bis 39.600Euro | 161,25 € | 191,25 € |
| 39.601 bis 43.200Euro | 187,50 € | 217,50 € |
| 43.201 bis 46.800Euro | 217,50 € | 247,50 € |
| 46.801 bis 50.400Euro | 255,00 € | 285,00 € |
| über 50.400Euro | 300,00 € | 330,00 € |
| Jahreseinkommen | Teilzeitbereich (bis 7 Std./Tag) | Ganztagsbereich (über 7 Std./Tag) |
|---|---|---|
| bis 21.600Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 21.601 bis 27.600Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 27.601 bis 30.000Euro | 70,00 € | 90,00 € |
| 30.001 bis 32.400Euro | 80,00 € | 100,00 € |
| 32.401 bis 36.000Euro | 92,50 € | 112,50 € |
| 36.001 bis 39.600Euro | 107,50 € | 127,50 € |
| 39.601 bis 43.200Euro | 125,00 € | 145,00 € |
| 43.201 bis 46.800Euro | 145,00 € | 165,00 € |
| 46.801 bis 50.400Euro | 170,00 € | 190,00 € |
| über 50.400Euro | 200,00 € | 220,00 € |
Beitragstabelle für Schulkinder im Hort
10 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | Teilzeitbereich (bis 7 Std./Tag) |
|---|---|
| bis 21.600Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| 21.601 bis 27.600Euro | 125,00 € |
| 27.601 bis 30.000Euro | 140,00 € |
| 30.001 bis 32.400Euro | 160,00 € |
| 32.401 bis 36.000Euro | 185,00 € |
| 36.001 bis 39.600Euro | 215,00 € |
| 39.601 bis 43.200Euro | 250,00 € |
| 43.201 bis 46.800Euro | 290,00 € |
| 46.801 bis 50.400Euro | 340,00 € |
| über 50.400Euro | 400,00 € |
| Jahreseinkommen | Teilzeitbereich (bis 7 Std./Tag) |
|---|---|
| bis 21.600Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| 21.601 bis 27.600Euro | 93,75 € |
| 27.601 bis 30.000Euro | 105,00 € |
| 30.001 bis 32.400Euro | 120,00 € |
| 32.401 bis 36.000Euro | 138,75 € |
| 36.001 bis 39.600Euro | 161,25 € |
| 39.601 bis 43.200Euro | 187,50 € |
| 43.201 bis 46.800Euro | 217,50 € |
| 46.801 bis 50.400Euro | 255,00 € |
| über 50.400Euro | 300,00 € |
| Jahreseinkommen | Teilzeitbereich (bis 7 Std./Tag) |
|---|---|
| bis 21.600Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| 21.601 bis 27.600Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| 27.601 bis 30.000Euro | 70,00 € |
| 30.001 bis 32.400Euro | 80,00 € |
| 32.401 bis 36.000Euro | 92,50 € |
| 36.001 bis 39.600Euro | 107,50 € |
| 39.601 bis 43.200Euro | 125,00 € |
| 43.201 bis 46.800Euro | 145,00 € |
| 46.801 bis 50.400Euro | 170,00 € |
| über 50.400Euro | 200,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Kaiserslautern liegt 9 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Kaiserslautern
440,00 €
im Monat
Göttingen
652,00 €
im Monat
Unterschied
212,00 €
im Monat
Das sind 2.544,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 8 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 397,00 € bis 652,00 €, der Mittelwert liegt bei 485,00 €. Kaiserslautern liegt damit 9 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Die Zahl der Kinder ist die zweite Achse der Tabelle, nicht ein nachträglicher Abschlag. Gezählt werden nach Fußnote 3 die Kinder im Haushalt der Familie, für die Kindergeld bezogen wird, unabhängig davon, ob sie betreut werden. Der Beitrag beträgt bei zwei Kindern 75 und bei drei und mehr Kindern 50 Prozent. Eine Freistellung ab dem vierten Kind gibt es anders als in Koblenz und Mainz nicht, die dritte Spalte heißt ausdrücklich drei und mehr. Eine Ausnahme durchbricht das Verhältnis mit Absicht: In der zweiten Stufe steht für drei und mehr Kinder 0,00 Euro statt der rechnerischen 62,50 und 82,50. Die Stadt hat das dreimal selbst erklärt, in der Beschlussvorlage, in der Pressemitteilung und im Amtsblatt: Bei drei oder mehr Kindern ist auch die zweite Stufe beitragsfrei.
Verpflegung. Die Beitragstabelle regelt die Verpflegung nicht. Das ist die Aufgabenteilung des Landesrechts: Nach § 26 Abs. 4 KiTaG wird für Mittagessen und Verpflegung ein gesonderter Beitrag erhoben, und den setzt der Träger der Einrichtung fest.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist das monatliche Einkommen der Familie, ermittelt nach § 82 Abs. 1 und 2 Nr. 1 und 2 SGB XII und der Verordnung zu § 82 SGB XII. § 5 Abs. 1 der Kindertagesstättensatzung zählt dazu in der Regel das Einkommen der Eltern oder Sorgeberechtigten und der Kinder, ausdrücklich einschließlich des Kindergelds. Die Tabelle selbst nennt Monatsbeträge; hier stehen sie als Jahreswerte, damit sich die Stellen vergleichen lassen. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Die Stadt trennt nicht nach Wochenstunden, sondern nach zwei Bereichen der täglichen Betreuungszeit. Maßgeblich ist dabei nicht die tatsächliche Anwesenheit: § 5 Abs. 2 der Satzung stellt darauf ab, ob die täglich vertraglich vereinbarte Besuchszeit sieben Zeitstunden übersteigt. Schulkinder im Hort zählen nach der Fußnote der Tabelle immer zum Teilzeitbereich, weil ihre Betreuungszeit am Nachmittag unter sieben Stunden liegt; für sie steht deshalb nur diese eine Spalte. Festgesetzt wird die Tabelle nicht vom Jugendhilfeausschuss allein: Nach § 5 Abs. 5 empfiehlt der Ausschuss, beschließen muss der Stadtrat, und das ist am 09.09.2024 geschehen. Die Anlage ist im Amtsblatt vom 27.09.2024 nicht mitabgedruckt worden, obwohl § 5 Abs. 7 sie zum Bestandteil der Satzung erklärt; die Stadt verweist für die Tabelle auf das Ratsinformationssystem, und die dort hängende Datei ist mit der aus dem Ortsrecht bitgleich. Eine Falle steckt in der Adresse: Unter dem Pfad mit dem Verzeichnis pdf liegt weiterhin die Satzung von 2016 samt der Tabelle von 2018, und sie ist der erste Treffer jeder Suchmaschine. Die geltende Fassung liegt eine Ebene höher. Auf dem Tabellenblatt steht unter den Fußnoten ein abgeschnittener Block mit vier Regelsatzwerten; er ist ein stehengebliebener Excel-Druckbereich, keine Beitragsangabe, und wird hier nicht übernommen.
Häufige Fragen aus Kaiserslautern
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Kaiserslautern?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren im Ganztagsbereich (über 7 Std./Tag) 440,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 440,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Kaiserslautern den Höchstsatz?
- Ab 50.401 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist das monatliche Einkommen der Familie, ermittelt nach § 82 Abs. 1 und 2 Nr. 1 und 2 SGB XII und der Verordnung zu § 82 SGB XII. § 5 Abs. 1 der Kindertagesstättensatzung zählt dazu in der Regel das Einkommen der Eltern oder Sorgeberechtigten und der Kinder, ausdrücklich einschließlich des Kindergelds. Die Tabelle selbst nennt Monatsbeträge; hier stehen sie als Jahreswerte, damit sich die Stellen vergleichen lassen.
- Wer setzt den Beitrag in Kaiserslautern fest?
- Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Jugend und Sport. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Kaiserslautern für Geschwisterkinder?
- Die Zahl der Kinder ist die zweite Achse der Tabelle, nicht ein nachträglicher Abschlag. Gezählt werden nach Fußnote 3 die Kinder im Haushalt der Familie, für die Kindergeld bezogen wird, unabhängig davon, ob sie betreut werden. Der Beitrag beträgt bei zwei Kindern 75 und bei drei und mehr Kindern 50 Prozent. Eine Freistellung ab dem vierten Kind gibt es anders als in Koblenz und Mainz nicht, die dritte Spalte heißt ausdrücklich drei und mehr. Eine Ausnahme durchbricht das Verhältnis mit Absicht: In der zweiten Stufe steht für drei und mehr Kinder 0,00 Euro statt der rechnerischen 62,50 und 82,50. Die Stadt hat das dreimal selbst erklärt, in der Beschlussvorlage, in der Pressemitteilung und im Amtsblatt: Bei drei oder mehr Kindern ist auch die zweite Stufe beitragsfrei.
- Ist das Mittagessen in Kaiserslautern im Beitrag enthalten?
- Die Beitragstabelle regelt die Verpflegung nicht. Das ist die Aufgabenteilung des Landesrechts: Nach § 26 Abs. 4 KiTaG wird für Mittagessen und Verpflegung ein gesonderter Beitrag erhoben, und den setzt der Träger der Einrichtung fest.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Jugend und Sport, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Quellen und Stand
- Anlage 1 zur Kindertagesstättensatzung der Stadt Kaiserslautern, Tabelle zur Bestimmung des einkommensabhängigen Elternbeitrages für Kindertagesstättenkinder im Alter unter zwei Jahren und Schulkinder sowie für Kinder, die im Rahmen der Kindertagespflege betreut werden, gültig ab 01.01.2025, vom Stadtrat am 09.09.2024 beschlossen Fassung vom 01.01.2025
- Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.