Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt
Was der Kita-Platz in Kreis Gütersloh kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Kreis Gütersloh für Kinder unter 2 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 315,00 € im Monat. Bis 30.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 100.001 Euro gilt der Höchstsatz von 730,00 €. Das sind 15 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 315,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 30.000 Euro
- Beitragsfrei
- 730,00 €
- Höchstsatz
- 12
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 100.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Kreis Gütersloh für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Kreis Gütersloh zahlen
- Alle 12 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder unter 2 Jahre und über 2 Jahre
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Kreis Gütersloh, Abteilung Jugend, Kindertagesbetreuung als zuständige Stelle, mit Anschrift und Rufnummer
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 30.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Kreis Gütersloh gar nichts. Ab 100.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 75.000 Euro: ein Euro mehr kostet 126,00 € im Monat.
Was Eltern in Kreis Gütersloh tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahre
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahre
- 45 Std./Woche
315,00 €
im Monat
Einkommensstufe 6 von 12, das macht 3.780 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahre
- 45 Std./Woche
699,00 €
im Monat
Einkommensstufe 11 von 12, das macht 8.388 Euro im Jahr.
Grundlage ist Beitragstabelle für Kindertageseinrichtungen im Kreis Gütersloh ab 01.08.2026, ohne die Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Das Jahreseinkommen im Sinne des § 51 KiBiz, also die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz.
| Jahreseinkommen | unter 2 Jahre | über 2 Jahre |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 315,00 € | 240,00 € |
| 90.000 Euro | 699,00 € | 530,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 20.520,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Kreis Gütersloh von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 20.520,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 2 Jahre | 24 | 315,00 € | 7.560,00 € |
| Kinder über 2 Jahre | 54 | 240,00 € | 12.960,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 20.520,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 12 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Beitragstabelle für Kindertageseinrichtungen im Kreis Gütersloh ab 01.08.2026, ohne die Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreis Gütersloh, Abteilung Jugend, Kindertagesbetreuung.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Kreis Gütersloh sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
30.000 bis 100.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 2 Jahre / über 2 Jahre
In Kreis Gütersloh sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Kreis Gütersloh bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 262,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Für Geschwisterkinder gilt § 51 Abs. 4 KiBiz zusammen mit der Elternbeitragssatzung des Kreises.
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 730,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Kreis Gütersloh festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreis Gütersloh, Abteilung Jugend, Kindertagesbetreuung.
Zuständig ist Kreis Gütersloh, Abteilung Jugend, Kindertagesbetreuung, Auf dem Stempel 5, 33334 Gütersloh. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahre
12 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 35.000Euro | 58,00 € | 74,00 € | 97,00 € |
| 35.001 bis 40.000Euro | 90,00 € | 116,00 € | 151,00 € |
| 40.001 bis 45.000Euro | 122,00 € | 159,00 € | 207,00 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 153,00 € | 201,00 € | 261,00 € |
| 50.001 bis 55.000Euro | 186,00 € | 244,00 € | 315,00 € |
| 55.001 bis 60.000Euro | 219,00 € | 286,00 € | 369,00 € |
| 60.001 bis 65.000Euro | 251,00 € | 327,00 € | 424,00 € |
| 65.001 bis 75.000Euro | 325,00 € | 418,00 € | 509,00 € |
| 75.001 bis 85.000Euro | 406,00 € | 521,00 € | 635,00 € |
| 85.001 bis 100.000Euro | 448,00 € | 573,00 € | 699,00 € |
| über 100.000Euro | 468,00 € | 599,00 € | 730,00 € |
Beitragstabelle für Kinder über 2 Jahre
12 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 35.000Euro | 38,00 € | 50,00 € | 66,00 € |
| 35.001 bis 40.000Euro | 65,00 € | 84,00 € | 109,00 € |
| 40.001 bis 45.000Euro | 91,00 € | 117,00 € | 152,00 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 116,00 € | 151,00 € | 196,00 € |
| 50.001 bis 55.000Euro | 142,00 € | 185,00 € | 240,00 € |
| 55.001 bis 60.000Euro | 170,00 € | 219,00 € | 284,00 € |
| 60.001 bis 65.000Euro | 195,00 € | 252,00 € | 326,00 € |
| 65.001 bis 75.000Euro | 246,00 € | 315,00 € | 386,00 € |
| 75.001 bis 85.000Euro | 310,00 € | 394,00 € | 481,00 € |
| 85.001 bis 100.000Euro | 339,00 € | 434,00 € | 530,00 € |
| über 100.000Euro | 356,00 € | 454,00 € | 552,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Kreis Gütersloh liegt 15 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Kreis Gütersloh
730,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
340,00 €
im Monat
Das sind 4.080,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Kreis Gütersloh liegt damit 15 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Für Geschwisterkinder gilt § 51 Abs. 4 KiBiz zusammen mit der Elternbeitragssatzung des Kreises.
Verpflegung. Das Mittagessen ist im Elternbeitrag nicht enthalten und wird vom Träger der Einrichtung gesondert berechnet.
Welches Einkommen zählt. Das Jahreseinkommen im Sinne des § 51 KiBiz, also die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Die Tabelle gilt ausdrücklich nicht für den ganzen Kreis: Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben eigene Jugendämter und eigene Beiträge. Wer im Kreis wohnt, muss also zuerst prüfen, ob seine Stadt dazugehört. Ungewöhnlich ist außerdem die Fortschreibung: Die Beiträge steigen jedes Jahr zum 1. August automatisch mit den Kindpauschalen nach § 37 KiBiz, kaufmännisch gerundet auf volle Euro. Deshalb trägt diese Tabelle als einzige im Bestand keine Nachkommastellen.
Häufige Fragen aus Kreis Gütersloh
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Kreis Gütersloh?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 315,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 12 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 730,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Kreis Gütersloh den Höchstsatz?
- Ab 100.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Das Jahreseinkommen im Sinne des § 51 KiBiz, also die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz.
- Wer setzt den Beitrag in Kreis Gütersloh fest?
- Kreis Gütersloh, Abteilung Jugend, Kindertagesbetreuung, Auf dem Stempel 5, 33334 Gütersloh. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Kreis Gütersloh für Geschwisterkinder?
- Für Geschwisterkinder gilt § 51 Abs. 4 KiBiz zusammen mit der Elternbeitragssatzung des Kreises.
- Ist das Mittagessen in Kreis Gütersloh im Beitrag enthalten?
- Das Mittagessen ist im Elternbeitrag nicht enthalten und wird vom Träger der Einrichtung gesondert berechnet.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreis Gütersloh, Abteilung Jugend, Kindertagesbetreuung, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Beitragstabelle für Kindertageseinrichtungen im Kreis Gütersloh ab 01.08.2026, ohne die Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl Fassung vom 01.08.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.