Zum Inhalt springen
Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt

Was der Kita-Platz in Kreis Gütersloh kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Kreis Gütersloh für Kinder unter 2 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 315,00 € im Monat. Bis 30.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 100.001 Euro gilt der Höchstsatz von 730,00 €. Das sind 15 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.

315,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 30.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

730,00 €
Höchstsatz

ab 100.001 Euro

12
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Kreis Gütersloh für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Kreis Gütersloh zahlen
  • Alle 12 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder unter 2 Jahre und über 2 Jahre
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Kreis Gütersloh, Abteilung Jugend, Kindertagesbetreuung als zuständige Stelle, mit Anschrift und Rufnummer

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 30.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Kreis Gütersloh gar nichts. Ab 100.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 75.000 Euro: ein Euro mehr kostet 126,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Kreis Gütersloh tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 2 Jahre, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahre
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahre
  • 45 Std./Woche

315,00 €

im Monat

Einkommensstufe 6 von 12, das macht 3.780 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahre
  • 45 Std./Woche

699,00 €

im Monat

Einkommensstufe 11 von 12, das macht 8.388 Euro im Jahr.

Grundlage ist Beitragstabelle für Kindertageseinrichtungen im Kreis Gütersloh ab 01.08.2026, ohne die Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Das Jahreseinkommen im Sinne des § 51 KiBiz, also die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz.

Jahreseinkommenunter 2 Jahreüber 2 Jahre
30.000 Eurofreifrei
55.000 Euro315,00 €240,00 €
90.000 Euro699,00 €530,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 20.520,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Kreis Gütersloh von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 20.520,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder unter 2 Jahre24315,00 €7.560,00 €
Kinder über 2 Jahre54240,00 €12.960,00 €
Zusammen78-20.520,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 12 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Das Jahreseinkommen im Sinne des § 51 KiBiz, also die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz.

Beitrag im Monat

207,00 €

Einkommensstufe
4 von 12
Stufe reicht
40.001 bis 45.000 Euro
Im Jahr
2.484,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Beitragstabelle für Kindertageseinrichtungen im Kreis Gütersloh ab 01.08.2026, ohne die Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreis Gütersloh, Abteilung Jugend, Kindertagesbetreuung.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Kreis Gütersloh sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

30.000 bis 100.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 2 Jahre / über 2 Jahre

In Kreis Gütersloh sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Kreis Gütersloh bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 262,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Für Geschwisterkinder gilt § 51 Abs. 4 KiBiz zusammen mit der Elternbeitragssatzung des Kreises.

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 730,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Das Mittagessen ist im Elternbeitrag nicht enthalten und wird vom Träger der Einrichtung gesondert berechnet.

Wer den Beitrag in Kreis Gütersloh festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreis Gütersloh, Abteilung Jugend, Kindertagesbetreuung.

Zuständig ist Kreis Gütersloh, Abteilung Jugend, Kindertagesbetreuung, Auf dem Stempel 5, 33334 Gütersloh. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahre

12 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 30k
97,00 €bis 35k
151,00 €bis 40k
207,00 €bis 45k
261,00 €bis 50k
315,00 €bis 55k
369,00 €bis 60k
424,00 €bis 65k
509,00 €bis 75k
635,00 €bis 85k
699,00 €bis 100k
730,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 75.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 509,00 €, einen Euro darüber 635,00 €. Das sind 126,00 € im Monat und 1.512,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 30.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
30.001 bis 35.000Euro58,00 €74,00 €97,00 €
35.001 bis 40.000Euro90,00 €116,00 €151,00 €
40.001 bis 45.000Euro122,00 €159,00 €207,00 €
45.001 bis 50.000Euro153,00 €201,00 €261,00 €
50.001 bis 55.000Euro186,00 €244,00 €315,00 €
55.001 bis 60.000Euro219,00 €286,00 €369,00 €
60.001 bis 65.000Euro251,00 €327,00 €424,00 €
65.001 bis 75.000Euro325,00 €418,00 €509,00 €
75.001 bis 85.000Euro406,00 €521,00 €635,00 €
85.001 bis 100.000Euro448,00 €573,00 €699,00 €
über 100.000Euro468,00 €599,00 €730,00 €
Kinder unter 2 Jahre, 12 Einkommensstufen. Quelle: Beitragstabelle für Kindertageseinrichtungen im Kreis Gütersloh ab 01.08.2026, ohne die Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl, Fassung vom 01.08.2026.

Beitragstabelle für Kinder über 2 Jahre

12 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 30k
66,00 €bis 35k
109,00 €bis 40k
152,00 €bis 45k
196,00 €bis 50k
240,00 €bis 55k
284,00 €bis 60k
326,00 €bis 65k
386,00 €bis 75k
481,00 €bis 85k
530,00 €bis 100k
552,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 75.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 386,00 €, einen Euro darüber 481,00 €. Das sind 95,00 € im Monat und 1.140,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 30.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
30.001 bis 35.000Euro38,00 €50,00 €66,00 €
35.001 bis 40.000Euro65,00 €84,00 €109,00 €
40.001 bis 45.000Euro91,00 €117,00 €152,00 €
45.001 bis 50.000Euro116,00 €151,00 €196,00 €
50.001 bis 55.000Euro142,00 €185,00 €240,00 €
55.001 bis 60.000Euro170,00 €219,00 €284,00 €
60.001 bis 65.000Euro195,00 €252,00 €326,00 €
65.001 bis 75.000Euro246,00 €315,00 €386,00 €
75.001 bis 85.000Euro310,00 €394,00 €481,00 €
85.001 bis 100.000Euro339,00 €434,00 €530,00 €
über 100.000Euro356,00 €454,00 €552,00 €
Kinder über 2 Jahre, 12 Einkommensstufen. Quelle: Beitragstabelle für Kindertageseinrichtungen im Kreis Gütersloh ab 01.08.2026, ohne die Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl, Fassung vom 01.08.2026.

Ist das viel oder wenig?

Kreis Gütersloh liegt 15 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder unter 2 Jahre, bei 45 Stunden pro Woche

Kreis Gütersloh

730,00 €

im Monat

Mülheim an der Ruhr

1.070,00 €

im Monat

Unterschied

340,00 €

im Monat

Das sind 4.080,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Kreis Gütersloh zählt das Jahreseinkommen im Sinne des § 51 KiBiz, also die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz, andernorts eine andere Größe.

Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Kreis Gütersloh liegt damit 15 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Für Geschwisterkinder gilt § 51 Abs. 4 KiBiz zusammen mit der Elternbeitragssatzung des Kreises.

Verpflegung. Das Mittagessen ist im Elternbeitrag nicht enthalten und wird vom Träger der Einrichtung gesondert berechnet.

Welches Einkommen zählt. Das Jahreseinkommen im Sinne des § 51 KiBiz, also die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Die Tabelle gilt ausdrücklich nicht für den ganzen Kreis: Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben eigene Jugendämter und eigene Beiträge. Wer im Kreis wohnt, muss also zuerst prüfen, ob seine Stadt dazugehört. Ungewöhnlich ist außerdem die Fortschreibung: Die Beiträge steigen jedes Jahr zum 1. August automatisch mit den Kindpauschalen nach § 37 KiBiz, kaufmännisch gerundet auf volle Euro. Deshalb trägt diese Tabelle als einzige im Bestand keine Nachkommastellen.

Häufige Fragen aus Kreis Gütersloh

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Kreis Gütersloh?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 315,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 12 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 730,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Kreis Gütersloh den Höchstsatz?
Ab 100.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Das Jahreseinkommen im Sinne des § 51 KiBiz, also die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz.
Wer setzt den Beitrag in Kreis Gütersloh fest?
Kreis Gütersloh, Abteilung Jugend, Kindertagesbetreuung, Auf dem Stempel 5, 33334 Gütersloh. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Kreis Gütersloh für Geschwisterkinder?
Für Geschwisterkinder gilt § 51 Abs. 4 KiBiz zusammen mit der Elternbeitragssatzung des Kreises.
Ist das Mittagessen in Kreis Gütersloh im Beitrag enthalten?
Das Mittagessen ist im Elternbeitrag nicht enthalten und wird vom Träger der Einrichtung gesondert berechnet.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreis Gütersloh, Abteilung Jugend, Kindertagesbetreuung, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.