Zum Inhalt springen
Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt

Was der Kita-Platz in Paderborn kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Paderborn für Kinder über 2 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 152,00 € im Monat. Bis 30.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 125.001 Euro gilt der Höchstsatz von 434,00 €. Das sind 13 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

152,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 30.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

434,00 €
Höchstsatz

ab 125.001 Euro

12
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Paderborn für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Paderborn zahlen
  • Alle 12 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2020, für Kinder über 2 Jahre und unter 2 Jahre
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Paderborn, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 30.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Paderborn gar nichts. Ab 125.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 30.000 Euro: ein Euro mehr kostet 74,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Paderborn tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder über 2 Jahre, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder über 2 Jahre
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder über 2 Jahre
  • 45 Std./Woche

152,00 €

im Monat

Einkommensstufe 6 von 12, das macht 1.824 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder über 2 Jahre
  • 45 Std./Woche

270,00 €

im Monat

Einkommensstufe 9 von 12, das macht 3.240 Euro im Jahr.

Grundlage ist Beitragstabelle in § 5 der Satzung der Stadt Paderborn über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen vom 03.07.2020, gültig ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020. Maßgeblich für das Einkommen: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Bei nichtselbständiger Arbeit wird mindestens die Werbungskostenpauschale berücksichtigt, höhere Werbungskosten nur gegen aktuellen Steuerbescheid. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld, Kinderzuschlag und Baukindergeld bleiben außen vor. Maßgeblich ist das Einkommen des gesamten Kalenderjahres, für das der Beitrag festgesetzt wird.

Jahreseinkommenüber 2 Jahreunter 2 Jahre
30.000 Eurofreifrei
55.000 Euro152,00 €284,00 €
90.000 Euro270,00 €442,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 15.024,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Paderborn von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 15.024,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder über 2 Jahre54152,00 €8.208,00 €
Kinder unter 2 Jahre24284,00 €6.816,00 €
Zusammen78-15.024,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 12 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Bei nichtselbständiger Arbeit wird mindestens die Werbungskostenpauschale berücksichtigt, höhere Werbungskosten nur gegen aktuellen Steuerbescheid. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld, Kinderzuschlag und Baukindergeld bleiben außen vor. Maßgeblich ist das Einkommen des gesamten Kalenderjahres, für das der Beitrag festgesetzt wird.

Beitrag im Monat

110,00 €

Einkommensstufe
4 von 12
Stufe reicht
40.001 bis 45.000 Euro
Im Jahr
1.320,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Beitragstabelle in § 5 der Satzung der Stadt Paderborn über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen vom 03.07.2020, gültig ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Paderborn, Jugendamt.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Paderborn sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

30.000 bis 125.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

über 2 Jahre / unter 2 Jahre

In Paderborn sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Paderborn bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 163,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Werden mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig im Stadtgebiet betreut, wird nur für ein Kind ein Beitrag er und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 434,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. In den Elternbeiträgen sind keine Verpflegungskosten enthalten; dafür kann der Träger nach § 51 Abs. 3 KiBiz ein gesondertes Entgelt verlangen. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen erhebt die Stadt selbst eine Verpflegungspauschale, sobald ein Kind über Mittag betreut wird, also im 35- und im 45-Stunden-Block. Ihre Höhe steht in einer eigenen Übersicht auf der Seite des Jugendamts. Bei kirchlichen und freien Trägern rechnet der Träger selbst ab.

Wer den Beitrag in Paderborn festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Paderborn, Jugendamt.

Zuständig ist Stadt Paderborn, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder über 2 Jahre

12 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 30k
74,00 €bis 35k
95,00 €bis 40k
110,00 €bis 45k
124,00 €bis 50k
152,00 €bis 60k
194,00 €bis 70k
228,00 €bis 80k
270,00 €bis 90k
318,00 €bis 100k
372,00 €bis 125k
434,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 30.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 74,00 €. Das sind 74,00 € im Monat und 888,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 30.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
30.001 bis 35.000Euro46,00 €55,00 €74,00 €
35.001 bis 40.000Euro60,00 €71,00 €95,00 €
40.001 bis 45.000Euro69,00 €82,00 €110,00 €
45.001 bis 50.000Euro78,00 €93,00 €124,00 €
50.001 bis 60.000Euro95,00 €114,00 €152,00 €
60.001 bis 70.000Euro121,00 €145,00 €194,00 €
70.001 bis 80.000Euro143,00 €171,00 €228,00 €
80.001 bis 90.000Euro169,00 €202,00 €270,00 €
90.001 bis 100.000Euro199,00 €238,00 €318,00 €
100.001 bis 125.000Euro233,00 €279,00 €372,00 €
über 125.000Euro271,00 €325,00 €434,00 €
Kinder über 2 Jahre, 12 Einkommensstufen. Quelle: Beitragstabelle in § 5 der Satzung der Stadt Paderborn über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen vom 03.07.2020, gültig ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahre

12 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 30k
152,00 €bis 35k
187,00 €bis 40k
215,00 €bis 45k
243,00 €bis 50k
284,00 €bis 60k
339,00 €bis 70k
387,00 €bis 80k
442,00 €bis 90k
503,00 €bis 100k
571,00 €bis 125k
646,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 30.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 152,00 €. Das sind 152,00 € im Monat und 1.824,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 30.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
30.001 bis 35.000Euro96,00 €114,00 €152,00 €
35.001 bis 40.000Euro117,00 €140,00 €187,00 €
40.001 bis 45.000Euro135,00 €161,00 €215,00 €
45.001 bis 50.000Euro152,00 €182,00 €243,00 €
50.001 bis 60.000Euro178,00 €213,00 €284,00 €
60.001 bis 70.000Euro212,00 €254,00 €339,00 €
70.001 bis 80.000Euro242,00 €290,00 €387,00 €
80.001 bis 90.000Euro276,00 €331,00 €442,00 €
90.001 bis 100.000Euro315,00 €377,00 €503,00 €
100.001 bis 125.000Euro357,00 €428,00 €571,00 €
über 125.000Euro404,00 €484,00 €646,00 €
Kinder unter 2 Jahre, 12 Einkommensstufen. Quelle: Beitragstabelle in § 5 der Satzung der Stadt Paderborn über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen vom 03.07.2020, gültig ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020.

Ist das viel oder wenig?

Paderborn liegt 13 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder über 2 Jahre, bei 45 Stunden pro Woche

Paderborn

434,00 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

559,79 €

im Monat

Das sind 6.717,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Paderborn zählt einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Bei nichtselbständiger Arbeit wird mindestens die Werbungskostenpauschale berücksichtigt, höhere Werbungskosten nur gegen aktuellen Steuerbescheid. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld, Kinderzuschlag und Baukindergeld bleiben außen vor. Maßgeblich ist das Einkommen des gesamten Kalenderjahres, für das der Beitrag festgesetzt wird, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Paderborn liegt damit 13 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Werden mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig im Stadtgebiet betreut, wird nur für ein Kind ein Beitrag erhoben. Mitgezählt werden Kindertagespflege, Kindertageseinrichtung und die von der Stadt geförderte offene Ganztagsgrundschule an öffentlichen Schulen und städtischen Bekenntnisschulen. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höhere zu zahlen. Ist ein Kind ohnehin beitragsfrei, wird auch für kein weiteres Kind ein Beitrag erhoben.

Verpflegung. In den Elternbeiträgen sind keine Verpflegungskosten enthalten; dafür kann der Träger nach § 51 Abs. 3 KiBiz ein gesondertes Entgelt verlangen. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen erhebt die Stadt selbst eine Verpflegungspauschale, sobald ein Kind über Mittag betreut wird, also im 35- und im 45-Stunden-Block. Ihre Höhe steht in einer eigenen Übersicht auf der Seite des Jugendamts. Bei kirchlichen und freien Trägern rechnet der Träger selbst ab.

Welches Einkommen zählt. Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Bei nichtselbständiger Arbeit wird mindestens die Werbungskostenpauschale berücksichtigt, höhere Werbungskosten nur gegen aktuellen Steuerbescheid. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld, Kinderzuschlag und Baukindergeld bleiben außen vor. Maßgeblich ist das Einkommen des gesamten Kalenderjahres, für das der Beitrag festgesetzt wird. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Paderborn ist kreisangehörig und führt trotzdem ein eigenes Jugendamt neben dem Kreis Paderborn; die Satzung stellt ausdrücklich klar, dass die Stadt keinen Kostenausgleich vom Kreis verlangt. Die Staffel ist mit zwölf Stufen fein, reicht bis über 125.000 Euro und beginnt schon bei 30.000 Euro zu greifen. Der Altersübergang ist stichtaggenau geregelt: Bis zum Monat vor dem zweiten Geburtstag zählt das Kind als unter zwei Jahren, ab dem Monat des Geburtstags als darüber. Beitragsfrei ist zusätzlich, wer bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet hat, und zwar ab dem Kindergartenjahr, das im selben Kalenderjahr beginnt. Die Kindertagespflege regelt eine eigene Satzung mit denselben Beträgen. Und nicht nur sie: Auch der Kreis Paderborn erhebt Zahl für Zahl dasselbe, in allen 72 Beträgen, obwohl seine Satzung ein Jahr älter ist und beide getrennt beschlossen wurden.

Häufige Fragen aus Paderborn

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Paderborn?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder über 2 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 152,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 12 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 434,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Paderborn den Höchstsatz?
Ab 125.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Bei nichtselbständiger Arbeit wird mindestens die Werbungskostenpauschale berücksichtigt, höhere Werbungskosten nur gegen aktuellen Steuerbescheid. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld, Kinderzuschlag und Baukindergeld bleiben außen vor. Maßgeblich ist das Einkommen des gesamten Kalenderjahres, für das der Beitrag festgesetzt wird.
Wer setzt den Beitrag in Paderborn fest?
Stadt Paderborn, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Paderborn für Geschwisterkinder?
Werden mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig im Stadtgebiet betreut, wird nur für ein Kind ein Beitrag erhoben. Mitgezählt werden Kindertagespflege, Kindertageseinrichtung und die von der Stadt geförderte offene Ganztagsgrundschule an öffentlichen Schulen und städtischen Bekenntnisschulen. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höhere zu zahlen. Ist ein Kind ohnehin beitragsfrei, wird auch für kein weiteres Kind ein Beitrag erhoben.
Ist das Mittagessen in Paderborn im Beitrag enthalten?
In den Elternbeiträgen sind keine Verpflegungskosten enthalten; dafür kann der Träger nach § 51 Abs. 3 KiBiz ein gesondertes Entgelt verlangen. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen erhebt die Stadt selbst eine Verpflegungspauschale, sobald ein Kind über Mittag betreut wird, also im 35- und im 45-Stunden-Block. Ihre Höhe steht in einer eigenen Übersicht auf der Seite des Jugendamts. Bei kirchlichen und freien Trägern rechnet der Träger selbst ab.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Paderborn, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.