Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt
Was der Kita-Platz in Paderborn kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Paderborn für Kinder über 2 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 152,00 € im Monat. Bis 30.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 125.001 Euro gilt der Höchstsatz von 434,00 €. Das sind 13 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 152,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 30.000 Euro
- Beitragsfrei
- 434,00 €
- Höchstsatz
- 12
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 125.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Paderborn für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Paderborn zahlen
- Alle 12 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2020, für Kinder über 2 Jahre und unter 2 Jahre
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Paderborn, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 30.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Paderborn gar nichts. Ab 125.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 30.000 Euro: ein Euro mehr kostet 74,00 € im Monat.
Was Eltern in Paderborn tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder über 2 Jahre
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder über 2 Jahre
- 45 Std./Woche
152,00 €
im Monat
Einkommensstufe 6 von 12, das macht 1.824 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder über 2 Jahre
- 45 Std./Woche
270,00 €
im Monat
Einkommensstufe 9 von 12, das macht 3.240 Euro im Jahr.
Grundlage ist Beitragstabelle in § 5 der Satzung der Stadt Paderborn über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen vom 03.07.2020, gültig ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020. Maßgeblich für das Einkommen: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Bei nichtselbständiger Arbeit wird mindestens die Werbungskostenpauschale berücksichtigt, höhere Werbungskosten nur gegen aktuellen Steuerbescheid. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld, Kinderzuschlag und Baukindergeld bleiben außen vor. Maßgeblich ist das Einkommen des gesamten Kalenderjahres, für das der Beitrag festgesetzt wird.
| Jahreseinkommen | über 2 Jahre | unter 2 Jahre |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 152,00 € | 284,00 € |
| 90.000 Euro | 270,00 € | 442,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 15.024,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Paderborn von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 15.024,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder über 2 Jahre | 54 | 152,00 € | 8.208,00 € |
| Kinder unter 2 Jahre | 24 | 284,00 € | 6.816,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 15.024,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 12 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Beitragstabelle in § 5 der Satzung der Stadt Paderborn über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen vom 03.07.2020, gültig ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Paderborn, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Paderborn sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
30.000 bis 125.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
über 2 Jahre / unter 2 Jahre
In Paderborn sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Paderborn bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 163,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Werden mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig im Stadtgebiet betreut, wird nur für ein Kind ein Beitrag er und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 434,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Paderborn festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Paderborn, Jugendamt.
Zuständig ist Stadt Paderborn, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder über 2 Jahre
12 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 35.000Euro | 46,00 € | 55,00 € | 74,00 € |
| 35.001 bis 40.000Euro | 60,00 € | 71,00 € | 95,00 € |
| 40.001 bis 45.000Euro | 69,00 € | 82,00 € | 110,00 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 78,00 € | 93,00 € | 124,00 € |
| 50.001 bis 60.000Euro | 95,00 € | 114,00 € | 152,00 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 121,00 € | 145,00 € | 194,00 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 143,00 € | 171,00 € | 228,00 € |
| 80.001 bis 90.000Euro | 169,00 € | 202,00 € | 270,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 199,00 € | 238,00 € | 318,00 € |
| 100.001 bis 125.000Euro | 233,00 € | 279,00 € | 372,00 € |
| über 125.000Euro | 271,00 € | 325,00 € | 434,00 € |
Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahre
12 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 35.000Euro | 96,00 € | 114,00 € | 152,00 € |
| 35.001 bis 40.000Euro | 117,00 € | 140,00 € | 187,00 € |
| 40.001 bis 45.000Euro | 135,00 € | 161,00 € | 215,00 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 152,00 € | 182,00 € | 243,00 € |
| 50.001 bis 60.000Euro | 178,00 € | 213,00 € | 284,00 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 212,00 € | 254,00 € | 339,00 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 242,00 € | 290,00 € | 387,00 € |
| 80.001 bis 90.000Euro | 276,00 € | 331,00 € | 442,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 315,00 € | 377,00 € | 503,00 € |
| 100.001 bis 125.000Euro | 357,00 € | 428,00 € | 571,00 € |
| über 125.000Euro | 404,00 € | 484,00 € | 646,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Paderborn liegt 13 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Paderborn
434,00 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
559,79 €
im Monat
Das sind 6.717,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Paderborn liegt damit 13 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Werden mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig im Stadtgebiet betreut, wird nur für ein Kind ein Beitrag erhoben. Mitgezählt werden Kindertagespflege, Kindertageseinrichtung und die von der Stadt geförderte offene Ganztagsgrundschule an öffentlichen Schulen und städtischen Bekenntnisschulen. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höhere zu zahlen. Ist ein Kind ohnehin beitragsfrei, wird auch für kein weiteres Kind ein Beitrag erhoben.
Verpflegung. In den Elternbeiträgen sind keine Verpflegungskosten enthalten; dafür kann der Träger nach § 51 Abs. 3 KiBiz ein gesondertes Entgelt verlangen. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen erhebt die Stadt selbst eine Verpflegungspauschale, sobald ein Kind über Mittag betreut wird, also im 35- und im 45-Stunden-Block. Ihre Höhe steht in einer eigenen Übersicht auf der Seite des Jugendamts. Bei kirchlichen und freien Trägern rechnet der Träger selbst ab.
Welches Einkommen zählt. Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Bei nichtselbständiger Arbeit wird mindestens die Werbungskostenpauschale berücksichtigt, höhere Werbungskosten nur gegen aktuellen Steuerbescheid. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld, Kinderzuschlag und Baukindergeld bleiben außen vor. Maßgeblich ist das Einkommen des gesamten Kalenderjahres, für das der Beitrag festgesetzt wird. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Paderborn ist kreisangehörig und führt trotzdem ein eigenes Jugendamt neben dem Kreis Paderborn; die Satzung stellt ausdrücklich klar, dass die Stadt keinen Kostenausgleich vom Kreis verlangt. Die Staffel ist mit zwölf Stufen fein, reicht bis über 125.000 Euro und beginnt schon bei 30.000 Euro zu greifen. Der Altersübergang ist stichtaggenau geregelt: Bis zum Monat vor dem zweiten Geburtstag zählt das Kind als unter zwei Jahren, ab dem Monat des Geburtstags als darüber. Beitragsfrei ist zusätzlich, wer bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet hat, und zwar ab dem Kindergartenjahr, das im selben Kalenderjahr beginnt. Die Kindertagespflege regelt eine eigene Satzung mit denselben Beträgen. Und nicht nur sie: Auch der Kreis Paderborn erhebt Zahl für Zahl dasselbe, in allen 72 Beträgen, obwohl seine Satzung ein Jahr älter ist und beide getrennt beschlossen wurden.
Häufige Fragen aus Paderborn
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Paderborn?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder über 2 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 152,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 12 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 434,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Paderborn den Höchstsatz?
- Ab 125.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Bei nichtselbständiger Arbeit wird mindestens die Werbungskostenpauschale berücksichtigt, höhere Werbungskosten nur gegen aktuellen Steuerbescheid. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld, Kinderzuschlag und Baukindergeld bleiben außen vor. Maßgeblich ist das Einkommen des gesamten Kalenderjahres, für das der Beitrag festgesetzt wird.
- Wer setzt den Beitrag in Paderborn fest?
- Stadt Paderborn, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Paderborn für Geschwisterkinder?
- Werden mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig im Stadtgebiet betreut, wird nur für ein Kind ein Beitrag erhoben. Mitgezählt werden Kindertagespflege, Kindertageseinrichtung und die von der Stadt geförderte offene Ganztagsgrundschule an öffentlichen Schulen und städtischen Bekenntnisschulen. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höhere zu zahlen. Ist ein Kind ohnehin beitragsfrei, wird auch für kein weiteres Kind ein Beitrag erhoben.
- Ist das Mittagessen in Paderborn im Beitrag enthalten?
- In den Elternbeiträgen sind keine Verpflegungskosten enthalten; dafür kann der Träger nach § 51 Abs. 3 KiBiz ein gesondertes Entgelt verlangen. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen erhebt die Stadt selbst eine Verpflegungspauschale, sobald ein Kind über Mittag betreut wird, also im 35- und im 45-Stunden-Block. Ihre Höhe steht in einer eigenen Übersicht auf der Seite des Jugendamts. Bei kirchlichen und freien Trägern rechnet der Träger selbst ab.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Paderborn, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Beitragstabelle in § 5 der Satzung der Stadt Paderborn über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen vom 03.07.2020, gültig ab 01.08.2020 Fassung vom 01.08.2020
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.