Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt
Was der Kita-Platz in Sankt Augustin kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Sankt Augustin für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 150,00 € im Monat. Bis 19.870 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 137.802 Euro gilt der Höchstsatz von 835,00 €. Das sind 31 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 150,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 19.870 Euro
- Beitragsfrei
- 835,00 €
- Höchstsatz
- 12
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 137.802 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Sankt Augustin für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Sankt Augustin zahlen
- Alle 12 Einkommensstufen der Satzung vom 01.01.2026, für Kinder unter 3 Jahren und ab 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Sankt Augustin als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 19.870 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Sankt Augustin gar nichts. Ab 137.802 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 44.384 Euro: ein Euro mehr kostet 150,00 € im Monat.
Was Eltern in Sankt Augustin tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
150,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 12, das macht 1.800 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
470,00 €
im Monat
Einkommensstufe 7 von 12, das macht 5.640 Euro im Jahr.
Grundlage ist Anlage 1 zu § 5 der Elternbeitragssatzung der Stadt Sankt Augustin, gültig ab 01.01.2026. Die Satzung selbst datiert vom 01.08.2017 und ist mehrfach geändert worden; ihre gedruckten Anlagen tragen weiterhin den Stand 01.08.2024. Die geltenden Zahlen liegen als eigene Datei auf der Seite Elternbeitrag FAQ, nicht im Satzungs- oder Downloadverzeichnis, das nur die Stände bis 01.08.2024 führt., Fassung vom 01.01.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes, also Gewinn beziehungsweise Überschuss der Bruttoeinnahmen über die Werbungskosten und abzüglich der vom Finanzamt als Sonderausgabe festgestellten Kinderbetreuungskosten. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nach Abs. 2 nicht zulässig. Hinzugerechnet werden nach Abs. 3 steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld, Baukindergeld und Geldleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB VIII sowie nach § 33 in Verbindung mit § 39 SGB VIII bleiben außer Betracht.
| Jahreseinkommen | unter 3 Jahren | ab 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 150,00 € | 110,00 € |
| 90.000 Euro | 470,00 € | 321,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 10.020,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Sankt Augustin von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 10.020,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 150,00 € | 5.400,00 € |
| Kinder ab 3 Jahren | 42 | 110,00 € | 4.620,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 10.020,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 12 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage 1 zu § 5 der Elternbeitragssatzung der Stadt Sankt Augustin, gültig ab 01.01.2026. Die Satzung selbst datiert vom 01.08.2017 und ist mehrfach geändert worden; ihre gedruckten Anlagen tragen weiterhin den Stand 01.08.2024. Die geltenden Zahlen liegen als eigene Datei auf der Seite Elternbeitrag FAQ, nicht im Satzungs- oder Downloadverzeichnis, das nur die Stände bis 01.08.2024 führt., Fassung vom 01.01.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Sankt Augustin.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Sankt Augustin sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
19.870 bis 137.802 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren / ab 3 Jahren
In Sankt Augustin sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Sankt Augustin bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 168,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Sankt Augustin zahlt nur einmal. Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder n und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 835,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Sankt Augustin festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Sankt Augustin.
Zuständig ist Stadt Sankt Augustin. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
12 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 19.870Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 19.871 bis 28.708Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 28.709 bis 44.384Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 44.385 bis 56.640Euro | 120,00 € | 136,00 € | 150,00 € |
| 56.641 bis 68.899Euro | 192,00 € | 220,00 € | 242,00 € |
| 68.900 bis 80.384Euro | 266,00 € | 302,00 € | 333,00 € |
| 80.385 bis 91.867Euro | 376,00 € | 429,00 € | 470,00 € |
| 91.868 bis 103.350Euro | 465,00 € | 529,00 € | 582,00 € |
| 103.351 bis 114.834Euro | 539,00 € | 613,00 € | 673,00 € |
| 114.835 bis 126.317Euro | 600,00 € | 684,00 € | 751,00 € |
| 126.318 bis 137.801Euro | 631,00 € | 719,00 € | 789,00 € |
| über 137.801Euro | 667,00 € | 751,00 € | 835,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren
12 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 19.870Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 19.871 bis 28.708Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 28.709 bis 44.384Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 44.385 bis 56.640Euro | 70,00 € | 78,00 € | 110,00 € |
| 56.641 bis 68.899Euro | 112,00 € | 125,00 € | 177,00 € |
| 68.900 bis 80.384Euro | 156,00 € | 173,00 € | 244,00 € |
| 80.385 bis 91.867Euro | 203,00 € | 227,00 € | 321,00 € |
| 91.868 bis 103.350Euro | 253,00 € | 282,00 € | 397,00 € |
| 103.351 bis 114.834Euro | 306,00 € | 340,00 € | 482,00 € |
| 114.835 bis 126.317Euro | 328,00 € | 355,00 € | 502,00 € |
| 126.318 bis 137.801Euro | 334,00 € | 374,00 € | 527,00 € |
| über 137.801Euro | 347,00 € | 388,00 € | 551,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Sankt Augustin liegt 31 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Sankt Augustin
835,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
235,00 €
im Monat
Das sind 2.820,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Sankt Augustin liegt damit 31 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Sankt Augustin zahlt nur einmal. Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder nutzen sie die Kindertagespflege in Sankt Augustin, so ist nach § 8 Abs. 3 nur für das Kind ein Beitrag zu zahlen, das das Angebot mit dem höchsten Beitrag in Anspruch nimmt; bei gleich hohen Beiträgen für das jüngste Kind. Jedes weitere Kind ist beitragsfrei. Ist ein Kind schon nach § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei, wird nach Abs. 2 auch für seine Geschwister nichts erhoben.
Verpflegung. Die Satzung setzt keinen Betrag fest, stellt aber ausdrücklich klar, was der Beitrag nicht abdeckt: Nach § 1 Abs. 2 sind mit ihm die anteiligen Kosten für Erziehung, Bildung und Betreuung abgegolten, die Verpflegungskosten sind nicht eingeschlossen und von den Beitragspflichtigen gesondert zu tragen. Pflegemittel ebenso wenig.
Welches Einkommen zählt. Nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes, also Gewinn beziehungsweise Überschuss der Bruttoeinnahmen über die Werbungskosten und abzüglich der vom Finanzamt als Sonderausgabe festgestellten Kinderbetreuungskosten. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nach Abs. 2 nicht zulässig. Hinzugerechnet werden nach Abs. 3 steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld, Baukindergeld und Geldleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB VIII sowie nach § 33 in Verbindung mit § 39 SGB VIII bleiben außer Betracht. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Sankt Augustin rechnet nach Kalenderjahr, nicht nach Kindergartenjahr. § 5 Abs. 2 hebt die Beiträge im Abstand von einem Kalenderjahr um acht Prozent an, erstmals zum 01.01.2026, und rundet die Ergebnisse kaufmännisch auf den nächstliegenden vollen Euro. Für das Kindergartenjahr 2026/2027 heißt das zwei Stände: Bis zum 31.12.2026 gilt die hier abgebildete Tabelle, ab dem 01.01.2027 eine um weitere acht Prozent erhöhte. Die Einkommensgrenzen steigen mit und stehen deshalb auf den Cent genau, von 19.870,93 Euro bis 137.801,23 Euro in zwölf Stufen; die ersten drei sind beitragsfrei. Ungewöhnlich ist außerdem § 5 Abs. 3: Ein Kind unter drei Jahren, das bis zum 1. November des laufenden Kindergartenjahres drei wird und vorzeitig aufgenommen ist, wird nicht nach der teureren Tabelle für die Jüngeren abgerechnet.
Häufige Fragen aus Sankt Augustin
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Sankt Augustin?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 150,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 12 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 835,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Sankt Augustin den Höchstsatz?
- Ab 137.802 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes, also Gewinn beziehungsweise Überschuss der Bruttoeinnahmen über die Werbungskosten und abzüglich der vom Finanzamt als Sonderausgabe festgestellten Kinderbetreuungskosten. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nach Abs. 2 nicht zulässig. Hinzugerechnet werden nach Abs. 3 steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld, Baukindergeld und Geldleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB VIII sowie nach § 33 in Verbindung mit § 39 SGB VIII bleiben außer Betracht.
- Wer setzt den Beitrag in Sankt Augustin fest?
- Stadt Sankt Augustin. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Sankt Augustin für Geschwisterkinder?
- Sankt Augustin zahlt nur einmal. Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder nutzen sie die Kindertagespflege in Sankt Augustin, so ist nach § 8 Abs. 3 nur für das Kind ein Beitrag zu zahlen, das das Angebot mit dem höchsten Beitrag in Anspruch nimmt; bei gleich hohen Beiträgen für das jüngste Kind. Jedes weitere Kind ist beitragsfrei. Ist ein Kind schon nach § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei, wird nach Abs. 2 auch für seine Geschwister nichts erhoben.
- Ist das Mittagessen in Sankt Augustin im Beitrag enthalten?
- Die Satzung setzt keinen Betrag fest, stellt aber ausdrücklich klar, was der Beitrag nicht abdeckt: Nach § 1 Abs. 2 sind mit ihm die anteiligen Kosten für Erziehung, Bildung und Betreuung abgegolten, die Verpflegungskosten sind nicht eingeschlossen und von den Beitragspflichtigen gesondert zu tragen. Pflegemittel ebenso wenig.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Sankt Augustin, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Anlage 1 zu § 5 der Elternbeitragssatzung der Stadt Sankt Augustin, gültig ab 01.01.2026. Die Satzung selbst datiert vom 01.08.2017 und ist mehrfach geändert worden; ihre gedruckten Anlagen tragen weiterhin den Stand 01.08.2024. Die geltenden Zahlen liegen als eigene Datei auf der Seite Elternbeitrag FAQ, nicht im Satzungs- oder Downloadverzeichnis, das nur die Stände bis 01.08.2024 führt. Fassung vom 01.01.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.