Beitragsrecht MV
Was die Kita in Mecklenburg-Vorpommern kostet
Kurz beantwortet
In Mecklenburg-Vorpommern setzt das Land den Elternbeitrag fest, die Rechtsgrundlage ist § 29 Abs. 1 KiFöG M-V. Vollständig beitragsfrei. Die kommunalen Beitragstabellen dieses Landes sind noch nicht erhoben.
- Das Land
- Setzt Ihren Beitrag fest
- Vollständig beitragsfrei
- Beitragsfreiheit
- Nein
- Obergrenze vom Land
- in Arbeit
- Beitragstabellen erhoben
§ 29 Abs. 1 KiFöG M-V
die Höhe entscheidet die Kommune
Landesrecht liegt vollständig vor
Sie wollen wissen
Zahle ich in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt etwas für die Kita, und wenn ja, wer legt fest wie viel?
Das steht hier
- Vollständig beitragsfrei, geregelt in § 29 Abs. 1 KiFöG M-V
- Das Land setzt den Betrag fest, auf Grundlage von KiFöG M-V
- Ohne Landesobergrenze: was das Land verlangt, ist die Grenze
- Warum für Mecklenburg-Vorpommern noch keine Tabelle hier steht und wie Sie trotzdem an Ihre kommen
Und das kommt dabei heraus
Für die Betreuung selbst zahlen Sie nichts. Was bleibt, ist die Verpflegung.
Mecklenburg-Vorpommern hat als einziges Flächenland die Beitragsfreiheit für alle Altersgruppen und alle Betreuungsumfänge zugleich eingeführt, einschließlich Krippe und Hort. Finanziert wurde sie mit Bundesmitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz, und dafür musste die Kostenteilung zwischen Land, Kreisen und Gemeinden in den §§ 25 ff. KiFöG M-V neu geschrieben werden. Was passiert, wenn diese Mittel auslaufen, ist im Land seither eine dauerhafte politische Auseinandersetzung. Für Eltern heißt das: Die Beitragsfreiheit steht im Gesetz, aber sie hängt an einer Finanzierung, die nicht dauerhaft zugesagt ist.
Ab wann Sie in Mecklenburg-Vorpommern nichts mehr zahlen
Rechtsgrundlage: § 29 Abs. 1 KiFöG M-V. Die Achse zeigt die Zeit vom ersten Lebensmonat bis zur Einschulung.
Geburt
durchgehend beitragsfrei
Seit dem 1. Januar 2020 ist die Kindertagesbetreuung vollständig beitragsfrei, für alle Altersgruppen und Betreuungsumfänge, einschließlich Krippe und Hort.
Die Verpflegung bleibt kostenpflichtig und ist damit der einzige regelmäßige Posten, den Eltern in Mecklenburg-Vorpommern noch zahlen. Anders als in Berlin ist sie nicht landesweit gedeckelt, sondern wird vom Träger kalkuliert, weshalb sie zwischen zwei Einrichtungen im selben Ort verschieden ausfallen kann.
Wer über Ihren Beitrag entscheidet
Vier Stellen nacheinander. Die Zuständigkeit entscheidet, an wen ein Antrag geht und wer den Bescheid schickt.
- 01
Der Bund
§ 90 SGB VIII schreibt die Staffelung vor und gibt einen Anspruch auf Erlass. Zur Höhe sagt er nichts.
- 02
Das Land Mecklenburg-Vorpommern
KiFöG M-V bestimmt, wer festsetzen darf. Vollständig beitragsfrei.
hier entscheidet sich Ihr Betrag
- 03
Das Land
Das Land trägt den Elternanteil. Die Kostenteilung zwischen Land, Kreisen und Gemeinden musste dafür eigens neu geregelt werden (§§ 25 ff. KiFöG M-V).
- 04
Ihr Bescheid
Nennt Stufe, Betrag und Zeitraum. Er ist das einzige verbindliche Dokument, alles andere ist Vorbereitung.
Ohne Beitrag gibt es nichts zu staffeln.
Was in Mecklenburg-Vorpommern trotzdem zu zahlen ist
Es gibt hier keine Beitragstabelle, weil es keine Beiträge gibt. Was bleibt, sind 1 Posten.
Eine fehlende Tabelle heißt hier nicht, dass Daten fehlen. Sie heißt, dass es nichts zu tabellieren gibt: Mecklenburg-Vorpommern erhebt keinen Elternbeitrag. Trotzdem kommen Rechnungen, und die stehen unten.
- Verpflegungje Träger verschieden
Der einzige regelmäßige Posten, und anders als in Berlin gibt es dafür keinen landesweiten Betrag. Jeder Träger kalkuliert selbst, deshalb steht hier keine Zahl: Eine gemittelte wäre für keine einzige Familie richtig.
§ 29 Abs. 4 KiFöG M-V
Häufige Fragen aus Mecklenburg-Vorpommern
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Wer legt in Mecklenburg-Vorpommern die Kita-Gebühren fest?
- Das Land. Das Land trägt den Elternanteil. Die Kostenteilung zwischen Land, Kreisen und Gemeinden musste dafür eigens neu geregelt werden (§§ 25 ff. KiFöG M-V).
- Ab wann ist die Kita in Mecklenburg-Vorpommern beitragsfrei?
- Seit dem 1. Januar 2020 ist die Kindertagesbetreuung vollständig beitragsfrei, für alle Altersgruppen und Betreuungsumfänge, einschließlich Krippe und Hort.
- Ist das Mittagessen in Mecklenburg-Vorpommern im Beitrag enthalten?
- Die Verpflegung bleibt kostenpflichtig und ist damit der einzige regelmäßige Posten, den Eltern in Mecklenburg-Vorpommern noch zahlen. Anders als in Berlin ist sie nicht landesweit gedeckelt, sondern wird vom Träger kalkuliert, weshalb sie zwischen zwei Einrichtungen im selben Ort verschieden ausfallen kann.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege, die in jedem Bundesland offenstehen. Von selbst passiert keiner davon.
Quellen und Stand
- Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiFöG M-V)
- § 90 SGB VIII, Pauschalierte Kostenbeteiligung Staffelungspflicht und Erlass auf Antrag
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle. Von den rund 11.037 Kommunen in Deutschland sind hier erst wenige erhoben; welche, steht oben.