Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Lünen kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Lünen für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 339,00 € im Monat. Bis 18.999 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 108.000 Euro gilt der Höchstsatz von 741,00 €. Das sind 16 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 339,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 18.999 Euro
- Beitragsfrei
- 741,00 €
- Höchstsatz
- 16
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 108.000 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Lünen für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Lünen zahlen
- Alle 16 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2024, für Kinder unter 2 Jahren und ab 2 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Lünen, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 18.999 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Lünen gar nichts. Ab 108.000 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 71.999 Euro: ein Euro mehr kostet 97,00 € im Monat.
Was Eltern in Lünen tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
141,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 16, das macht 1.692 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
339,00 €
im Monat
Einkommensstufe 10 von 16, das macht 4.068 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
587,00 €
im Monat
Einkommensstufe 14 von 16, das macht 7.044 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung der Stadt Lünen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in Kraft seit dem 01.08.2024. Anlage 1 trägt die Beiträge für Tageseinrichtungen, Anlage 2 die für die Tagespflege., Fassung vom 01.08.2024. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Wer aus einem sozialversicherungsfreien Dienstverhältnis oder einem Mandat Anspruch auf eine lebenslängliche Versorgung hat, rechnet 10 vom Hundert dieser Einkünfte hinzu. Für das dritte und jedes weitere Kind, für das nachweislich Kindergeld bezogen wird, geht ein Freibetrag von 9.000 Euro ab. Gerechnet wird nach § 7 mit dem Kalenderjahr vor dem Betreuungsbeginn, dem Jährlichkeitsprinzip also; liegt das Einkommen des letzten Monats voraussichtlich dauerhaft höher oder niedriger, wird stattdessen dessen Zwölffaches angesetzt, und dann sind auch Sonderzuwendungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld des laufenden Jahres hinzuzurechnen.
| Jahreseinkommen | unter 2 Jahren | ab 2 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 141,00 € | 70,00 € |
| 55.000 Euro | 339,00 € | 221,00 € |
| 90.000 Euro | 587,00 € | 392,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 20.070,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Lünen von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 20.070,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 2 Jahren | 24 | 339,00 € | 8.136,00 € |
| Kinder ab 2 Jahren | 54 | 221,00 € | 11.934,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 20.070,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 16 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Lünen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in Kraft seit dem 01.08.2024. Anlage 1 trägt die Beiträge für Tageseinrichtungen, Anlage 2 die für die Tagespflege., Fassung vom 01.08.2024. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Lünen, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Lünen sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
18.999 bis 108.000 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 2 Jahren / ab 2 Jahren
In Lünen sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Lünen bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 208,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 5 Nr. 2 ist bei mehreren Kindern derselben Beitragspflichtigen nur der höchste festgesetzte Beitrag zu zahlen; die Sat und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 741,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Lünen festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Lünen, Jugendamt.
Zuständig ist Stadt Lünen, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren
16 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 18.999Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 19.000 bis 24.499Euro | 47,00 € | 55,00 € | 66,00 € |
| 24.500 bis 28.499Euro | 69,00 € | 82,00 € | 96,00 € |
| 28.500 bis 32.499Euro | 102,00 € | 120,00 € | 141,00 € |
| 32.500 bis 36.499Euro | 117,00 € | 138,00 € | 162,00 € |
| 36.500 bis 40.999Euro | 133,00 € | 156,00 € | 184,00 € |
| 41.000 bis 43.999Euro | 158,00 € | 185,00 € | 218,00 € |
| 44.000 bis 48.999Euro | 171,00 € | 201,00 € | 244,00 € |
| 49.000 bis 52.999Euro | 206,00 € | 242,00 € | 293,00 € |
| 53.000 bis 56.999Euro | 241,00 € | 283,00 € | 339,00 € |
| 57.000 bis 61.499Euro | 259,00 € | 305,00 € | 365,00 € |
| 61.500 bis 71.999Euro | 280,00 € | 329,00 € | 394,00 € |
| 72.000 bis 89.999Euro | 354,00 € | 416,00 € | 491,00 € |
| 90.000 bis 97.999Euro | 415,00 € | 487,00 € | 587,00 € |
| 98.000 bis 107.999Euro | 480,00 € | 563,00 € | 647,00 € |
| über 107.999Euro | 533,00 € | 626,00 € | 741,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 2 Jahren
16 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 18.999Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 19.000 bis 24.499Euro | 22,00 € | 26,00 € | 41,00 € |
| 24.500 bis 28.499Euro | 31,00 € | 37,00 € | 59,00 € |
| 28.500 bis 32.499Euro | 37,00 € | 44,00 € | 70,00 € |
| 32.500 bis 36.499Euro | 43,00 € | 51,00 € | 82,00 € |
| 36.500 bis 40.999Euro | 49,00 € | 58,00 € | 93,00 € |
| 41.000 bis 43.999Euro | 65,00 € | 76,00 € | 122,00 € |
| 44.000 bis 48.999Euro | 79,00 € | 93,00 € | 150,00 € |
| 49.000 bis 52.999Euro | 95,00 € | 112,00 € | 181,00 € |
| 53.000 bis 56.999Euro | 122,00 € | 143,00 € | 221,00 € |
| 57.000 bis 61.499Euro | 131,00 € | 154,00 € | 238,00 € |
| 61.500 bis 71.999Euro | 141,00 € | 166,00 € | 259,00 € |
| 72.000 bis 89.999Euro | 191,00 € | 225,00 € | 330,00 € |
| 90.000 bis 97.999Euro | 228,00 € | 273,00 € | 392,00 € |
| 98.000 bis 107.999Euro | 253,00 € | 303,00 € | 435,00 € |
| über 107.999Euro | 285,00 € | 341,00 € | 490,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Lünen liegt 16 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Lünen
741,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
329,00 €
im Monat
Das sind 3.948,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Lünen liegt damit 16 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 5 Nr. 2 ist bei mehreren Kindern derselben Beitragspflichtigen nur der höchste festgesetzte Beitrag zu zahlen; die Satzung nennt das die Geschwisterkinderbefreiung. Weiter geht Nr. 1: Ist ein Kind nach § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei, gilt die Befreiung im selben Zeitraum auch für die Geschwisterkinder, und zwar unabhängig davon, welche Betreuungsform diese nutzen. Pflegeeltern mit einem Kind in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII werden nach Nr. 3 nicht zu Elternbeiträgen herangezogen.
Verpflegung. Die Satzung setzt keinen Betrag fest. Sie erlaubt dem Träger nur, von den Beitragspflichtigen ein zusätzliches Entgelt für die Mahlzeiten zu verlangen.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Wer aus einem sozialversicherungsfreien Dienstverhältnis oder einem Mandat Anspruch auf eine lebenslängliche Versorgung hat, rechnet 10 vom Hundert dieser Einkünfte hinzu. Für das dritte und jedes weitere Kind, für das nachweislich Kindergeld bezogen wird, geht ein Freibetrag von 9.000 Euro ab. Gerechnet wird nach § 7 mit dem Kalenderjahr vor dem Betreuungsbeginn, dem Jährlichkeitsprinzip also; liegt das Einkommen des letzten Monats voraussichtlich dauerhaft höher oder niedriger, wird stattdessen dessen Zwölffaches angesetzt, und dann sind auch Sonderzuwendungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld des laufenden Jahres hinzuzurechnen. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Die Altersgrenze liegt bei zwei Jahren, nicht bei dreien, und die Satzung sagt dazu, wie gerechnet wird: Für ein Kind, das im Lauf eines Kindergartenjahres zwei wird, gilt der Beitrag bis zum Geburtstag nach der Tabelle für Kinder unter zwei Jahren und danach nach der für die älteren. Beide Tabellen führen sechzehn Stufen, und sie sind nach Untergrenzen geschrieben: Die erste Zeile deckt alles bis 18.999 Euro ab und kostet nichts, danach beginnt jede Stufe mit einem ab. Die Grenzen sind ungewöhnlich fein geschnitten und laufen nicht rund, sondern in Schritten wie 24.500, 28.500, 32.500 und 36.500 Euro. Für die Tagespflege führt Anlage 2 eine eigene Tabelle mit vier Zeitstufen bis zu fünfzig Wochenstunden; sie ist hier nicht abgebildet.
Häufige Fragen aus Lünen
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Lünen?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 339,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 16 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 741,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Lünen den Höchstsatz?
- Ab 108.000 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Wer aus einem sozialversicherungsfreien Dienstverhältnis oder einem Mandat Anspruch auf eine lebenslängliche Versorgung hat, rechnet 10 vom Hundert dieser Einkünfte hinzu. Für das dritte und jedes weitere Kind, für das nachweislich Kindergeld bezogen wird, geht ein Freibetrag von 9.000 Euro ab. Gerechnet wird nach § 7 mit dem Kalenderjahr vor dem Betreuungsbeginn, dem Jährlichkeitsprinzip also; liegt das Einkommen des letzten Monats voraussichtlich dauerhaft höher oder niedriger, wird stattdessen dessen Zwölffaches angesetzt, und dann sind auch Sonderzuwendungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld des laufenden Jahres hinzuzurechnen.
- Wer setzt den Beitrag in Lünen fest?
- Stadt Lünen, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Lünen für Geschwisterkinder?
- Nach § 5 Nr. 2 ist bei mehreren Kindern derselben Beitragspflichtigen nur der höchste festgesetzte Beitrag zu zahlen; die Satzung nennt das die Geschwisterkinderbefreiung. Weiter geht Nr. 1: Ist ein Kind nach § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei, gilt die Befreiung im selben Zeitraum auch für die Geschwisterkinder, und zwar unabhängig davon, welche Betreuungsform diese nutzen. Pflegeeltern mit einem Kind in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII werden nach Nr. 3 nicht zu Elternbeiträgen herangezogen.
- Ist das Mittagessen in Lünen im Beitrag enthalten?
- Die Satzung setzt keinen Betrag fest. Sie erlaubt dem Träger nur, von den Beitragspflichtigen ein zusätzliches Entgelt für die Mahlzeiten zu verlangen.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Lünen, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Lünen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in Kraft seit dem 01.08.2024. Anlage 1 trägt die Beiträge für Tageseinrichtungen, Anlage 2 die für die Tagespflege. Fassung vom 01.08.2024
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.