Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt
Was der Kita-Platz in Königswinter kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Königswinter für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 237,00 € im Monat. Bis 18.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 140.001 Euro gilt der Höchstsatz von 727,00 €. Das sind 46 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 237,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 18.000 Euro
- Beitragsfrei
- 727,00 €
- Höchstsatz
- 12
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 140.001 Euro
1 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Königswinter für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Königswinter zahlen
- Alle 12 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder jeden Alters
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Königswinter, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 18.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Königswinter gar nichts. Ab 140.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 36.813 Euro: ein Euro mehr kostet 152,00 € im Monat.
Was Eltern in Königswinter tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder jeden Alters
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder jeden Alters
- 45 Std./Woche
237,00 €
im Monat
Einkommensstufe 5 von 12, das macht 2.844 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder jeden Alters
- 45 Std./Woche
466,00 €
im Monat
Einkommensstufe 8 von 12, das macht 5.592 Euro im Jahr.
Grundlage ist Anlage 1 zur Satzung der Stadt Königswinter über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern, Beitragsstaffelung ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG. Verluste werden nicht verrechnet. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslängliche Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld, Kinderzuschlag, Baukindergeld und Eigenheimzulage bleiben außer Betracht.
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 18.486,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Königswinter von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 18.486,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder jeden Alters | 78 | 237,00 € | 18.486,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 18.486,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 12 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage 1 zur Satzung der Stadt Königswinter über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern, Beitragsstaffelung ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Königswinter, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Königswinter sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
18.000 bis 140.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
jeden Alters
In Königswinter sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Königswinter bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 374,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung in Königswinter, ein Angebot der Offenen Ganztagsgru und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 727,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Königswinter festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Königswinter, Jugendamt.
Zuständig ist Stadt Königswinter, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder jeden Alters
12 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 18.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 18.001 bis 24.542Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 24.543 bis 36.813Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 36.814 bis 49.000Euro | 72,00 € | 96,00 € | 152,00 € |
| 49.001 bis 61.500Euro | 113,00 € | 152,00 € | 237,00 € |
| 61.501 bis 74.000Euro | 149,00 € | 201,00 € | 313,00 € |
| 74.001 bis 86.500Euro | 186,00 € | 248,00 € | 388,00 € |
| 86.501 bis 98.000Euro | 221,00 € | 296,00 € | 466,00 € |
| 98.001 bis 110.000Euro | 256,00 € | 344,00 € | 533,00 € |
| 110.001 bis 120.000Euro | 290,00 € | 392,00 € | 599,00 € |
| 120.001 bis 140.000Euro | 320,00 € | 432,00 € | 660,00 € |
| über 140.000Euro | 353,00 € | 475,00 € | 727,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Königswinter liegt 46 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Königswinter
727,00 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
266,79 €
im Monat
Das sind 3.201,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Königswinter liegt damit 46 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung in Königswinter, ein Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule oder eine geförderte Kindertagespflege, wird der Beitrag nur für ein Kind erhoben, und zwar für das mit dem höchsten Beitrag. Die Befreiung gilt auch dann, wenn ein Geschwisterkind außerhalb von Königswinter betreut wird.
Verpflegung. Für die Verpflegung der Kinder in der Einrichtung erhebt der Träger ein zusätzliches Entgelt.
Welches Einkommen zählt. Die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG. Verluste werden nicht verrechnet. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslängliche Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld, Kinderzuschlag, Baukindergeld und Eigenheimzulage bleiben außer Betracht. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Königswinter staffelt die Betreuungszeit feiner als jede andere erhobene Stelle: sieben Stufen von 15 bis 45 Wochenstunden in Schritten von fünf. Nach dem Alter des Kindes unterscheidet die Tabelle dagegen gar nicht, und für die Kindertagespflege gelten dieselben Spalten. Die Satzung hebt die Beträge jedes Jahr zum 1. August um drei Prozent an und rundet kaufmännisch auf volle Euro; die Anlage für das laufende Jahr steht deshalb als eigenes Blatt im Ortsrecht, während die Satzungsfassung selbst noch die Beträge von 2025 zeigt.
Häufige Fragen aus Königswinter
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Königswinter?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 237,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 12 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 727,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Königswinter den Höchstsatz?
- Ab 140.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG. Verluste werden nicht verrechnet. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslängliche Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld, Kinderzuschlag, Baukindergeld und Eigenheimzulage bleiben außer Betracht.
- Wer setzt den Beitrag in Königswinter fest?
- Stadt Königswinter, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Königswinter für Geschwisterkinder?
- Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung in Königswinter, ein Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule oder eine geförderte Kindertagespflege, wird der Beitrag nur für ein Kind erhoben, und zwar für das mit dem höchsten Beitrag. Die Befreiung gilt auch dann, wenn ein Geschwisterkind außerhalb von Königswinter betreut wird.
- Ist das Mittagessen in Königswinter im Beitrag enthalten?
- Für die Verpflegung der Kinder in der Einrichtung erhebt der Träger ein zusätzliches Entgelt.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Königswinter, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Anlage 1 zur Satzung der Stadt Königswinter über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern, Beitragsstaffelung ab 01.08.2026 Fassung vom 01.08.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.