Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt
Was der Kita-Platz in Kreis Herford kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Kreis Herford für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 300,00 € im Monat. Bis 30.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 100.001 Euro gilt der Höchstsatz von 490,00 €. Das sind 23 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 300,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 30.000 Euro
- Beitragsfrei
- 490,00 €
- Höchstsatz
- 8
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 100.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Kreis Herford für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Kreis Herford zahlen
- Alle 8 Einkommensstufen der Satzung vom 16.12.2022, für Kinder unter 3 Jahren und über 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Kreis Herford, Amt für Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 30.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Kreis Herford gar nichts. Ab 100.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 30.000 Euro: ein Euro mehr kostet 150,00 € im Monat.
Was Eltern in Kreis Herford tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
300,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 8, das macht 3.600 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
440,00 €
im Monat
Einkommensstufe 7 von 8, das macht 5.280 Euro im Jahr.
Grundlage ist Anlage 1 zur Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des Kreises Herford vom 13.06.2006 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 16.12.2022, Fassung vom 16.12.2022. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland, also das Bruttoeinkommen. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen mindern es ausdrücklich nicht. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen, die ausschließlich zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt sind. Kindergeld, Kinderzuschlag nach § 6a BKGG und Geldleistungen nach § 23 SGB VIII zählen nicht mit.
| Jahreseinkommen | unter 3 Jahren | über 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 300,00 € | 190,00 € |
| 90.000 Euro | 440,00 € | 400,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 18.780,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Kreis Herford von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 18.780,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 300,00 € | 10.800,00 € |
| Kinder über 3 Jahren | 42 | 190,00 € | 7.980,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 18.780,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 8 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage 1 zur Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des Kreises Herford vom 13.06.2006 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 16.12.2022, Fassung vom 16.12.2022. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreis Herford, Amt für Jugend und Familie.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Kreis Herford sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
30.000 bis 100.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren / über 3 Jahren
In Kreis Herford sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Kreis Herford bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 210,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Besuchen mehrere Kinder gleichzeitig eine Tageseinrichtung, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind; wel und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 490,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Kreis Herford festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreis Herford, Amt für Jugend und Familie.
Zuständig ist Kreis Herford, Amt für Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 40.000Euro | 90,00 € | 100,00 € | 150,00 € |
| 40.001 bis 50.000Euro | 130,00 € | 150,00 € | 220,00 € |
| 50.001 bis 60.000Euro | 170,00 € | 190,00 € | 300,00 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 190,00 € | 220,00 € | 330,00 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 220,00 € | 260,00 € | 390,00 € |
| 80.001 bis 100.000Euro | 250,00 € | 290,00 € | 440,00 € |
| über 100.000Euro | 280,00 € | 320,00 € | 490,00 € |
Beitragstabelle für Kinder über 3 Jahren
8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 40.000Euro | 45,00 € | 50,00 € | 75,00 € |
| 40.001 bis 50.000Euro | 70,00 € | 80,00 € | 125,00 € |
| 50.001 bis 60.000Euro | 110,00 € | 130,00 € | 190,00 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 140,00 € | 165,00 € | 250,00 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 190,00 € | 220,00 € | 340,00 € |
| 80.001 bis 100.000Euro | 230,00 € | 260,00 € | 400,00 € |
| über 100.000Euro | 260,00 € | 300,00 € | 450,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Kreis Herford liegt 23 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Kreis Herford
490,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
580,00 €
im Monat
Das sind 6.960,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Kreis Herford liegt damit 23 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Besuchen mehrere Kinder gleichzeitig eine Tageseinrichtung, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind; welches Kind das erste ist, richtet sich nach dem Lebensalter. Ist das erste Kind ohnehin beitragsfrei, bleibt es bei der Befreiung für die übrigen. Beitragsfrei sind außerdem Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, vom Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres an bis zur Einschulung; wer aus gesundheitlichen Gründen ein Jahr zurückgestellt wird, ist ausnahmsweise bis zu drei Jahre frei.
Verpflegung. Die Satzung sagt zum Mittagessen nichts. Weder Verpflegung noch Essensgeld kommen darin vor.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland, also das Bruttoeinkommen. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen mindern es ausdrücklich nicht. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen, die ausschließlich zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt sind. Kindergeld, Kinderzuschlag nach § 6a BKGG und Geldleistungen nach § 23 SGB VIII zählen nicht mit. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Der Kreis Herford führt die Kindertagespflege in einer eigenen, gleich gebauten Anlage mit zwölf statt sechs Spalten und feineren Zeitstufen. Wer ein Kind zugleich in einer Einrichtung und in Kindertagespflege betreuen lässt, zahlt zusätzlich zum Beitrag aus der ersten Anlage. Die Staffel läuft in acht Stufen, beitragsfrei bis 30.000 Euro Jahreseinkommen, die oberste beginnt über 100.000 Euro. Der Abstand zwischen den Altersgruppen ist in den unteren Stufen groß und schließt sich nach oben: Bei 45 Wochenstunden kostet ein Kind unter drei Jahren in der zweiten Stufe das Doppelte, in der obersten nur noch ein Elftel mehr.
Häufige Fragen aus Kreis Herford
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Kreis Herford?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 300,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 8 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 490,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Kreis Herford den Höchstsatz?
- Ab 100.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland, also das Bruttoeinkommen. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen mindern es ausdrücklich nicht. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen, die ausschließlich zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt sind. Kindergeld, Kinderzuschlag nach § 6a BKGG und Geldleistungen nach § 23 SGB VIII zählen nicht mit.
- Wer setzt den Beitrag in Kreis Herford fest?
- Kreis Herford, Amt für Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Kreis Herford für Geschwisterkinder?
- Besuchen mehrere Kinder gleichzeitig eine Tageseinrichtung, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind; welches Kind das erste ist, richtet sich nach dem Lebensalter. Ist das erste Kind ohnehin beitragsfrei, bleibt es bei der Befreiung für die übrigen. Beitragsfrei sind außerdem Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, vom Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres an bis zur Einschulung; wer aus gesundheitlichen Gründen ein Jahr zurückgestellt wird, ist ausnahmsweise bis zu drei Jahre frei.
- Ist das Mittagessen in Kreis Herford im Beitrag enthalten?
- Die Satzung sagt zum Mittagessen nichts. Weder Verpflegung noch Essensgeld kommen darin vor.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreis Herford, Amt für Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Anlage 1 zur Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des Kreises Herford vom 13.06.2006 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 16.12.2022 Fassung vom 16.12.2022
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.