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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt

Was der Kita-Platz in Kreis Herford kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Kreis Herford für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 300,00 € im Monat. Bis 30.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 100.001 Euro gilt der Höchstsatz von 490,00 €. Das sind 23 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.

300,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 30.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

490,00 €
Höchstsatz

ab 100.001 Euro

8
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Kreis Herford für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Kreis Herford zahlen
  • Alle 8 Einkommensstufen der Satzung vom 16.12.2022, für Kinder unter 3 Jahren und über 3 Jahren
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Kreis Herford, Amt für Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 30.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Kreis Herford gar nichts. Ab 100.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 30.000 Euro: ein Euro mehr kostet 150,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Kreis Herford tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

300,00 €

im Monat

Einkommensstufe 4 von 8, das macht 3.600 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

440,00 €

im Monat

Einkommensstufe 7 von 8, das macht 5.280 Euro im Jahr.

Grundlage ist Anlage 1 zur Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des Kreises Herford vom 13.06.2006 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 16.12.2022, Fassung vom 16.12.2022. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland, also das Bruttoeinkommen. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen mindern es ausdrücklich nicht. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen, die ausschließlich zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt sind. Kindergeld, Kinderzuschlag nach § 6a BKGG und Geldleistungen nach § 23 SGB VIII zählen nicht mit.

Jahreseinkommenunter 3 Jahrenüber 3 Jahren
30.000 Eurofreifrei
55.000 Euro300,00 €190,00 €
90.000 Euro440,00 €400,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 18.780,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Kreis Herford von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 18.780,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder unter 3 Jahren36300,00 €10.800,00 €
Kinder über 3 Jahren42190,00 €7.980,00 €
Zusammen78-18.780,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 8 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland, also das Bruttoeinkommen. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen mindern es ausdrücklich nicht. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen, die ausschließlich zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt sind. Kindergeld, Kinderzuschlag nach § 6a BKGG und Geldleistungen nach § 23 SGB VIII zählen nicht mit.

Beitrag im Monat

220,00 €

Einkommensstufe
3 von 8
Stufe reicht
40.001 bis 50.000 Euro
Im Jahr
2.640,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage 1 zur Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des Kreises Herford vom 13.06.2006 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 16.12.2022, Fassung vom 16.12.2022. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreis Herford, Amt für Jugend und Familie.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Kreis Herford sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

30.000 bis 100.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 3 Jahren / über 3 Jahren

In Kreis Herford sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Kreis Herford bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 210,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Besuchen mehrere Kinder gleichzeitig eine Tageseinrichtung, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind; wel und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 490,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Satzung sagt zum Mittagessen nichts. Weder Verpflegung noch Essensgeld kommen darin vor.

Wer den Beitrag in Kreis Herford festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreis Herford, Amt für Jugend und Familie.

Zuständig ist Kreis Herford, Amt für Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren

8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 30k
150,00 €bis 40k
220,00 €bis 50k
300,00 €bis 60k
330,00 €bis 70k
390,00 €bis 80k
440,00 €bis 100k
490,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 30.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 150,00 €. Das sind 150,00 € im Monat und 1.800,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 30.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
30.001 bis 40.000Euro90,00 €100,00 €150,00 €
40.001 bis 50.000Euro130,00 €150,00 €220,00 €
50.001 bis 60.000Euro170,00 €190,00 €300,00 €
60.001 bis 70.000Euro190,00 €220,00 €330,00 €
70.001 bis 80.000Euro220,00 €260,00 €390,00 €
80.001 bis 100.000Euro250,00 €290,00 €440,00 €
über 100.000Euro280,00 €320,00 €490,00 €
Kinder unter 3 Jahren, 8 Einkommensstufen. Quelle: Anlage 1 zur Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des Kreises Herford vom 13.06.2006 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 16.12.2022, Fassung vom 16.12.2022.

Beitragstabelle für Kinder über 3 Jahren

8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 30k
75,00 €bis 40k
125,00 €bis 50k
190,00 €bis 60k
250,00 €bis 70k
340,00 €bis 80k
400,00 €bis 100k
450,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 70.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 250,00 €, einen Euro darüber 340,00 €. Das sind 90,00 € im Monat und 1.080,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 30.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
30.001 bis 40.000Euro45,00 €50,00 €75,00 €
40.001 bis 50.000Euro70,00 €80,00 €125,00 €
50.001 bis 60.000Euro110,00 €130,00 €190,00 €
60.001 bis 70.000Euro140,00 €165,00 €250,00 €
70.001 bis 80.000Euro190,00 €220,00 €340,00 €
80.001 bis 100.000Euro230,00 €260,00 €400,00 €
über 100.000Euro260,00 €300,00 €450,00 €
Kinder über 3 Jahren, 8 Einkommensstufen. Quelle: Anlage 1 zur Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des Kreises Herford vom 13.06.2006 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 16.12.2022, Fassung vom 16.12.2022.

Ist das viel oder wenig?

Kreis Herford liegt 23 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder unter 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Kreis Herford

490,00 €

im Monat

Mülheim an der Ruhr

1.070,00 €

im Monat

Unterschied

580,00 €

im Monat

Das sind 6.960,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Kreis Herford zählt maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland, also das Bruttoeinkommen. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen mindern es ausdrücklich nicht. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen, die ausschließlich zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt sind. Kindergeld, Kinderzuschlag nach § 6a BKGG und Geldleistungen nach § 23 SGB VIII zählen nicht mit, andernorts eine andere Größe.

Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Kreis Herford liegt damit 23 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Besuchen mehrere Kinder gleichzeitig eine Tageseinrichtung, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind; welches Kind das erste ist, richtet sich nach dem Lebensalter. Ist das erste Kind ohnehin beitragsfrei, bleibt es bei der Befreiung für die übrigen. Beitragsfrei sind außerdem Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, vom Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres an bis zur Einschulung; wer aus gesundheitlichen Gründen ein Jahr zurückgestellt wird, ist ausnahmsweise bis zu drei Jahre frei.

Verpflegung. Die Satzung sagt zum Mittagessen nichts. Weder Verpflegung noch Essensgeld kommen darin vor.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland, also das Bruttoeinkommen. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen mindern es ausdrücklich nicht. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen, die ausschließlich zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt sind. Kindergeld, Kinderzuschlag nach § 6a BKGG und Geldleistungen nach § 23 SGB VIII zählen nicht mit. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Der Kreis Herford führt die Kindertagespflege in einer eigenen, gleich gebauten Anlage mit zwölf statt sechs Spalten und feineren Zeitstufen. Wer ein Kind zugleich in einer Einrichtung und in Kindertagespflege betreuen lässt, zahlt zusätzlich zum Beitrag aus der ersten Anlage. Die Staffel läuft in acht Stufen, beitragsfrei bis 30.000 Euro Jahreseinkommen, die oberste beginnt über 100.000 Euro. Der Abstand zwischen den Altersgruppen ist in den unteren Stufen groß und schließt sich nach oben: Bei 45 Wochenstunden kostet ein Kind unter drei Jahren in der zweiten Stufe das Doppelte, in der obersten nur noch ein Elftel mehr.

Häufige Fragen aus Kreis Herford

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Kreis Herford?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 300,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 8 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 490,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Kreis Herford den Höchstsatz?
Ab 100.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland, also das Bruttoeinkommen. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen mindern es ausdrücklich nicht. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen, die ausschließlich zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt sind. Kindergeld, Kinderzuschlag nach § 6a BKGG und Geldleistungen nach § 23 SGB VIII zählen nicht mit.
Wer setzt den Beitrag in Kreis Herford fest?
Kreis Herford, Amt für Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Kreis Herford für Geschwisterkinder?
Besuchen mehrere Kinder gleichzeitig eine Tageseinrichtung, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind; welches Kind das erste ist, richtet sich nach dem Lebensalter. Ist das erste Kind ohnehin beitragsfrei, bleibt es bei der Befreiung für die übrigen. Beitragsfrei sind außerdem Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, vom Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres an bis zur Einschulung; wer aus gesundheitlichen Gründen ein Jahr zurückgestellt wird, ist ausnahmsweise bis zu drei Jahre frei.
Ist das Mittagessen in Kreis Herford im Beitrag enthalten?
Die Satzung sagt zum Mittagessen nichts. Weder Verpflegung noch Essensgeld kommen darin vor.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreis Herford, Amt für Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.