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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt

Was der Kita-Platz in Remscheid kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Remscheid für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 225,00 € im Monat. Bis 25.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 105.001 Euro gilt der Höchstsatz von 425,00 €. Das sind 15 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

225,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 25.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

425,00 €
Höchstsatz

ab 105.001 Euro

9
Einkommensstufen

1 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Remscheid für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Remscheid zahlen
  • Alle 9 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder jeden Alters
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Remscheid, Fachdienst Jugend als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 25.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Remscheid gar nichts. Ab 105.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 51.500 Euro: ein Euro mehr kostet 79,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Remscheid tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder jeden Alters, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

88,00 €

im Monat

Einkommensstufe 3 von 9, das macht 1.056 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

225,00 €

im Monat

Einkommensstufe 5 von 9, das macht 2.700 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

338,00 €

im Monat

Einkommensstufe 7 von 9, das macht 4.056 Euro im Jahr.

Grundlage ist Anlage 2 gemäß § 4 der Elternbeitragssatzung, Beitragstabelle für die Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung, gültig vom 01.08.2026 bis 31.07.2027, zur Satzung der Stadt Remscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 22.04.2024 in der Fassung vom 01.07.2025, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Einkommen ist nach § 5 die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie Verlustvor- und Verlustrückträge mindern das Einkommen nicht. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte und Unterhaltsleistungen; ab dem dritten Kind wird der Freibetrag nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG abgezogen. Es gilt das Jährlichkeitsprinzip, bei Änderungen ist das voraussichtliche Einkommen zu schätzen. Wer Nachweise nicht fristgerecht einreichen kann, darf eine Selbsteinschätzung abgeben, die nachträglich geprüft wird.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 17.550,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Remscheid von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 17.550,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder jeden Alters78225,00 €17.550,00 €
Zusammen78-17.550,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 9 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Einkommen ist nach § 5 die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie Verlustvor- und Verlustrückträge mindern das Einkommen nicht. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte und Unterhaltsleistungen; ab dem dritten Kind wird der Freibetrag nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG abgezogen. Es gilt das Jährlichkeitsprinzip, bei Änderungen ist das voraussichtliche Einkommen zu schätzen. Wer Nachweise nicht fristgerecht einreichen kann, darf eine Selbsteinschätzung abgeben, die nachträglich geprüft wird.

Beitrag im Monat

146,00 €

Einkommensstufe
4 von 9
Stufe reicht
39.001 bis 51.500 Euro
Im Jahr
1.752,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage 2 gemäß § 4 der Elternbeitragssatzung, Beitragstabelle für die Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung, gültig vom 01.08.2026 bis 31.07.2027, zur Satzung der Stadt Remscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 22.04.2024 in der Fassung vom 01.07.2025, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Remscheid, Fachdienst Jugend.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Remscheid sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

25.000 bis 105.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

jeden Alters

In Remscheid sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Remscheid bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 110,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Nutzen mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig ein Betreuungs- oder Förderangebot im Stadtgebiet, entfällt und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 425,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Satzung sagt zur Mittagsverpflegung nichts. Weder ein Verpflegungsentgelt noch eine Ermächtigung des Trägers dazu steht in den Paragrafen oder in den fünf Anlagen; die Wörter Verpflegung, Mittagessen und Entgelt kommen im ganzen Dokument nicht vor. Das Essensgeld liegt damit außerhalb dieser Satzung und wird vom jeweiligen Träger vertraglich geregelt.

Wer den Beitrag in Remscheid festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Remscheid, Fachdienst Jugend.

Zuständig ist Stadt Remscheid, Fachdienst Jugend. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder jeden Alters

9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 25k
57,00 €bis 28k
88,00 €bis 39k
146,00 €bis 52k
225,00 €bis 64k
298,00 €bis 78k
338,00 €bis 92k
399,00 €bis 105k
425,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 51.500 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 146,00 €, einen Euro darüber 225,00 €. Das sind 79,00 € im Monat und 948,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 25.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
25.001 bis 27.500Euro29,00 €32,00 €57,00 €
27.501 bis 39.000Euro55,00 €59,00 €88,00 €
39.001 bis 51.500Euro83,00 €90,00 €146,00 €
51.501 bis 64.000Euro135,00 €146,00 €225,00 €
64.001 bis 78.000Euro174,00 €195,00 €298,00 €
78.001 bis 91.500Euro213,00 €229,00 €338,00 €
91.501 bis 105.000Euro276,00 €292,00 €399,00 €
über 105.000Euro315,00 €333,00 €425,00 €
Kinder jeden Alters, 9 Einkommensstufen. Quelle: Anlage 2 gemäß § 4 der Elternbeitragssatzung, Beitragstabelle für die Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung, gültig vom 01.08.2026 bis 31.07.2027, zur Satzung der Stadt Remscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 22.04.2024 in der Fassung vom 01.07.2025, Fassung vom 01.08.2026.

Ist das viel oder wenig?

Remscheid liegt 15 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder jeden Alters, bei 45 Stunden pro Woche

Remscheid

425,00 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

568,79 €

im Monat

Das sind 6.825,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Remscheid zählt einkommen ist nach § 5 die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie Verlustvor- und Verlustrückträge mindern das Einkommen nicht. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte und Unterhaltsleistungen; ab dem dritten Kind wird der Freibetrag nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG abgezogen. Es gilt das Jährlichkeitsprinzip, bei Änderungen ist das voraussichtliche Einkommen zu schätzen. Wer Nachweise nicht fristgerecht einreichen kann, darf eine Selbsteinschätzung abgeben, die nachträglich geprüft wird, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Remscheid liegt damit 15 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Nutzen mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig ein Betreuungs- oder Förderangebot im Stadtgebiet, entfällt nach § 6 Abs. 3 der Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind. Bei unterschiedlich hohen Beiträgen wird der höchste erhoben, bei gleicher Höhe der für das ältere Kind. Ein nach § 50 KiBiz beitragsfreies Kind zählt bei der Geschwisterzählung ausdrücklich mit, sodass die Familie zweifach entlastet wird.

Verpflegung. Die Satzung sagt zur Mittagsverpflegung nichts. Weder ein Verpflegungsentgelt noch eine Ermächtigung des Trägers dazu steht in den Paragrafen oder in den fünf Anlagen; die Wörter Verpflegung, Mittagessen und Entgelt kommen im ganzen Dokument nicht vor. Das Essensgeld liegt damit außerhalb dieser Satzung und wird vom jeweiligen Träger vertraglich geregelt.

Welches Einkommen zählt. Einkommen ist nach § 5 die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie Verlustvor- und Verlustrückträge mindern das Einkommen nicht. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte und Unterhaltsleistungen; ab dem dritten Kind wird der Freibetrag nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG abgezogen. Es gilt das Jährlichkeitsprinzip, bei Änderungen ist das voraussichtliche Einkommen zu schätzen. Wer Nachweise nicht fristgerecht einreichen kann, darf eine Selbsteinschätzung abgeben, die nachträglich geprüft wird. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Remscheid unterscheidet nicht nach dem Alter des Kindes: Ein Krippenplatz kostet dasselbe wie ein Kindergartenplatz. Die Beiträge steigen automatisch, ohne neuen Ratsbeschluss, jährlich zum 1. August um 1,5 Prozent, mindestens aber um einen Euro; die Anlagen werden dafür jedes Jahr neu gesetzt, während der Satzungstext von 2025 stehen bleibt. Die Freigrenze von 25.000 Euro ist an den gleichzeitigen Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag gekoppelt. Der Sprung von 35 auf 45 Wochenstunden ist ungewöhnlich groß: Bei 39.000 Euro kostet die 35-Stunden-Betreuung 59 Euro, die 45-Stunden-Betreuung 88 Euro, während von 25 auf 35 Stunden nur vier Euro dazukommen. Die Seite des Fachdienstes nennt noch eine Freigrenze von 19.000 Euro und ist damit überholt.

Häufige Fragen aus Remscheid

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Remscheid?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 225,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 9 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 425,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Remscheid den Höchstsatz?
Ab 105.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Einkommen ist nach § 5 die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie Verlustvor- und Verlustrückträge mindern das Einkommen nicht. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte und Unterhaltsleistungen; ab dem dritten Kind wird der Freibetrag nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG abgezogen. Es gilt das Jährlichkeitsprinzip, bei Änderungen ist das voraussichtliche Einkommen zu schätzen. Wer Nachweise nicht fristgerecht einreichen kann, darf eine Selbsteinschätzung abgeben, die nachträglich geprüft wird.
Wer setzt den Beitrag in Remscheid fest?
Stadt Remscheid, Fachdienst Jugend. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Remscheid für Geschwisterkinder?
Nutzen mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig ein Betreuungs- oder Förderangebot im Stadtgebiet, entfällt nach § 6 Abs. 3 der Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind. Bei unterschiedlich hohen Beiträgen wird der höchste erhoben, bei gleicher Höhe der für das ältere Kind. Ein nach § 50 KiBiz beitragsfreies Kind zählt bei der Geschwisterzählung ausdrücklich mit, sodass die Familie zweifach entlastet wird.
Ist das Mittagessen in Remscheid im Beitrag enthalten?
Die Satzung sagt zur Mittagsverpflegung nichts. Weder ein Verpflegungsentgelt noch eine Ermächtigung des Trägers dazu steht in den Paragrafen oder in den fünf Anlagen; die Wörter Verpflegung, Mittagessen und Entgelt kommen im ganzen Dokument nicht vor. Das Essensgeld liegt damit außerhalb dieser Satzung und wird vom jeweiligen Träger vertraglich geregelt.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Remscheid, Fachdienst Jugend, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.