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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt

Was der Kita-Platz in Kreis Euskirchen kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Kreis Euskirchen für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 127,00 € im Monat. Bis 45.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 110.001 Euro gilt der Höchstsatz von 561,00 €. Das sind 12 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.

127,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 45.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

561,00 €
Höchstsatz

ab 110.001 Euro

6
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Kreis Euskirchen für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Kreis Euskirchen zahlen
  • Alle 6 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder unter 2 Jahren und ab dem vollendeten 2. Lebensjahr
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Kreis Euskirchen, Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift und Rufnummer

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 45.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Kreis Euskirchen gar nichts. Ab 110.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 45.000 Euro: ein Euro mehr kostet 127,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Kreis Euskirchen tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 2 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

127,00 €

im Monat

Einkommensstufe 2 von 6, das macht 1.524 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

484,00 €

im Monat

Einkommensstufe 5 von 6, das macht 5.808 Euro im Jahr.

Grundlage ist Elternbeiträge für die Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2027, fortgeschriebene Tabelle zu § 5 Abs. 2 der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 29.03.2023, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und des betreuten Kindes nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslängliche Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außer Ansatz, Elterngeld in Höhe der Beträge nach § 10 BEEG. Ab dem dritten Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen.

Jahreseinkommenunter 2 Jahrenab dem vollendeten 2. Lebensjahr
30.000 Eurofreifrei
55.000 Euro127,00 €66,00 €
90.000 Euro484,00 €244,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 6.612,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Kreis Euskirchen von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 6.612,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder unter 2 Jahren24127,00 €3.048,00 €
Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr5466,00 €3.564,00 €
Zusammen78-6.612,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 6 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und des betreuten Kindes nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslängliche Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außer Ansatz, Elterngeld in Höhe der Beträge nach § 10 BEEG. Ab dem dritten Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen.

Beitrag im Monat

0,00 €

Einkommensstufe
1 von 6
Stufe reicht
0 bis 45.000 Euro
Im Jahr
0,00 €

In dieser Stufe wird kein Beitrag erhoben.

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Elternbeiträge für die Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2027, fortgeschriebene Tabelle zu § 5 Abs. 2 der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 29.03.2023, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreis Euskirchen, Jugend und Familie.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Kreis Euskirchen sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

45.000 bis 110.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 2 Jahren / ab dem vollendeten 2. Lebensjahr

In Kreis Euskirchen sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Kreis Euskirchen bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 149,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder wird mehr als ein Kind in Kindertagespf und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 561,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Satzung regelt allein den Elternbeitrag. Zum Mittagessen sagt sie nichts, und die Beitragstabelle nennt keinen Verpflegungsanteil.

Wer den Beitrag in Kreis Euskirchen festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreis Euskirchen, Jugend und Familie.

Zuständig ist Kreis Euskirchen, Jugend und Familie, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren

6 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 45k
127,00 €bis 55k
249,00 €bis 68k
365,00 €bis 88k
484,00 €bis 110k
561,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 45.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 127,00 €. Das sind 127,00 € im Monat und 1.524,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 45.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
45.001 bis 55.000Euro102,00 €112,00 €127,00 €
55.001 bis 68.200Euro193,00 €223,00 €249,00 €
68.201 bis 88.000Euro275,00 €305,00 €365,00 €
88.001 bis 110.000Euro371,00 €401,00 €484,00 €
über 110.000Euro412,00 €452,00 €561,00 €
Kinder unter 2 Jahren, 6 Einkommensstufen. Quelle: Elternbeiträge für die Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2027, fortgeschriebene Tabelle zu § 5 Abs. 2 der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 29.03.2023, Fassung vom 01.08.2026.

Beitragstabelle für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr

6 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 45k
66,00 €bis 55k
107,00 €bis 68k
178,00 €bis 88k
244,00 €bis 110k
330,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 110.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 244,00 €, einen Euro darüber 330,00 €. Das sind 86,00 € im Monat und 1.032,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 45.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
45.001 bis 55.000Euro46,00 €56,00 €66,00 €
55.001 bis 68.200Euro61,00 €87,00 €107,00 €
68.201 bis 88.000Euro112,00 €146,00 €178,00 €
88.001 bis 110.000Euro158,00 €198,00 €244,00 €
über 110.000Euro203,00 €223,00 €330,00 €
Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr, 6 Einkommensstufen. Quelle: Elternbeiträge für die Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2027, fortgeschriebene Tabelle zu § 5 Abs. 2 der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 29.03.2023, Fassung vom 01.08.2026.

Ist das viel oder wenig?

Kreis Euskirchen liegt 12 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder unter 2 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Kreis Euskirchen

561,00 €

im Monat

Mülheim an der Ruhr

1.070,00 €

im Monat

Unterschied

509,00 €

im Monat

Das sind 6.108,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Kreis Euskirchen zählt die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und des betreuten Kindes nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslängliche Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außer Ansatz, Elterngeld in Höhe der Beträge nach § 10 BEEG. Ab dem dritten Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen, andernorts eine andere Größe.

Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Kreis Euskirchen liegt damit 12 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder wird mehr als ein Kind in Kindertagespflege betreut, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind; zu zahlen ist der höchste. Wird für ein Kind bereits ein Beitrag für die Offene Ganztagsschule erhoben, entfällt nach Vorlage des Bescheides der Beitrag für die Geschwisterkinder.

Verpflegung. Die Satzung regelt allein den Elternbeitrag. Zum Mittagessen sagt sie nichts, und die Beitragstabelle nennt keinen Verpflegungsanteil.

Welches Einkommen zählt. Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und des betreuten Kindes nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslängliche Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außer Ansatz, Elterngeld in Höhe der Beträge nach § 10 BEEG. Ab dem dritten Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Der Kreis Euskirchen schreibt seine Beiträge nicht mit den Kindpauschalen des Landes fort, sondern mit einem festen Satz: Sie steigen jährlich um 1,5 Prozent und werden bei jeder Erhöhung auf volle Euro aufgerundet. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 war die Steigerung ausgesetzt. Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege teilen sich dieselbe Tabelle, ein Tagespflegeplatz kostet also genau so viel wie ein Kitaplatz. Die dritte Zeitstufe heißt "Bis/Über 45 Stunden" und ist nach oben offen. Die Altersgrenze greift monatsgenau, ab dem Monat, in dem das Kind zwei wird. Bis 45.000 Euro wird nichts erhoben, die oberste Stufe beginnt über 110.000 Euro.

Häufige Fragen aus Kreis Euskirchen

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Kreis Euskirchen?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 127,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 6 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 561,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Kreis Euskirchen den Höchstsatz?
Ab 110.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und des betreuten Kindes nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslängliche Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außer Ansatz, Elterngeld in Höhe der Beträge nach § 10 BEEG. Ab dem dritten Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen.
Wer setzt den Beitrag in Kreis Euskirchen fest?
Kreis Euskirchen, Jugend und Familie, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Kreis Euskirchen für Geschwisterkinder?
Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder wird mehr als ein Kind in Kindertagespflege betreut, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind; zu zahlen ist der höchste. Wird für ein Kind bereits ein Beitrag für die Offene Ganztagsschule erhoben, entfällt nach Vorlage des Bescheides der Beitrag für die Geschwisterkinder.
Ist das Mittagessen in Kreis Euskirchen im Beitrag enthalten?
Die Satzung regelt allein den Elternbeitrag. Zum Mittagessen sagt sie nichts, und die Beitragstabelle nennt keinen Verpflegungsanteil.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreis Euskirchen, Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.