Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt
Was der Kita-Platz in Kreis Euskirchen kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Kreis Euskirchen für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 127,00 € im Monat. Bis 45.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 110.001 Euro gilt der Höchstsatz von 561,00 €. Das sind 12 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 127,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 45.000 Euro
- Beitragsfrei
- 561,00 €
- Höchstsatz
- 6
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 110.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Kreis Euskirchen für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Kreis Euskirchen zahlen
- Alle 6 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder unter 2 Jahren und ab dem vollendeten 2. Lebensjahr
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Kreis Euskirchen, Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift und Rufnummer
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 45.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Kreis Euskirchen gar nichts. Ab 110.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 45.000 Euro: ein Euro mehr kostet 127,00 € im Monat.
Was Eltern in Kreis Euskirchen tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
127,00 €
im Monat
Einkommensstufe 2 von 6, das macht 1.524 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
484,00 €
im Monat
Einkommensstufe 5 von 6, das macht 5.808 Euro im Jahr.
Grundlage ist Elternbeiträge für die Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2027, fortgeschriebene Tabelle zu § 5 Abs. 2 der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 29.03.2023, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und des betreuten Kindes nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslängliche Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außer Ansatz, Elterngeld in Höhe der Beträge nach § 10 BEEG. Ab dem dritten Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen.
| Jahreseinkommen | unter 2 Jahren | ab dem vollendeten 2. Lebensjahr |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 127,00 € | 66,00 € |
| 90.000 Euro | 484,00 € | 244,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 6.612,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Kreis Euskirchen von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 6.612,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 2 Jahren | 24 | 127,00 € | 3.048,00 € |
| Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr | 54 | 66,00 € | 3.564,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 6.612,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 6 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Elternbeiträge für die Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2027, fortgeschriebene Tabelle zu § 5 Abs. 2 der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 29.03.2023, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreis Euskirchen, Jugend und Familie.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Kreis Euskirchen sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
45.000 bis 110.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 2 Jahren / ab dem vollendeten 2. Lebensjahr
In Kreis Euskirchen sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Kreis Euskirchen bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 149,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder wird mehr als ein Kind in Kindertagespf und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 561,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Kreis Euskirchen festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreis Euskirchen, Jugend und Familie.
Zuständig ist Kreis Euskirchen, Jugend und Familie, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren
6 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 45.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 45.001 bis 55.000Euro | 102,00 € | 112,00 € | 127,00 € |
| 55.001 bis 68.200Euro | 193,00 € | 223,00 € | 249,00 € |
| 68.201 bis 88.000Euro | 275,00 € | 305,00 € | 365,00 € |
| 88.001 bis 110.000Euro | 371,00 € | 401,00 € | 484,00 € |
| über 110.000Euro | 412,00 € | 452,00 € | 561,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr
6 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 45.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 45.001 bis 55.000Euro | 46,00 € | 56,00 € | 66,00 € |
| 55.001 bis 68.200Euro | 61,00 € | 87,00 € | 107,00 € |
| 68.201 bis 88.000Euro | 112,00 € | 146,00 € | 178,00 € |
| 88.001 bis 110.000Euro | 158,00 € | 198,00 € | 244,00 € |
| über 110.000Euro | 203,00 € | 223,00 € | 330,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Kreis Euskirchen liegt 12 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Kreis Euskirchen
561,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
509,00 €
im Monat
Das sind 6.108,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Kreis Euskirchen liegt damit 12 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder wird mehr als ein Kind in Kindertagespflege betreut, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind; zu zahlen ist der höchste. Wird für ein Kind bereits ein Beitrag für die Offene Ganztagsschule erhoben, entfällt nach Vorlage des Bescheides der Beitrag für die Geschwisterkinder.
Verpflegung. Die Satzung regelt allein den Elternbeitrag. Zum Mittagessen sagt sie nichts, und die Beitragstabelle nennt keinen Verpflegungsanteil.
Welches Einkommen zählt. Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und des betreuten Kindes nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslängliche Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außer Ansatz, Elterngeld in Höhe der Beträge nach § 10 BEEG. Ab dem dritten Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Der Kreis Euskirchen schreibt seine Beiträge nicht mit den Kindpauschalen des Landes fort, sondern mit einem festen Satz: Sie steigen jährlich um 1,5 Prozent und werden bei jeder Erhöhung auf volle Euro aufgerundet. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 war die Steigerung ausgesetzt. Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege teilen sich dieselbe Tabelle, ein Tagespflegeplatz kostet also genau so viel wie ein Kitaplatz. Die dritte Zeitstufe heißt "Bis/Über 45 Stunden" und ist nach oben offen. Die Altersgrenze greift monatsgenau, ab dem Monat, in dem das Kind zwei wird. Bis 45.000 Euro wird nichts erhoben, die oberste Stufe beginnt über 110.000 Euro.
Häufige Fragen aus Kreis Euskirchen
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Kreis Euskirchen?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 127,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 6 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 561,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Kreis Euskirchen den Höchstsatz?
- Ab 110.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und des betreuten Kindes nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslängliche Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außer Ansatz, Elterngeld in Höhe der Beträge nach § 10 BEEG. Ab dem dritten Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen.
- Wer setzt den Beitrag in Kreis Euskirchen fest?
- Kreis Euskirchen, Jugend und Familie, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Kreis Euskirchen für Geschwisterkinder?
- Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder wird mehr als ein Kind in Kindertagespflege betreut, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind; zu zahlen ist der höchste. Wird für ein Kind bereits ein Beitrag für die Offene Ganztagsschule erhoben, entfällt nach Vorlage des Bescheides der Beitrag für die Geschwisterkinder.
- Ist das Mittagessen in Kreis Euskirchen im Beitrag enthalten?
- Die Satzung regelt allein den Elternbeitrag. Zum Mittagessen sagt sie nichts, und die Beitragstabelle nennt keinen Verpflegungsanteil.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreis Euskirchen, Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Elternbeiträge für die Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2027, fortgeschriebene Tabelle zu § 5 Abs. 2 der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 29.03.2023 Fassung vom 01.08.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.