Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Lüdenscheid kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Lüdenscheid für Kinder bis zum Schuleintritt bei 45 Stunden pro Woche 183,00 € im Monat. Bis 35.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 112.501 Euro gilt der Höchstsatz von 549,00 €. Das sind 10 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 183,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 35.000 Euro
- Beitragsfrei
- 549,00 €
- Höchstsatz
- 13
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 112.501 Euro
1 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Lüdenscheid für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Lüdenscheid zahlen
- Alle 13 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2022, für Kinder bis zum Schuleintritt
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Lüdenscheid, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 35.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Lüdenscheid gar nichts. Ab 112.501 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 35.000 Euro: ein Euro mehr kostet 95,00 € im Monat.
Was Eltern in Lüdenscheid tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder bis zum Schuleintritt
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder bis zum Schuleintritt
- 45 Std./Woche
183,00 €
im Monat
Einkommensstufe 5 von 13, das macht 2.196 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder bis zum Schuleintritt
- 45 Std./Woche
435,00 €
im Monat
Einkommensstufe 11 von 13, das macht 5.220 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung vom 05.09.2014 in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom 07.04.2022, in Kraft seit dem 01.08.2022, mit der Elternbeitragstabelle als Anlage., Fassung vom 01.08.2022. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 4 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts.
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 14.274,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Lüdenscheid von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 14.274,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder bis zum Schuleintritt | 78 | 183,00 € | 14.274,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 14.274,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 13 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung vom 05.09.2014 in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom 07.04.2022, in Kraft seit dem 01.08.2022, mit der Elternbeitragstabelle als Anlage., Fassung vom 01.08.2022. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Lüdenscheid, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Lüdenscheid sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
35.000 bis 112.501 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
bis zum Schuleintritt
In Lüdenscheid sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Lüdenscheid bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 238,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Lüdenscheid befreit das zweite Kind nicht, sondern rechnet es billiger, und das ist eine eigene Konstruktion. Nach § 6 Abs. 1 und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 549,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Lüdenscheid festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Lüdenscheid, Jugendamt.
Zuständig ist Stadt Lüdenscheid, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder bis zum Schuleintritt
13 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 35.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 35.001 bis 40.000Euro | 42,00 € | 56,00 € | 95,00 € |
| 40.001 bis 45.000Euro | 60,00 € | 74,00 € | 123,00 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 78,00 € | 95,00 € | 153,00 € |
| 50.001 bis 55.000Euro | 95,00 € | 117,00 € | 183,00 € |
| 55.001 bis 60.000Euro | 115,00 € | 138,00 € | 216,00 € |
| 60.001 bis 65.000Euro | 134,00 € | 162,00 € | 249,00 € |
| 65.001 bis 70.000Euro | 155,00 € | 185,00 € | 283,00 € |
| 70.001 bis 75.000Euro | 175,00 € | 212,00 € | 322,00 € |
| 75.001 bis 87.500Euro | 210,00 € | 251,00 € | 377,00 € |
| 87.501 bis 100.000Euro | 242,00 € | 290,00 € | 435,00 € |
| 100.001 bis 112.500Euro | 274,00 € | 328,00 € | 489,00 € |
| über 112.500Euro | 311,00 € | 369,00 € | 549,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Lüdenscheid liegt 10 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Lüdenscheid
549,00 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
444,79 €
im Monat
Das sind 5.337,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Lüdenscheid liegt damit 10 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Lüdenscheid befreit das zweite Kind nicht, sondern rechnet es billiger, und das ist eine eigene Konstruktion. Nach § 6 Abs. 1 zahlt eine Familie für höchstens zwei Kinder überhaupt einen Beitrag. Für das erste gilt der volle Regelbeitrag; für das Geschwisterkind wird die Berechnung mit dem halben Einkommen der Beitragspflichtigen geführt, das Kind rutscht also in eine niedrigere Stufe, statt frei zu werden. Ergeben sich dabei unterschiedlich hohe Beiträge, gilt der höhere. Und wenn für ein Kind bereits der Höchstbeitrag anfällt, wird für das Geschwisterkind höchstens ein Jahreseinkommen bis 60.000 Euro angesetzt. Daneben gilt nach Abs. 2 die landesrechtliche Beitragsfreiheit der letzten Kindergartenjahre, und Abs. 3 stellt ausdrücklich klar, dass beide Regeln nebeneinander gelten.
Verpflegung. Die Satzung setzt keinen Betrag fest. Nach § 3 Abs. 4 kann für die Mittagsmahlzeit ein kostendeckendes Entgelt erhoben werden, und dieses Entgelt vermindert sich, soweit Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt werden.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 4 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Lüdenscheid unterscheidet nicht nach dem Alter des Kindes. Es gibt eine einzige Tabelle für Tageseinrichtungen und Tagespflege zusammen, dreizehn Stufen von bis 35.000 Euro bis über 112.500 Euro, und vier Zeitstufen statt der üblichen drei: 25, 35, 45 und über 45 Wochenstunden. Die vierte Spalte ist hier nicht abgebildet, weil dieses Portal die drei Stufen des KiBiz führt. Auffällig ist der Zuschnitt der Staffel: Bis 75.000 Euro steigt die Grenze in Schritten von 5.000 Euro, danach in Sprüngen von 12.500 Euro.
Häufige Fragen aus Lüdenscheid
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Lüdenscheid?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder bis zum Schuleintritt bei 45 Stunden pro Woche 183,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 13 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 549,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Lüdenscheid den Höchstsatz?
- Ab 112.501 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 4 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts.
- Wer setzt den Beitrag in Lüdenscheid fest?
- Stadt Lüdenscheid, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Lüdenscheid für Geschwisterkinder?
- Lüdenscheid befreit das zweite Kind nicht, sondern rechnet es billiger, und das ist eine eigene Konstruktion. Nach § 6 Abs. 1 zahlt eine Familie für höchstens zwei Kinder überhaupt einen Beitrag. Für das erste gilt der volle Regelbeitrag; für das Geschwisterkind wird die Berechnung mit dem halben Einkommen der Beitragspflichtigen geführt, das Kind rutscht also in eine niedrigere Stufe, statt frei zu werden. Ergeben sich dabei unterschiedlich hohe Beiträge, gilt der höhere. Und wenn für ein Kind bereits der Höchstbeitrag anfällt, wird für das Geschwisterkind höchstens ein Jahreseinkommen bis 60.000 Euro angesetzt. Daneben gilt nach Abs. 2 die landesrechtliche Beitragsfreiheit der letzten Kindergartenjahre, und Abs. 3 stellt ausdrücklich klar, dass beide Regeln nebeneinander gelten.
- Ist das Mittagessen in Lüdenscheid im Beitrag enthalten?
- Die Satzung setzt keinen Betrag fest. Nach § 3 Abs. 4 kann für die Mittagsmahlzeit ein kostendeckendes Entgelt erhoben werden, und dieses Entgelt vermindert sich, soweit Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt werden.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Lüdenscheid, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung vom 05.09.2014 in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom 07.04.2022, in Kraft seit dem 01.08.2022, mit der Elternbeitragstabelle als Anlage. Fassung vom 01.08.2022
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.