Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt
Was der Kita-Platz in Kreis Viersen kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Kreis Viersen für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 159,09 € im Monat. Bis 44.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 161.001 Euro gilt der Höchstsatz von 576,02 €. Das sind 16 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 159,09 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 44.000 Euro
- Beitragsfrei
- 576,02 €
- Höchstsatz
- 11
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 161.001 Euro
1 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Kreis Viersen für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Kreis Viersen zahlen
- Alle 11 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder jeden Alters
- Die Beiträge für 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Kreis Viersen, Kreisjugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 44.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Kreis Viersen gar nichts. Ab 161.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 44.000 Euro: ein Euro mehr kostet 159,09 € im Monat.
Was Eltern in Kreis Viersen tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder jeden Alters
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder jeden Alters
- 45 Std./Woche
159,09 €
im Monat
Einkommensstufe 2 von 11, das macht 1.909 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder jeden Alters
- 45 Std./Woche
296,24 €
im Monat
Einkommensstufe 5 von 11, das macht 3.555 Euro im Jahr.
Grundlage ist Anlage zu § 5 Abs. 1 der Satzung des Kreises Viersen über die Förderung und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung vom 30.06.2026, Elternbeiträge für Kindertagesstätten ab dem 01.08.2026, in der von der Stadt Tönisvorst eingestellten Fassung, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Abgezogen wird die Werbungskostenpauschale, bei der endgültigen Festsetzung die vom Finanzamt anerkannten Werbungskosten. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld und Baukindergeld bleiben außer Ansatz, Elterngeld in Höhe von 300 oder 150 Euro.
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 12.409,02 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Kreis Viersen von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 12.409,02 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder jeden Alters | 78 | 159,09 € | 12.409,02 € |
| Zusammen | 78 | - | 12.409,02 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 11 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage zu § 5 Abs. 1 der Satzung des Kreises Viersen über die Förderung und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung vom 30.06.2026, Elternbeiträge für Kindertagesstätten ab dem 01.08.2026, in der von der Stadt Tönisvorst eingestellten Fassung, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreis Viersen, Kreisjugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Kreis Viersen sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 2 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
44.000 bis 161.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
jeden Alters
In Kreis Viersen sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Kreis Viersen bietet 2 Stufen an. Zwischen 35 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 238,94 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Werden mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen im gleichen Zeitraum in einer Kindertageseinrichtung im Bereich des Kreis und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 576,02 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Kreis Viersen festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreis Viersen, Kreisjugendamt.
Zuständig ist Kreis Viersen, Kreisjugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder jeden Alters
11 Einkommensstufen und 2 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|
| bis 44.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 44.001 bis 57.000Euro | 93,87 € | 159,09 € |
| 57.001 bis 70.000Euro | 119,47 € | 208,46 € |
| 70.001 bis 83.000Euro | 149,34 € | 252,35 € |
| 83.001 bis 96.000Euro | 174,94 € | 296,24 € |
| 96.001 bis 109.000Euro | 200,54 € | 345,61 € |
| 109.001 bis 122.000Euro | 230,41 € | 389,50 € |
| 122.001 bis 135.000Euro | 256,01 € | 438,87 € |
| 135.001 bis 148.000Euro | 281,61 € | 482,76 € |
| 148.001 bis 161.000Euro | 311,48 € | 526,64 € |
| über 161.000Euro | 337,08 € | 576,02 € |
Ist das viel oder wenig?
Kreis Viersen liegt 16 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Kreis Viersen
576,02 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
417,77 €
im Monat
Das sind 5.013,24 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Kreis Viersen liegt damit 16 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Werden mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen im gleichen Zeitraum in einer Kindertageseinrichtung im Bereich des Kreisjugendamtes oder in Kindertagespflege betreut, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen.
Verpflegung. Der Träger oder die Kindertagespflegeperson darf ein angemessenes Entgelt für das Mittagessen verlangen. Weitere Zuzahlungen sind ausgeschlossen, ausgenommen Vereinsbeiträge bei Elterninitiativen.
Welches Einkommen zählt. Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Abgezogen wird die Werbungskostenpauschale, bei der endgültigen Festsetzung die vom Finanzamt anerkannten Werbungskosten. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld und Baukindergeld bleiben außer Ansatz, Elterngeld in Höhe von 300 oder 150 Euro. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Der Kreis Viersen kennt nur zwei Zeitstufen, bis zu 35 und über 35 Wochenstunden, und unterscheidet nicht nach dem Alter des Kindes: Ein Krippenplatz kostet dasselbe wie ein Kindergartenplatz. Zuständig ist das Kreisjugendamt nur für Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst; die Stadt Viersen und die übrigen Städte haben eigene Jugendämter. Die Erhebung hat der Kreis auf diese fünf Kommunen übertragen, und deshalb ist hier die Fassung der Stadt Tönisvorst erhoben: Die Anlage des Kreises stellt dieselben Beträge quer, mit den elf Einkommensstufen als Spalten. Alle 22 Beträge sind gegen die Kreisfassung geprüft. Ab dem 01.01.2028 steigen die Beträge jährlich mit dem Verbraucherpreisindex.
Häufige Fragen aus Kreis Viersen
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Kreis Viersen?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 159,09 € im Monat. Der Beitrag ist in 11 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 576,02 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Kreis Viersen den Höchstsatz?
- Ab 161.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Abgezogen wird die Werbungskostenpauschale, bei der endgültigen Festsetzung die vom Finanzamt anerkannten Werbungskosten. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld und Baukindergeld bleiben außer Ansatz, Elterngeld in Höhe von 300 oder 150 Euro.
- Wer setzt den Beitrag in Kreis Viersen fest?
- Kreis Viersen, Kreisjugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Kreis Viersen für Geschwisterkinder?
- Werden mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen im gleichen Zeitraum in einer Kindertageseinrichtung im Bereich des Kreisjugendamtes oder in Kindertagespflege betreut, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen.
- Ist das Mittagessen in Kreis Viersen im Beitrag enthalten?
- Der Träger oder die Kindertagespflegeperson darf ein angemessenes Entgelt für das Mittagessen verlangen. Weitere Zuzahlungen sind ausgeschlossen, ausgenommen Vereinsbeiträge bei Elterninitiativen.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreis Viersen, Kreisjugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Anlage zu § 5 Abs. 1 der Satzung des Kreises Viersen über die Förderung und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung vom 30.06.2026, Elternbeiträge für Kindertagesstätten ab dem 01.08.2026, in der von der Stadt Tönisvorst eingestellten Fassung Fassung vom 01.08.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.