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Kitaskosten

Beitragsrecht TH

Was die Kita in Thüringen kostet

Kurz beantwortet

In Thüringen setzt die Gemeinde oder der Träger den Elternbeitrag fest, die Rechtsgrundlage ist § 30 Abs. 1 ThürKigaG. Die letzten 2 Jahre vor der Schule beitragsfrei. Die kommunalen Beitragstabellen dieses Landes sind noch nicht erhoben.

Die Gemeinde oder der Träger
Setzt Ihren Beitrag fest

§ 30 Abs. 1 ThürKigaG

Die letzten 2 Jahre vor der Schule beitragsfrei
Beitragsfreiheit
Nein
Obergrenze vom Land

die Höhe entscheidet die Kommune

in Arbeit
Beitragstabellen erhoben

Landesrecht liegt vollständig vor

Sie wollen wissen

Zahle ich in Thüringen überhaupt etwas für die Kita, und wenn ja, wer legt fest wie viel?

Das steht hier

  • Die letzten 2 Jahre vor der Schule beitragsfrei, geregelt in § 30 Abs. 1 ThürKigaG
  • Die Gemeinde oder der Träger setzt den Betrag fest, auf Grundlage von ThürKigaG
  • Ohne Landesobergrenze: was die Gemeinde oder der Träger verlangt, ist die Grenze
  • Warum für Thüringen noch keine Tabelle hier steht und wie Sie trotzdem an Ihre kommen

Und das kommt dabei heraus

Ein Teil ist frei: die letzten 2 Jahre vor der Schule beitragsfrei. Alles darüber kostet.

Erfurt und Jena, die beiden Großstädte des Landes, verwenden jeweils einen eigenen Einkommensbegriff. Wer von der einen Stadt in die andere zieht, kann bei gleichem Gehalt in einer völlig anderen Stufe landen.

Beitrag ausrechnen

Ab wann Sie in Thüringen nichts mehr zahlen

Rechtsgrundlage: § 30 Abs. 1 ThürKigaG. Die Achse zeigt die Zeit vom ersten Lebensmonat bis zur Einschulung.

Beitragspflicht in Thüringen im Zeitverlauf
GeburtEinschulung

Beitragsfrei sind die letzten 24 Monate vor dem regulären Schuleintritt. Anders als in Nordrhein-Westfalen zählt hier kein fester Stichtag, sondern der erste Schultag der Schulanfänger. Weil Thüringen rollierende Sommerferien hat, verschiebt sich der Beginn der Beitragsfreiheit von Jahr zu Jahr.

Verpflegung wird gesondert berechnet.

Wer über Ihren Beitrag entscheidet

Vier Stellen nacheinander. Die Zuständigkeit entscheidet, an wen ein Antrag geht und wer den Bescheid schickt.

Vom Bundesgesetz bis zum Bescheid in Thüringen
  1. 01

    Der Bund

    § 90 SGB VIII schreibt die Staffelung vor und gibt einen Anspruch auf Erlass. Zur Höhe sagt er nichts.

  2. 02

    Das Land Thüringen

    ThürKigaG bestimmt, wer festsetzen darf. Die letzten 2 Jahre vor der Schule beitragsfrei.

  3. 03

    Die Gemeinde oder der Träger

    Freie Träger regeln ihre Beiträge grundsätzlich selbst, müssen dabei aber im Einvernehmen mit der Gemeinde handeln (§ 29 Abs. 1 ThürKigaG).

    hier entscheidet sich Ihr Betrag

  4. 04

    Ihr Bescheid

    Nennt Stufe, Betrag und Zeitraum. Er ist das einzige verbindliche Dokument, alles andere ist Vorbereitung.

Der Betreuungsumfang muss berücksichtigt werden, dazu die Zahl der Kinder oder das Einkommen. Diese Wahlmöglichkeit ist ungewöhnlich, weil es zwei sehr verschiedene Dinge sind, und sie führt dazu, dass zwei Nachbarorte nach völlig anderen Kriterien rechnen.

Vorgeschrieben ist nach § 29 Abs. 2 ThürKigaG: Betreuungsumfang, Kinderzahl oder Einkommen. Alles Weitere ist Spielraum der festsetzenden Stelle, und genau daraus entstehen die Unterschiede zwischen Nachbarorten.

Warum Erfurt keine Beitragstabelle hat

Der Beitrag ist ein fester Anteil des Einkommens. Wo andere Stellen dreißig Zeilen drucken, stehen hier 2 Zahlen.

Erfurt staffelt nicht nach Einkommensstufen, sondern nimmt vom maßgeblichen Einkommen einen Prozentsatz, der allein von der Betreuungszeit abhängt. Das maßgebliche Einkommen ist das monatliche Einkommen, vermindert um einen Pauschalabzug von 34 Prozent, vermindert um einen Freibetrag von 2.510 Euro, dazu 420 Euro je weiterem kindergeldberechtigten Kind. Wer weniger verdient, zahlt nichts: Bis 45.636 Euro Bruttojahreseinkommen fällt kein Beitrag an.

AngebotBetreuungszeitAnteil am Einkommenohne Einkommensnachweis
Kinder bis unter 3 Jahren, GanztagsbetreuungGanztagsbetreuung12,00 %400,00 €
Kinder bis unter 3 Jahren, HalbtagsbetreuungHalbtagsbetreuung bis 5 Stunden, 75 Prozent des Ganztagsentgelts9,00 %300,00 €
Kinder ab 3 Jahren, GanztagsbetreuungGanztagsbetreuung8,00 %280,00 €
Kinder ab 3 Jahren, HalbtagsbetreuungHalbtagsbetreuung bis 5 Stunden, 75 Prozent des Ganztagsentgelts6,00 %210,00 €
Quelle: Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt zur Erhebung von Betreuungsentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaEO) vom 20. Dezember 2017, Stadtrecht 5.504, in der Fassung des Ratsbeschlusses 1617/23 vom 30.10.2023. Das Entgelt wird auf den vollen Euro abgerundet.

Was drei Familien tatsächlich zahlen

Diese Beträge stehen in keiner Veröffentlichung des Kreises. Sie sind nach dem Wortlaut der Satzung gerechnet, mit denselben drei Einkommen, die auf jeder Ortsseite dieses Portals stehen, damit sich Erfurt mit seinen Nachbarn vergleichen lässt.

Jahreseinkommen45 Std.25 Std.
30.000 Euro0,00 €0,00 €
55.000 Euro41,00 €31,00 €
90.000 Euro195,00 €146,00 €
Monatsbeitrag für ein Kind in einer Kindertageseinrichtung, gerechnet nach der Satzung. Der Rechner des Kreises kommt an manchen Punkten auf einen Euro mehr.

Erfurt setzt ein individuelles Entgelt nur fest, wenn Eltern Einkommensunterlagen einreichen. Wer das nicht tut, zahlt das Regelentgelt von 400 Euro für ein Kind unter drei Jahren und 280 Euro für ein älteres, jeweils bei Ganztagsbetreuung. Das wirkt wie eine Obergrenze, ist aber keine: Rechnerisch käme man erst ab 3.333 beziehungsweise 3.500 Euro anrechenbarem Monatseinkommen darüber, und die beiden Schwellen sind verschieden. Wer den Erfurter Sozialausweis vorlegt, wird für dessen Geltungsdauer vollständig befreit. Für die gesetzlich beitragsfreie Zeit nach § 30 ThürKigaG wird bei Kindern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen kein Beitrag erhoben; fällt der Beginn mitten in einen Monat, wird der Monatsbeitrag durch 30 geteilt und tagegenau abgerechnet. Die Entgeltordnung gilt für kommunale Einrichtungen und die städtische Kindertagespflege; bei freien Trägern nur, soweit die Finanzierungsvereinbarung das vorsieht.

Werden mehrere Kinder gleichzeitig betreut, sinkt das Entgelt für das zweite Kind um 50 Prozent, für das dritte und jedes weitere entfällt es. Maßgeblich für die Reihenfolge sind die Geburtsdaten, das älteste Kind ist das erste. Unabhängig davon wirkt jedes weitere kindergeldberechtigte Kind über den Freibetrag von 420 Euro, der das anrechenbare Einkommen und damit auch das Entgelt für das erste Kind senkt. Beide Effekte greifen nebeneinander.

Zusätzlich zum Betreuungsentgelt werden nach Ziffer 4.1 kostendeckende Verpflegungsentgelte erhoben, deren Höhe von der in Anspruch genommenen Verpflegung abhängt; konkrete Beträge nennt die Entgeltordnung nicht. Für ein ermäßigtes Verpflegungsentgelt ist im Amt für Soziales und Gesundheit ein Antrag auf teilweise Übernahme aus Leistungen für Bildung und Teilhabe zu stellen. Der Erfurter Sozialausweis reicht dafür ausdrücklich nicht aus.

Modellrechner der Landeshauptstadt Erfurt öffnen

Warum Jena keine Beitragstabelle hat

Der Beitrag ist ein fester Anteil des Einkommens. Wo andere Stellen dreißig Zeilen drucken, stehen hier 1 Zahlen.

Jena staffelt nicht nach Einkommensstufen, sondern nimmt vom maßgeblichen Einkommen einen Prozentsatz, der allein von der Betreuungszeit abhängt. Das maßgebliche Einkommen ist das monatliche Einkommen, vermindert um einen Pauschalabzug von 40 Prozent, angesetzt bis höchstens 4.130 Euro, vermindert um einen Freibetrag von 1.130 Euro, dazu 580 Euro je weiterem kindergeldberechtigten Kind. Wer weniger verdient, zahlt nichts: Bis 22.600 Euro Bruttojahreseinkommen fällt kein Beitrag an.

AngebotBetreuungszeitAnteil am Einkommen
Kinder jeden Alters, RegelbetreuungszeitRegelbetreuungszeit von 45 Wochenstunden10,00 %
Quelle: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten und anderen Kindertageseinrichtungen der Stadt Jena und für die geförderte Kindertagespflege (Kiga-Gebührensatzung), Ortsrecht F 03, Stadtratsbeschluss vom 27.08.2025, gültig ab 01.10.2025. Kaufmännisch auf volle Euro, Zwischenschritte werden nicht gerundet.

Was drei Familien tatsächlich zahlen

Diese Beträge stehen in keiner Veröffentlichung des Kreises. Sie sind nach dem Wortlaut der Satzung gerechnet, mit denselben drei Einkommen, die auf jeder Ortsseite dieses Portals stehen, damit sich Jena mit seinen Nachbarn vergleichen lässt.

Jahreseinkommen45 Std.
30.000 Euro37,00 €
55.000 Euro162,00 €
90.000 Euro300,00 €
Monatsbeitrag für ein Kind in einer Kindertageseinrichtung, gerechnet nach der Satzung. Der Rechner des Kreises kommt an manchen Punkten auf einen Euro mehr.

Zum 01.10.2025 hat Jena den Gebührensatz von 13 auf 10 Prozent gesenkt, zugleich aber den Einkommensdeckel von 2.861 auf 4.130 Euro angehoben und den Freibetrag je weiterem Kind von 400 auf 580 Euro erhöht. Der Höchstbetrag für ein Kind stieg dadurch von 225 auf 300 Euro, während Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen entlastet werden. Die drei gedruckten Höchstbeträge fallen aus der Formel selbst: 4.130 minus 1.130 mal zehn Prozent sind genau 300 Euro. Anders als fast alle anderen Stellen zählt Jena das Kindergeld zum Einkommen. Die Gebühr bezieht sich auf 45 Wochenstunden; für kürzere oder längere Zeiten ändert sie sich nach § 5 Abs. 2 um den Prozentsatz der Unter- oder Überschreitung, doch welche Betreuungszeiten überhaupt angeboten werden, steht nicht in dieser Satzung, sondern in der Benutzungssatzung F 02. Gebührenfrei sind die letzten 24 Monate vor dem regulären Schuleintritt sowie die ersten fünf Arbeitstage der Eingewöhnung.

Jena arbeitet nicht mit einer Rabattstaffel, sondern mit Freibeträgen. Jedes weitere kindergeldberechtigte Kind senkt das anrechenbare Einkommen um 580 Euro und damit die Gebühr um bis zu 58 Euro im Monat. Der Höchstbetrag sinkt entsprechend von 300 Euro bei einem Kind auf 242 Euro bei zwei und 184 Euro bei drei kindergeldberechtigten Kindern. Ab dem vierten kindergeldberechtigten Kind entfällt die Gebühr für dieses und jedes weitere vollständig.

Nach § 3 Abs. 1 werden die Kosten der Verpflegung gesondert ermittelt und in Rechnung gestellt; die Satzung nennt dafür keine Beträge. Sie definiert sie als Kosten, die mit der Vorbereitung, Zubereitung und Nachbereitung des Essens und der Mahlzeiten verbunden sind. In der Vorgängerfassung stand nur der knappe Satz, die Benutzungsgebühr beinhalte nicht die Kosten der Verpflegung; die Fassung ab 01.10.2025 hat den Begriff also präzisiert.

Gebührenrechner der Stadt Jena öffnen

Häufige Fragen aus Thüringen

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Wer legt in Thüringen die Kita-Gebühren fest?
Die Gemeinde oder der Träger. Freie Träger regeln ihre Beiträge grundsätzlich selbst, müssen dabei aber im Einvernehmen mit der Gemeinde handeln (§ 29 Abs. 1 ThürKigaG).
Ab wann ist die Kita in Thüringen beitragsfrei?
Beitragsfrei sind die letzten 24 Monate vor dem regulären Schuleintritt. Anders als in Nordrhein-Westfalen zählt hier kein fester Stichtag, sondern der erste Schultag der Schulanfänger. Weil Thüringen rollierende Sommerferien hat, verschiebt sich der Beginn der Beitragsfreiheit von Jahr zu Jahr.
Ist das Mittagessen in Thüringen im Beitrag enthalten?
Verpflegung wird gesondert berechnet.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege, die in jedem Bundesland offenstehen. Von selbst passiert keiner davon.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle. Von den rund 11.037 Kommunen in Deutschland sind hier erst wenige erhoben; welche, steht oben.