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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt

Was der Kita-Platz in Kreis Soest kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Kreis Soest für Kinder über 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 189,00 € im Monat. Bis 37.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 125.001 Euro gilt der Höchstsatz von 504,00 €. Das sind 1 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

189,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 37.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

504,00 €
Höchstsatz

ab 125.001 Euro

12
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Kreis Soest für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Kreis Soest zahlen
  • Alle 12 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder über 3 Jahren und unter 3 Jahren
  • Die Beiträge für 15 Std./Woche, 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Kreis Soest, Abteilung Familie und Bildung als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 37.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Kreis Soest gar nichts. Ab 125.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 37.000 Euro: ein Euro mehr kostet 122,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Kreis Soest tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder über 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder über 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder über 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

189,00 €

im Monat

Einkommensstufe 4 von 12, das macht 2.268 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder über 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

377,00 €

im Monat

Einkommensstufe 9 von 12, das macht 4.524 Euro im Jahr.

Grundlage ist Informationsblatt für Eltern des Kreises Soest, gültig ab 01.08.2026, Stand 06.03.2026, mit der Elternbeitragstabelle der Anlage zu § 5 der Elternbeitragssatzung vom 14.12.2023, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, ausdrücklich auch Schenkungen, Erbschaften und Lotteriegewinne, dazu Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Renten mit dem Zahlbetrag. Das Elterngeld zählt als Lohnersatzleistung in voller Höhe, das Kindergeld bleibt außer Ansatz. Wer aus Beschäftigung oder Mandat einen Anspruch auf lebenslange Versorgung hat, rechnet zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Gerechnet wird mit dem Jahreseinkommen des Kalenderjahres, in dem der Platz in Anspruch genommen wird.

Jahreseinkommenüber 3 Jahrenunter 3 Jahren
30.000 Eurofreifrei
55.000 Euro189,00 €294,00 €
90.000 Euro377,00 €477,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 18.522,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Kreis Soest von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 18.522,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder über 3 Jahren42189,00 €7.938,00 €
Kinder unter 3 Jahren36294,00 €10.584,00 €
Zusammen78-18.522,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 12 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, ausdrücklich auch Schenkungen, Erbschaften und Lotteriegewinne, dazu Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Renten mit dem Zahlbetrag. Das Elterngeld zählt als Lohnersatzleistung in voller Höhe, das Kindergeld bleibt außer Ansatz. Wer aus Beschäftigung oder Mandat einen Anspruch auf lebenslange Versorgung hat, rechnet zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Gerechnet wird mit dem Jahreseinkommen des Kalenderjahres, in dem der Platz in Anspruch genommen wird.

Beitrag im Monat

155,00 €

Einkommensstufe
3 von 12
Stufe reicht
43.001 bis 50.000 Euro
Im Jahr
1.860,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Informationsblatt für Eltern des Kreises Soest, gültig ab 01.08.2026, Stand 06.03.2026, mit der Elternbeitragstabelle der Anlage zu § 5 der Elternbeitragssatzung vom 14.12.2023, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreis Soest, Abteilung Familie und Bildung.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Kreis Soest sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 4 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

37.000 bis 125.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

über 3 Jahren / unter 3 Jahren

In Kreis Soest sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

15 Std./Woche, 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Kreis Soest bietet 4 Stufen an. Zwischen 15 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 273,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Für das erste Kind ist der volle Beitrag zu zahlen, für das zweite ermäßigt er sich um 75 Prozent, und ab dem dritten Kind en und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 504,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Weder die Satzung noch das Informationsblatt sagen etwas zum Mittagessen. Die Wörter Verpflegung und Essensgeld kommen in beiden nicht vor.

Wer den Beitrag in Kreis Soest festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreis Soest, Abteilung Familie und Bildung.

Zuständig ist Kreis Soest, Abteilung Familie und Bildung. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder über 3 Jahren

12 Einkommensstufen und 4 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 37k
122,00 €bis 43k
155,00 €bis 50k
189,00 €bis 56k
222,00 €bis 62k
261,00 €bis 68k
300,00 €bis 75k
339,00 €bis 83k
377,00 €bis 91k
416,00 €bis 100k
455,00 €bis 125k
504,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 37.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 122,00 €. Das sind 122,00 € im Monat und 1.464,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen15 Std./Woche25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 37.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
37.001 bis 43.000Euro55,00 €67,00 €78,00 €122,00 €
43.001 bis 50.000Euro72,00 €83,00 €100,00 €155,00 €
50.001 bis 56.000Euro89,00 €105,00 €122,00 €189,00 €
56.001 bis 62.000Euro105,00 €122,00 €144,00 €222,00 €
62.001 bis 68.000Euro122,00 €144,00 €172,00 €261,00 €
68.001 bis 75.000Euro139,00 €166,00 €194,00 €300,00 €
75.001 bis 83.000Euro155,00 €189,00 €216,00 €339,00 €
83.001 bis 91.000Euro172,00 €205,00 €239,00 €377,00 €
91.001 bis 100.000Euro189,00 €228,00 €261,00 €416,00 €
100.001 bis 125.000Euro205,00 €250,00 €289,00 €455,00 €
über 125.000Euro231,00 €282,00 €327,00 €504,00 €
Kinder über 3 Jahren, 12 Einkommensstufen. Quelle: Informationsblatt für Eltern des Kreises Soest, gültig ab 01.08.2026, Stand 06.03.2026, mit der Elternbeitragstabelle der Anlage zu § 5 der Elternbeitragssatzung vom 14.12.2023, Fassung vom 01.08.2026.

Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren

12 Einkommensstufen und 4 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 37k
216,00 €bis 43k
255,00 €bis 50k
294,00 €bis 56k
333,00 €bis 62k
372,00 €bis 68k
411,00 €bis 75k
444,00 €bis 83k
477,00 €bis 91k
511,00 €bis 100k
549,00 €bis 125k
597,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 37.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 216,00 €. Das sind 216,00 € im Monat und 2.592,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen15 Std./Woche25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 37.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
37.001 bis 43.000Euro122,00 €150,00 €183,00 €216,00 €
43.001 bis 50.000Euro144,00 €178,00 €216,00 €255,00 €
50.001 bis 56.000Euro166,00 €205,00 €250,00 €294,00 €
56.001 bis 62.000Euro189,00 €233,00 €283,00 €333,00 €
62.001 bis 68.000Euro205,00 €261,00 €316,00 €372,00 €
68.001 bis 75.000Euro222,00 €289,00 €350,00 €411,00 €
75.001 bis 83.000Euro239,00 €311,00 €377,00 €444,00 €
83.001 bis 91.000Euro261,00 €333,00 €405,00 €477,00 €
91.001 bis 100.000Euro283,00 €355,00 €433,00 €511,00 €
100.001 bis 125.000Euro305,00 €383,00 €466,00 €549,00 €
über 125.000Euro337,00 €421,00 €509,00 €597,00 €
Kinder unter 3 Jahren, 12 Einkommensstufen. Quelle: Informationsblatt für Eltern des Kreises Soest, gültig ab 01.08.2026, Stand 06.03.2026, mit der Elternbeitragstabelle der Anlage zu § 5 der Elternbeitragssatzung vom 14.12.2023, Fassung vom 01.08.2026.

Ist das viel oder wenig?

Kreis Soest liegt 1 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder über 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Kreis Soest

504,00 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

489,79 €

im Monat

Das sind 5.877,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Kreis Soest zählt maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, ausdrücklich auch Schenkungen, Erbschaften und Lotteriegewinne, dazu Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Renten mit dem Zahlbetrag. Das Elterngeld zählt als Lohnersatzleistung in voller Höhe, das Kindergeld bleibt außer Ansatz. Wer aus Beschäftigung oder Mandat einen Anspruch auf lebenslange Versorgung hat, rechnet zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Gerechnet wird mit dem Jahreseinkommen des Kalenderjahres, in dem der Platz in Anspruch genommen wird, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Kreis Soest liegt damit 1 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Für das erste Kind ist der volle Beitrag zu zahlen, für das zweite ermäßigt er sich um 75 Prozent, und ab dem dritten Kind entfällt er ganz. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, zahlt das teuerste Kind voll und das nächstteure den ermäßigten Satz. Sind beide gleich hoch, zählt das ältere als erstes Kind. Ein Kind in den letzten beiden Jahren vor der Einschulung wird in dieser Rangfolge vorrangig berücksichtigt.

Verpflegung. Weder die Satzung noch das Informationsblatt sagen etwas zum Mittagessen. Die Wörter Verpflegung und Essensgeld kommen in beiden nicht vor.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, ausdrücklich auch Schenkungen, Erbschaften und Lotteriegewinne, dazu Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Renten mit dem Zahlbetrag. Das Elterngeld zählt als Lohnersatzleistung in voller Höhe, das Kindergeld bleibt außer Ansatz. Wer aus Beschäftigung oder Mandat einen Anspruch auf lebenslange Versorgung hat, rechnet zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Gerechnet wird mit dem Jahreseinkommen des Kalenderjahres, in dem der Platz in Anspruch genommen wird. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Der Kreis Soest ermäßigt den Beitrag für das zweite Kind um 75 Prozent, während die meisten Stellen im Bestand halbieren oder ganz befreien. Die Stufe mit 15 Wochenstunden gibt es nur in der Kindertagespflege; in der Kindertageseinrichtung sind 25, 35 oder 45 Stunden buchbar. Für die Kindertagespflege deckelt die Satzung den Beitrag außerdem auf die Höhe der Förderung, die der Kreis selbst zahlt. Die Altersgrenze zieht der Kreis nicht am Geburtstag: Wer zwischen dem 1. August und dem 1. November drei wird, gilt schon ab Beginn des Kindergartenjahres als Dreijähriger. Die Tabelle gilt seit dem 01.08.2024 unverändert, das Informationsblatt vom 06.03.2026 führt dieselben Beträge.

Häufige Fragen aus Kreis Soest

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Kreis Soest?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder über 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 189,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 12 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 504,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Kreis Soest den Höchstsatz?
Ab 125.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, ausdrücklich auch Schenkungen, Erbschaften und Lotteriegewinne, dazu Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Renten mit dem Zahlbetrag. Das Elterngeld zählt als Lohnersatzleistung in voller Höhe, das Kindergeld bleibt außer Ansatz. Wer aus Beschäftigung oder Mandat einen Anspruch auf lebenslange Versorgung hat, rechnet zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Gerechnet wird mit dem Jahreseinkommen des Kalenderjahres, in dem der Platz in Anspruch genommen wird.
Wer setzt den Beitrag in Kreis Soest fest?
Kreis Soest, Abteilung Familie und Bildung. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Kreis Soest für Geschwisterkinder?
Für das erste Kind ist der volle Beitrag zu zahlen, für das zweite ermäßigt er sich um 75 Prozent, und ab dem dritten Kind entfällt er ganz. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, zahlt das teuerste Kind voll und das nächstteure den ermäßigten Satz. Sind beide gleich hoch, zählt das ältere als erstes Kind. Ein Kind in den letzten beiden Jahren vor der Einschulung wird in dieser Rangfolge vorrangig berücksichtigt.
Ist das Mittagessen in Kreis Soest im Beitrag enthalten?
Weder die Satzung noch das Informationsblatt sagen etwas zum Mittagessen. Die Wörter Verpflegung und Essensgeld kommen in beiden nicht vor.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreis Soest, Abteilung Familie und Bildung, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.