Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt
Was der Kita-Platz in Kreis Soest kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Kreis Soest für Kinder über 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 189,00 € im Monat. Bis 37.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 125.001 Euro gilt der Höchstsatz von 504,00 €. Das sind 1 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 189,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 37.000 Euro
- Beitragsfrei
- 504,00 €
- Höchstsatz
- 12
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 125.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Kreis Soest für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Kreis Soest zahlen
- Alle 12 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder über 3 Jahren und unter 3 Jahren
- Die Beiträge für 15 Std./Woche, 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Kreis Soest, Abteilung Familie und Bildung als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 37.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Kreis Soest gar nichts. Ab 125.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 37.000 Euro: ein Euro mehr kostet 122,00 € im Monat.
Was Eltern in Kreis Soest tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder über 3 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder über 3 Jahren
- 45 Std./Woche
189,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 12, das macht 2.268 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder über 3 Jahren
- 45 Std./Woche
377,00 €
im Monat
Einkommensstufe 9 von 12, das macht 4.524 Euro im Jahr.
Grundlage ist Informationsblatt für Eltern des Kreises Soest, gültig ab 01.08.2026, Stand 06.03.2026, mit der Elternbeitragstabelle der Anlage zu § 5 der Elternbeitragssatzung vom 14.12.2023, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, ausdrücklich auch Schenkungen, Erbschaften und Lotteriegewinne, dazu Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Renten mit dem Zahlbetrag. Das Elterngeld zählt als Lohnersatzleistung in voller Höhe, das Kindergeld bleibt außer Ansatz. Wer aus Beschäftigung oder Mandat einen Anspruch auf lebenslange Versorgung hat, rechnet zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Gerechnet wird mit dem Jahreseinkommen des Kalenderjahres, in dem der Platz in Anspruch genommen wird.
| Jahreseinkommen | über 3 Jahren | unter 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 189,00 € | 294,00 € |
| 90.000 Euro | 377,00 € | 477,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 18.522,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Kreis Soest von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 18.522,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder über 3 Jahren | 42 | 189,00 € | 7.938,00 € |
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 294,00 € | 10.584,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 18.522,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 12 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Informationsblatt für Eltern des Kreises Soest, gültig ab 01.08.2026, Stand 06.03.2026, mit der Elternbeitragstabelle der Anlage zu § 5 der Elternbeitragssatzung vom 14.12.2023, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreis Soest, Abteilung Familie und Bildung.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Kreis Soest sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 4 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
37.000 bis 125.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
über 3 Jahren / unter 3 Jahren
In Kreis Soest sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
15 Std./Woche, 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Kreis Soest bietet 4 Stufen an. Zwischen 15 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 273,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Für das erste Kind ist der volle Beitrag zu zahlen, für das zweite ermäßigt er sich um 75 Prozent, und ab dem dritten Kind en und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 504,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Kreis Soest festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreis Soest, Abteilung Familie und Bildung.
Zuständig ist Kreis Soest, Abteilung Familie und Bildung. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder über 3 Jahren
12 Einkommensstufen und 4 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 15 Std./Woche | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|---|
| bis 37.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 37.001 bis 43.000Euro | 55,00 € | 67,00 € | 78,00 € | 122,00 € |
| 43.001 bis 50.000Euro | 72,00 € | 83,00 € | 100,00 € | 155,00 € |
| 50.001 bis 56.000Euro | 89,00 € | 105,00 € | 122,00 € | 189,00 € |
| 56.001 bis 62.000Euro | 105,00 € | 122,00 € | 144,00 € | 222,00 € |
| 62.001 bis 68.000Euro | 122,00 € | 144,00 € | 172,00 € | 261,00 € |
| 68.001 bis 75.000Euro | 139,00 € | 166,00 € | 194,00 € | 300,00 € |
| 75.001 bis 83.000Euro | 155,00 € | 189,00 € | 216,00 € | 339,00 € |
| 83.001 bis 91.000Euro | 172,00 € | 205,00 € | 239,00 € | 377,00 € |
| 91.001 bis 100.000Euro | 189,00 € | 228,00 € | 261,00 € | 416,00 € |
| 100.001 bis 125.000Euro | 205,00 € | 250,00 € | 289,00 € | 455,00 € |
| über 125.000Euro | 231,00 € | 282,00 € | 327,00 € | 504,00 € |
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
12 Einkommensstufen und 4 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 15 Std./Woche | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|---|
| bis 37.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 37.001 bis 43.000Euro | 122,00 € | 150,00 € | 183,00 € | 216,00 € |
| 43.001 bis 50.000Euro | 144,00 € | 178,00 € | 216,00 € | 255,00 € |
| 50.001 bis 56.000Euro | 166,00 € | 205,00 € | 250,00 € | 294,00 € |
| 56.001 bis 62.000Euro | 189,00 € | 233,00 € | 283,00 € | 333,00 € |
| 62.001 bis 68.000Euro | 205,00 € | 261,00 € | 316,00 € | 372,00 € |
| 68.001 bis 75.000Euro | 222,00 € | 289,00 € | 350,00 € | 411,00 € |
| 75.001 bis 83.000Euro | 239,00 € | 311,00 € | 377,00 € | 444,00 € |
| 83.001 bis 91.000Euro | 261,00 € | 333,00 € | 405,00 € | 477,00 € |
| 91.001 bis 100.000Euro | 283,00 € | 355,00 € | 433,00 € | 511,00 € |
| 100.001 bis 125.000Euro | 305,00 € | 383,00 € | 466,00 € | 549,00 € |
| über 125.000Euro | 337,00 € | 421,00 € | 509,00 € | 597,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Kreis Soest liegt 1 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Kreis Soest
504,00 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
489,79 €
im Monat
Das sind 5.877,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Kreis Soest liegt damit 1 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Für das erste Kind ist der volle Beitrag zu zahlen, für das zweite ermäßigt er sich um 75 Prozent, und ab dem dritten Kind entfällt er ganz. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, zahlt das teuerste Kind voll und das nächstteure den ermäßigten Satz. Sind beide gleich hoch, zählt das ältere als erstes Kind. Ein Kind in den letzten beiden Jahren vor der Einschulung wird in dieser Rangfolge vorrangig berücksichtigt.
Verpflegung. Weder die Satzung noch das Informationsblatt sagen etwas zum Mittagessen. Die Wörter Verpflegung und Essensgeld kommen in beiden nicht vor.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, ausdrücklich auch Schenkungen, Erbschaften und Lotteriegewinne, dazu Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Renten mit dem Zahlbetrag. Das Elterngeld zählt als Lohnersatzleistung in voller Höhe, das Kindergeld bleibt außer Ansatz. Wer aus Beschäftigung oder Mandat einen Anspruch auf lebenslange Versorgung hat, rechnet zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Gerechnet wird mit dem Jahreseinkommen des Kalenderjahres, in dem der Platz in Anspruch genommen wird. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Der Kreis Soest ermäßigt den Beitrag für das zweite Kind um 75 Prozent, während die meisten Stellen im Bestand halbieren oder ganz befreien. Die Stufe mit 15 Wochenstunden gibt es nur in der Kindertagespflege; in der Kindertageseinrichtung sind 25, 35 oder 45 Stunden buchbar. Für die Kindertagespflege deckelt die Satzung den Beitrag außerdem auf die Höhe der Förderung, die der Kreis selbst zahlt. Die Altersgrenze zieht der Kreis nicht am Geburtstag: Wer zwischen dem 1. August und dem 1. November drei wird, gilt schon ab Beginn des Kindergartenjahres als Dreijähriger. Die Tabelle gilt seit dem 01.08.2024 unverändert, das Informationsblatt vom 06.03.2026 führt dieselben Beträge.
Häufige Fragen aus Kreis Soest
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Kreis Soest?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder über 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 189,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 12 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 504,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Kreis Soest den Höchstsatz?
- Ab 125.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, ausdrücklich auch Schenkungen, Erbschaften und Lotteriegewinne, dazu Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Renten mit dem Zahlbetrag. Das Elterngeld zählt als Lohnersatzleistung in voller Höhe, das Kindergeld bleibt außer Ansatz. Wer aus Beschäftigung oder Mandat einen Anspruch auf lebenslange Versorgung hat, rechnet zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Gerechnet wird mit dem Jahreseinkommen des Kalenderjahres, in dem der Platz in Anspruch genommen wird.
- Wer setzt den Beitrag in Kreis Soest fest?
- Kreis Soest, Abteilung Familie und Bildung. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Kreis Soest für Geschwisterkinder?
- Für das erste Kind ist der volle Beitrag zu zahlen, für das zweite ermäßigt er sich um 75 Prozent, und ab dem dritten Kind entfällt er ganz. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, zahlt das teuerste Kind voll und das nächstteure den ermäßigten Satz. Sind beide gleich hoch, zählt das ältere als erstes Kind. Ein Kind in den letzten beiden Jahren vor der Einschulung wird in dieser Rangfolge vorrangig berücksichtigt.
- Ist das Mittagessen in Kreis Soest im Beitrag enthalten?
- Weder die Satzung noch das Informationsblatt sagen etwas zum Mittagessen. Die Wörter Verpflegung und Essensgeld kommen in beiden nicht vor.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreis Soest, Abteilung Familie und Bildung, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Informationsblatt für Eltern des Kreises Soest, gültig ab 01.08.2026, Stand 06.03.2026, mit der Elternbeitragstabelle der Anlage zu § 5 der Elternbeitragssatzung vom 14.12.2023 Fassung vom 01.08.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.