Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt
Was der Kita-Platz in Rheda-Wiedenbrück kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Rheda-Wiedenbrück für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 276,69 € im Monat. Bis 33.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 97.001 Euro gilt der Höchstsatz von 739,09 €. Das sind 16 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 276,69 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 33.000 Euro
- Beitragsfrei
- 739,09 €
- Höchstsatz
- 10
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 97.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Rheda-Wiedenbrück für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Rheda-Wiedenbrück zahlen
- Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren und ab 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 33.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Rheda-Wiedenbrück gar nichts. Ab 97.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 33.000 Euro: ein Euro mehr kostet 174,34 € im Monat.
Was Eltern in Rheda-Wiedenbrück tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder von 0 bis unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder von 0 bis unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
276,69 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 10, das macht 3.320 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder von 0 bis unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
697,40 €
im Monat
Einkommensstufe 9 von 10, das macht 8.369 Euro im Jahr.
Grundlage ist Informationen zu Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, Stadt Rheda-Wiedenbrück, Stand 05.03.2026, Abschnitt Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Alle Bruttoeinkünfte des laufenden Kalenderjahres, nicht das zu versteuernde Einkommen. Abgezogen werden die zugehörigen Werbungskosten und ab dem dritten im Haushalt lebenden Kind die Kinderfreibeträge. Verluste und Werbungskostenüberschüsse bleiben außer Ansatz. Hinzugerechnet werden Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, bei Beamten und Richtern zusätzlich 10 Prozent. Kindergeld zählt nicht mit, Elterngeld erst oberhalb von 300 Euro im Monat.
| Jahreseinkommen | von 0 bis unter 3 Jahren | ab 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 276,69 € | 195,83 € |
| 90.000 Euro | 697,40 € | 563,49 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 18.185,70 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Rheda-Wiedenbrück von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 18.185,70 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder von 0 bis unter 3 Jahren | 36 | 276,69 € | 9.960,84 € |
| Kinder ab 3 Jahren | 42 | 195,83 € | 8.224,86 € |
| Zusammen | 78 | - | 18.185,70 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Informationen zu Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, Stadt Rheda-Wiedenbrück, Stand 05.03.2026, Abschnitt Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Jugend und Familie.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Rheda-Wiedenbrück sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
33.000 bis 97.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
von 0 bis unter 3 Jahren / ab 3 Jahren
In Rheda-Wiedenbrück sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Rheda-Wiedenbrück bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 289,32 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nehmen zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig ein Angebot in einer Kindertageseinrichtung, in der Kindertagespflege und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 739,09 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Rheda-Wiedenbrück festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Jugend und Familie.
Zuständig ist Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Jugend und Familie, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren
10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 33.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 33.001 bis 41.000Euro | 106,12 € | 135,18 € | 174,34 € |
| 41.001 bis 49.000Euro | 133,92 € | 171,82 € | 219,82 € |
| 49.001 bis 57.000Euro | 168,04 € | 214,78 € | 276,69 € |
| 57.001 bis 65.000Euro | 210,98 € | 271,63 € | 347,44 € |
| 65.001 bis 73.000Euro | 267,84 € | 341,13 € | 437,14 € |
| 73.001 bis 81.000Euro | 337,34 € | 430,83 € | 552,11 € |
| 81.001 bis 89.000Euro | 400,50 € | 511,68 € | 656,97 € |
| 89.001 bis 97.000Euro | 423,25 € | 542,00 € | 697,40 € |
| über 97.000Euro | 449,77 € | 576,10 € | 739,09 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren
10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 33.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 33.001 bis 41.000Euro | 68,22 € | 89,70 € | 117,51 € |
| 41.001 bis 49.000Euro | 88,45 € | 116,24 € | 151,61 € |
| 49.001 bis 57.000Euro | 113,71 € | 149,08 € | 195,83 € |
| 57.001 bis 65.000Euro | 147,81 € | 193,30 € | 253,96 € |
| 65.001 bis 73.000Euro | 190,77 € | 248,88 € | 327,22 € |
| 73.001 bis 81.000Euro | 243,83 € | 322,17 € | 421,99 € |
| 81.001 bis 89.000Euro | 298,17 € | 391,67 € | 516,74 € |
| 89.001 bis 97.000Euro | 324,69 € | 428,29 € | 563,49 € |
| über 97.000Euro | 355,01 € | 464,92 € | 612,75 € |
Ist das viel oder wenig?
Rheda-Wiedenbrück liegt 16 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Rheda-Wiedenbrück
739,09 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
330,91 €
im Monat
Das sind 3.970,92 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Rheda-Wiedenbrück liegt damit 16 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nehmen zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig ein Angebot in einer Kindertageseinrichtung, in der Kindertagespflege oder in der Offenen Ganztagsschule wahr, wird für das zweite und jedes weitere Kind kein Beitrag erhoben. Als erstes Kind gilt das mit dem höchsten Beitrag. Sind alle Kinder ausschließlich in der Offenen Ganztagsschule angemeldet, gilt die Regelung nicht; dort zahlen Geschwisterkinder die Hälfte.
Verpflegung. Der Beitrag für das Mittagessen ist nicht enthalten. Er wird zusätzlich vom Träger der Einrichtung oder von der Kindertagespflegeperson erhoben.
Welches Einkommen zählt. Alle Bruttoeinkünfte des laufenden Kalenderjahres, nicht das zu versteuernde Einkommen. Abgezogen werden die zugehörigen Werbungskosten und ab dem dritten im Haushalt lebenden Kind die Kinderfreibeträge. Verluste und Werbungskostenüberschüsse bleiben außer Ansatz. Hinzugerechnet werden Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, bei Beamten und Richtern zusätzlich 10 Prozent. Kindergeld zählt nicht mit, Elterngeld erst oberhalb von 300 Euro im Monat. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Rheda-Wiedenbrück ist eine der drei Städte im Kreis Gütersloh, die ihre Elternbeiträge selbst festsetzen; die Tabelle des Kreises nimmt sie neben Gütersloh und Verl ausdrücklich aus. Die Stadt schreibt als einzige im Bestand nicht nur die Obergrenze einer Stufe hin, sondern die ganze Spanne, also 33.001 bis 41.000 Euro. An der obersten Stufe geht das schief: Sie heißt "über 97.001 Euro", während die Stufe darunter bei 97.000 endet, so dass genau ein Einkommen von 97.001 Euro in keiner Stufe stünde. Wer mehr als 97.000 Euro verdient, muss sein Einkommen ohnehin nicht mehr nachweisen. Die Beiträge steigen jährlich zum 1. August im gleichen Verhältnis wie die Kindpauschalen nach § 37 KiBiz.
Häufige Fragen aus Rheda-Wiedenbrück
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Rheda-Wiedenbrück?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 276,69 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 739,09 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Rheda-Wiedenbrück den Höchstsatz?
- Ab 97.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Alle Bruttoeinkünfte des laufenden Kalenderjahres, nicht das zu versteuernde Einkommen. Abgezogen werden die zugehörigen Werbungskosten und ab dem dritten im Haushalt lebenden Kind die Kinderfreibeträge. Verluste und Werbungskostenüberschüsse bleiben außer Ansatz. Hinzugerechnet werden Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, bei Beamten und Richtern zusätzlich 10 Prozent. Kindergeld zählt nicht mit, Elterngeld erst oberhalb von 300 Euro im Monat.
- Wer setzt den Beitrag in Rheda-Wiedenbrück fest?
- Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Jugend und Familie, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Rheda-Wiedenbrück für Geschwisterkinder?
- Nehmen zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig ein Angebot in einer Kindertageseinrichtung, in der Kindertagespflege oder in der Offenen Ganztagsschule wahr, wird für das zweite und jedes weitere Kind kein Beitrag erhoben. Als erstes Kind gilt das mit dem höchsten Beitrag. Sind alle Kinder ausschließlich in der Offenen Ganztagsschule angemeldet, gilt die Regelung nicht; dort zahlen Geschwisterkinder die Hälfte.
- Ist das Mittagessen in Rheda-Wiedenbrück im Beitrag enthalten?
- Der Beitrag für das Mittagessen ist nicht enthalten. Er wird zusätzlich vom Träger der Einrichtung oder von der Kindertagespflegeperson erhoben.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Informationen zu Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, Stadt Rheda-Wiedenbrück, Stand 05.03.2026, Abschnitt Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2026 Fassung vom 01.08.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.