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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt

Was der Kita-Platz in Rheda-Wiedenbrück kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Rheda-Wiedenbrück für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 276,69 € im Monat. Bis 33.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 97.001 Euro gilt der Höchstsatz von 739,09 €. Das sind 16 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.

276,69 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 33.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

739,09 €
Höchstsatz

ab 97.001 Euro

10
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Rheda-Wiedenbrück für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Rheda-Wiedenbrück zahlen
  • Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren und ab 3 Jahren
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 33.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Rheda-Wiedenbrück gar nichts. Ab 97.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 33.000 Euro: ein Euro mehr kostet 174,34 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Rheda-Wiedenbrück tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder von 0 bis unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder von 0 bis unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

276,69 €

im Monat

Einkommensstufe 4 von 10, das macht 3.320 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder von 0 bis unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

697,40 €

im Monat

Einkommensstufe 9 von 10, das macht 8.369 Euro im Jahr.

Grundlage ist Informationen zu Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, Stadt Rheda-Wiedenbrück, Stand 05.03.2026, Abschnitt Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Alle Bruttoeinkünfte des laufenden Kalenderjahres, nicht das zu versteuernde Einkommen. Abgezogen werden die zugehörigen Werbungskosten und ab dem dritten im Haushalt lebenden Kind die Kinderfreibeträge. Verluste und Werbungskostenüberschüsse bleiben außer Ansatz. Hinzugerechnet werden Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, bei Beamten und Richtern zusätzlich 10 Prozent. Kindergeld zählt nicht mit, Elterngeld erst oberhalb von 300 Euro im Monat.

Jahreseinkommenvon 0 bis unter 3 Jahrenab 3 Jahren
30.000 Eurofreifrei
55.000 Euro276,69 €195,83 €
90.000 Euro697,40 €563,49 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 18.185,70 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Rheda-Wiedenbrück von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 18.185,70 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder von 0 bis unter 3 Jahren36276,69 €9.960,84 €
Kinder ab 3 Jahren42195,83 €8.224,86 €
Zusammen78-18.185,70 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Alle Bruttoeinkünfte des laufenden Kalenderjahres, nicht das zu versteuernde Einkommen. Abgezogen werden die zugehörigen Werbungskosten und ab dem dritten im Haushalt lebenden Kind die Kinderfreibeträge. Verluste und Werbungskostenüberschüsse bleiben außer Ansatz. Hinzugerechnet werden Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, bei Beamten und Richtern zusätzlich 10 Prozent. Kindergeld zählt nicht mit, Elterngeld erst oberhalb von 300 Euro im Monat.

Beitrag im Monat

219,82 €

Einkommensstufe
3 von 10
Stufe reicht
41.001 bis 49.000 Euro
Im Jahr
2.637,84 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Informationen zu Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, Stadt Rheda-Wiedenbrück, Stand 05.03.2026, Abschnitt Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Jugend und Familie.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Rheda-Wiedenbrück sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

33.000 bis 97.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

von 0 bis unter 3 Jahren / ab 3 Jahren

In Rheda-Wiedenbrück sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Rheda-Wiedenbrück bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 289,32 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Nehmen zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig ein Angebot in einer Kindertageseinrichtung, in der Kindertagespflege und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 739,09 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Der Beitrag für das Mittagessen ist nicht enthalten. Er wird zusätzlich vom Träger der Einrichtung oder von der Kindertagespflegeperson erhoben.

Wer den Beitrag in Rheda-Wiedenbrück festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Jugend und Familie.

Zuständig ist Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Jugend und Familie, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren

10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 33k
174,34 €bis 41k
219,82 €bis 49k
276,69 €bis 57k
347,44 €bis 65k
437,14 €bis 73k
552,11 €bis 81k
656,97 €bis 89k
697,40 €bis 97k
739,09 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 33.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 174,34 €. Das sind 174,34 € im Monat und 2.092,08 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 33.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
33.001 bis 41.000Euro106,12 €135,18 €174,34 €
41.001 bis 49.000Euro133,92 €171,82 €219,82 €
49.001 bis 57.000Euro168,04 €214,78 €276,69 €
57.001 bis 65.000Euro210,98 €271,63 €347,44 €
65.001 bis 73.000Euro267,84 €341,13 €437,14 €
73.001 bis 81.000Euro337,34 €430,83 €552,11 €
81.001 bis 89.000Euro400,50 €511,68 €656,97 €
89.001 bis 97.000Euro423,25 €542,00 €697,40 €
über 97.000Euro449,77 €576,10 €739,09 €
Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 10 Einkommensstufen. Quelle: Informationen zu Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, Stadt Rheda-Wiedenbrück, Stand 05.03.2026, Abschnitt Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026.

Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren

10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 33k
117,51 €bis 41k
151,61 €bis 49k
195,83 €bis 57k
253,96 €bis 65k
327,22 €bis 73k
421,99 €bis 81k
516,74 €bis 89k
563,49 €bis 97k
612,75 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 33.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 117,51 €. Das sind 117,51 € im Monat und 1.410,12 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 33.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
33.001 bis 41.000Euro68,22 €89,70 €117,51 €
41.001 bis 49.000Euro88,45 €116,24 €151,61 €
49.001 bis 57.000Euro113,71 €149,08 €195,83 €
57.001 bis 65.000Euro147,81 €193,30 €253,96 €
65.001 bis 73.000Euro190,77 €248,88 €327,22 €
73.001 bis 81.000Euro243,83 €322,17 €421,99 €
81.001 bis 89.000Euro298,17 €391,67 €516,74 €
89.001 bis 97.000Euro324,69 €428,29 €563,49 €
über 97.000Euro355,01 €464,92 €612,75 €
Kinder ab 3 Jahren, 10 Einkommensstufen. Quelle: Informationen zu Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, Stadt Rheda-Wiedenbrück, Stand 05.03.2026, Abschnitt Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026.

Ist das viel oder wenig?

Rheda-Wiedenbrück liegt 16 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Rheda-Wiedenbrück

739,09 €

im Monat

Mülheim an der Ruhr

1.070,00 €

im Monat

Unterschied

330,91 €

im Monat

Das sind 3.970,92 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Rheda-Wiedenbrück zählt alle Bruttoeinkünfte des laufenden Kalenderjahres, nicht das zu versteuernde Einkommen. Abgezogen werden die zugehörigen Werbungskosten und ab dem dritten im Haushalt lebenden Kind die Kinderfreibeträge. Verluste und Werbungskostenüberschüsse bleiben außer Ansatz. Hinzugerechnet werden Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, bei Beamten und Richtern zusätzlich 10 Prozent. Kindergeld zählt nicht mit, Elterngeld erst oberhalb von 300 Euro im Monat, andernorts eine andere Größe.

Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Rheda-Wiedenbrück liegt damit 16 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Nehmen zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig ein Angebot in einer Kindertageseinrichtung, in der Kindertagespflege oder in der Offenen Ganztagsschule wahr, wird für das zweite und jedes weitere Kind kein Beitrag erhoben. Als erstes Kind gilt das mit dem höchsten Beitrag. Sind alle Kinder ausschließlich in der Offenen Ganztagsschule angemeldet, gilt die Regelung nicht; dort zahlen Geschwisterkinder die Hälfte.

Verpflegung. Der Beitrag für das Mittagessen ist nicht enthalten. Er wird zusätzlich vom Träger der Einrichtung oder von der Kindertagespflegeperson erhoben.

Welches Einkommen zählt. Alle Bruttoeinkünfte des laufenden Kalenderjahres, nicht das zu versteuernde Einkommen. Abgezogen werden die zugehörigen Werbungskosten und ab dem dritten im Haushalt lebenden Kind die Kinderfreibeträge. Verluste und Werbungskostenüberschüsse bleiben außer Ansatz. Hinzugerechnet werden Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, bei Beamten und Richtern zusätzlich 10 Prozent. Kindergeld zählt nicht mit, Elterngeld erst oberhalb von 300 Euro im Monat. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Rheda-Wiedenbrück ist eine der drei Städte im Kreis Gütersloh, die ihre Elternbeiträge selbst festsetzen; die Tabelle des Kreises nimmt sie neben Gütersloh und Verl ausdrücklich aus. Die Stadt schreibt als einzige im Bestand nicht nur die Obergrenze einer Stufe hin, sondern die ganze Spanne, also 33.001 bis 41.000 Euro. An der obersten Stufe geht das schief: Sie heißt "über 97.001 Euro", während die Stufe darunter bei 97.000 endet, so dass genau ein Einkommen von 97.001 Euro in keiner Stufe stünde. Wer mehr als 97.000 Euro verdient, muss sein Einkommen ohnehin nicht mehr nachweisen. Die Beiträge steigen jährlich zum 1. August im gleichen Verhältnis wie die Kindpauschalen nach § 37 KiBiz.

Häufige Fragen aus Rheda-Wiedenbrück

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Rheda-Wiedenbrück?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 276,69 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 739,09 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Rheda-Wiedenbrück den Höchstsatz?
Ab 97.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Alle Bruttoeinkünfte des laufenden Kalenderjahres, nicht das zu versteuernde Einkommen. Abgezogen werden die zugehörigen Werbungskosten und ab dem dritten im Haushalt lebenden Kind die Kinderfreibeträge. Verluste und Werbungskostenüberschüsse bleiben außer Ansatz. Hinzugerechnet werden Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, bei Beamten und Richtern zusätzlich 10 Prozent. Kindergeld zählt nicht mit, Elterngeld erst oberhalb von 300 Euro im Monat.
Wer setzt den Beitrag in Rheda-Wiedenbrück fest?
Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Jugend und Familie, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Rheda-Wiedenbrück für Geschwisterkinder?
Nehmen zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig ein Angebot in einer Kindertageseinrichtung, in der Kindertagespflege oder in der Offenen Ganztagsschule wahr, wird für das zweite und jedes weitere Kind kein Beitrag erhoben. Als erstes Kind gilt das mit dem höchsten Beitrag. Sind alle Kinder ausschließlich in der Offenen Ganztagsschule angemeldet, gilt die Regelung nicht; dort zahlen Geschwisterkinder die Hälfte.
Ist das Mittagessen in Rheda-Wiedenbrück im Beitrag enthalten?
Der Beitrag für das Mittagessen ist nicht enthalten. Er wird zusätzlich vom Träger der Einrichtung oder von der Kindertagespflegeperson erhoben.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.