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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · Gemeinde

Was der Kita-Platz in Castrop-Rauxel kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Castrop-Rauxel für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 284,00 € im Monat. Bis 20.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 125.001 Euro gilt der Höchstsatz von 646,00 €. Das sind 1 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.

284,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 20.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

646,00 €
Höchstsatz

ab 125.001 Euro

14
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Castrop-Rauxel für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Castrop-Rauxel zahlen
  • Alle 14 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2020, für Kinder unter 2 Jahren und ab 2 Jahren
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Castrop-Rauxel, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 20.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Castrop-Rauxel gar nichts. Ab 125.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 20.000 Euro: ein Euro mehr kostet 104,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Castrop-Rauxel tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 2 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

119,00 €

im Monat

Einkommensstufe 3 von 14, das macht 1.428 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

284,00 €

im Monat

Einkommensstufe 8 von 14, das macht 3.408 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

442,00 €

im Monat

Einkommensstufe 11 von 14, das macht 5.304 Euro im Jahr.

Grundlage ist 1. Änderungssatzung vom 25.06.2020 zur Satzung der Stadt Castrop-Rauxel vom 27.02.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege, in Kraft seit dem 01.08.2020, mit der Anlage im selben Dokument. Eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung enthält die Satzung nicht. Gefunden im gemeinsamen Bürgerserviceportal der GKD Recklinghausen unter der Mandantennummer 040., Fassung vom 01.08.2020. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts.

Jahreseinkommenunter 2 Jahrenab 2 Jahren
30.000 Euro119,00 €54,00 €
55.000 Euro284,00 €152,00 €
90.000 Euro442,00 €270,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 15.024,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Castrop-Rauxel von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 15.024,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder unter 2 Jahren24284,00 €6.816,00 €
Kinder ab 2 Jahren54152,00 €8.208,00 €
Zusammen78-15.024,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 14 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts.

Beitrag im Monat

215,00 €

Einkommensstufe
6 von 14
Stufe reicht
40.001 bis 45.000 Euro
Im Jahr
2.580,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung 1. Änderungssatzung vom 25.06.2020 zur Satzung der Stadt Castrop-Rauxel vom 27.02.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege, in Kraft seit dem 01.08.2020, mit der Anlage im selben Dokument. Eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung enthält die Satzung nicht. Gefunden im gemeinsamen Bürgerserviceportal der GKD Recklinghausen unter der Mandantennummer 040., Fassung vom 01.08.2020. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Castrop-Rauxel, Jugendamt.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Castrop-Rauxel sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

20.000 bis 125.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 2 Jahren / ab 2 Jahren

In Castrop-Rauxel sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Castrop-Rauxel bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 242,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Nach § 7 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder gleichzeitig betreut werden; ergeb und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 646,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Satzung nennt keinen Verpflegungsbetrag. Weder das Mittagessen noch ein Entgelt dafür kommen in ihrem Text vor; das ist ein Negativbefund und nicht die Auskunft, das Essen sei frei.

Wer den Beitrag in Castrop-Rauxel festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Castrop-Rauxel, Jugendamt.

Zuständig ist Stadt Castrop-Rauxel, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren

14 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 20k
104,00 €bis 25k
119,00 €bis 30k
152,00 €bis 35k
187,00 €bis 40k
215,00 €bis 45k
243,00 €bis 50k
284,00 €bis 60k
339,00 €bis 70k
387,00 €bis 80k
442,00 €bis 90k
503,00 €bis 100k
571,00 €bis 125k
646,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 20.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 104,00 €. Das sind 104,00 € im Monat und 1.248,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 20.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
20.001 bis 25.000Euro65,00 €78,00 €104,00 €
25.001 bis 30.000Euro75,00 €89,00 €119,00 €
30.001 bis 35.000Euro95,00 €114,00 €152,00 €
35.001 bis 40.000Euro117,00 €140,00 €187,00 €
40.001 bis 45.000Euro135,00 €161,00 €215,00 €
45.001 bis 50.000Euro152,00 €182,00 €243,00 €
50.001 bis 60.000Euro178,00 €213,00 €284,00 €
60.001 bis 70.000Euro212,00 €254,00 €339,00 €
70.001 bis 80.000Euro242,00 €290,00 €387,00 €
80.001 bis 90.000Euro276,00 €331,00 €442,00 €
90.001 bis 100.000Euro315,00 €377,00 €503,00 €
100.001 bis 125.000Euro357,00 €428,00 €571,00 €
über 125.000Euro404,00 €484,00 €646,00 €
Kinder unter 2 Jahren, 14 Einkommensstufen. Quelle: 1. Änderungssatzung vom 25.06.2020 zur Satzung der Stadt Castrop-Rauxel vom 27.02.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege, in Kraft seit dem 01.08.2020, mit der Anlage im selben Dokument. Eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung enthält die Satzung nicht. Gefunden im gemeinsamen Bürgerserviceportal der GKD Recklinghausen unter der Mandantennummer 040., Fassung vom 01.08.2020.

Beitragstabelle für Kinder ab 2 Jahren

14 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 20k
43,00 €bis 25k
54,00 €bis 30k
74,00 €bis 35k
95,00 €bis 40k
110,00 €bis 45k
124,00 €bis 50k
152,00 €bis 60k
194,00 €bis 70k
228,00 €bis 80k
270,00 €bis 90k
318,00 €bis 100k
372,00 €bis 125k
434,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 125.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 372,00 €, einen Euro darüber 434,00 €. Das sind 62,00 € im Monat und 744,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 20.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
20.001 bis 25.000Euro27,00 €32,00 €43,00 €
25.001 bis 30.000Euro34,00 €40,00 €54,00 €
30.001 bis 35.000Euro46,00 €55,00 €74,00 €
35.001 bis 40.000Euro60,00 €71,00 €95,00 €
40.001 bis 45.000Euro69,00 €82,00 €110,00 €
45.001 bis 50.000Euro78,00 €93,00 €124,00 €
50.001 bis 60.000Euro95,00 €114,00 €152,00 €
60.001 bis 70.000Euro121,00 €145,00 €194,00 €
70.001 bis 80.000Euro143,00 €171,00 €228,00 €
80.001 bis 90.000Euro169,00 €202,00 €270,00 €
90.001 bis 100.000Euro199,00 €238,00 €318,00 €
100.001 bis 125.000Euro233,00 €279,00 €372,00 €
über 125.000Euro271,00 €325,00 €434,00 €
Kinder ab 2 Jahren, 14 Einkommensstufen. Quelle: 1. Änderungssatzung vom 25.06.2020 zur Satzung der Stadt Castrop-Rauxel vom 27.02.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege, in Kraft seit dem 01.08.2020, mit der Anlage im selben Dokument. Eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung enthält die Satzung nicht. Gefunden im gemeinsamen Bürgerserviceportal der GKD Recklinghausen unter der Mandantennummer 040., Fassung vom 01.08.2020.

Ist das viel oder wenig?

Castrop-Rauxel liegt 1 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder unter 2 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Castrop-Rauxel

646,00 €

im Monat

Mülheim an der Ruhr

1.070,00 €

im Monat

Unterschied

424,00 €

im Monat

Das sind 5.088,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Castrop-Rauxel zählt maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, andernorts eine andere Größe.

Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Castrop-Rauxel liegt damit 1 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Nach § 7 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder gleichzeitig betreut werden; ergeben sich ohne diese Befreiung unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Die Befreiung erstreckt sich auch auf Geschwisterkinder, die im selben Zeitraum eine Tageseinrichtung besuchen.

Verpflegung. Die Satzung nennt keinen Verpflegungsbetrag. Weder das Mittagessen noch ein Entgelt dafür kommen in ihrem Text vor; das ist ein Negativbefund und nicht die Auskunft, das Essen sei frei.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Eine einzige Tabelle für Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege zusammen, vierzehn Stufen von bis 20.000 Euro bis über 125.000 Euro. Die Altersgrenze liegt bei zwei Jahren, und die Reihenfolge ist umgekehrt zur üblichen: Erst stehen die vier Zeitstufen für Kinder über zwei Jahren, dann dieselben vier für die jüngeren. Neben 25, 35 und 45 Wochenstunden führt die Tabelle eine vierte Spalte für mehr als 45 Stunden, die hier nicht abgebildet ist. Vor jeder Zeile steht ein Ankreuzkästchen: Die Anlage ist zugleich das Formular, auf dem die Eltern ihre Einkommensgruppe angeben. Der Stand von 2020 ist kein Versehen; die Satzung kennt keine Fortschreibungsklausel.

Häufige Fragen aus Castrop-Rauxel

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Castrop-Rauxel?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 284,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 14 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 646,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Castrop-Rauxel den Höchstsatz?
Ab 125.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts.
Wer setzt den Beitrag in Castrop-Rauxel fest?
Stadt Castrop-Rauxel, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Castrop-Rauxel für Geschwisterkinder?
Nach § 7 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder gleichzeitig betreut werden; ergeben sich ohne diese Befreiung unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Die Befreiung erstreckt sich auch auf Geschwisterkinder, die im selben Zeitraum eine Tageseinrichtung besuchen.
Ist das Mittagessen in Castrop-Rauxel im Beitrag enthalten?
Die Satzung nennt keinen Verpflegungsbetrag. Weder das Mittagessen noch ein Entgelt dafür kommen in ihrem Text vor; das ist ein Negativbefund und nicht die Auskunft, das Essen sei frei.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Castrop-Rauxel, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.