Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Castrop-Rauxel kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Castrop-Rauxel für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 284,00 € im Monat. Bis 20.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 125.001 Euro gilt der Höchstsatz von 646,00 €. Das sind 1 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 284,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 20.000 Euro
- Beitragsfrei
- 646,00 €
- Höchstsatz
- 14
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 125.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Castrop-Rauxel für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Castrop-Rauxel zahlen
- Alle 14 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2020, für Kinder unter 2 Jahren und ab 2 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Castrop-Rauxel, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 20.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Castrop-Rauxel gar nichts. Ab 125.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 20.000 Euro: ein Euro mehr kostet 104,00 € im Monat.
Was Eltern in Castrop-Rauxel tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
119,00 €
im Monat
Einkommensstufe 3 von 14, das macht 1.428 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
284,00 €
im Monat
Einkommensstufe 8 von 14, das macht 3.408 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
442,00 €
im Monat
Einkommensstufe 11 von 14, das macht 5.304 Euro im Jahr.
Grundlage ist 1. Änderungssatzung vom 25.06.2020 zur Satzung der Stadt Castrop-Rauxel vom 27.02.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege, in Kraft seit dem 01.08.2020, mit der Anlage im selben Dokument. Eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung enthält die Satzung nicht. Gefunden im gemeinsamen Bürgerserviceportal der GKD Recklinghausen unter der Mandantennummer 040., Fassung vom 01.08.2020. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts.
| Jahreseinkommen | unter 2 Jahren | ab 2 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 119,00 € | 54,00 € |
| 55.000 Euro | 284,00 € | 152,00 € |
| 90.000 Euro | 442,00 € | 270,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 15.024,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Castrop-Rauxel von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 15.024,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 2 Jahren | 24 | 284,00 € | 6.816,00 € |
| Kinder ab 2 Jahren | 54 | 152,00 € | 8.208,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 15.024,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 14 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung 1. Änderungssatzung vom 25.06.2020 zur Satzung der Stadt Castrop-Rauxel vom 27.02.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege, in Kraft seit dem 01.08.2020, mit der Anlage im selben Dokument. Eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung enthält die Satzung nicht. Gefunden im gemeinsamen Bürgerserviceportal der GKD Recklinghausen unter der Mandantennummer 040., Fassung vom 01.08.2020. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Castrop-Rauxel, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Castrop-Rauxel sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
20.000 bis 125.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 2 Jahren / ab 2 Jahren
In Castrop-Rauxel sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Castrop-Rauxel bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 242,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 7 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder gleichzeitig betreut werden; ergeb und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 646,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Castrop-Rauxel festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Castrop-Rauxel, Jugendamt.
Zuständig ist Stadt Castrop-Rauxel, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren
14 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 20.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 20.001 bis 25.000Euro | 65,00 € | 78,00 € | 104,00 € |
| 25.001 bis 30.000Euro | 75,00 € | 89,00 € | 119,00 € |
| 30.001 bis 35.000Euro | 95,00 € | 114,00 € | 152,00 € |
| 35.001 bis 40.000Euro | 117,00 € | 140,00 € | 187,00 € |
| 40.001 bis 45.000Euro | 135,00 € | 161,00 € | 215,00 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 152,00 € | 182,00 € | 243,00 € |
| 50.001 bis 60.000Euro | 178,00 € | 213,00 € | 284,00 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 212,00 € | 254,00 € | 339,00 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 242,00 € | 290,00 € | 387,00 € |
| 80.001 bis 90.000Euro | 276,00 € | 331,00 € | 442,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 315,00 € | 377,00 € | 503,00 € |
| 100.001 bis 125.000Euro | 357,00 € | 428,00 € | 571,00 € |
| über 125.000Euro | 404,00 € | 484,00 € | 646,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 2 Jahren
14 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 20.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 20.001 bis 25.000Euro | 27,00 € | 32,00 € | 43,00 € |
| 25.001 bis 30.000Euro | 34,00 € | 40,00 € | 54,00 € |
| 30.001 bis 35.000Euro | 46,00 € | 55,00 € | 74,00 € |
| 35.001 bis 40.000Euro | 60,00 € | 71,00 € | 95,00 € |
| 40.001 bis 45.000Euro | 69,00 € | 82,00 € | 110,00 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 78,00 € | 93,00 € | 124,00 € |
| 50.001 bis 60.000Euro | 95,00 € | 114,00 € | 152,00 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 121,00 € | 145,00 € | 194,00 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 143,00 € | 171,00 € | 228,00 € |
| 80.001 bis 90.000Euro | 169,00 € | 202,00 € | 270,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 199,00 € | 238,00 € | 318,00 € |
| 100.001 bis 125.000Euro | 233,00 € | 279,00 € | 372,00 € |
| über 125.000Euro | 271,00 € | 325,00 € | 434,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Castrop-Rauxel liegt 1 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Castrop-Rauxel
646,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
424,00 €
im Monat
Das sind 5.088,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Castrop-Rauxel liegt damit 1 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 7 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder gleichzeitig betreut werden; ergeben sich ohne diese Befreiung unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Die Befreiung erstreckt sich auch auf Geschwisterkinder, die im selben Zeitraum eine Tageseinrichtung besuchen.
Verpflegung. Die Satzung nennt keinen Verpflegungsbetrag. Weder das Mittagessen noch ein Entgelt dafür kommen in ihrem Text vor; das ist ein Negativbefund und nicht die Auskunft, das Essen sei frei.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Eine einzige Tabelle für Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege zusammen, vierzehn Stufen von bis 20.000 Euro bis über 125.000 Euro. Die Altersgrenze liegt bei zwei Jahren, und die Reihenfolge ist umgekehrt zur üblichen: Erst stehen die vier Zeitstufen für Kinder über zwei Jahren, dann dieselben vier für die jüngeren. Neben 25, 35 und 45 Wochenstunden führt die Tabelle eine vierte Spalte für mehr als 45 Stunden, die hier nicht abgebildet ist. Vor jeder Zeile steht ein Ankreuzkästchen: Die Anlage ist zugleich das Formular, auf dem die Eltern ihre Einkommensgruppe angeben. Der Stand von 2020 ist kein Versehen; die Satzung kennt keine Fortschreibungsklausel.
Häufige Fragen aus Castrop-Rauxel
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Castrop-Rauxel?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 284,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 14 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 646,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Castrop-Rauxel den Höchstsatz?
- Ab 125.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts.
- Wer setzt den Beitrag in Castrop-Rauxel fest?
- Stadt Castrop-Rauxel, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Castrop-Rauxel für Geschwisterkinder?
- Nach § 7 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder gleichzeitig betreut werden; ergeben sich ohne diese Befreiung unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Die Befreiung erstreckt sich auch auf Geschwisterkinder, die im selben Zeitraum eine Tageseinrichtung besuchen.
- Ist das Mittagessen in Castrop-Rauxel im Beitrag enthalten?
- Die Satzung nennt keinen Verpflegungsbetrag. Weder das Mittagessen noch ein Entgelt dafür kommen in ihrem Text vor; das ist ein Negativbefund und nicht die Auskunft, das Essen sei frei.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Castrop-Rauxel, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- 1. Änderungssatzung vom 25.06.2020 zur Satzung der Stadt Castrop-Rauxel vom 27.02.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege, in Kraft seit dem 01.08.2020, mit der Anlage im selben Dokument. Eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung enthält die Satzung nicht. Gefunden im gemeinsamen Bürgerserviceportal der GKD Recklinghausen unter der Mandantennummer 040. Fassung vom 01.08.2020
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.