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Kitaskosten

Rheinland-Pfalz · Kreis mit eigenem Jugendamt

Was der Kita-Platz in Landkreis Altenkirchen (Westerwald) kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Landkreis Altenkirchen (Westerwald) für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder unabhängig vom Betreuungsumfang 341,00 € im Monat. Gezahlt wird ab dem ersten Euro, ab 57.201 Euro gilt der Höchstsatz von 473,00 €. Das sind 1 Prozent unter dem Mittel der 6 hier erhobenen Stellen.

341,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 0 Std.

keine
Beitragsfrei

Freigrenze in der Satzung

473,00 €
Höchstsatz

ab 57.201 Euro

6
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Landkreis Altenkirchen (Westerwald) für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Landkreis Altenkirchen (Westerwald) zahlen
  • Alle 6 Einkommensstufen der Satzung vom 01.07.2021, für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder und Schulkinder
  • Die Beiträge für jeden Betreuungsumfang, einzeln und im Verlauf
  • Kreisverwaltung Altenkirchen, Abteilung Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. In Landkreis Altenkirchen (Westerwald) wird ab dem ersten Euro Einkommen gezahlt. Ab 57.201 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 57.200 Euro: ein Euro mehr kostet 132,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Landkreis Altenkirchen (Westerwald) tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder, unabhängig vom Betreuungsumfang

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder

200,00 €

im Monat

Einkommensstufe 3 von 6, das macht 2.400 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder

341,00 €

im Monat

Einkommensstufe 5 von 6, das macht 4.092 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder

473,00 €

im Monat

Einkommensstufe 6 von 6, das macht 5.676 Euro im Jahr.

Grundlage ist Richtlinien über die Einstufung zur Erhebung der Elternbeiträge sowie zur teilweisen oder vollen Übernahme von Elternbeiträgen zum Besuch von Tageseinrichtungen gemäß §§ 22, 24 SGB VIII für Kinder unter zwei Jahren und Schulkinder im Landkreis Altenkirchen, Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.07.2021, Elternbeitragstabelle mit Stand 01.10.2020, Fassung vom 01.07.2021. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist das Netto-Familieneinkommen, also alle Einkünfte der Eltern einschließlich Kindergeld und die Einkünfte der im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder; bei Alleinerziehenden nur das Einkommen dieses Elternteils. Ermittelt wird nach den §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 SGB XII samt der Verordnung zu § 82 SGB XII und den Sozialhilferichtlinien des Landes. Einmalige Einnahmen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Steuererstattungen zählen mit. Gerechnet wird über zwölf Monate, und solange über einen Antrag nicht entschieden ist, gilt die höchste Stufe.

Jahreseinkommenunter 2 Jahren und SchulkinderSchulkinder
30.000 Euro200,00 €200,00 €
55.000 Euro341,00 €341,00 €
90.000 Euro473,00 €473,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, unabhängig vom Betreuungsumfang. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 8.184,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen unabhängig vom Betreuungsumfang zahlt in Landkreis Altenkirchen (Westerwald) von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 8.184,00 €, verteilt auf 24 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder24341,00 €8.184,00 €
Zusammen24-8.184,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 6 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist das Netto-Familieneinkommen, also alle Einkünfte der Eltern einschließlich Kindergeld und die Einkünfte der im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder; bei Alleinerziehenden nur das Einkommen dieses Elternteils. Ermittelt wird nach den §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 SGB XII samt der Verordnung zu § 82 SGB XII und den Sozialhilferichtlinien des Landes. Einmalige Einnahmen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Steuererstattungen zählen mit. Gerechnet wird über zwölf Monate, und solange über einen Antrag nicht entschieden ist, gilt die höchste Stufe.

Beitrag im Monat

253,00 €

Einkommensstufe
4 von 6
Stufe reicht
36.801 bis 47.000 Euro
Im Jahr
3.036,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Richtlinien über die Einstufung zur Erhebung der Elternbeiträge sowie zur teilweisen oder vollen Übernahme von Elternbeiträgen zum Besuch von Tageseinrichtungen gemäß §§ 22, 24 SGB VIII für Kinder unter zwei Jahren und Schulkinder im Landkreis Altenkirchen, Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.07.2021, Elternbeitragstabelle mit Stand 01.10.2020, Fassung vom 01.07.2021. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreisverwaltung Altenkirchen, Abteilung Jugend und Familie.

Wovon die Höhe abhängt

Drei Angaben bestimmen den Betrag. In Landkreis Altenkirchen (Westerwald) sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen und die Zahl der Geschwister. Einen Betreuungsumfang unterscheidet die Satzung hier nicht, der Beitrag gilt für jede Betreuungszeit gleich.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

6 Stufen

Die Stufe entscheidet. Welches Einkommen zählt, definiert die Satzung.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 2 Jahren und Schulkinder / Schulkinder

In Landkreis Altenkirchen (Westerwald) sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Geschwister

senkt oder streicht

Die Zahl der Kinder ist die zweite Achse der Tabelle, nicht ein Rabatt darauf. Gezählt werden die kindergeldberechtigten Kind und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 473,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Richtlinie schweigt zum Mittagessen; das Wort kommt im ganzen Dokument nicht vor. Das ist die Aufgabenteilung des Landesrechts: Nach § 26 Abs. 4 KiTaG wird für Verpflegung ein gesonderter Beitrag erhoben, und den setzt der Träger der Einrichtung, nicht der Kreis.

Wer den Beitrag in Landkreis Altenkirchen (Westerwald) festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreisverwaltung Altenkirchen, Abteilung Jugend und Familie.

Zuständig ist Kreisverwaltung Altenkirchen, Abteilung Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Rheinland-Pfalz.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder

6 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, unabhängig vom Betreuungsumfang
100,00 €bis 18k
151,00 €bis 27k
200,00 €bis 37k
253,00 €bis 47k
341,00 €bis 57k
473,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 57.200 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 341,00 €, einen Euro darüber 473,00 €. Das sind 132,00 € im Monat und 1.584,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
JahreseinkommenBeitrag
bis 17.900Euro100,00 €
17.901 bis 26.600Euro151,00 €
26.601 bis 36.800Euro200,00 €
36.801 bis 47.000Euro253,00 €
47.001 bis 57.200Euro341,00 €
über 57.200Euro473,00 €
Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder, Familie mit einem Kind (kindergeldberechtigte Kinder in der Familie), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 17.900Euro67,00 €
17.901 bis 26.600Euro100,00 €
26.601 bis 36.800Euro133,00 €
36.801 bis 47.000Euro168,00 €
47.001 bis 57.200Euro228,00 €
über 57.200Euro315,00 €
Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder, Familie mit zwei Kindern (kindergeldberechtigte Kinder in der Familie), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 17.900Euro33,00 €
17.901 bis 26.600Euro51,00 €
26.601 bis 36.800Euro67,00 €
36.801 bis 47.000Euro85,00 €
47.001 bis 57.200Euro113,00 €
über 57.200Euro158,00 €
Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder, Familie mit drei Kindern (kindergeldberechtigte Kinder in der Familie), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 17.900Eurobeitragsfrei0,00 Euro
17.901 bis 26.600Eurobeitragsfrei0,00 Euro
26.601 bis 36.800Eurobeitragsfrei0,00 Euro
36.801 bis 47.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro
47.001 bis 57.200Eurobeitragsfrei0,00 Euro
über 57.200Eurobeitragsfrei0,00 Euro
Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder, Familie mit vier Kindern (kindergeldberechtigte Kinder in der Familie), 6 Einkommensstufen.

Beitragstabelle für Schulkinder

6 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, unabhängig vom Betreuungsumfang
100,00 €bis 18k
151,00 €bis 27k
200,00 €bis 37k
253,00 €bis 47k
341,00 €bis 57k
473,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 57.200 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 341,00 €, einen Euro darüber 473,00 €. Das sind 132,00 € im Monat und 1.584,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
JahreseinkommenBeitrag
bis 17.900Euro100,00 €
17.901 bis 26.600Euro151,00 €
26.601 bis 36.800Euro200,00 €
36.801 bis 47.000Euro253,00 €
47.001 bis 57.200Euro341,00 €
über 57.200Euro473,00 €
Schulkinder, Familie mit einem Kind (kindergeldberechtigte Kinder in der Familie), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 17.900Euro67,00 €
17.901 bis 26.600Euro100,00 €
26.601 bis 36.800Euro133,00 €
36.801 bis 47.000Euro168,00 €
47.001 bis 57.200Euro228,00 €
über 57.200Euro315,00 €
Schulkinder, Familie mit zwei Kindern (kindergeldberechtigte Kinder in der Familie), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 17.900Euro33,00 €
17.901 bis 26.600Euro51,00 €
26.601 bis 36.800Euro67,00 €
36.801 bis 47.000Euro85,00 €
47.001 bis 57.200Euro113,00 €
über 57.200Euro158,00 €
Schulkinder, Familie mit drei Kindern (kindergeldberechtigte Kinder in der Familie), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 17.900Eurobeitragsfrei0,00 Euro
17.901 bis 26.600Eurobeitragsfrei0,00 Euro
26.601 bis 36.800Eurobeitragsfrei0,00 Euro
36.801 bis 47.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro
47.001 bis 57.200Eurobeitragsfrei0,00 Euro
über 57.200Eurobeitragsfrei0,00 Euro
Schulkinder, Familie mit vier Kindern (kindergeldberechtigte Kinder in der Familie), 6 Einkommensstufen.

Ist das viel oder wenig?

Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt 1 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder, unabhängig vom Betreuungsumfang

Landkreis Altenkirchen (Westerwald)

473,00 €

im Monat

Landkreis Bad Dürkheim

622,00 €

im Monat

Unterschied

149,00 €

im Monat

Das sind 1.788,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Landkreis Altenkirchen (Westerwald) zählt maßgeblich ist das Netto-Familieneinkommen, also alle Einkünfte der Eltern einschließlich Kindergeld und die Einkünfte der im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder; bei Alleinerziehenden nur das Einkommen dieses Elternteils. Ermittelt wird nach den §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 SGB XII samt der Verordnung zu § 82 SGB XII und den Sozialhilferichtlinien des Landes. Einmalige Einnahmen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Steuererstattungen zählen mit. Gerechnet wird über zwölf Monate, und solange über einen Antrag nicht entschieden ist, gilt die höchste Stufe, andernorts eine andere Größe.

Über alle 6 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 300,00 € bis 622,00 €, der Mittelwert liegt bei 476,50 €. Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt damit 1 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Die Zahl der Kinder ist die zweite Achse der Tabelle, nicht ein Rabatt darauf. Gezählt werden die kindergeldberechtigten Kinder in der Familie, und der Beitrag fällt auf rund zwei Drittel beim zweiten und rund ein Drittel beim dritten Kind; leben vier oder mehr kindergeldberechtigte Kinder in der Familie, wird gar nichts erhoben. Das ist eine andere Staffel als in Bad Dürkheim, Mainz-Bingen und im Donnersbergkreis, die alle auf 75 und 50 Prozent gehen.

Verpflegung. Die Richtlinie schweigt zum Mittagessen; das Wort kommt im ganzen Dokument nicht vor. Das ist die Aufgabenteilung des Landesrechts: Nach § 26 Abs. 4 KiTaG wird für Verpflegung ein gesonderter Beitrag erhoben, und den setzt der Träger der Einrichtung, nicht der Kreis.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist das Netto-Familieneinkommen, also alle Einkünfte der Eltern einschließlich Kindergeld und die Einkünfte der im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder; bei Alleinerziehenden nur das Einkommen dieses Elternteils. Ermittelt wird nach den §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 SGB XII samt der Verordnung zu § 82 SGB XII und den Sozialhilferichtlinien des Landes. Einmalige Einnahmen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Steuererstattungen zählen mit. Gerechnet wird über zwölf Monate, und solange über einen Antrag nicht entschieden ist, gilt die höchste Stufe. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Der Kreis führt eine einzige Tabelle für beide beitragspflichtigen Gruppen: Dieselben Beträge gelten für Kinder unter zwei Jahren und für Schulkinder. Der Betreuungsumfang spielt keine Rolle, eine Stundenspalte gibt es nicht. Und anders als in fast allen anderen rheinland-pfälzischen Kreisen rechnet Altenkirchen mit dem Jahres- und nicht mit dem Monatseinkommen. Wer weniger als 17.900 Euro im Jahr hat, zahlt trotzdem den Satz der ersten Stufe, also 100 Euro bei einem Kind; entlastet wird nur auf Antrag über den Erlass nach § 90 SGB VIII, bei dem auf den verbleibenden Betrag noch ein Freibetrag von 50 Prozent gewährt wird. Solange über diesen Antrag nicht entschieden ist, gilt die höchste Stufe mit 473 Euro. Zwei Lücken stehen so in der Tabelle und sind unverändert übernommen: Zwischen bis 17.900 und 17.901 sowie zwischen 57.200 und über 57.201 fällt ein Einkommen mit Nachkommastellen in keine Stufe. Erhoben wird durch die Träger, eingestuft durch das Jugendamt; übernommene Beiträge zahlt der Kreis den Trägern zum 1. Juli und zum 1. Dezember aus.

Häufige Fragen aus Landkreis Altenkirchen (Westerwald)

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Landkreis Altenkirchen (Westerwald)?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder unabhängig vom Betreuungsumfang 341,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 6 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 100,00 € bis 473,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Landkreis Altenkirchen (Westerwald) den Höchstsatz?
Ab 57.201 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist das Netto-Familieneinkommen, also alle Einkünfte der Eltern einschließlich Kindergeld und die Einkünfte der im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder; bei Alleinerziehenden nur das Einkommen dieses Elternteils. Ermittelt wird nach den §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 SGB XII samt der Verordnung zu § 82 SGB XII und den Sozialhilferichtlinien des Landes. Einmalige Einnahmen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Steuererstattungen zählen mit. Gerechnet wird über zwölf Monate, und solange über einen Antrag nicht entschieden ist, gilt die höchste Stufe.
Wer setzt den Beitrag in Landkreis Altenkirchen (Westerwald) fest?
Kreisverwaltung Altenkirchen, Abteilung Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Landkreis Altenkirchen (Westerwald) für Geschwisterkinder?
Die Zahl der Kinder ist die zweite Achse der Tabelle, nicht ein Rabatt darauf. Gezählt werden die kindergeldberechtigten Kinder in der Familie, und der Beitrag fällt auf rund zwei Drittel beim zweiten und rund ein Drittel beim dritten Kind; leben vier oder mehr kindergeldberechtigte Kinder in der Familie, wird gar nichts erhoben. Das ist eine andere Staffel als in Bad Dürkheim, Mainz-Bingen und im Donnersbergkreis, die alle auf 75 und 50 Prozent gehen.
Ist das Mittagessen in Landkreis Altenkirchen (Westerwald) im Beitrag enthalten?
Die Richtlinie schweigt zum Mittagessen; das Wort kommt im ganzen Dokument nicht vor. Das ist die Aufgabenteilung des Landesrechts: Nach § 26 Abs. 4 KiTaG wird für Verpflegung ein gesonderter Beitrag erhoben, und den setzt der Träger der Einrichtung, nicht der Kreis.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreisverwaltung Altenkirchen, Abteilung Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.