Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt
Was der Kita-Platz in Breckerfeld kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Breckerfeld für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 204,00 € im Monat. Bis 20.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 90.001 Euro gilt der Höchstsatz von 386,00 €. Das sind 39 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 204,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 20.000 Euro
- Beitragsfrei
- 386,00 €
- Höchstsatz
- 16
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 90.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Breckerfeld für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Breckerfeld zahlen
- Alle 16 Einkommensstufen der Satzung vom 01.01.2024, für Kinder unter 3 Jahren und über 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Hansestadt Breckerfeld, Elternbeiträge über das Jugendamt der Stadt Ennepetal als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 20.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Breckerfeld gar nichts. Ab 90.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 20.000 Euro: ein Euro mehr kostet 68,00 € im Monat.
Was Eltern in Breckerfeld tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
91,00 €
im Monat
Einkommensstufe 3 von 16, das macht 1.092 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
204,00 €
im Monat
Einkommensstufe 8 von 16, das macht 2.448 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
363,00 €
im Monat
Einkommensstufe 15 von 16, das macht 4.356 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung der Hansestadt Breckerfeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und für die Kindertagespflege vom 10.12.2013 in der Fassung der 1. Änderung vom 12.12.2023, Anlage I, Elternbeitragstabellen ab 01.08.2013, Fassung vom 01.01.2024. Maßgeblich für das Einkommen: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außen vor, Elterngeld bis 300 Euro. Bei Anspruch auf lebenslängliche Versorgung werden 10 Prozent der Einkünfte aufgeschlagen, und für das dritte und jedes weitere Kind sind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abzuziehen. Maßgeblich ist das tatsächliche Bruttoeinkommen des Jahres, für das gezahlt wird; wer den Nachweis schuldig bleibt, zahlt rückwirkend ab Aufnahme den höchsten Beitrag.
| Jahreseinkommen | unter 3 Jahren | über 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 91,00 € | 52,00 € |
| 55.000 Euro | 204,00 € | 136,00 € |
| 90.000 Euro | 363,00 € | 253,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 13.056,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Breckerfeld von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 13.056,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 204,00 € | 7.344,00 € |
| Kinder über 3 Jahren | 42 | 136,00 € | 5.712,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 13.056,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 16 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Hansestadt Breckerfeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und für die Kindertagespflege vom 10.12.2013 in der Fassung der 1. Änderung vom 12.12.2023, Anlage I, Elternbeitragstabellen ab 01.08.2013, Fassung vom 01.01.2024. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Hansestadt Breckerfeld, Elternbeiträge über das Jugendamt der Stadt Ennepetal.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Breckerfeld sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
20.000 bis 90.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren / über 3 Jahren
In Breckerfeld sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Breckerfeld bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 157,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie eine Tageseinrichtung, wird für das zweite und jedes weitere Kind kein Beitrag e und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 386,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Breckerfeld festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Hansestadt Breckerfeld, Elternbeiträge über das Jugendamt der Stadt Ennepetal.
Zuständig ist Hansestadt Breckerfeld, Elternbeiträge über das Jugendamt der Stadt Ennepetal. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
16 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 20.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 20.001 bis 25.000Euro | 37,00 € | 42,00 € | 68,00 € |
| 25.001 bis 30.000Euro | 51,00 € | 57,00 € | 91,00 € |
| 30.001 bis 35.000Euro | 64,00 € | 72,00 € | 113,00 € |
| 35.001 bis 40.000Euro | 78,00 € | 88,00 € | 136,00 € |
| 40.001 bis 45.000Euro | 92,00 € | 103,00 € | 159,00 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 106,00 € | 118,00 € | 182,00 € |
| 50.001 bis 55.000Euro | 119,00 € | 133,00 € | 204,00 € |
| 55.001 bis 60.000Euro | 133,00 € | 149,00 € | 227,00 € |
| 60.001 bis 65.000Euro | 147,00 € | 164,00 € | 250,00 € |
| 65.001 bis 70.000Euro | 160,00 € | 179,00 € | 272,00 € |
| 70.001 bis 75.000Euro | 174,00 € | 194,00 € | 295,00 € |
| 75.001 bis 80.000Euro | 188,00 € | 209,00 € | 318,00 € |
| 80.001 bis 85.000Euro | 202,00 € | 225,00 € | 341,00 € |
| 85.001 bis 90.000Euro | 215,00 € | 240,00 € | 363,00 € |
| über 90.000Euro | 229,00 € | 255,00 € | 386,00 € |
Beitragstabelle für Kinder über 3 Jahren
16 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 20.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 20.001 bis 25.000Euro | 22,00 € | 26,00 € | 35,00 € |
| 25.001 bis 30.000Euro | 32,00 € | 37,00 € | 52,00 € |
| 30.001 bis 35.000Euro | 42,00 € | 48,00 € | 69,00 € |
| 35.001 bis 40.000Euro | 52,00 € | 59,00 € | 85,00 € |
| 40.001 bis 45.000Euro | 63,00 € | 71,00 € | 102,00 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 73,00 € | 82,00 € | 119,00 € |
| 50.001 bis 55.000Euro | 83,00 € | 93,00 € | 136,00 € |
| 55.001 bis 60.000Euro | 93,00 € | 104,00 € | 152,00 € |
| 60.001 bis 65.000Euro | 103,00 € | 115,00 € | 169,00 € |
| 65.001 bis 70.000Euro | 113,00 € | 126,00 € | 186,00 € |
| 70.001 bis 75.000Euro | 123,00 € | 137,00 € | 203,00 € |
| 75.001 bis 80.000Euro | 134,00 € | 149,00 € | 220,00 € |
| 80.001 bis 85.000Euro | 144,00 € | 160,00 € | 236,00 € |
| 85.001 bis 90.000Euro | 154,00 € | 171,00 € | 253,00 € |
| über 90.000Euro | 164,00 € | 182,00 € | 270,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Breckerfeld liegt 39 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Breckerfeld
386,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
684,00 €
im Monat
Das sind 8.208,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Breckerfeld liegt damit 39 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie eine Tageseinrichtung, wird für das zweite und jedes weitere Kind kein Beitrag erhoben. Bei unterschiedlichen Betreuungsformen ist der jeweils höhere Beitrag zu zahlen. Ein Prozentrabatt ist das also nicht, sondern volle Geschwisterfreiheit ab dem zweiten Kind.
Verpflegung. Die Satzung erhebt das Entgelt für Mahlzeiten nach § 23 Abs. 3 KiBiz ausdrücklich, überlässt die Höhe aber dem Verpflegungsangebot der jeweiligen Einrichtung. Ein Betrag ist weder in der Satzung noch im Infoblatt der Stadt genannt.
Welches Einkommen zählt. Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außen vor, Elterngeld bis 300 Euro. Bei Anspruch auf lebenslängliche Versorgung werden 10 Prozent der Einkünfte aufgeschlagen, und für das dritte und jedes weitere Kind sind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abzuziehen. Maßgeblich ist das tatsächliche Bruttoeinkommen des Jahres, für das gezahlt wird; wer den Nachweis schuldig bleibt, zahlt rückwirkend ab Aufnahme den höchsten Beitrag. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Die Beträge dieser Tabelle gelten seit dem 01.08.2013 unverändert, und das ist belegt und kein stehengebliebenes Relikt: Die einzige Änderung seither, beschlossen am 12.12.2023, hat die Anlagen nicht angefasst, sondern einen Beitragserlass bei übermäßigen Schließtagen eingeführt. Werden für eine Einrichtung mindestens zehn Tage nach § 47 SGB VIII gemeldet, wird ein Monatsbeitrag erlassen, in der Regel der für Juli; bei mehr als 30 Tagen sind es zwei Monatsbeiträge. Breckerfeld setzt selbst fest, lässt aber durch das Jugendamt der Stadt Ennepetal erheben, und zwar aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von 2002; die Ennepetaler Beträge gelten für Breckerfeld ausdrücklich nicht. Die Kindertagespflege rechnet die Stadt nicht in Monatsbeträgen ab, sondern über Stundensätze von 0,19 bis 1,50 Euro, gestaffelt nach denselben 16 Einkommensstufen. Pflegeeltern werden nach der zweiten Stufe eingestuft, sofern sich nicht ein niedrigerer Betrag ergibt. Ein Widerspruch steht so im amtlichen Text: Die Satzung stellt in § 6 Abs. 2 nur das eine der Einschulung vorausgehende Kindergartenjahr beitragsfrei, während das Infoblatt der Stadt von den beiden vorausgehenden Jahren spricht. Das zweite Jahr kommt aus dem Landesrecht, die Satzung ist dem nur nicht nachgezogen worden.
Häufige Fragen aus Breckerfeld
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Breckerfeld?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 204,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 16 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 386,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Breckerfeld den Höchstsatz?
- Ab 90.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außen vor, Elterngeld bis 300 Euro. Bei Anspruch auf lebenslängliche Versorgung werden 10 Prozent der Einkünfte aufgeschlagen, und für das dritte und jedes weitere Kind sind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abzuziehen. Maßgeblich ist das tatsächliche Bruttoeinkommen des Jahres, für das gezahlt wird; wer den Nachweis schuldig bleibt, zahlt rückwirkend ab Aufnahme den höchsten Beitrag.
- Wer setzt den Beitrag in Breckerfeld fest?
- Hansestadt Breckerfeld, Elternbeiträge über das Jugendamt der Stadt Ennepetal. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Breckerfeld für Geschwisterkinder?
- Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie eine Tageseinrichtung, wird für das zweite und jedes weitere Kind kein Beitrag erhoben. Bei unterschiedlichen Betreuungsformen ist der jeweils höhere Beitrag zu zahlen. Ein Prozentrabatt ist das also nicht, sondern volle Geschwisterfreiheit ab dem zweiten Kind.
- Ist das Mittagessen in Breckerfeld im Beitrag enthalten?
- Die Satzung erhebt das Entgelt für Mahlzeiten nach § 23 Abs. 3 KiBiz ausdrücklich, überlässt die Höhe aber dem Verpflegungsangebot der jeweiligen Einrichtung. Ein Betrag ist weder in der Satzung noch im Infoblatt der Stadt genannt.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Hansestadt Breckerfeld, Elternbeiträge über das Jugendamt der Stadt Ennepetal, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung der Hansestadt Breckerfeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und für die Kindertagespflege vom 10.12.2013 in der Fassung der 1. Änderung vom 12.12.2023, Anlage I, Elternbeitragstabellen ab 01.08.2013 Fassung vom 01.01.2024
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.