Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Bad Oeynhausen kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Bad Oeynhausen für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 203,00 € im Monat. Bis 35.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 120.001 Euro gilt der Höchstsatz von 681,00 €. Das sind 7 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 203,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 35.000 Euro
- Beitragsfrei
- 681,00 €
- Höchstsatz
- 19
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 120.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Bad Oeynhausen für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Bad Oeynhausen zahlen
- Alle 19 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2025, für Kinder unter 3 Jahren und von 3 bis 6 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Bad Oeynhausen, Fachbereich Jugend als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 35.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Bad Oeynhausen gar nichts. Ab 120.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 35.000 Euro: ein Euro mehr kostet 116,00 € im Monat.
Was Eltern in Bad Oeynhausen tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
203,00 €
im Monat
Einkommensstufe 5 von 19, das macht 2.436 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
448,00 €
im Monat
Einkommensstufe 12 von 19, das macht 5.376 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung der Stadt Bad Oeynhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Tageseinrichtungen für Kinder vom 12.07.2018 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 25.02.2025, in Kraft seit dem 01.08.2025, mit der Anlage zur Satzung. Im Ortsrecht trägt sie die Ordnungsnummer 526; die Kindertagespflege und die Offene Ganztagsschule haben eigene Satzungen mit den Nummern 523 und 525., Fassung vom 01.08.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte, das Bruttoeinkommen, vermindert um die als Sonderausgaben abziehbaren Kinderbetreuungskosten. Zeitlich gilt nach § 5 Abs. 8 das Jährlichkeitsprinzip: Angesetzt wird das Einkommen des gesamten Kalenderjahres.
| Jahreseinkommen | unter 3 Jahren | von 3 bis 6 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 203,00 € | 182,00 € |
| 90.000 Euro | 448,00 € | 401,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 14.952,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Bad Oeynhausen von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 14.952,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 203,00 € | 7.308,00 € |
| Kinder von 3 bis 6 Jahren | 42 | 182,00 € | 7.644,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 14.952,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 19 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Bad Oeynhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Tageseinrichtungen für Kinder vom 12.07.2018 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 25.02.2025, in Kraft seit dem 01.08.2025, mit der Anlage zur Satzung. Im Ortsrecht trägt sie die Ordnungsnummer 526; die Kindertagespflege und die Offene Ganztagsschule haben eigene Satzungen mit den Nummern 523 und 525., Fassung vom 01.08.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Bad Oeynhausen, Fachbereich Jugend.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Bad Oeynhausen sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
35.000 bis 120.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren / von 3 bis 6 Jahren
In Bad Oeynhausen sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Bad Oeynhausen bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 303,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 7 Abs. 1 wird für das zweite und jedes weitere Kind kein Beitrag erhoben. Als erstes Kind gilt das Kind, für das sich und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 681,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Bad Oeynhausen festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Bad Oeynhausen, Fachbereich Jugend.
Zuständig ist Stadt Bad Oeynhausen, Fachbereich Jugend. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
19 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 35.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 35.001 bis 40.000Euro | 65,00 € | 90,00 € | 116,00 € |
| 40.001 bis 45.000Euro | 79,00 € | 111,00 € | 142,00 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 95,00 € | 132,00 € | 171,00 € |
| 50.001 bis 55.000Euro | 113,00 € | 158,00 € | 203,00 € |
| 55.001 bis 60.000Euro | 131,00 € | 183,00 € | 235,00 € |
| 60.001 bis 65.000Euro | 150,00 € | 210,00 € | 270,00 € |
| 65.001 bis 70.000Euro | 170,00 € | 238,00 € | 305,00 € |
| 70.001 bis 75.000Euro | 189,00 € | 266,00 € | 342,00 € |
| 75.001 bis 80.000Euro | 209,00 € | 293,00 € | 378,00 € |
| 80.001 bis 85.000Euro | 230,00 € | 321,00 € | 413,00 € |
| 85.001 bis 90.000Euro | 249,00 € | 348,00 € | 448,00 € |
| 90.001 bis 95.000Euro | 268,00 € | 374,00 € | 482,00 € |
| 95.001 bis 100.000Euro | 287,00 € | 401,00 € | 516,00 € |
| 100.001 bis 105.000Euro | 304,00 € | 427,00 € | 549,00 € |
| 105.001 bis 110.000Euro | 323,00 € | 452,00 € | 581,00 € |
| 110.001 bis 115.000Euro | 341,00 € | 477,00 € | 613,00 € |
| 115.001 bis 120.000Euro | 359,00 € | 503,00 € | 646,00 € |
| über 120.000Euro | 378,00 € | 529,00 € | 681,00 € |
Beitragstabelle für Kinder von 3 bis 6 Jahren
19 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 35.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 35.001 bis 40.000Euro | 58,00 € | 81,00 € | 104,00 € |
| 40.001 bis 45.000Euro | 71,00 € | 99,00 € | 127,00 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 85,00 € | 119,00 € | 153,00 € |
| 50.001 bis 55.000Euro | 101,00 € | 141,00 € | 182,00 € |
| 55.001 bis 60.000Euro | 117,00 € | 164,00 € | 211,00 € |
| 60.001 bis 65.000Euro | 135,00 € | 188,00 € | 242,00 € |
| 65.001 bis 70.000Euro | 152,00 € | 214,00 € | 274,00 € |
| 70.001 bis 75.000Euro | 170,00 € | 238,00 € | 307,00 € |
| 75.001 bis 80.000Euro | 188,00 € | 263,00 € | 338,00 € |
| 80.001 bis 85.000Euro | 206,00 € | 288,00 € | 370,00 € |
| 85.001 bis 90.000Euro | 223,00 € | 312,00 € | 401,00 € |
| 90.001 bis 95.000Euro | 240,00 € | 336,00 € | 431,00 € |
| 95.001 bis 100.000Euro | 256,00 € | 359,00 € | 462,00 € |
| 100.001 bis 105.000Euro | 273,00 € | 382,00 € | 492,00 € |
| 105.001 bis 110.000Euro | 289,00 € | 405,00 € | 520,00 € |
| 110.001 bis 115.000Euro | 305,00 € | 428,00 € | 550,00 € |
| 115.001 bis 120.000Euro | 322,00 € | 451,00 € | 579,00 € |
| über 120.000Euro | 338,00 € | 474,00 € | 610,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Bad Oeynhausen liegt 7 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Bad Oeynhausen
681,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
389,00 €
im Monat
Das sind 4.668,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Bad Oeynhausen liegt damit 7 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 7 Abs. 1 wird für das zweite und jedes weitere Kind kein Beitrag erhoben. Als erstes Kind gilt das Kind, für das sich der höchste Beitrag ergibt; es zahlt allein.
Verpflegung. Einen Verpflegungsbetrag setzt die Satzung nicht fest. Was das Mittagessen kostet, vereinbaren die Träger mit den Eltern.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte, das Bruttoeinkommen, vermindert um die als Sonderausgaben abziehbaren Kinderbetreuungskosten. Zeitlich gilt nach § 5 Abs. 8 das Jährlichkeitsprinzip: Angesetzt wird das Einkommen des gesamten Kalenderjahres. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Neunzehn Einkommensstufen in Schritten von 5.000 Euro, von bis 35.000 bis über 120.000 Euro, sind die feinste Staffel unter den Städten dieser Größe im Bestand. Die Satzung gilt allein für Tageseinrichtungen; die Kindertagespflege regelt eine eigene Satzung mit der Ordnungsnummer 523, die Offene Ganztagsschule eine mit der Nummer 525. Unter der Anlage steht ein Satz, der eine Ausnahme festhält: Die Beitragserhöhung nach § 3 der Satzung wird einmalig zum 01.08.2024 ausgesetzt. Sonst schreibt sich die Tabelle jährlich fort. Auf § 50 KiBiz stützt sich die Satzung in § 1 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 nur als Rechtsgrundlage; einen eigenen Stichtag oder ein eigenes Alter nennt sie dafür nicht, anders als etwa Ahlen oder Hattingen. Die Beitragsfreiheit des Landes gilt trotzdem, sie steht nur nicht in eigenen Worten in der Satzung.
Häufige Fragen aus Bad Oeynhausen
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Bad Oeynhausen?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 203,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 19 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 681,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Bad Oeynhausen den Höchstsatz?
- Ab 120.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte, das Bruttoeinkommen, vermindert um die als Sonderausgaben abziehbaren Kinderbetreuungskosten. Zeitlich gilt nach § 5 Abs. 8 das Jährlichkeitsprinzip: Angesetzt wird das Einkommen des gesamten Kalenderjahres.
- Wer setzt den Beitrag in Bad Oeynhausen fest?
- Stadt Bad Oeynhausen, Fachbereich Jugend. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Bad Oeynhausen für Geschwisterkinder?
- Nach § 7 Abs. 1 wird für das zweite und jedes weitere Kind kein Beitrag erhoben. Als erstes Kind gilt das Kind, für das sich der höchste Beitrag ergibt; es zahlt allein.
- Ist das Mittagessen in Bad Oeynhausen im Beitrag enthalten?
- Einen Verpflegungsbetrag setzt die Satzung nicht fest. Was das Mittagessen kostet, vereinbaren die Träger mit den Eltern.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Bad Oeynhausen, Fachbereich Jugend, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Bad Oeynhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Tageseinrichtungen für Kinder vom 12.07.2018 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 25.02.2025, in Kraft seit dem 01.08.2025, mit der Anlage zur Satzung. Im Ortsrecht trägt sie die Ordnungsnummer 526; die Kindertagespflege und die Offene Ganztagsschule haben eigene Satzungen mit den Nummern 523 und 525. Fassung vom 01.08.2025
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.