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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt

Was der Kita-Platz in Düsseldorf kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Düsseldorf für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 175,00 € im Monat. Bis 30.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 80.001 Euro gilt der Höchstsatz von 350,00 €. Das sind 45 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.

175,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 30.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

350,00 €
Höchstsatz

ab 80.001 Euro

7
Einkommensstufen

1 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Düsseldorf für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Düsseldorf zahlen
  • Alle 7 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder unter 3 Jahren
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Soziales und Jugend als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 30.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Düsseldorf gar nichts. Ab 80.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 40.000 Euro: ein Euro mehr kostet 100,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Düsseldorf tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

175,00 €

im Monat

Einkommensstufe 4 von 7, das macht 2.100 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

350,00 €

im Monat

Einkommensstufe 7 von 7, das macht 4.200 Euro im Jahr.

Grundlage ist Anlage zur Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in Tagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich, Beitragstabellen gültig ab dem 01.08.2026. Die Satzung selbst ist am 01.08.2026 in Kraft getreten und löst die vom 07.02.2025 ab; ihr Text steht als HTML im Stadtrecht der Stadt. Die Stadt liefert dieselbe Anlage an zwei Stellen aus, und nur eine davon ist lesbar: Die Fassung aus dem Stadtrecht ist gedruckt statt gesetzt und trägt je Seite ein Zeichen Text. Hier verwendet ist die Fassung des Amtes für Soziales und Jugend, direkt aus Excel gesetzt, ohne ein einziges Bildobjekt., Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der einkommenseinsatzpflichtigen Personen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden nach Abs. 2 steuerfreie Einkünfte, darunter ausdrücklich Einmalzahlungen. Für das dritte und jedes weitere Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 6.300,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Düsseldorf von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 6.300,00 €, verteilt auf 36 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder unter 3 Jahren36175,00 €6.300,00 €
Zusammen36-6.300,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 7 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der einkommenseinsatzpflichtigen Personen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden nach Abs. 2 steuerfreie Einkünfte, darunter ausdrücklich Einmalzahlungen. Für das dritte und jedes weitere Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab.

Beitrag im Monat

100,00 €

Einkommensstufe
3 von 7
Stufe reicht
40.001 bis 50.000 Euro
Im Jahr
1.200,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage zur Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in Tagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich, Beitragstabellen gültig ab dem 01.08.2026. Die Satzung selbst ist am 01.08.2026 in Kraft getreten und löst die vom 07.02.2025 ab; ihr Text steht als HTML im Stadtrecht der Stadt. Die Stadt liefert dieselbe Anlage an zwei Stellen aus, und nur eine davon ist lesbar: Die Fassung aus dem Stadtrecht ist gedruckt statt gesetzt und trägt je Seite ein Zeichen Text. Hier verwendet ist die Fassung des Amtes für Soziales und Jugend, direkt aus Excel gesetzt, ohne ein einziges Bildobjekt., Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Soziales und Jugend.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Düsseldorf sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

30.000 bis 80.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 3 Jahren

In Düsseldorf sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Düsseldorf bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 275,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Nach § 6 Abs. 1 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 350,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Satzung setzt keinen Betrag fest. Nach § 4 Abs. 3 kann der Träger der Kindertageseinrichtung gemäß § 51 Abs. 3 KiBiz zusätzlich ein Entgelt für das Mittagessen verlangen, und dieses Verpflegungsentgelt ist unabhängig vom Einkommen zu zahlen.

Wer den Beitrag in Düsseldorf festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Soziales und Jugend.

Zuständig ist Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Soziales und Jugend. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren

7 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 30k
freibis 40k
100,00 €bis 50k
175,00 €bis 60k
255,00 €bis 70k
305,00 €bis 80k
350,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 40.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 100,00 €. Das sind 100,00 € im Monat und 1.200,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 30.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
30.001 bis 40.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
40.001 bis 50.000Euro0,00 Euro50,00 €100,00 €
50.001 bis 60.000Euro0,00 Euro125,00 €175,00 €
60.001 bis 70.000Euro25,00 €205,00 €255,00 €
70.001 bis 80.000Euro50,00 €255,00 €305,00 €
über 80.000Euro75,00 €300,00 €350,00 €
Kinder unter 3 Jahren, 7 Einkommensstufen. Quelle: Anlage zur Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in Tagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich, Beitragstabellen gültig ab dem 01.08.2026. Die Satzung selbst ist am 01.08.2026 in Kraft getreten und löst die vom 07.02.2025 ab; ihr Text steht als HTML im Stadtrecht der Stadt. Die Stadt liefert dieselbe Anlage an zwei Stellen aus, und nur eine davon ist lesbar: Die Fassung aus dem Stadtrecht ist gedruckt statt gesetzt und trägt je Seite ein Zeichen Text. Hier verwendet ist die Fassung des Amtes für Soziales und Jugend, direkt aus Excel gesetzt, ohne ein einziges Bildobjekt., Fassung vom 01.08.2026.

Ist das viel oder wenig?

Düsseldorf liegt 45 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder unter 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Düsseldorf

350,00 €

im Monat

Mülheim an der Ruhr

1.070,00 €

im Monat

Unterschied

720,00 €

im Monat

Das sind 8.640,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Düsseldorf zählt maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der einkommenseinsatzpflichtigen Personen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden nach Abs. 2 steuerfreie Einkünfte, darunter ausdrücklich Einmalzahlungen. Für das dritte und jedes weitere Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab, andernorts eine andere Größe.

Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Düsseldorf liegt damit 45 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Nach § 6 Abs. 1 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Düsseldorfer Tageseinrichtung, bei einer Tagespflegeperson oder in der Ganztagsbetreuung im Primarbereich betreut werden und die Stadt für diese Betreuungen Beiträge erhebt; ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Die Ermäßigung gilt nur für öffentlich geförderte Angebote. Sie greift nach Abs. 2 auch dann, wenn die Kinder in verschiedenen Jugendamtsbezirken betreut werden, solange Düsseldorf nach § 49 Abs. 1 Satz 2 KiBiz auch für das auswärts betreute Kind erhebt. Ein nach Landesrecht beitragsfreies Kind wird dabei so behandelt, als wäre für es ein Beitrag zu leisten. Bei Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII und bei Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII fällt gar kein Beitrag an.

Verpflegung. Die Satzung setzt keinen Betrag fest. Nach § 4 Abs. 3 kann der Träger der Kindertageseinrichtung gemäß § 51 Abs. 3 KiBiz zusätzlich ein Entgelt für das Mittagessen verlangen, und dieses Verpflegungsentgelt ist unabhängig vom Einkommen zu zahlen.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der einkommenseinsatzpflichtigen Personen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden nach Abs. 2 steuerfreie Einkünfte, darunter ausdrücklich Einmalzahlungen. Für das dritte und jedes weitere Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Düsseldorf geht weiter als jede andere Großstadt dieser Erhebung: Die Betreuung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege ist für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in allen Einkommensstufen beitragsfrei. Das steht als Fußnote unter der Tabelle und ist der Grund, warum hier nur eine Altersgruppe abgebildet ist. Für Kinder unter drei Jahren führt die Staffel sieben Stufen von bis 30.000 Euro bis über 80.000 Euro, und auch dort bleibt viel frei: Bis 40.000 Euro kostet keine der drei Betreuungszeiten etwas, bis 60.000 Euro nicht die 25-Stunden-Buchung, und selbst in der obersten Stufe sind 25 Wochenstunden mit 75 Euro angesetzt. Die vierte Spalte für mehr als 45 Wochenstunden ist hier nicht abgebildet; sie kostet in jeder Stufe 50 Euro mehr als die 45-Stunden-Spalte, in den beiden untersten Stufen sogar als einziger Betrag überhaupt. Die Tagespflege staffelt in Tabelle B nicht nach drei Zeitstufen, sondern nach einzelnen Wochenstunden von 25 bis über 45.

Häufige Fragen aus Düsseldorf

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Düsseldorf?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 175,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 7 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 350,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Düsseldorf den Höchstsatz?
Ab 80.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der einkommenseinsatzpflichtigen Personen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden nach Abs. 2 steuerfreie Einkünfte, darunter ausdrücklich Einmalzahlungen. Für das dritte und jedes weitere Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab.
Wer setzt den Beitrag in Düsseldorf fest?
Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Soziales und Jugend. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Düsseldorf für Geschwisterkinder?
Nach § 6 Abs. 1 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Düsseldorfer Tageseinrichtung, bei einer Tagespflegeperson oder in der Ganztagsbetreuung im Primarbereich betreut werden und die Stadt für diese Betreuungen Beiträge erhebt; ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Die Ermäßigung gilt nur für öffentlich geförderte Angebote. Sie greift nach Abs. 2 auch dann, wenn die Kinder in verschiedenen Jugendamtsbezirken betreut werden, solange Düsseldorf nach § 49 Abs. 1 Satz 2 KiBiz auch für das auswärts betreute Kind erhebt. Ein nach Landesrecht beitragsfreies Kind wird dabei so behandelt, als wäre für es ein Beitrag zu leisten. Bei Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII und bei Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII fällt gar kein Beitrag an.
Ist das Mittagessen in Düsseldorf im Beitrag enthalten?
Die Satzung setzt keinen Betrag fest. Nach § 4 Abs. 3 kann der Träger der Kindertageseinrichtung gemäß § 51 Abs. 3 KiBiz zusätzlich ein Entgelt für das Mittagessen verlangen, und dieses Verpflegungsentgelt ist unabhängig vom Einkommen zu zahlen.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Soziales und Jugend, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.