Zum Inhalt springen
Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · Gemeinde

Was der Kita-Platz in Rheinbach kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Rheinbach für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 300,00 € im Monat. Bis 12.300 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 110.701 Euro gilt der Höchstsatz von 814,00 €. Das sind 28 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.

300,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 12.300 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

814,00 €
Höchstsatz

ab 110.701 Euro

10
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Rheinbach für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Rheinbach zahlen
  • Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2023, für Kinder unter 3 Jahren und ab 3 Jahren
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Rheinbach, Amt für Jugend, Schule und Sport als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 12.300 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Rheinbach gar nichts. Ab 110.701 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 61.500 Euro: ein Euro mehr kostet 105,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Rheinbach tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

122,00 €

im Monat

Einkommensstufe 3 von 10, das macht 1.464 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

300,00 €

im Monat

Einkommensstufe 5 von 10, das macht 3.600 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

608,00 €

im Monat

Einkommensstufe 8 von 10, das macht 7.296 Euro im Jahr.

Grundlage ist Satzung der Stadt Rheinbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege vom 01.07.2021 in der Fassung der 1. Änderungssatzung, in Kraft seit dem 01.08.2023. Anlage 1 trägt die Tabelle für die Tageseinrichtungen, Anlage 2 die für die Kindertagespflege., Fassung vom 01.08.2023. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Bemessungsgrundlage ist nach § 6 Nr. 4 das tatsächliche Jahresbruttoeinkommen; steht es noch nicht fest, wird zunächst das des vorangegangenen Kalenderjahres angesetzt. Für das dritte und jedes weitere Kind werden Freibeträge abgezogen. Wer die Einkommensgruppe nicht nachweist, wird in die höchste eingestuft.

Jahreseinkommenunter 3 Jahrenab 3 Jahren
30.000 Euro122,00 €76,00 €
55.000 Euro300,00 €188,00 €
90.000 Euro608,00 €380,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 18.696,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Rheinbach von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 18.696,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder unter 3 Jahren36300,00 €10.800,00 €
Kinder ab 3 Jahren42188,00 €7.896,00 €
Zusammen78-18.696,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Bemessungsgrundlage ist nach § 6 Nr. 4 das tatsächliche Jahresbruttoeinkommen; steht es noch nicht fest, wird zunächst das des vorangegangenen Kalenderjahres angesetzt. Für das dritte und jedes weitere Kind werden Freibeträge abgezogen. Wer die Einkommensgruppe nicht nachweist, wird in die höchste eingestuft.

Beitrag im Monat

200,00 €

Einkommensstufe
4 von 10
Stufe reicht
36.901 bis 49.200 Euro
Im Jahr
2.400,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Rheinbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege vom 01.07.2021 in der Fassung der 1. Änderungssatzung, in Kraft seit dem 01.08.2023. Anlage 1 trägt die Tabelle für die Tageseinrichtungen, Anlage 2 die für die Kindertagespflege., Fassung vom 01.08.2023. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Rheinbach, Amt für Jugend, Schule und Sport.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Rheinbach sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

12.300 bis 110.701 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 3 Jahren / ab 3 Jahren

In Rheinbach sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Rheinbach bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 316,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Nach § 3 Nr. 4 entfällt der Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig ein und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 814,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Satzung erwähnt die Verpflegung nicht. Weder das Mittagessen noch ein Betrag dafür kommen in ihrem Text vor; das ist ein Negativbefund und nicht die Auskunft, das Essen sei frei. Nach Auskunft der Fachseite der Stadt wird es unmittelbar mit dem Träger abgerechnet.

Wer den Beitrag in Rheinbach festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Rheinbach, Amt für Jugend, Schule und Sport.

Zuständig ist Stadt Rheinbach, Amt für Jugend, Schule und Sport. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren

10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 12k
65,00 €bis 25k
122,00 €bis 37k
200,00 €bis 49k
300,00 €bis 62k
405,00 €bis 74k
505,00 €bis 86k
608,00 €bis 98k
711,00 €bis 111k
814,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 61.500 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 300,00 €, einen Euro darüber 405,00 €. Das sind 105,00 € im Monat und 1.260,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 12.300Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
12.301 bis 24.600Euro38,00 €45,00 €65,00 €
24.601 bis 36.900Euro72,00 €80,00 €122,00 €
36.901 bis 49.200Euro119,00 €132,00 €200,00 €
49.201 bis 61.500Euro178,00 €197,00 €300,00 €
61.501 bis 73.800Euro241,00 €264,00 €405,00 €
73.801 bis 86.100Euro306,00 €335,00 €505,00 €
86.101 bis 98.400Euro370,00 €408,00 €608,00 €
98.401 bis 110.700Euro434,00 €481,00 €711,00 €
über 110.700Euro498,00 €554,00 €814,00 €
Kinder unter 3 Jahren, 10 Einkommensstufen. Quelle: Satzung der Stadt Rheinbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege vom 01.07.2021 in der Fassung der 1. Änderungssatzung, in Kraft seit dem 01.08.2023. Anlage 1 trägt die Tabelle für die Tageseinrichtungen, Anlage 2 die für die Kindertagespflege., Fassung vom 01.08.2023.

Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren

10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 12k
41,00 €bis 25k
76,00 €bis 37k
125,00 €bis 49k
188,00 €bis 62k
253,00 €bis 74k
316,00 €bis 86k
380,00 €bis 98k
444,00 €bis 111k
508,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 61.500 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 188,00 €, einen Euro darüber 253,00 €. Das sind 65,00 € im Monat und 780,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 12.300Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
12.301 bis 24.600Euro23,00 €27,00 €41,00 €
24.601 bis 36.900Euro45,00 €50,00 €76,00 €
36.901 bis 49.200Euro74,00 €82,00 €125,00 €
49.201 bis 61.500Euro111,00 €123,00 €188,00 €
61.501 bis 73.800Euro150,00 €164,00 €253,00 €
73.801 bis 86.100Euro191,00 €209,00 €316,00 €
86.101 bis 98.400Euro231,00 €255,00 €380,00 €
98.401 bis 110.700Euro271,00 €301,00 €444,00 €
über 110.700Euro311,00 €347,00 €508,00 €
Kinder ab 3 Jahren, 10 Einkommensstufen. Quelle: Satzung der Stadt Rheinbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege vom 01.07.2021 in der Fassung der 1. Änderungssatzung, in Kraft seit dem 01.08.2023. Anlage 1 trägt die Tabelle für die Tageseinrichtungen, Anlage 2 die für die Kindertagespflege., Fassung vom 01.08.2023.

Ist das viel oder wenig?

Rheinbach liegt 28 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder unter 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Rheinbach

814,00 €

im Monat

Mülheim an der Ruhr

1.070,00 €

im Monat

Unterschied

256,00 €

im Monat

Das sind 3.072,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Rheinbach zählt maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Bemessungsgrundlage ist nach § 6 Nr. 4 das tatsächliche Jahresbruttoeinkommen; steht es noch nicht fest, wird zunächst das des vorangegangenen Kalenderjahres angesetzt. Für das dritte und jedes weitere Kind werden Freibeträge abgezogen. Wer die Einkommensgruppe nicht nachweist, wird in die höchste eingestuft, andernorts eine andere Größe.

Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Rheinbach liegt damit 28 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Nach § 3 Nr. 4 entfällt der Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Eine Prozentstaffel gibt es nicht. Pflegeeltern werden pauschal der zweiten Einkommensgruppe zugeordnet, unabhängig von ihrem tatsächlichen Einkommen.

Verpflegung. Die Satzung erwähnt die Verpflegung nicht. Weder das Mittagessen noch ein Betrag dafür kommen in ihrem Text vor; das ist ein Negativbefund und nicht die Auskunft, das Essen sei frei. Nach Auskunft der Fachseite der Stadt wird es unmittelbar mit dem Träger abgerechnet.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Bemessungsgrundlage ist nach § 6 Nr. 4 das tatsächliche Jahresbruttoeinkommen; steht es noch nicht fest, wird zunächst das des vorangegangenen Kalenderjahres angesetzt. Für das dritte und jedes weitere Kind werden Freibeträge abgezogen. Wer die Einkommensgruppe nicht nachweist, wird in die höchste eingestuft. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Rheinbachs Einkommensgrenzen sind auffällig regelmäßig: Sie steigen in Vielfachen von 12.300 Euro, von 12.300 bis 110.700, und die zehnte Stufe ist nach oben offen. Gezählt wird dabei von null an, die Tabelle nennt sie also Stufe 0 bis Stufe 9. Die Altersgrenze liegt bei drei Jahren, und nach § 3 Nr. 2 wechselt die Einstufung ab dem Ersten des Monats, in dem das Kind drei Jahre alt wird. Die jüngeren Kinder kosten ungefähr das Sechzigfache des Hundertsatzes der älteren, in jeder Spalte etwa 60 Prozent mehr. Für die Kindertagespflege führt Anlage 2 eine eigene Tabelle mit sieben Zeitstufen; sie ist hier nicht abgebildet.

Häufige Fragen aus Rheinbach

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Rheinbach?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 300,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 814,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Rheinbach den Höchstsatz?
Ab 110.701 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Bemessungsgrundlage ist nach § 6 Nr. 4 das tatsächliche Jahresbruttoeinkommen; steht es noch nicht fest, wird zunächst das des vorangegangenen Kalenderjahres angesetzt. Für das dritte und jedes weitere Kind werden Freibeträge abgezogen. Wer die Einkommensgruppe nicht nachweist, wird in die höchste eingestuft.
Wer setzt den Beitrag in Rheinbach fest?
Stadt Rheinbach, Amt für Jugend, Schule und Sport. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Rheinbach für Geschwisterkinder?
Nach § 3 Nr. 4 entfällt der Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Eine Prozentstaffel gibt es nicht. Pflegeeltern werden pauschal der zweiten Einkommensgruppe zugeordnet, unabhängig von ihrem tatsächlichen Einkommen.
Ist das Mittagessen in Rheinbach im Beitrag enthalten?
Die Satzung erwähnt die Verpflegung nicht. Weder das Mittagessen noch ein Betrag dafür kommen in ihrem Text vor; das ist ein Negativbefund und nicht die Auskunft, das Essen sei frei. Nach Auskunft der Fachseite der Stadt wird es unmittelbar mit dem Träger abgerechnet.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Rheinbach, Amt für Jugend, Schule und Sport, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.