Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Rheinbach kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Rheinbach für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 300,00 € im Monat. Bis 12.300 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 110.701 Euro gilt der Höchstsatz von 814,00 €. Das sind 28 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 300,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 12.300 Euro
- Beitragsfrei
- 814,00 €
- Höchstsatz
- 10
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 110.701 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Rheinbach für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Rheinbach zahlen
- Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2023, für Kinder unter 3 Jahren und ab 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Rheinbach, Amt für Jugend, Schule und Sport als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 12.300 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Rheinbach gar nichts. Ab 110.701 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 61.500 Euro: ein Euro mehr kostet 105,00 € im Monat.
Was Eltern in Rheinbach tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
122,00 €
im Monat
Einkommensstufe 3 von 10, das macht 1.464 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
300,00 €
im Monat
Einkommensstufe 5 von 10, das macht 3.600 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
608,00 €
im Monat
Einkommensstufe 8 von 10, das macht 7.296 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung der Stadt Rheinbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege vom 01.07.2021 in der Fassung der 1. Änderungssatzung, in Kraft seit dem 01.08.2023. Anlage 1 trägt die Tabelle für die Tageseinrichtungen, Anlage 2 die für die Kindertagespflege., Fassung vom 01.08.2023. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Bemessungsgrundlage ist nach § 6 Nr. 4 das tatsächliche Jahresbruttoeinkommen; steht es noch nicht fest, wird zunächst das des vorangegangenen Kalenderjahres angesetzt. Für das dritte und jedes weitere Kind werden Freibeträge abgezogen. Wer die Einkommensgruppe nicht nachweist, wird in die höchste eingestuft.
| Jahreseinkommen | unter 3 Jahren | ab 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 122,00 € | 76,00 € |
| 55.000 Euro | 300,00 € | 188,00 € |
| 90.000 Euro | 608,00 € | 380,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 18.696,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Rheinbach von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 18.696,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 300,00 € | 10.800,00 € |
| Kinder ab 3 Jahren | 42 | 188,00 € | 7.896,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 18.696,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Rheinbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege vom 01.07.2021 in der Fassung der 1. Änderungssatzung, in Kraft seit dem 01.08.2023. Anlage 1 trägt die Tabelle für die Tageseinrichtungen, Anlage 2 die für die Kindertagespflege., Fassung vom 01.08.2023. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Rheinbach, Amt für Jugend, Schule und Sport.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Rheinbach sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
12.300 bis 110.701 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren / ab 3 Jahren
In Rheinbach sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Rheinbach bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 316,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 3 Nr. 4 entfällt der Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig ein und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 814,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Rheinbach festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Rheinbach, Amt für Jugend, Schule und Sport.
Zuständig ist Stadt Rheinbach, Amt für Jugend, Schule und Sport. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 12.300Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 12.301 bis 24.600Euro | 38,00 € | 45,00 € | 65,00 € |
| 24.601 bis 36.900Euro | 72,00 € | 80,00 € | 122,00 € |
| 36.901 bis 49.200Euro | 119,00 € | 132,00 € | 200,00 € |
| 49.201 bis 61.500Euro | 178,00 € | 197,00 € | 300,00 € |
| 61.501 bis 73.800Euro | 241,00 € | 264,00 € | 405,00 € |
| 73.801 bis 86.100Euro | 306,00 € | 335,00 € | 505,00 € |
| 86.101 bis 98.400Euro | 370,00 € | 408,00 € | 608,00 € |
| 98.401 bis 110.700Euro | 434,00 € | 481,00 € | 711,00 € |
| über 110.700Euro | 498,00 € | 554,00 € | 814,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren
10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 12.300Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 12.301 bis 24.600Euro | 23,00 € | 27,00 € | 41,00 € |
| 24.601 bis 36.900Euro | 45,00 € | 50,00 € | 76,00 € |
| 36.901 bis 49.200Euro | 74,00 € | 82,00 € | 125,00 € |
| 49.201 bis 61.500Euro | 111,00 € | 123,00 € | 188,00 € |
| 61.501 bis 73.800Euro | 150,00 € | 164,00 € | 253,00 € |
| 73.801 bis 86.100Euro | 191,00 € | 209,00 € | 316,00 € |
| 86.101 bis 98.400Euro | 231,00 € | 255,00 € | 380,00 € |
| 98.401 bis 110.700Euro | 271,00 € | 301,00 € | 444,00 € |
| über 110.700Euro | 311,00 € | 347,00 € | 508,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Rheinbach liegt 28 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Rheinbach
814,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
256,00 €
im Monat
Das sind 3.072,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Rheinbach liegt damit 28 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 3 Nr. 4 entfällt der Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Eine Prozentstaffel gibt es nicht. Pflegeeltern werden pauschal der zweiten Einkommensgruppe zugeordnet, unabhängig von ihrem tatsächlichen Einkommen.
Verpflegung. Die Satzung erwähnt die Verpflegung nicht. Weder das Mittagessen noch ein Betrag dafür kommen in ihrem Text vor; das ist ein Negativbefund und nicht die Auskunft, das Essen sei frei. Nach Auskunft der Fachseite der Stadt wird es unmittelbar mit dem Träger abgerechnet.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Bemessungsgrundlage ist nach § 6 Nr. 4 das tatsächliche Jahresbruttoeinkommen; steht es noch nicht fest, wird zunächst das des vorangegangenen Kalenderjahres angesetzt. Für das dritte und jedes weitere Kind werden Freibeträge abgezogen. Wer die Einkommensgruppe nicht nachweist, wird in die höchste eingestuft. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Rheinbachs Einkommensgrenzen sind auffällig regelmäßig: Sie steigen in Vielfachen von 12.300 Euro, von 12.300 bis 110.700, und die zehnte Stufe ist nach oben offen. Gezählt wird dabei von null an, die Tabelle nennt sie also Stufe 0 bis Stufe 9. Die Altersgrenze liegt bei drei Jahren, und nach § 3 Nr. 2 wechselt die Einstufung ab dem Ersten des Monats, in dem das Kind drei Jahre alt wird. Die jüngeren Kinder kosten ungefähr das Sechzigfache des Hundertsatzes der älteren, in jeder Spalte etwa 60 Prozent mehr. Für die Kindertagespflege führt Anlage 2 eine eigene Tabelle mit sieben Zeitstufen; sie ist hier nicht abgebildet.
Häufige Fragen aus Rheinbach
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Rheinbach?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 300,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 814,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Rheinbach den Höchstsatz?
- Ab 110.701 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Bemessungsgrundlage ist nach § 6 Nr. 4 das tatsächliche Jahresbruttoeinkommen; steht es noch nicht fest, wird zunächst das des vorangegangenen Kalenderjahres angesetzt. Für das dritte und jedes weitere Kind werden Freibeträge abgezogen. Wer die Einkommensgruppe nicht nachweist, wird in die höchste eingestuft.
- Wer setzt den Beitrag in Rheinbach fest?
- Stadt Rheinbach, Amt für Jugend, Schule und Sport. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Rheinbach für Geschwisterkinder?
- Nach § 3 Nr. 4 entfällt der Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Eine Prozentstaffel gibt es nicht. Pflegeeltern werden pauschal der zweiten Einkommensgruppe zugeordnet, unabhängig von ihrem tatsächlichen Einkommen.
- Ist das Mittagessen in Rheinbach im Beitrag enthalten?
- Die Satzung erwähnt die Verpflegung nicht. Weder das Mittagessen noch ein Betrag dafür kommen in ihrem Text vor; das ist ein Negativbefund und nicht die Auskunft, das Essen sei frei. Nach Auskunft der Fachseite der Stadt wird es unmittelbar mit dem Träger abgerechnet.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Rheinbach, Amt für Jugend, Schule und Sport, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Rheinbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege vom 01.07.2021 in der Fassung der 1. Änderungssatzung, in Kraft seit dem 01.08.2023. Anlage 1 trägt die Tabelle für die Tageseinrichtungen, Anlage 2 die für die Kindertagespflege. Fassung vom 01.08.2023
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.