Niedersachsen · kreisfreie Stadt
Was der Kita-Platz in Oldenburg (Oldb) kostet
Kurz beantwortet
In Oldenburg (Oldb) setzt Stadt Oldenburg, Amt für Jugend und Familie den Elternbeitrag fest. Bis 30.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, die Sätze stehen vollständig in der Tabelle unten.
- -
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 30.000 Euro
- Beitragsfrei
- -
- Höchstsatz
- 12
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 12 Std.
Jahreseinkommen
ab 130.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Oldenburg (Oldb) für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Oldenburg (Oldb) zahlen
- Alle 12 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres und Schulkinder
- Die Beiträge für 4 Std./Tag, 5 Std./Tag, 6 Std./Tag, 7 Std./Tag, 8 Std./Tag, 9 Std./Tag, 13.00 bis 16.30 Uhr, Ferien ganztags, 13.00 bis 17.00 Uhr, Ferien ganztags, einzeln und im Verlauf
- Stadt Oldenburg, Amt für Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 30.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Oldenburg (Oldb) gar nichts. Ab 130.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz.
Was Eltern in Oldenburg (Oldb) tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
- 13.00 bis 17.00 Uhr, Ferien ganztags
kein Beitrag
in dieser Konstellation
Diesen Fall sieht die Satzung nicht vor.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
- 13.00 bis 17.00 Uhr, Ferien ganztags
kein Beitrag
in dieser Konstellation
Diesen Fall sieht die Satzung nicht vor.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
- 13.00 bis 17.00 Uhr, Ferien ganztags
kein Beitrag
in dieser Konstellation
Diesen Fall sieht die Satzung nicht vor.
Grundlage ist Elternbeiträge für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zum Kindergartenjahr 2026/2027 (ab 01.08.2026), Stadt Oldenburg. Rechtsgrundlage sind die Grundsätze für die Erhebung eines Elternbeitrages für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten in der Fassung ab 01.08.2024, die bis zum 31.07.2027 gelten. Die Einkommensgrenzen sind diesen Grundsätzen entnommen, weil die Beitragstabelle sie an einer Stelle fehlerhaft druckt., Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist das Jahresbruttoeinkommen. Die Grundsätze staffeln in zwölf Stufen von bis 30.000 Euro bis über 130.000 Euro, jeweils in Schritten von 10.000 Euro. Die erste Stufe gilt außerdem unabhängig vom Einkommen für Bezieher von Sozialleistungen und für Anspruchsberechtigte auf Bildung und Teilhabe; dort wird nichts erhoben. Pflegeeltern zahlen pauschal nach Stufe 2. Wer die Einkommensnachweise nicht vorlegt, wird nach Stufe 12 veranlagt, und wer sich selbst der höchsten Stufe zuordnet, wird nicht geprüft. Über die Staffel hinaus werden die Beiträge nach § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag ganz oder teilweise erlassen, wenn die Belastung nicht zuzumuten ist.
| Jahreseinkommen | bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres | Schulkinder |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | - | frei |
| 55.000 Euro | - | 158,00 € |
| 90.000 Euro | - | 232,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 12 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Elternbeiträge für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zum Kindergartenjahr 2026/2027 (ab 01.08.2026), Stadt Oldenburg. Rechtsgrundlage sind die Grundsätze für die Erhebung eines Elternbeitrages für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten in der Fassung ab 01.08.2024, die bis zum 31.07.2027 gelten. Die Einkommensgrenzen sind diesen Grundsätzen entnommen, weil die Beitragstabelle sie an einer Stelle fehlerhaft druckt., Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Oldenburg, Amt für Jugend und Familie.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Oldenburg (Oldb) sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 8 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
30.000 bis 130.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres / Schulkinder
In Oldenburg (Oldb) sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
4 Std./Tag, 5 Std./Tag, 6 Std./Tag, 7 Std./Tag, 8 Std./Tag, 9 Std./Tag, 13.00 bis 16.30 Uhr, Ferien ganztags, 13.00 bis 17.00 Uhr, Ferien ganztags
Oldenburg (Oldb) bietet 8 Stufen an. Zwischen 4 Std./Tag und 13.00 bis 17.00 Uhr, Ferien ganztags liegen bei gleichem Einkommen mehrere hundert Euro.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Ziffer 6 der Grundsätze: Besuchen gleichzeitig mindestens zwei Kinder einer Familie, für die jeweils eine Beitragspflicht bes und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
aus der Tabelle
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Oldenburg (Oldb) festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Oldenburg, Amt für Jugend und Familie.
Zuständig ist Stadt Oldenburg, Amt für Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Niedersachsen.
Beitragstabelle für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
12 Einkommensstufen und 8 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 4 Std./Tag | 5 Std./Tag | 6 Std./Tag | 7 Std./Tag | 8 Std./Tag | 9 Std./Tag |
|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 40.000Euro | 86,00 € | 107,00 € | 128,00 € | 150,00 € | 171,00 € | 193,00 € |
| 40.001 bis 50.000Euro | 105,00 € | 131,00 € | 157,00 € | 183,00 € | 210,00 € | 236,00 € |
| 50.001 bis 60.000Euro | 123,00 € | 154,00 € | 185,00 € | 216,00 € | 246,00 € | 277,00 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 142,00 € | 178,00 € | 213,00 € | 249,00 € | 285,00 € | 320,00 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 162,00 € | 203,00 € | 244,00 € | 284,00 € | 325,00 € | 365,00 € |
| 80.001 bis 90.000Euro | 181,00 € | 226,00 € | 271,00 € | 316,00 € | 362,00 € | 407,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 200,00 € | 250,00 € | 300,00 € | 350,00 € | 400,00 € | 450,00 € |
| 100.001 bis 110.000Euro | 219,00 € | 274,00 € | 329,00 € | 384,00 € | 438,00 € | 493,00 € |
| 110.001 bis 120.000Euro | 238,00 € | 297,00 € | 356,00 € | 416,00 € | 475,00 € | 535,00 € |
| 120.001 bis 130.000Euro | 257,00 € | 321,00 € | 385,00 € | 449,00 € | 514,00 € | 578,00 € |
| über 130.000Euro | 275,00 € | 344,00 € | 413,00 € | 482,00 € | 550,00 € | 619,00 € |
Beitragstabelle für Schulkinder
12 Einkommensstufen und 8 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 13.00 bis 16.30 Uhr, Ferien ganztags | 13.00 bis 17.00 Uhr, Ferien ganztags |
|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 40.000Euro | 99,00 € | 110,00 € |
| 40.001 bis 50.000Euro | 121,00 € | 135,00 € |
| 50.001 bis 60.000Euro | 143,00 € | 158,00 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 165,00 € | 183,00 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 188,00 € | 209,00 € |
| 80.001 bis 90.000Euro | 210,00 € | 232,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 232,00 € | 257,00 € |
| 100.001 bis 110.000Euro | 255,00 € | 282,00 € |
| 110.001 bis 120.000Euro | 276,00 € | 306,00 € |
| 120.001 bis 130.000Euro | 298,00 € | 330,00 € |
| über 130.000Euro | 320,00 € | 354,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Sobald mehr Stellen erhoben sind, steht hier, wo dieser Ort im Feld liegt.
Für einen belastbaren Vergleich sind bisher zu wenige Stellen erhoben. Sobald weitere Beitragstabellen aus Niedersachsen vorliegen, steht hier, wo Oldenburg (Oldb) im Feld liegt. Wir rechnen dafür keine Werte hoch.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Ziffer 6 der Grundsätze: Besuchen gleichzeitig mindestens zwei Kinder einer Familie, für die jeweils eine Beitragspflicht besteht, durchschnittlich mindestens 20 Stunden pro Woche bezogen auf ein Kindertagesstättenjahr eine Kindertageseinrichtung oder werden sie in Kindertagespflege betreut, dann ermäßigt sich der Beitrag für das zweite betreute Kind um 50 Prozent, für das dritte und jedes weitere um 100 Prozent; maßgeblich ist die absteigende Altersreihenfolge. Zwei Bedingungen sind ungewöhnlich streng: Beide Kinder müssen beitragspflichtig sein, ein beitragsfreies Kindergartenkind zählt also nicht mit, und jedes Kind muss durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden betreut werden.
Verpflegung. Ziffer 9 der Grundsätze lautet vollständig: Die Kosten für das Mittagessen sind zusätzlich zum Elternbeitrag zu zahlen. Einen Betrag setzen die Grundsätze nicht fest; Ziffer 10 ermächtigt das Amt für Jugend und Familie, Verpflegungskosten in allgemeinen Benutzerregelungen gesondert zu regeln. Diese Regelungen sind nicht veröffentlicht, und ein Verpflegungsbetrag der Stadt für ihre städtischen Kitas ist weder im Ortsrecht noch im Serviceportal noch auf den Einrichtungsseiten zu finden.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist das Jahresbruttoeinkommen. Die Grundsätze staffeln in zwölf Stufen von bis 30.000 Euro bis über 130.000 Euro, jeweils in Schritten von 10.000 Euro. Die erste Stufe gilt außerdem unabhängig vom Einkommen für Bezieher von Sozialleistungen und für Anspruchsberechtigte auf Bildung und Teilhabe; dort wird nichts erhoben. Pflegeeltern zahlen pauschal nach Stufe 2. Wer die Einkommensnachweise nicht vorlegt, wird nach Stufe 12 veranlagt, und wer sich selbst der höchsten Stufe zuordnet, wird nicht geprüft. Über die Staffel hinaus werden die Beiträge nach § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag ganz oder teilweise erlassen, wenn die Belastung nicht zuzumuten ist. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Beitragspflichtig sind in Oldenburg nur zwei Altersgruppen: Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres und Schulkinder. Dazwischen ist die Betreuung nach § 22 Abs. 2 NKiTaG beitragsfrei, und die Stadt geht über das Landesrecht hinaus: Die Beitragsfreiheit gilt in Oldenburg auch über acht Stunden Betreuungszeit hinaus und seit dem dritten Geburtstag auch in der Kindertagespflege. Der Monat, in dem ein Kind drei Jahre alt wird, ist bereits frei, denn die Beitragspflicht endet zum Ende des Vormonats. Die Beträge entstehen aus einer Rechnung: Ziffer 4.1 der Grundsätze setzt den Monatsbeitrag auf das Vierfache der wöchentlichen Betreuungszeit mal dem Stundensatz der Einkommensstufe. Und die Stundensätze steigen nach Ziffer 4.3 jährlich zum 1. August um 2,5 Prozent, ohne dass es dafür eines Beschlusses bedarf; die Klausel kennt keine Obergrenze und endet erst mit den Grundsätzen selbst am 31.07.2027. Übernommen sind hier die gedruckten Monatsbeträge und nicht die Rechnung, und zwar aus zwei Gründen. Erstens gibt es für 2025 und 2026 gar keine gedruckten Stundensätze mehr, die Grundsätze wurden seit 2024 nicht neu gefasst. Zweitens weicht eine einzige Zelle von der Formel ab: Für 60.000 bis 70.000 Euro und sechs Stunden täglich stehen 213 Euro, gerechnet wären es 214. Die Einkommensgrenzen wiederum sind den Grundsätzen entnommen und nicht der Tabelle, denn die druckt die dritte Stufe als 40.000 bis 50.0000, mit einer Null zuviel. Das Ortsrecht hilft in keinem der beiden Punkte: Es führt unter Ziffer 5.21 weiterhin die Fassung ab 01.08.2019, die nach ihrer eigenen Ziffer 11 am 31.07.2023 ausgelaufen ist, und deren Stundensätze liegen rund 16 Prozent unter den heutigen. Die geltenden Unterlagen hängen stattdessen im Serviceportal, das seine Dateien unter verschlüsselten Adressen ausliefert; einzelne davon werden mit der Zeit ungültig. Der Hort hat keine Stundenspalten, sondern zwei feste Zeitfenster mit ganztägiger Ferienbetreuung; zurückgerechnet entspricht das rund 23 beziehungsweise 26 Wochenstunden im Jahresmittel, aber die zugrundeliegende Mittelung ist nirgends veröffentlicht, weshalb auch hier die gedruckten Beträge stehen.
Häufige Fragen aus Oldenburg (Oldb)
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Oldenburg (Oldb)?
- Die Beiträge stehen in der Satzung Elternbeiträge für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zum Kindergartenjahr 2026/2027 (ab 01.08.2026), Stadt Oldenburg. Rechtsgrundlage sind die Grundsätze für die Erhebung eines Elternbeitrages für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten in der Fassung ab 01.08.2024, die bis zum 31.07.2027 gelten. Die Einkommensgrenzen sind diesen Grundsätzen entnommen, weil die Beitragstabelle sie an einer Stelle fehlerhaft druckt..
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Oldenburg (Oldb) den Höchstsatz?
- Ab 130.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist das Jahresbruttoeinkommen. Die Grundsätze staffeln in zwölf Stufen von bis 30.000 Euro bis über 130.000 Euro, jeweils in Schritten von 10.000 Euro. Die erste Stufe gilt außerdem unabhängig vom Einkommen für Bezieher von Sozialleistungen und für Anspruchsberechtigte auf Bildung und Teilhabe; dort wird nichts erhoben. Pflegeeltern zahlen pauschal nach Stufe 2. Wer die Einkommensnachweise nicht vorlegt, wird nach Stufe 12 veranlagt, und wer sich selbst der höchsten Stufe zuordnet, wird nicht geprüft. Über die Staffel hinaus werden die Beiträge nach § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag ganz oder teilweise erlassen, wenn die Belastung nicht zuzumuten ist.
- Wer setzt den Beitrag in Oldenburg (Oldb) fest?
- Stadt Oldenburg, Amt für Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Oldenburg (Oldb) für Geschwisterkinder?
- Ziffer 6 der Grundsätze: Besuchen gleichzeitig mindestens zwei Kinder einer Familie, für die jeweils eine Beitragspflicht besteht, durchschnittlich mindestens 20 Stunden pro Woche bezogen auf ein Kindertagesstättenjahr eine Kindertageseinrichtung oder werden sie in Kindertagespflege betreut, dann ermäßigt sich der Beitrag für das zweite betreute Kind um 50 Prozent, für das dritte und jedes weitere um 100 Prozent; maßgeblich ist die absteigende Altersreihenfolge. Zwei Bedingungen sind ungewöhnlich streng: Beide Kinder müssen beitragspflichtig sein, ein beitragsfreies Kindergartenkind zählt also nicht mit, und jedes Kind muss durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden betreut werden.
- Ist das Mittagessen in Oldenburg (Oldb) im Beitrag enthalten?
- Ziffer 9 der Grundsätze lautet vollständig: Die Kosten für das Mittagessen sind zusätzlich zum Elternbeitrag zu zahlen. Einen Betrag setzen die Grundsätze nicht fest; Ziffer 10 ermächtigt das Amt für Jugend und Familie, Verpflegungskosten in allgemeinen Benutzerregelungen gesondert zu regeln. Diese Regelungen sind nicht veröffentlicht, und ein Verpflegungsbetrag der Stadt für ihre städtischen Kitas ist weder im Ortsrecht noch im Serviceportal noch auf den Einrichtungsseiten zu finden.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Oldenburg, Amt für Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Quellen und Stand
- Elternbeiträge für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zum Kindergartenjahr 2026/2027 (ab 01.08.2026), Stadt Oldenburg. Rechtsgrundlage sind die Grundsätze für die Erhebung eines Elternbeitrages für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten in der Fassung ab 01.08.2024, die bis zum 31.07.2027 gelten. Die Einkommensgrenzen sind diesen Grundsätzen entnommen, weil die Beitragstabelle sie an einer Stelle fehlerhaft druckt. Fassung vom 01.08.2026
- Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.