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Kitaskosten

Niedersachsen · kreisfreie Stadt

Was der Kita-Platz in Oldenburg (Oldb) kostet

Kurz beantwortet

In Oldenburg (Oldb) setzt Stadt Oldenburg, Amt für Jugend und Familie den Elternbeitrag fest. Bis 30.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, die Sätze stehen vollständig in der Tabelle unten.

-
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 12 Std.

bis 30.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

-
Höchstsatz

ab 130.001 Euro

12
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Oldenburg (Oldb) für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Oldenburg (Oldb) zahlen
  • Alle 12 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres und Schulkinder
  • Die Beiträge für 4 Std./Tag, 5 Std./Tag, 6 Std./Tag, 7 Std./Tag, 8 Std./Tag, 9 Std./Tag, 13.00 bis 16.30 Uhr, Ferien ganztags, 13.00 bis 17.00 Uhr, Ferien ganztags, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Oldenburg, Amt für Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 30.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Oldenburg (Oldb) gar nichts. Ab 130.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Oldenburg (Oldb) tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, im 13.00 bis 17.00 Uhr, Ferien ganztags

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
  • 13.00 bis 17.00 Uhr, Ferien ganztags

kein Beitrag

in dieser Konstellation

Diesen Fall sieht die Satzung nicht vor.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
  • 13.00 bis 17.00 Uhr, Ferien ganztags

kein Beitrag

in dieser Konstellation

Diesen Fall sieht die Satzung nicht vor.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
  • 13.00 bis 17.00 Uhr, Ferien ganztags

kein Beitrag

in dieser Konstellation

Diesen Fall sieht die Satzung nicht vor.

Grundlage ist Elternbeiträge für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zum Kindergartenjahr 2026/2027 (ab 01.08.2026), Stadt Oldenburg. Rechtsgrundlage sind die Grundsätze für die Erhebung eines Elternbeitrages für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten in der Fassung ab 01.08.2024, die bis zum 31.07.2027 gelten. Die Einkommensgrenzen sind diesen Grundsätzen entnommen, weil die Beitragstabelle sie an einer Stelle fehlerhaft druckt., Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist das Jahresbruttoeinkommen. Die Grundsätze staffeln in zwölf Stufen von bis 30.000 Euro bis über 130.000 Euro, jeweils in Schritten von 10.000 Euro. Die erste Stufe gilt außerdem unabhängig vom Einkommen für Bezieher von Sozialleistungen und für Anspruchsberechtigte auf Bildung und Teilhabe; dort wird nichts erhoben. Pflegeeltern zahlen pauschal nach Stufe 2. Wer die Einkommensnachweise nicht vorlegt, wird nach Stufe 12 veranlagt, und wer sich selbst der höchsten Stufe zuordnet, wird nicht geprüft. Über die Staffel hinaus werden die Beiträge nach § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag ganz oder teilweise erlassen, wenn die Belastung nicht zuzumuten ist.

Jahreseinkommenbis zur Vollendung des 3. LebensjahresSchulkinder
30.000 Euro-frei
55.000 Euro-158,00 €
90.000 Euro-232,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, im 13.00 bis 17.00 Uhr, Ferien ganztags. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 12 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist das Jahresbruttoeinkommen. Die Grundsätze staffeln in zwölf Stufen von bis 30.000 Euro bis über 130.000 Euro, jeweils in Schritten von 10.000 Euro. Die erste Stufe gilt außerdem unabhängig vom Einkommen für Bezieher von Sozialleistungen und für Anspruchsberechtigte auf Bildung und Teilhabe; dort wird nichts erhoben. Pflegeeltern zahlen pauschal nach Stufe 2. Wer die Einkommensnachweise nicht vorlegt, wird nach Stufe 12 veranlagt, und wer sich selbst der höchsten Stufe zuordnet, wird nicht geprüft. Über die Staffel hinaus werden die Beiträge nach § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag ganz oder teilweise erlassen, wenn die Belastung nicht zuzumuten ist.

Beitrag im Monat

236,00 €

Einkommensstufe
3 von 12
Stufe reicht
40.001 bis 50.000 Euro
Im Jahr
2.832,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Elternbeiträge für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zum Kindergartenjahr 2026/2027 (ab 01.08.2026), Stadt Oldenburg. Rechtsgrundlage sind die Grundsätze für die Erhebung eines Elternbeitrages für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten in der Fassung ab 01.08.2024, die bis zum 31.07.2027 gelten. Die Einkommensgrenzen sind diesen Grundsätzen entnommen, weil die Beitragstabelle sie an einer Stelle fehlerhaft druckt., Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Oldenburg, Amt für Jugend und Familie.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Oldenburg (Oldb) sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 8 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

30.000 bis 130.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres / Schulkinder

In Oldenburg (Oldb) sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

4 Std./Tag, 5 Std./Tag, 6 Std./Tag, 7 Std./Tag, 8 Std./Tag, 9 Std./Tag, 13.00 bis 16.30 Uhr, Ferien ganztags, 13.00 bis 17.00 Uhr, Ferien ganztags

Oldenburg (Oldb) bietet 8 Stufen an. Zwischen 4 Std./Tag und 13.00 bis 17.00 Uhr, Ferien ganztags liegen bei gleichem Einkommen mehrere hundert Euro.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Ziffer 6 der Grundsätze: Besuchen gleichzeitig mindestens zwei Kinder einer Familie, für die jeweils eine Beitragspflicht bes und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

aus der Tabelle

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Ziffer 9 der Grundsätze lautet vollständig: Die Kosten für das Mittagessen sind zusätzlich zum Elternbeitrag zu zahlen. Einen Betrag setzen die Grundsätze nicht fest; Ziffer 10 ermächtigt das Amt für Jugend und Familie, Verpflegungskosten in allgemeinen Benutzerregelungen gesondert zu regeln. Diese Regelungen sind nicht veröffentlicht, und ein Verpflegungsbetrag der Stadt für ihre städtischen Kitas ist weder im Ortsrecht noch im Serviceportal noch auf den Einrichtungsseiten zu finden.

Wer den Beitrag in Oldenburg (Oldb) festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Oldenburg, Amt für Jugend und Familie.

Zuständig ist Stadt Oldenburg, Amt für Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Niedersachsen.

Beitragstabelle für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres

12 Einkommensstufen und 8 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, im 13.00 bis 17.00 Uhr, Ferien ganztags
freibis 30k
freibis 40k
freibis 50k
freibis 60k
freibis 70k
freibis 80k
freibis 90k
freibis 100k
freibis 110k
freibis 120k
freibis 130k
freidarüber
Jede Säule ist eine Einkommensstufe.
Jahreseinkommen4 Std./Tag5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag
bis 30.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
30.001 bis 40.000Euro86,00 €107,00 €128,00 €150,00 €171,00 €193,00 €
40.001 bis 50.000Euro105,00 €131,00 €157,00 €183,00 €210,00 €236,00 €
50.001 bis 60.000Euro123,00 €154,00 €185,00 €216,00 €246,00 €277,00 €
60.001 bis 70.000Euro142,00 €178,00 €213,00 €249,00 €285,00 €320,00 €
70.001 bis 80.000Euro162,00 €203,00 €244,00 €284,00 €325,00 €365,00 €
80.001 bis 90.000Euro181,00 €226,00 €271,00 €316,00 €362,00 €407,00 €
90.001 bis 100.000Euro200,00 €250,00 €300,00 €350,00 €400,00 €450,00 €
100.001 bis 110.000Euro219,00 €274,00 €329,00 €384,00 €438,00 €493,00 €
110.001 bis 120.000Euro238,00 €297,00 €356,00 €416,00 €475,00 €535,00 €
120.001 bis 130.000Euro257,00 €321,00 €385,00 €449,00 €514,00 €578,00 €
über 130.000Euro275,00 €344,00 €413,00 €482,00 €550,00 €619,00 €
Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, 12 Einkommensstufen. Quelle: Elternbeiträge für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zum Kindergartenjahr 2026/2027 (ab 01.08.2026), Stadt Oldenburg. Rechtsgrundlage sind die Grundsätze für die Erhebung eines Elternbeitrages für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten in der Fassung ab 01.08.2024, die bis zum 31.07.2027 gelten. Die Einkommensgrenzen sind diesen Grundsätzen entnommen, weil die Beitragstabelle sie an einer Stelle fehlerhaft druckt., Fassung vom 01.08.2026.

Beitragstabelle für Schulkinder

12 Einkommensstufen und 8 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, im 13.00 bis 17.00 Uhr, Ferien ganztags
freibis 30k
110,00 €bis 40k
135,00 €bis 50k
158,00 €bis 60k
183,00 €bis 70k
209,00 €bis 80k
232,00 €bis 90k
257,00 €bis 100k
282,00 €bis 110k
306,00 €bis 120k
330,00 €bis 130k
354,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 30.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 110,00 €. Das sind 110,00 € im Monat und 1.320,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen13.00 bis 16.30 Uhr, Ferien ganztags13.00 bis 17.00 Uhr, Ferien ganztags
bis 30.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro
30.001 bis 40.000Euro99,00 €110,00 €
40.001 bis 50.000Euro121,00 €135,00 €
50.001 bis 60.000Euro143,00 €158,00 €
60.001 bis 70.000Euro165,00 €183,00 €
70.001 bis 80.000Euro188,00 €209,00 €
80.001 bis 90.000Euro210,00 €232,00 €
90.001 bis 100.000Euro232,00 €257,00 €
100.001 bis 110.000Euro255,00 €282,00 €
110.001 bis 120.000Euro276,00 €306,00 €
120.001 bis 130.000Euro298,00 €330,00 €
über 130.000Euro320,00 €354,00 €
Schulkinder, 12 Einkommensstufen. Quelle: Elternbeiträge für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zum Kindergartenjahr 2026/2027 (ab 01.08.2026), Stadt Oldenburg. Rechtsgrundlage sind die Grundsätze für die Erhebung eines Elternbeitrages für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten in der Fassung ab 01.08.2024, die bis zum 31.07.2027 gelten. Die Einkommensgrenzen sind diesen Grundsätzen entnommen, weil die Beitragstabelle sie an einer Stelle fehlerhaft druckt., Fassung vom 01.08.2026.

Ist das viel oder wenig?

Sobald mehr Stellen erhoben sind, steht hier, wo dieser Ort im Feld liegt.

Für einen belastbaren Vergleich sind bisher zu wenige Stellen erhoben. Sobald weitere Beitragstabellen aus Niedersachsen vorliegen, steht hier, wo Oldenburg (Oldb) im Feld liegt. Wir rechnen dafür keine Werte hoch.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Ziffer 6 der Grundsätze: Besuchen gleichzeitig mindestens zwei Kinder einer Familie, für die jeweils eine Beitragspflicht besteht, durchschnittlich mindestens 20 Stunden pro Woche bezogen auf ein Kindertagesstättenjahr eine Kindertageseinrichtung oder werden sie in Kindertagespflege betreut, dann ermäßigt sich der Beitrag für das zweite betreute Kind um 50 Prozent, für das dritte und jedes weitere um 100 Prozent; maßgeblich ist die absteigende Altersreihenfolge. Zwei Bedingungen sind ungewöhnlich streng: Beide Kinder müssen beitragspflichtig sein, ein beitragsfreies Kindergartenkind zählt also nicht mit, und jedes Kind muss durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden betreut werden.

Verpflegung. Ziffer 9 der Grundsätze lautet vollständig: Die Kosten für das Mittagessen sind zusätzlich zum Elternbeitrag zu zahlen. Einen Betrag setzen die Grundsätze nicht fest; Ziffer 10 ermächtigt das Amt für Jugend und Familie, Verpflegungskosten in allgemeinen Benutzerregelungen gesondert zu regeln. Diese Regelungen sind nicht veröffentlicht, und ein Verpflegungsbetrag der Stadt für ihre städtischen Kitas ist weder im Ortsrecht noch im Serviceportal noch auf den Einrichtungsseiten zu finden.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist das Jahresbruttoeinkommen. Die Grundsätze staffeln in zwölf Stufen von bis 30.000 Euro bis über 130.000 Euro, jeweils in Schritten von 10.000 Euro. Die erste Stufe gilt außerdem unabhängig vom Einkommen für Bezieher von Sozialleistungen und für Anspruchsberechtigte auf Bildung und Teilhabe; dort wird nichts erhoben. Pflegeeltern zahlen pauschal nach Stufe 2. Wer die Einkommensnachweise nicht vorlegt, wird nach Stufe 12 veranlagt, und wer sich selbst der höchsten Stufe zuordnet, wird nicht geprüft. Über die Staffel hinaus werden die Beiträge nach § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag ganz oder teilweise erlassen, wenn die Belastung nicht zuzumuten ist. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Beitragspflichtig sind in Oldenburg nur zwei Altersgruppen: Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres und Schulkinder. Dazwischen ist die Betreuung nach § 22 Abs. 2 NKiTaG beitragsfrei, und die Stadt geht über das Landesrecht hinaus: Die Beitragsfreiheit gilt in Oldenburg auch über acht Stunden Betreuungszeit hinaus und seit dem dritten Geburtstag auch in der Kindertagespflege. Der Monat, in dem ein Kind drei Jahre alt wird, ist bereits frei, denn die Beitragspflicht endet zum Ende des Vormonats. Die Beträge entstehen aus einer Rechnung: Ziffer 4.1 der Grundsätze setzt den Monatsbeitrag auf das Vierfache der wöchentlichen Betreuungszeit mal dem Stundensatz der Einkommensstufe. Und die Stundensätze steigen nach Ziffer 4.3 jährlich zum 1. August um 2,5 Prozent, ohne dass es dafür eines Beschlusses bedarf; die Klausel kennt keine Obergrenze und endet erst mit den Grundsätzen selbst am 31.07.2027. Übernommen sind hier die gedruckten Monatsbeträge und nicht die Rechnung, und zwar aus zwei Gründen. Erstens gibt es für 2025 und 2026 gar keine gedruckten Stundensätze mehr, die Grundsätze wurden seit 2024 nicht neu gefasst. Zweitens weicht eine einzige Zelle von der Formel ab: Für 60.000 bis 70.000 Euro und sechs Stunden täglich stehen 213 Euro, gerechnet wären es 214. Die Einkommensgrenzen wiederum sind den Grundsätzen entnommen und nicht der Tabelle, denn die druckt die dritte Stufe als 40.000 bis 50.0000, mit einer Null zuviel. Das Ortsrecht hilft in keinem der beiden Punkte: Es führt unter Ziffer 5.21 weiterhin die Fassung ab 01.08.2019, die nach ihrer eigenen Ziffer 11 am 31.07.2023 ausgelaufen ist, und deren Stundensätze liegen rund 16 Prozent unter den heutigen. Die geltenden Unterlagen hängen stattdessen im Serviceportal, das seine Dateien unter verschlüsselten Adressen ausliefert; einzelne davon werden mit der Zeit ungültig. Der Hort hat keine Stundenspalten, sondern zwei feste Zeitfenster mit ganztägiger Ferienbetreuung; zurückgerechnet entspricht das rund 23 beziehungsweise 26 Wochenstunden im Jahresmittel, aber die zugrundeliegende Mittelung ist nirgends veröffentlicht, weshalb auch hier die gedruckten Beträge stehen.

Häufige Fragen aus Oldenburg (Oldb)

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Oldenburg (Oldb)?
Die Beiträge stehen in der Satzung Elternbeiträge für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zum Kindergartenjahr 2026/2027 (ab 01.08.2026), Stadt Oldenburg. Rechtsgrundlage sind die Grundsätze für die Erhebung eines Elternbeitrages für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten in der Fassung ab 01.08.2024, die bis zum 31.07.2027 gelten. Die Einkommensgrenzen sind diesen Grundsätzen entnommen, weil die Beitragstabelle sie an einer Stelle fehlerhaft druckt..
Ab welchem Einkommen zahle ich in Oldenburg (Oldb) den Höchstsatz?
Ab 130.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist das Jahresbruttoeinkommen. Die Grundsätze staffeln in zwölf Stufen von bis 30.000 Euro bis über 130.000 Euro, jeweils in Schritten von 10.000 Euro. Die erste Stufe gilt außerdem unabhängig vom Einkommen für Bezieher von Sozialleistungen und für Anspruchsberechtigte auf Bildung und Teilhabe; dort wird nichts erhoben. Pflegeeltern zahlen pauschal nach Stufe 2. Wer die Einkommensnachweise nicht vorlegt, wird nach Stufe 12 veranlagt, und wer sich selbst der höchsten Stufe zuordnet, wird nicht geprüft. Über die Staffel hinaus werden die Beiträge nach § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag ganz oder teilweise erlassen, wenn die Belastung nicht zuzumuten ist.
Wer setzt den Beitrag in Oldenburg (Oldb) fest?
Stadt Oldenburg, Amt für Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Oldenburg (Oldb) für Geschwisterkinder?
Ziffer 6 der Grundsätze: Besuchen gleichzeitig mindestens zwei Kinder einer Familie, für die jeweils eine Beitragspflicht besteht, durchschnittlich mindestens 20 Stunden pro Woche bezogen auf ein Kindertagesstättenjahr eine Kindertageseinrichtung oder werden sie in Kindertagespflege betreut, dann ermäßigt sich der Beitrag für das zweite betreute Kind um 50 Prozent, für das dritte und jedes weitere um 100 Prozent; maßgeblich ist die absteigende Altersreihenfolge. Zwei Bedingungen sind ungewöhnlich streng: Beide Kinder müssen beitragspflichtig sein, ein beitragsfreies Kindergartenkind zählt also nicht mit, und jedes Kind muss durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden betreut werden.
Ist das Mittagessen in Oldenburg (Oldb) im Beitrag enthalten?
Ziffer 9 der Grundsätze lautet vollständig: Die Kosten für das Mittagessen sind zusätzlich zum Elternbeitrag zu zahlen. Einen Betrag setzen die Grundsätze nicht fest; Ziffer 10 ermächtigt das Amt für Jugend und Familie, Verpflegungskosten in allgemeinen Benutzerregelungen gesondert zu regeln. Diese Regelungen sind nicht veröffentlicht, und ein Verpflegungsbetrag der Stadt für ihre städtischen Kitas ist weder im Ortsrecht noch im Serviceportal noch auf den Einrichtungsseiten zu finden.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Oldenburg, Amt für Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.