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Kitaskosten

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Wenn etwas nicht stimmt

Kurz beantwortet

Eltern mit einem Bescheid in der Hand sind die genaueste Prüfinstanz, die dieses Portal hat. Weicht Ihr Bescheid von der Tabelle ab, ist entweder die Satzung geändert worden oder wir haben einen Fehler gemacht. Beides wollen wir wissen, und beides wird geprüft.

160
Stellen erhoben
2
Erhebungsfenster im Jahr

Juli und Dezember

0
stille Korrekturen

jede mit Datum vermerkt

Einen abweichenden Bescheid melden

Am besten mit Ort und der Stelle im Bescheid, an der es abweicht.

Schreiben Sie an . Hilfreich sind: der Ort, die Altersgruppe, der Betreuungsumfang und der Betrag aus dem Bescheid. Ihren Namen und den Bescheid selbst brauchen wir nicht.

Wir prüfen die Meldung gegen die geltende Satzung. Bestätigt sie sich, wird die Angabe korrigiert und die Korrektur mit Datum auf der betroffenen Seite vermerkt. Wir tauschen Zahlen nicht stillschweigend aus.

Ihren Ort für die Erhebung vorschlagen

Die Reihenfolge folgt der Nachfrage, nicht dem Alphabet.

Fehlt Ihr Ort, ist seine Satzung noch nicht erhoben. Schreiben Sie uns, welcher es ist, gern mit dem Link zur Beitragstabelle Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Vorschläge rücken in der Reihenfolge nach vorn.

Bisher erhoben sind 160 Stellen. Warum es nicht mehr sind und wie erhoben wird, steht unter Daten und Methode.

Presse und Weiterverwendung

Die Auswertungen dieses Portals dürfen zitiert werden. Bitte nennen Sie die Quelle mit Datenstand: Kitaskosten, Datenstand 27.08.2026, https://kitaskosten.de. Maschinell abrufbar sind die Daten über /api/beitraege.