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Wenn etwas nicht stimmt
Kurz beantwortet
Eltern mit einem Bescheid in der Hand sind die genaueste Prüfinstanz, die dieses Portal hat. Weicht Ihr Bescheid von der Tabelle ab, ist entweder die Satzung geändert worden oder wir haben einen Fehler gemacht. Beides wollen wir wissen, und beides wird geprüft.
- 160
- Stellen erhoben
- 2
- Erhebungsfenster im Jahr
- 0
- stille Korrekturen
Juli und Dezember
jede mit Datum vermerkt
Einen abweichenden Bescheid melden
Am besten mit Ort und der Stelle im Bescheid, an der es abweicht.
Schreiben Sie an . Hilfreich sind: der Ort, die Altersgruppe, der Betreuungsumfang und der Betrag aus dem Bescheid. Ihren Namen und den Bescheid selbst brauchen wir nicht.
Wir prüfen die Meldung gegen die geltende Satzung. Bestätigt sie sich, wird die Angabe korrigiert und die Korrektur mit Datum auf der betroffenen Seite vermerkt. Wir tauschen Zahlen nicht stillschweigend aus.
Ihren Ort für die Erhebung vorschlagen
Die Reihenfolge folgt der Nachfrage, nicht dem Alphabet.
Fehlt Ihr Ort, ist seine Satzung noch nicht erhoben. Schreiben Sie uns, welcher es ist, gern mit dem Link zur Beitragstabelle Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Vorschläge rücken in der Reihenfolge nach vorn.
Bisher erhoben sind 160 Stellen. Warum es nicht mehr sind und wie erhoben wird, steht unter Daten und Methode.
Presse und Weiterverwendung
Die Auswertungen dieses Portals dürfen zitiert werden. Bitte nennen Sie die Quelle mit Datenstand: Kitaskosten, Datenstand 27.08.2026, https://kitaskosten.de. Maschinell abrufbar sind die Daten über /api/beitraege.