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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt

Was der Kita-Platz in Bottrop kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Bottrop für Kinder über 3 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 238,00 € im Monat. Bis 25.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 120.001 Euro gilt der Höchstsatz von 515,00 €. Das sind 3 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

238,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 25.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

515,00 €
Höchstsatz

ab 120.001 Euro

10
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Bottrop für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Bottrop zahlen
  • Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder über 3 Jahre und unter 3 Jahre
  • Die Beiträge für 15 Std./Woche, 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Bottrop, Fachbereich Jugend und Schule als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 25.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Bottrop gar nichts. Ab 120.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 25.000 Euro: ein Euro mehr kostet 91,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Bottrop tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder über 3 Jahre, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder über 3 Jahre
  • 45 Std./Woche

91,00 €

im Monat

Einkommensstufe 2 von 10, das macht 1.092 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder über 3 Jahre
  • 45 Std./Woche

238,00 €

im Monat

Einkommensstufe 4 von 10, das macht 2.856 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder über 3 Jahre
  • 45 Std./Woche

359,00 €

im Monat

Einkommensstufe 7 von 10, das macht 4.308 Euro im Jahr.

Grundlage ist Anlage 1 zur Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege vom 01.04.2020 in der Fassung der Änderung vom 01.08.2026, gültig ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessern, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Das Kindergeld bleibt außer Ansatz, das Elterngeld bis 300 Euro im Monat, dazu Baukindergeld und Eigenheimzulage. Wer aus Beschäftigung, Beamtenverhältnis oder Mandat einen Anspruch auf lebenslange Versorgung hat, rechnet zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Gerechnet wird mit dem Einkommen des Kalenderjahres, für das geprüft wird.

Jahreseinkommenüber 3 Jahreunter 3 Jahre
30.000 Euro91,00 €183,00 €
55.000 Euro238,00 €370,00 €
90.000 Euro359,00 €479,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 23.316,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Bottrop von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 23.316,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder über 3 Jahre42238,00 €9.996,00 €
Kinder unter 3 Jahre36370,00 €13.320,00 €
Zusammen78-23.316,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessern, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Das Kindergeld bleibt außer Ansatz, das Elterngeld bis 300 Euro im Monat, dazu Baukindergeld und Eigenheimzulage. Wer aus Beschäftigung, Beamtenverhältnis oder Mandat einen Anspruch auf lebenslange Versorgung hat, rechnet zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Gerechnet wird mit dem Einkommen des Kalenderjahres, für das geprüft wird.

Beitrag im Monat

152,00 €

Einkommensstufe
3 von 10
Stufe reicht
35.001 bis 45.000 Euro
Im Jahr
1.824,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage 1 zur Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege vom 01.04.2020 in der Fassung der Änderung vom 01.08.2026, gültig ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Bottrop, Fachbereich Jugend und Schule.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Bottrop sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 4 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

25.000 bis 120.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

über 3 Jahre / unter 3 Jahre

In Bottrop sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

15 Std./Woche, 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Bottrop bietet 4 Stufen an. Zwischen 15 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 261,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Die letzten zwei Kindergartenjahre vor der Einschulung sind beitragsfrei, für die Kindertageseinrichtung wie für die Kinderta und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 515,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Beitragstabelle weist allein den Elternbeitrag aus. Zum Mittagessen sagt sie nichts.

Wer den Beitrag in Bottrop festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Bottrop, Fachbereich Jugend und Schule.

Zuständig ist Stadt Bottrop, Fachbereich Jugend und Schule. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder über 3 Jahre

10 Einkommensstufen und 4 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 25k
91,00 €bis 35k
152,00 €bis 45k
238,00 €bis 55k
320,00 €bis 65k
341,00 €bis 75k
359,00 €bis 90k
403,00 €bis 105k
456,00 €bis 120k
515,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 25.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 91,00 €. Das sind 91,00 € im Monat und 1.092,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen15 Std./Woche25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 25.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
25.001 bis 35.000Euro38,00 €49,00 €58,00 €91,00 €
35.001 bis 45.000Euro66,00 €85,00 €97,00 €152,00 €
45.001 bis 55.000Euro103,00 €137,00 €155,00 €238,00 €
55.001 bis 65.000Euro138,00 €183,00 €206,00 €320,00 €
65.001 bis 75.000Euro145,00 €193,00 €218,00 €341,00 €
75.001 bis 90.000Euro152,00 €203,00 €233,00 €359,00 €
90.001 bis 105.000Euro180,00 €234,00 €271,00 €403,00 €
105.001 bis 120.000Euro212,00 €271,00 €323,00 €456,00 €
über 120.000Euro254,00 €313,00 €382,00 €515,00 €
Kinder über 3 Jahre, 10 Einkommensstufen. Quelle: Anlage 1 zur Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege vom 01.04.2020 in der Fassung der Änderung vom 01.08.2026, gültig ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026.

Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahre

10 Einkommensstufen und 4 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 25k
183,00 €bis 35k
275,00 €bis 45k
370,00 €bis 55k
426,00 €bis 65k
452,00 €bis 75k
479,00 €bis 90k
520,00 €bis 105k
562,00 €bis 120k
605,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 25.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 183,00 €. Das sind 183,00 € im Monat und 2.196,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen15 Std./Woche25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 25.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
25.001 bis 35.000Euro93,00 €125,00 €142,00 €183,00 €
35.001 bis 45.000Euro142,00 €190,00 €214,00 €275,00 €
45.001 bis 55.000Euro190,00 €252,00 €286,00 €370,00 €
55.001 bis 65.000Euro220,00 €294,00 €333,00 €426,00 €
65.001 bis 75.000Euro233,00 €310,00 €351,00 €452,00 €
75.001 bis 90.000Euro246,00 €327,00 €373,00 €479,00 €
90.001 bis 105.000Euro266,00 €361,00 €414,00 €520,00 €
105.001 bis 120.000Euro308,00 €414,00 €467,00 €562,00 €
über 120.000Euro361,00 €472,00 €520,00 €605,00 €
Kinder unter 3 Jahre, 10 Einkommensstufen. Quelle: Anlage 1 zur Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege vom 01.04.2020 in der Fassung der Änderung vom 01.08.2026, gültig ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026.

Ist das viel oder wenig?

Bottrop liegt 3 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder über 3 Jahre, bei 45 Stunden pro Woche

Bottrop

515,00 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

478,79 €

im Monat

Das sind 5.745,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Bottrop zählt maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessern, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Das Kindergeld bleibt außer Ansatz, das Elterngeld bis 300 Euro im Monat, dazu Baukindergeld und Eigenheimzulage. Wer aus Beschäftigung, Beamtenverhältnis oder Mandat einen Anspruch auf lebenslange Versorgung hat, rechnet zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Gerechnet wird mit dem Einkommen des Kalenderjahres, für das geprüft wird, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Bottrop liegt damit 3 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Die letzten zwei Kindergartenjahre vor der Einschulung sind beitragsfrei, für die Kindertageseinrichtung wie für die Kindertagespflege; wer vorzeitig eingeschult wird, bekommt sie rückwirkend erlassen. Besuchen mehrere Kinder gleichzeitig eine Tageseinrichtung, die Kindertagespflege oder die Offene Ganztagsschule, wird nur für ein Kind ein Beitrag erhoben.

Verpflegung. Die Beitragstabelle weist allein den Elternbeitrag aus. Zum Mittagessen sagt sie nichts.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessern, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Das Kindergeld bleibt außer Ansatz, das Elterngeld bis 300 Euro im Monat, dazu Baukindergeld und Eigenheimzulage. Wer aus Beschäftigung, Beamtenverhältnis oder Mandat einen Anspruch auf lebenslange Versorgung hat, rechnet zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Gerechnet wird mit dem Einkommen des Kalenderjahres, für das geprüft wird. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Bottrop staffelt feiner als die meisten: Neben 25, 35 und 45 Wochenstunden gibt es eine vierte Stufe mit 15 Stunden, und bei zehn Einkommensstufen und zwei Altersgruppen stehen damit achtzig Beträge in einer einzigen Tabelle. Der Abstand zwischen den Altersgruppen ist groß: Bei 45 Stunden und mittlerem Einkommen kostet ein Kind unter drei Jahren fast das Doppelte eines älteren. Beitragsfrei ist die Betreuung bis 25.000 Euro Jahreseinkommen, die oberste Stufe beginnt über 120.000 Euro. Die Tabelle trägt die Fassung ab 01.08.2026; die Stadt stellt die Vorjahresfassung daneben, und beide unterscheiden sich in jedem Betrag.

Häufige Fragen aus Bottrop

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Bottrop?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder über 3 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 238,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 515,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Bottrop den Höchstsatz?
Ab 120.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessern, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Das Kindergeld bleibt außer Ansatz, das Elterngeld bis 300 Euro im Monat, dazu Baukindergeld und Eigenheimzulage. Wer aus Beschäftigung, Beamtenverhältnis oder Mandat einen Anspruch auf lebenslange Versorgung hat, rechnet zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Gerechnet wird mit dem Einkommen des Kalenderjahres, für das geprüft wird.
Wer setzt den Beitrag in Bottrop fest?
Stadt Bottrop, Fachbereich Jugend und Schule. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Bottrop für Geschwisterkinder?
Die letzten zwei Kindergartenjahre vor der Einschulung sind beitragsfrei, für die Kindertageseinrichtung wie für die Kindertagespflege; wer vorzeitig eingeschult wird, bekommt sie rückwirkend erlassen. Besuchen mehrere Kinder gleichzeitig eine Tageseinrichtung, die Kindertagespflege oder die Offene Ganztagsschule, wird nur für ein Kind ein Beitrag erhoben.
Ist das Mittagessen in Bottrop im Beitrag enthalten?
Die Beitragstabelle weist allein den Elternbeitrag aus. Zum Mittagessen sagt sie nichts.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Bottrop, Fachbereich Jugend und Schule, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.