Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt
Was der Kita-Platz in Bottrop kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Bottrop für Kinder über 3 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 238,00 € im Monat. Bis 25.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 120.001 Euro gilt der Höchstsatz von 515,00 €. Das sind 3 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 238,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 25.000 Euro
- Beitragsfrei
- 515,00 €
- Höchstsatz
- 10
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 120.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Bottrop für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Bottrop zahlen
- Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder über 3 Jahre und unter 3 Jahre
- Die Beiträge für 15 Std./Woche, 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Bottrop, Fachbereich Jugend und Schule als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 25.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Bottrop gar nichts. Ab 120.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 25.000 Euro: ein Euro mehr kostet 91,00 € im Monat.
Was Eltern in Bottrop tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder über 3 Jahre
- 45 Std./Woche
91,00 €
im Monat
Einkommensstufe 2 von 10, das macht 1.092 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder über 3 Jahre
- 45 Std./Woche
238,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 10, das macht 2.856 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder über 3 Jahre
- 45 Std./Woche
359,00 €
im Monat
Einkommensstufe 7 von 10, das macht 4.308 Euro im Jahr.
Grundlage ist Anlage 1 zur Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege vom 01.04.2020 in der Fassung der Änderung vom 01.08.2026, gültig ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessern, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Das Kindergeld bleibt außer Ansatz, das Elterngeld bis 300 Euro im Monat, dazu Baukindergeld und Eigenheimzulage. Wer aus Beschäftigung, Beamtenverhältnis oder Mandat einen Anspruch auf lebenslange Versorgung hat, rechnet zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Gerechnet wird mit dem Einkommen des Kalenderjahres, für das geprüft wird.
| Jahreseinkommen | über 3 Jahre | unter 3 Jahre |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 91,00 € | 183,00 € |
| 55.000 Euro | 238,00 € | 370,00 € |
| 90.000 Euro | 359,00 € | 479,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 23.316,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Bottrop von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 23.316,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder über 3 Jahre | 42 | 238,00 € | 9.996,00 € |
| Kinder unter 3 Jahre | 36 | 370,00 € | 13.320,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 23.316,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage 1 zur Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege vom 01.04.2020 in der Fassung der Änderung vom 01.08.2026, gültig ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Bottrop, Fachbereich Jugend und Schule.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Bottrop sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 4 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
25.000 bis 120.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
über 3 Jahre / unter 3 Jahre
In Bottrop sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
15 Std./Woche, 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Bottrop bietet 4 Stufen an. Zwischen 15 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 261,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Die letzten zwei Kindergartenjahre vor der Einschulung sind beitragsfrei, für die Kindertageseinrichtung wie für die Kinderta und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 515,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Bottrop festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Bottrop, Fachbereich Jugend und Schule.
Zuständig ist Stadt Bottrop, Fachbereich Jugend und Schule. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder über 3 Jahre
10 Einkommensstufen und 4 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 15 Std./Woche | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|---|
| bis 25.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 25.001 bis 35.000Euro | 38,00 € | 49,00 € | 58,00 € | 91,00 € |
| 35.001 bis 45.000Euro | 66,00 € | 85,00 € | 97,00 € | 152,00 € |
| 45.001 bis 55.000Euro | 103,00 € | 137,00 € | 155,00 € | 238,00 € |
| 55.001 bis 65.000Euro | 138,00 € | 183,00 € | 206,00 € | 320,00 € |
| 65.001 bis 75.000Euro | 145,00 € | 193,00 € | 218,00 € | 341,00 € |
| 75.001 bis 90.000Euro | 152,00 € | 203,00 € | 233,00 € | 359,00 € |
| 90.001 bis 105.000Euro | 180,00 € | 234,00 € | 271,00 € | 403,00 € |
| 105.001 bis 120.000Euro | 212,00 € | 271,00 € | 323,00 € | 456,00 € |
| über 120.000Euro | 254,00 € | 313,00 € | 382,00 € | 515,00 € |
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahre
10 Einkommensstufen und 4 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 15 Std./Woche | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|---|
| bis 25.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 25.001 bis 35.000Euro | 93,00 € | 125,00 € | 142,00 € | 183,00 € |
| 35.001 bis 45.000Euro | 142,00 € | 190,00 € | 214,00 € | 275,00 € |
| 45.001 bis 55.000Euro | 190,00 € | 252,00 € | 286,00 € | 370,00 € |
| 55.001 bis 65.000Euro | 220,00 € | 294,00 € | 333,00 € | 426,00 € |
| 65.001 bis 75.000Euro | 233,00 € | 310,00 € | 351,00 € | 452,00 € |
| 75.001 bis 90.000Euro | 246,00 € | 327,00 € | 373,00 € | 479,00 € |
| 90.001 bis 105.000Euro | 266,00 € | 361,00 € | 414,00 € | 520,00 € |
| 105.001 bis 120.000Euro | 308,00 € | 414,00 € | 467,00 € | 562,00 € |
| über 120.000Euro | 361,00 € | 472,00 € | 520,00 € | 605,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Bottrop liegt 3 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Bottrop
515,00 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
478,79 €
im Monat
Das sind 5.745,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Bottrop liegt damit 3 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Die letzten zwei Kindergartenjahre vor der Einschulung sind beitragsfrei, für die Kindertageseinrichtung wie für die Kindertagespflege; wer vorzeitig eingeschult wird, bekommt sie rückwirkend erlassen. Besuchen mehrere Kinder gleichzeitig eine Tageseinrichtung, die Kindertagespflege oder die Offene Ganztagsschule, wird nur für ein Kind ein Beitrag erhoben.
Verpflegung. Die Beitragstabelle weist allein den Elternbeitrag aus. Zum Mittagessen sagt sie nichts.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessern, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Das Kindergeld bleibt außer Ansatz, das Elterngeld bis 300 Euro im Monat, dazu Baukindergeld und Eigenheimzulage. Wer aus Beschäftigung, Beamtenverhältnis oder Mandat einen Anspruch auf lebenslange Versorgung hat, rechnet zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Gerechnet wird mit dem Einkommen des Kalenderjahres, für das geprüft wird. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Bottrop staffelt feiner als die meisten: Neben 25, 35 und 45 Wochenstunden gibt es eine vierte Stufe mit 15 Stunden, und bei zehn Einkommensstufen und zwei Altersgruppen stehen damit achtzig Beträge in einer einzigen Tabelle. Der Abstand zwischen den Altersgruppen ist groß: Bei 45 Stunden und mittlerem Einkommen kostet ein Kind unter drei Jahren fast das Doppelte eines älteren. Beitragsfrei ist die Betreuung bis 25.000 Euro Jahreseinkommen, die oberste Stufe beginnt über 120.000 Euro. Die Tabelle trägt die Fassung ab 01.08.2026; die Stadt stellt die Vorjahresfassung daneben, und beide unterscheiden sich in jedem Betrag.
Häufige Fragen aus Bottrop
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Bottrop?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder über 3 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 238,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 515,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Bottrop den Höchstsatz?
- Ab 120.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessern, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Das Kindergeld bleibt außer Ansatz, das Elterngeld bis 300 Euro im Monat, dazu Baukindergeld und Eigenheimzulage. Wer aus Beschäftigung, Beamtenverhältnis oder Mandat einen Anspruch auf lebenslange Versorgung hat, rechnet zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Gerechnet wird mit dem Einkommen des Kalenderjahres, für das geprüft wird.
- Wer setzt den Beitrag in Bottrop fest?
- Stadt Bottrop, Fachbereich Jugend und Schule. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Bottrop für Geschwisterkinder?
- Die letzten zwei Kindergartenjahre vor der Einschulung sind beitragsfrei, für die Kindertageseinrichtung wie für die Kindertagespflege; wer vorzeitig eingeschult wird, bekommt sie rückwirkend erlassen. Besuchen mehrere Kinder gleichzeitig eine Tageseinrichtung, die Kindertagespflege oder die Offene Ganztagsschule, wird nur für ein Kind ein Beitrag erhoben.
- Ist das Mittagessen in Bottrop im Beitrag enthalten?
- Die Beitragstabelle weist allein den Elternbeitrag aus. Zum Mittagessen sagt sie nichts.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Bottrop, Fachbereich Jugend und Schule, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Anlage 1 zur Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege vom 01.04.2020 in der Fassung der Änderung vom 01.08.2026, gültig ab 01.08.2026 Fassung vom 01.08.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.