Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt
Was der Kita-Platz in Kreis Minden-Lübbecke kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Kreis Minden-Lübbecke für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 215,00 € im Monat. Bis 35.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 115.001 Euro gilt der Höchstsatz von 573,00 €. Das sind 10 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 215,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 35.000 Euro
- Beitragsfrei
- 573,00 €
- Höchstsatz
- 10
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 115.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Kreis Minden-Lübbecke für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Kreis Minden-Lübbecke zahlen
- Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2025, für Kinder unter 3 Jahren und von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht und Schulkinder
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Kreis Minden-Lübbecke, Amt für Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 35.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Kreis Minden-Lübbecke gar nichts. Ab 115.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 35.000 Euro: ein Euro mehr kostet 176,00 € im Monat.
Was Eltern in Kreis Minden-Lübbecke tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
215,00 €
im Monat
Einkommensstufe 3 von 10, das macht 2.580 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
435,00 €
im Monat
Einkommensstufe 7 von 10, das macht 5.220 Euro im Jahr.
Grundlage ist Anlage zur Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des Kreises Minden-Lübbecke, beschlossen vom Kreistag am 18.03.2024, als eigenes Tabellenblatt eingestellt von der Gemeinde Stemwede, Fassung vom 01.08.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist das Jahreseinkommen nach § 6 der Elternbeitragssatzung des Kreises. Die Einkommensgruppen der Anlage nennen jeweils die Obergrenze.
| Jahreseinkommen | unter 3 Jahren | von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht und Schulkinder |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 215,00 € | 147,00 € |
| 90.000 Euro | 435,00 € | 317,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 13.914,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Kreis Minden-Lübbecke von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 13.914,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 215,00 € | 7.740,00 € |
| Kinder von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht und Schulkinder | 42 | 147,00 € | 6.174,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 13.914,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage zur Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des Kreises Minden-Lübbecke, beschlossen vom Kreistag am 18.03.2024, als eigenes Tabellenblatt eingestellt von der Gemeinde Stemwede, Fassung vom 01.08.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreis Minden-Lübbecke, Amt für Jugend und Familie.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Kreis Minden-Lübbecke sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
35.000 bis 115.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren / von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht und Schulkinder
In Kreis Minden-Lübbecke sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Kreis Minden-Lübbecke bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 252,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Die Tabelle weist allein die Beträge aus. Die Geschwisterregelung steht im Satzungstext des Kreises.
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 573,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Kreis Minden-Lübbecke festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreis Minden-Lübbecke, Amt für Jugend und Familie.
Zuständig ist Kreis Minden-Lübbecke, Amt für Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 35.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 35.001 bis 45.000Euro | 99,00 € | 137,00 € | 176,00 € |
| 45.001 bis 55.000Euro | 121,00 € | 168,00 € | 215,00 € |
| 55.001 bis 65.000Euro | 143,00 € | 199,00 € | 255,00 € |
| 65.001 bis 75.000Euro | 193,00 € | 268,00 € | 344,00 € |
| 75.001 bis 85.000Euro | 218,00 € | 304,00 € | 390,00 € |
| 85.001 bis 95.000Euro | 244,00 € | 340,00 € | 435,00 € |
| 95.001 bis 105.000Euro | 270,00 € | 375,00 € | 481,00 € |
| 105.001 bis 115.000Euro | 295,00 € | 411,00 € | 527,00 € |
| über 115.000Euro | 321,00 € | 447,00 € | 573,00 € |
Beitragstabelle für Kinder von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht und Schulkinder
10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 35.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 35.001 bis 45.000Euro | 67,00 € | 94,00 € | 120,00 € |
| 45.001 bis 55.000Euro | 82,00 € | 114,00 € | 147,00 € |
| 55.001 bis 65.000Euro | 97,00 € | 135,00 € | 173,00 € |
| 65.001 bis 75.000Euro | 140,00 € | 195,00 € | 250,00 € |
| 75.001 bis 85.000Euro | 159,00 € | 221,00 € | 283,00 € |
| 85.001 bis 95.000Euro | 177,00 € | 247,00 € | 317,00 € |
| 95.001 bis 105.000Euro | 196,00 € | 273,00 € | 350,00 € |
| 105.001 bis 115.000Euro | 215,00 € | 299,00 € | 383,00 € |
| über 115.000Euro | 233,00 € | 325,00 € | 417,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Kreis Minden-Lübbecke liegt 10 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Kreis Minden-Lübbecke
573,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
497,00 €
im Monat
Das sind 5.964,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Kreis Minden-Lübbecke liegt damit 10 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Die Tabelle weist allein die Beträge aus. Die Geschwisterregelung steht im Satzungstext des Kreises.
Verpflegung. Die Tabelle weist allein den Elternbeitrag aus. Zum Mittagessen sagt sie nichts.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist das Jahreseinkommen nach § 6 der Elternbeitragssatzung des Kreises. Die Einkommensgruppen der Anlage nennen jeweils die Obergrenze. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Die Tabelle führt je Altersgruppe eine vierte Spalte mit 15 Stunden, die ausdrücklich nur für die Kindertagespflege gilt; sie steht hier nicht, weil sie kein Beitrag für die Kindertageseinrichtung ist. Beitragsfrei ist die Betreuung bis 35.000 Euro Jahreseinkommen, die oberste Stufe beginnt über 115.000 Euro. Der Abstand zwischen den Altersgruppen ist groß: Bei 45 Wochenstunden und mittlerem Einkommen kostet ein Kind unter drei Jahren etwa das Anderthalbfache eines älteren. Die kreisangehörigen Gemeinden stellen die Satzung des Kreises ein, festgesetzt hat sie der Kreistag.
Häufige Fragen aus Kreis Minden-Lübbecke
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Kreis Minden-Lübbecke?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 215,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 573,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Kreis Minden-Lübbecke den Höchstsatz?
- Ab 115.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist das Jahreseinkommen nach § 6 der Elternbeitragssatzung des Kreises. Die Einkommensgruppen der Anlage nennen jeweils die Obergrenze.
- Wer setzt den Beitrag in Kreis Minden-Lübbecke fest?
- Kreis Minden-Lübbecke, Amt für Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Kreis Minden-Lübbecke für Geschwisterkinder?
- Die Tabelle weist allein die Beträge aus. Die Geschwisterregelung steht im Satzungstext des Kreises.
- Ist das Mittagessen in Kreis Minden-Lübbecke im Beitrag enthalten?
- Die Tabelle weist allein den Elternbeitrag aus. Zum Mittagessen sagt sie nichts.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreis Minden-Lübbecke, Amt für Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Anlage zur Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des Kreises Minden-Lübbecke, beschlossen vom Kreistag am 18.03.2024, als eigenes Tabellenblatt eingestellt von der Gemeinde Stemwede Fassung vom 01.08.2025
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.