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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · Gemeinde

Was der Kita-Platz in Hattingen kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Hattingen für Kinder ab 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 142,00 € im Monat. Bis 35.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 210.001 Euro gilt der Höchstsatz von 709,00 €. Das sind 42 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

142,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 35.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

709,00 €
Höchstsatz

ab 210.001 Euro

16
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Hattingen für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Hattingen zahlen
  • Alle 16 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder ab 2 Jahren und unter 2 Jahren
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Hattingen, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 35.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Hattingen gar nichts. Ab 210.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 35.000 Euro: ein Euro mehr kostet 73,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Hattingen tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder ab 2 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder ab 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder ab 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

142,00 €

im Monat

Einkommensstufe 5 von 16, das macht 1.704 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder ab 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

277,00 €

im Monat

Einkommensstufe 9 von 16, das macht 3.324 Euro im Jahr.

Grundlage ist Satzung der Stadt Hattingen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder, Schulbetreuungsmaßnahmen im Primarbereich und für die Betreuung von Kindern in Tagespflege (Elternbeitragssatzung) vom 09.12.2019 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 27.03.2026, mit der Anlage 1 zu § 6 Abs. 3, Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge ab 01.08.2026. Die 6. Änderungssatzung ist am 01.08.2026 in Kraft getreten; bekannt gemacht als Öffentliche Bekanntmachung Nr. 2026-027 vom 27.03.2026. Im Ortsrecht führt die Satzung die Ordnungsnummer 531., Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 5 das Jahresbruttoeinkommen, gebildet aus der Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und Abs. 5a Satz 2 EStG, einschließlich vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland. Die Satzung schließt ausdrücklich aus, was das Steuerrecht sonst abzieht: Freibeträge, Freigrenzen und Steuerbefreiungen bleiben ohne Bedeutung, und Sozialversicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen, Unterhaltsleistungen und außergewöhnliche Belastungen mindern das Einkommen nicht; einzige Ausnahme unter den Sonderausgaben sind Kinderbetreuungskosten. Verluste einer Einkunftsart dürfen nicht gegengerechnet werden, auch nicht die des zusammen veranlagten Ehegatten. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Zweckbestimmung, Unterhalts- und Lohnersatzleistungen sowie öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außen vor; das Elterngeld zählt mit, abzüglich eines anrechnungsfreien Betrags von 300 Euro im Monat, beim Elterngeld Plus 150 Euro, und bei Mehrlingsgeburten vervielfacht sich dieser Betrag um die Zahl der Kinder. Wer Anspruch auf eine lebenslange Versorgung hat, erhöht die Einkünfte aus diesem Verhältnis um zehn Prozent. Ab dem dritten im Haushalt lebenden Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Festgesetzt wird zunächst vorläufig nach den prognostizierten Einkünften des laufenden Jahres; bei der Überprüfung zählt das tatsächliche Einkommen des Jahres der Beitragspflicht, und eine Änderung wirkt ab dem 1. Januar dieses Jahres.

Jahreseinkommenab 2 Jahrenunter 2 Jahren
30.000 Eurofreifrei
55.000 Euro142,00 €177,00 €
90.000 Euro277,00 €346,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 11.916,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Hattingen von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 11.916,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder ab 2 Jahren54142,00 €7.668,00 €
Kinder unter 2 Jahren24177,00 €4.248,00 €
Zusammen78-11.916,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 16 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist nach § 5 das Jahresbruttoeinkommen, gebildet aus der Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und Abs. 5a Satz 2 EStG, einschließlich vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland. Die Satzung schließt ausdrücklich aus, was das Steuerrecht sonst abzieht: Freibeträge, Freigrenzen und Steuerbefreiungen bleiben ohne Bedeutung, und Sozialversicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen, Unterhaltsleistungen und außergewöhnliche Belastungen mindern das Einkommen nicht; einzige Ausnahme unter den Sonderausgaben sind Kinderbetreuungskosten. Verluste einer Einkunftsart dürfen nicht gegengerechnet werden, auch nicht die des zusammen veranlagten Ehegatten. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Zweckbestimmung, Unterhalts- und Lohnersatzleistungen sowie öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außen vor; das Elterngeld zählt mit, abzüglich eines anrechnungsfreien Betrags von 300 Euro im Monat, beim Elterngeld Plus 150 Euro, und bei Mehrlingsgeburten vervielfacht sich dieser Betrag um die Zahl der Kinder. Wer Anspruch auf eine lebenslange Versorgung hat, erhöht die Einkünfte aus diesem Verhältnis um zehn Prozent. Ab dem dritten im Haushalt lebenden Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Festgesetzt wird zunächst vorläufig nach den prognostizierten Einkünften des laufenden Jahres; bei der Überprüfung zählt das tatsächliche Einkommen des Jahres der Beitragspflicht, und eine Änderung wirkt ab dem 1. Januar dieses Jahres.

Beitrag im Monat

95,00 €

Einkommensstufe
3 von 16
Stufe reicht
40.001 bis 45.000 Euro
Im Jahr
1.140,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Hattingen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder, Schulbetreuungsmaßnahmen im Primarbereich und für die Betreuung von Kindern in Tagespflege (Elternbeitragssatzung) vom 09.12.2019 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 27.03.2026, mit der Anlage 1 zu § 6 Abs. 3, Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge ab 01.08.2026. Die 6. Änderungssatzung ist am 01.08.2026 in Kraft getreten; bekannt gemacht als Öffentliche Bekanntmachung Nr. 2026-027 vom 27.03.2026. Im Ortsrecht führt die Satzung die Ordnungsnummer 531., Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Hattingen, Jugendamt.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Hattingen sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

35.000 bis 210.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

ab 2 Jahren / unter 2 Jahren

In Hattingen sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Hattingen bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 284,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Nach § 7 Abs. 2 sinkt der Beitrag für jedes weitere Kind auf 25 Prozent der jeweiligen Einkommensgruppe, und ab dem dritten K und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 709,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Verpflegung ist im Elternbeitrag nicht enthalten und wird von der Stadt auch nicht festgesetzt. § 1 Abs. 2 sagt es klar: Der Träger der Kindertageseinrichtung kann darüber hinaus ein Entgelt für Verpflegung erheben, und die Höhe der zu leistenden Verpflegungsentgelte regeln die einzelnen Träger in eigener Zuständigkeit. Für die Schulbetreuung und die Kindertagespflege gilt dasselbe.

Wer den Beitrag in Hattingen festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Hattingen, Jugendamt.

Zuständig ist Stadt Hattingen, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder ab 2 Jahren

16 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 35k
73,00 €bis 40k
95,00 €bis 45k
122,00 €bis 50k
142,00 €bis 55k
166,00 €bis 60k
215,00 €bis 70k
246,00 €bis 80k
277,00 €bis 90k
338,00 €bis 110k
401,00 €bis 130k
462,00 €bis 150k
523,00 €bis 170k
586,00 €bis 190k
647,00 €bis 210k
709,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 35.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 73,00 €. Das sind 73,00 € im Monat und 876,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 35.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
35.001 bis 40.000Euro44,00 €55,00 €73,00 €
40.001 bis 45.000Euro57,00 €72,00 €95,00 €
45.001 bis 50.000Euro73,00 €92,00 €122,00 €
50.001 bis 55.000Euro85,00 €107,00 €142,00 €
55.001 bis 60.000Euro100,00 €125,00 €166,00 €
60.001 bis 70.000Euro129,00 €162,00 €215,00 €
70.001 bis 80.000Euro148,00 €185,00 €246,00 €
80.001 bis 90.000Euro166,00 €208,00 €277,00 €
90.001 bis 110.000Euro203,00 €254,00 €338,00 €
110.001 bis 130.000Euro240,00 €301,00 €401,00 €
130.001 bis 150.000Euro277,00 €347,00 €462,00 €
150.001 bis 170.000Euro314,00 €393,00 €523,00 €
170.001 bis 190.000Euro352,00 €440,00 €586,00 €
190.001 bis 210.000Euro388,00 €486,00 €647,00 €
über 210.000Euro425,00 €532,00 €709,00 €
Kinder ab 2 Jahren, 16 Einkommensstufen. Quelle: Satzung der Stadt Hattingen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder, Schulbetreuungsmaßnahmen im Primarbereich und für die Betreuung von Kindern in Tagespflege (Elternbeitragssatzung) vom 09.12.2019 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 27.03.2026, mit der Anlage 1 zu § 6 Abs. 3, Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge ab 01.08.2026. Die 6. Änderungssatzung ist am 01.08.2026 in Kraft getreten; bekannt gemacht als Öffentliche Bekanntmachung Nr. 2026-027 vom 27.03.2026. Im Ortsrecht führt die Satzung die Ordnungsnummer 531., Fassung vom 01.08.2026.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren

16 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 35k
90,00 €bis 40k
119,00 €bis 45k
153,00 €bis 50k
177,00 €bis 55k
207,00 €bis 60k
269,00 €bis 70k
307,00 €bis 80k
346,00 €bis 90k
422,00 €bis 110k
501,00 €bis 130k
577,00 €bis 150k
654,00 €bis 170k
733,00 €bis 190k
809,00 €bis 210k
886,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 35.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 90,00 €. Das sind 90,00 € im Monat und 1.080,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 35.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
35.001 bis 40.000Euro54,00 €68,00 €90,00 €
40.001 bis 45.000Euro72,00 €90,00 €119,00 €
45.001 bis 50.000Euro92,00 €115,00 €153,00 €
50.001 bis 55.000Euro106,00 €133,00 €177,00 €
55.001 bis 60.000Euro124,00 €156,00 €207,00 €
60.001 bis 70.000Euro161,00 €202,00 €269,00 €
70.001 bis 80.000Euro184,00 €231,00 €307,00 €
80.001 bis 90.000Euro208,00 €260,00 €346,00 €
90.001 bis 110.000Euro253,00 €317,00 €422,00 €
110.001 bis 130.000Euro300,00 €376,00 €501,00 €
130.001 bis 150.000Euro346,00 €433,00 €577,00 €
150.001 bis 170.000Euro392,00 €491,00 €654,00 €
170.001 bis 190.000Euro440,00 €550,00 €733,00 €
190.001 bis 210.000Euro485,00 €607,00 €809,00 €
über 210.000Euro532,00 €665,00 €886,00 €
Kinder unter 2 Jahren, 16 Einkommensstufen. Quelle: Satzung der Stadt Hattingen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder, Schulbetreuungsmaßnahmen im Primarbereich und für die Betreuung von Kindern in Tagespflege (Elternbeitragssatzung) vom 09.12.2019 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 27.03.2026, mit der Anlage 1 zu § 6 Abs. 3, Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge ab 01.08.2026. Die 6. Änderungssatzung ist am 01.08.2026 in Kraft getreten; bekannt gemacht als Öffentliche Bekanntmachung Nr. 2026-027 vom 27.03.2026. Im Ortsrecht führt die Satzung die Ordnungsnummer 531., Fassung vom 01.08.2026.

Ist das viel oder wenig?

Hattingen liegt 42 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder ab 2 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Hattingen

709,00 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

284,79 €

im Monat

Das sind 3.417,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Hattingen zählt maßgeblich ist nach § 5 das Jahresbruttoeinkommen, gebildet aus der Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und Abs. 5a Satz 2 EStG, einschließlich vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland. Die Satzung schließt ausdrücklich aus, was das Steuerrecht sonst abzieht: Freibeträge, Freigrenzen und Steuerbefreiungen bleiben ohne Bedeutung, und Sozialversicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen, Unterhaltsleistungen und außergewöhnliche Belastungen mindern das Einkommen nicht; einzige Ausnahme unter den Sonderausgaben sind Kinderbetreuungskosten. Verluste einer Einkunftsart dürfen nicht gegengerechnet werden, auch nicht die des zusammen veranlagten Ehegatten. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Zweckbestimmung, Unterhalts- und Lohnersatzleistungen sowie öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außen vor; das Elterngeld zählt mit, abzüglich eines anrechnungsfreien Betrags von 300 Euro im Monat, beim Elterngeld Plus 150 Euro, und bei Mehrlingsgeburten vervielfacht sich dieser Betrag um die Zahl der Kinder. Wer Anspruch auf eine lebenslange Versorgung hat, erhöht die Einkünfte aus diesem Verhältnis um zehn Prozent. Ab dem dritten im Haushalt lebenden Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Festgesetzt wird zunächst vorläufig nach den prognostizierten Einkünften des laufenden Jahres; bei der Überprüfung zählt das tatsächliche Einkommen des Jahres der Beitragspflicht, und eine Änderung wirkt ab dem 1. Januar dieses Jahres, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Hattingen liegt damit 42 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Nach § 7 Abs. 2 sinkt der Beitrag für jedes weitere Kind auf 25 Prozent der jeweiligen Einkommensgruppe, und ab dem dritten Kind wird gar nichts mehr erhoben. Gezählt wird die gleichzeitige Betreuung in einer Hattinger Tageseinrichtung, einer Hattinger Grundschule oder in Tagespflege. Als Erstkind gilt dabei nicht das älteste, sondern das Kind, für das sich nach Einkommen oder Betreuungsart der höchste Beitrag ergibt; bei gleich hohen Beiträgen das ältere. Und die Regel greift auch dann, wenn das erste Kind selbst nichts zahlt: Ist ein Kind nach § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei, sinkt der Beitrag des Geschwisterkindes automatisch auf 25 Prozent. Die Anlage druckt diese 25 Prozent als eigene Spalte neben jeder Zeitstufe mit aus. Wer nachrechnet, findet dabei eine Feinheit: Gerundet wird nicht kaufmännisch, sondern abwärts. Aus 107 Euro werden 26 und nicht 27, aus 166 Euro werden 41 und nicht 42. Pflegeeltern nach § 33 SGB VIII zahlen nach § 7 Abs. 4 überhaupt nichts.

Verpflegung. Die Verpflegung ist im Elternbeitrag nicht enthalten und wird von der Stadt auch nicht festgesetzt. § 1 Abs. 2 sagt es klar: Der Träger der Kindertageseinrichtung kann darüber hinaus ein Entgelt für Verpflegung erheben, und die Höhe der zu leistenden Verpflegungsentgelte regeln die einzelnen Träger in eigener Zuständigkeit. Für die Schulbetreuung und die Kindertagespflege gilt dasselbe.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 5 das Jahresbruttoeinkommen, gebildet aus der Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und Abs. 5a Satz 2 EStG, einschließlich vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland. Die Satzung schließt ausdrücklich aus, was das Steuerrecht sonst abzieht: Freibeträge, Freigrenzen und Steuerbefreiungen bleiben ohne Bedeutung, und Sozialversicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen, Unterhaltsleistungen und außergewöhnliche Belastungen mindern das Einkommen nicht; einzige Ausnahme unter den Sonderausgaben sind Kinderbetreuungskosten. Verluste einer Einkunftsart dürfen nicht gegengerechnet werden, auch nicht die des zusammen veranlagten Ehegatten. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Zweckbestimmung, Unterhalts- und Lohnersatzleistungen sowie öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außen vor; das Elterngeld zählt mit, abzüglich eines anrechnungsfreien Betrags von 300 Euro im Monat, beim Elterngeld Plus 150 Euro, und bei Mehrlingsgeburten vervielfacht sich dieser Betrag um die Zahl der Kinder. Wer Anspruch auf eine lebenslange Versorgung hat, erhöht die Einkünfte aus diesem Verhältnis um zehn Prozent. Ab dem dritten im Haushalt lebenden Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Festgesetzt wird zunächst vorläufig nach den prognostizierten Einkünften des laufenden Jahres; bei der Überprüfung zählt das tatsächliche Einkommen des Jahres der Beitragspflicht, und eine Änderung wirkt ab dem 1. Januar dieses Jahres. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Hattingen trennt die Altersgruppen bei zwei Jahren, nicht bei drei, und das ist im Bestand selten. Umgestuft wird zum Monat nach dem zweiten Geburtstag, mit einer Ausnahme: Wer zwischen dem 1. August und dem 1. November desselben Kindergartenjahres zwei wird, zahlt bereits ab dem 1. August den Beitrag für Kinder ab zwei Jahren. Die Anlage nennt für jede der drei Zeitstufen zwei Spalten, eine für das erste und eine für das zweite Kind, insgesamt also zwölf Beträge je Zeile. Hier steht die Spalte des ersten Kindes; die zweite ist die gedruckte Ausrechnung der Geschwisterregel und steht im Text daneben. Die Stufen sind von 3 bis 18 durchnummeriert, die Nummern 1 und 2 fehlen in der Anlage, weil unter 35.000 Euro ohnehin nichts erhoben wird; wer Bürgergeld, Leistungen nach § 8 Nr. 1 und 2 SGB XII, Asylbewerberleistungen oder Wohngeld bezieht, wird nach § 7 Abs. 5 ohne Einkommensprüfung der ersten Einkommensgruppe zugeordnet. Nach oben endet die Staffel bei über 210.000 Euro. Beitragsfrei sind nach § 7 Abs. 1 alle Kinder, die bis zum 30. September ihr viertes Lebensjahr vollenden, und zwar vom Beginn des in diesem Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung: das sind die beiden letzten Jahre vor der Schule. Der Höchstbetrag ist nach § 6 Abs. 1 der Beitrag für 45 Stunden; wer Einrichtung und Tagespflege kombiniert, wird nach der Gesamtstundenzahl eingestuft. Die Anlage gilt gleichermaßen für die Kindertagespflege. Eine zweite Anlage führt die Schulbetreuung im Primarbereich, offener Ganztag und verlässlicher Vormittag, mit eigenen Beträgen; sie ist hier nicht abgebildet.

Häufige Fragen aus Hattingen

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Hattingen?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder ab 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 142,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 16 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 709,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Hattingen den Höchstsatz?
Ab 210.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 5 das Jahresbruttoeinkommen, gebildet aus der Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und Abs. 5a Satz 2 EStG, einschließlich vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland. Die Satzung schließt ausdrücklich aus, was das Steuerrecht sonst abzieht: Freibeträge, Freigrenzen und Steuerbefreiungen bleiben ohne Bedeutung, und Sozialversicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen, Unterhaltsleistungen und außergewöhnliche Belastungen mindern das Einkommen nicht; einzige Ausnahme unter den Sonderausgaben sind Kinderbetreuungskosten. Verluste einer Einkunftsart dürfen nicht gegengerechnet werden, auch nicht die des zusammen veranlagten Ehegatten. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Zweckbestimmung, Unterhalts- und Lohnersatzleistungen sowie öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außen vor; das Elterngeld zählt mit, abzüglich eines anrechnungsfreien Betrags von 300 Euro im Monat, beim Elterngeld Plus 150 Euro, und bei Mehrlingsgeburten vervielfacht sich dieser Betrag um die Zahl der Kinder. Wer Anspruch auf eine lebenslange Versorgung hat, erhöht die Einkünfte aus diesem Verhältnis um zehn Prozent. Ab dem dritten im Haushalt lebenden Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Festgesetzt wird zunächst vorläufig nach den prognostizierten Einkünften des laufenden Jahres; bei der Überprüfung zählt das tatsächliche Einkommen des Jahres der Beitragspflicht, und eine Änderung wirkt ab dem 1. Januar dieses Jahres.
Wer setzt den Beitrag in Hattingen fest?
Stadt Hattingen, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Hattingen für Geschwisterkinder?
Nach § 7 Abs. 2 sinkt der Beitrag für jedes weitere Kind auf 25 Prozent der jeweiligen Einkommensgruppe, und ab dem dritten Kind wird gar nichts mehr erhoben. Gezählt wird die gleichzeitige Betreuung in einer Hattinger Tageseinrichtung, einer Hattinger Grundschule oder in Tagespflege. Als Erstkind gilt dabei nicht das älteste, sondern das Kind, für das sich nach Einkommen oder Betreuungsart der höchste Beitrag ergibt; bei gleich hohen Beiträgen das ältere. Und die Regel greift auch dann, wenn das erste Kind selbst nichts zahlt: Ist ein Kind nach § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei, sinkt der Beitrag des Geschwisterkindes automatisch auf 25 Prozent. Die Anlage druckt diese 25 Prozent als eigene Spalte neben jeder Zeitstufe mit aus. Wer nachrechnet, findet dabei eine Feinheit: Gerundet wird nicht kaufmännisch, sondern abwärts. Aus 107 Euro werden 26 und nicht 27, aus 166 Euro werden 41 und nicht 42. Pflegeeltern nach § 33 SGB VIII zahlen nach § 7 Abs. 4 überhaupt nichts.
Ist das Mittagessen in Hattingen im Beitrag enthalten?
Die Verpflegung ist im Elternbeitrag nicht enthalten und wird von der Stadt auch nicht festgesetzt. § 1 Abs. 2 sagt es klar: Der Träger der Kindertageseinrichtung kann darüber hinaus ein Entgelt für Verpflegung erheben, und die Höhe der zu leistenden Verpflegungsentgelte regeln die einzelnen Träger in eigener Zuständigkeit. Für die Schulbetreuung und die Kindertagespflege gilt dasselbe.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Hattingen, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.