Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt
Was der Kita-Platz in Hagen kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Hagen für Kinder ab 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 239,00 € im Monat. Bis 23.999 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 125.000 Euro gilt der Höchstsatz von 560,00 €. Das sind 12 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 239,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 23.999 Euro
- Beitragsfrei
- 560,00 €
- Höchstsatz
- 23
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 125.000 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Hagen für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Hagen zahlen
- Alle 23 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder ab 3 Jahren und unter 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Hagen, Fachbereich Kindertagesbetreuung und Elementarpädagogik als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 23.999 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Hagen gar nichts. Ab 125.000 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 23.999 Euro: ein Euro mehr kostet 52,00 € im Monat.
Was Eltern in Hagen tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder ab 3 Jahren
- 45 Std./Woche
81,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 23, das macht 972 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder ab 3 Jahren
- 45 Std./Woche
239,00 €
im Monat
Einkommensstufe 9 von 23, das macht 2.868 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder ab 3 Jahren
- 45 Std./Woche
406,00 €
im Monat
Einkommensstufe 16 von 23, das macht 4.872 Euro im Jahr.
Grundlage ist Elternbeitragstabelle für den Besuch einer Kindertageseinrichtung in Hagen, gültig für das Kindergartenjahr 2026/2027 (01.08.2026 bis 31.07.2027), zur Satzung der Stadt Hagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder vom 23.06.2015 in der Fassung des 2. Nachtrags vom 14.10.2021, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte; ein Ausgleich mit Verlusten anderer Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhalt und Sozialleistungen, die den Lebensunterhalt decken, bei Beamten- und Mandatsverhältnissen zusätzlich 10 Prozent; Kindergeld und Erziehungsgeld bleiben außer Ansatz, Elterngeld bis zu den Beträgen des § 10 BEEG ebenfalls, und ab dem dritten Kind mindern die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG das Einkommen. Zeitraum ist immer ein Kalenderjahr: Bei der ersten Festsetzung zählt das prognostizierte Einkommen des laufenden Jahres, bei einer Überprüfung das tatsächliche. Wer Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, wird für die nachgewiesene Dauer ohne weitere Prüfung der ersten Einkommensgruppe zugeordnet; wer seine Auskunftspflicht verletzt, zahlt den höchsten Beitrag.
| Jahreseinkommen | ab 3 Jahren | unter 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 81,00 € | 119,00 € |
| 55.000 Euro | 239,00 € | 351,00 € |
| 90.000 Euro | 406,00 € | 595,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 22.674,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Hagen von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 22.674,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder ab 3 Jahren | 42 | 239,00 € | 10.038,00 € |
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 351,00 € | 12.636,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 22.674,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 23 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Elternbeitragstabelle für den Besuch einer Kindertageseinrichtung in Hagen, gültig für das Kindergartenjahr 2026/2027 (01.08.2026 bis 31.07.2027), zur Satzung der Stadt Hagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder vom 23.06.2015 in der Fassung des 2. Nachtrags vom 14.10.2021, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Hagen, Fachbereich Kindertagesbetreuung und Elementarpädagogik.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Hagen sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
23.999 bis 125.000 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
ab 3 Jahren / unter 3 Jahren
In Hagen sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Hagen bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 220,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, die offene Ganztagsschule oder eine geförde und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 560,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Hagen festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Hagen, Fachbereich Kindertagesbetreuung und Elementarpädagogik.
Zuständig ist Stadt Hagen, Fachbereich Kindertagesbetreuung und Elementarpädagogik. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren
23 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 23.999Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 24.000 bis 26.999Euro | 31,00 € | 37,00 € | 52,00 € |
| 27.000 bis 29.999Euro | 40,00 € | 47,00 € | 66,00 € |
| 30.000 bis 34.999Euro | 49,00 € | 58,00 € | 81,00 € |
| 35.000 bis 39.999Euro | 71,00 € | 83,00 € | 116,00 € |
| 40.000 bis 44.999Euro | 84,00 € | 99,00 € | 139,00 € |
| 45.000 bis 49.999Euro | 107,00 € | 126,00 € | 176,00 € |
| 50.000 bis 54.999Euro | 133,00 € | 157,00 € | 220,00 € |
| 55.000 bis 59.999Euro | 145,00 € | 171,00 € | 239,00 € |
| 60.000 bis 64.999Euro | 161,00 € | 189,00 € | 265,00 € |
| 65.000 bis 69.999Euro | 175,00 € | 206,00 € | 288,00 € |
| 70.000 bis 74.999Euro | 189,00 € | 222,00 € | 311,00 € |
| 75.000 bis 79.999Euro | 204,00 € | 240,00 € | 336,00 € |
| 80.000 bis 84.999Euro | 219,00 € | 258,00 € | 361,00 € |
| 85.000 bis 89.999Euro | 232,00 € | 273,00 € | 382,00 € |
| 90.000 bis 94.999Euro | 247,00 € | 290,00 € | 406,00 € |
| 95.000 bis 99.999Euro | 260,00 € | 306,00 € | 428,00 € |
| 100.000 bis 104.999Euro | 273,00 € | 321,00 € | 449,00 € |
| 105.000 bis 109.999Euro | 286,00 € | 336,00 € | 470,00 € |
| 110.000 bis 114.999Euro | 300,00 € | 353,00 € | 494,00 € |
| 115.000 bis 119.999Euro | 313,00 € | 368,00 € | 515,00 € |
| 120.000 bis 124.999Euro | 326,00 € | 384,00 € | 538,00 € |
| über 124.999Euro | 340,00 € | 400,00 € | 560,00 € |
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
23 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 23.999Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 24.000 bis 26.999Euro | 50,00 € | 63,00 € | 76,00 € |
| 27.000 bis 29.999Euro | 63,00 € | 80,00 € | 96,00 € |
| 30.000 bis 34.999Euro | 78,00 € | 99,00 € | 119,00 € |
| 35.000 bis 39.999Euro | 112,00 € | 141,00 € | 170,00 € |
| 40.000 bis 44.999Euro | 134,00 € | 168,00 € | 203,00 € |
| 45.000 bis 49.999Euro | 170,00 € | 214,00 € | 258,00 € |
| 50.000 bis 54.999Euro | 212,00 € | 267,00 € | 322,00 € |
| 55.000 bis 59.999Euro | 231,00 € | 291,00 € | 351,00 € |
| 60.000 bis 64.999Euro | 255,00 € | 321,00 € | 387,00 € |
| 65.000 bis 69.999Euro | 278,00 € | 350,00 € | 422,00 € |
| 70.000 bis 74.999Euro | 300,00 € | 377,00 € | 455,00 € |
| 75.000 bis 79.999Euro | 324,00 € | 408,00 € | 492,00 € |
| 80.000 bis 84.999Euro | 348,00 € | 439,00 € | 529,00 € |
| 85.000 bis 89.999Euro | 369,00 € | 464,00 € | 560,00 € |
| 90.000 bis 94.999Euro | 392,00 € | 493,00 € | 595,00 € |
| 95.000 bis 99.999Euro | 413,00 € | 520,00 € | 627,00 € |
| 100.000 bis 104.999Euro | 433,00 € | 546,00 € | 658,00 € |
| 105.000 bis 109.999Euro | 454,00 € | 571,00 € | 689,00 € |
| 110.000 bis 114.999Euro | 477,00 € | 600,00 € | 724,00 € |
| 115.000 bis 119.999Euro | 497,00 € | 626,00 € | 754,00 € |
| 120.000 bis 124.999Euro | 518,00 € | 653,00 € | 787,00 € |
| über 124.999Euro | 540,00 € | 680,00 € | 820,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Hagen liegt 12 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Hagen
560,00 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
433,79 €
im Monat
Das sind 5.205,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Hagen liegt damit 12 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, die offene Ganztagsschule oder eine geförderte Kindertagespflegestelle, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind vollständig. Die Regel greift also über alle drei Betreuungsformen hinweg und stellt schon das zweite Kind frei, nicht erst das dritte. Ergeben sich durch Umfang oder Art der Betreuung unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höhere zu zahlen. Für Pflegeeltern gilt abweichend der Beitrag der zweiten Einkommensgruppe, es sei denn, das nachgewiesene Einkommen gehört ohnehin in die erste.
Verpflegung. Die Satzung setzt kein Essensgeld fest, sie erlaubt es nur. § 4 Abs. 2 sagt, dass der Träger einer Einrichtung nach § 23 Abs. 4 KiBiz ein Entgelt für Mahlzeiten verlangen kann. Eine Höhe, eine Obergrenze, eine Staffelung oder eine Befreiung steht nicht in der Satzung, und auch die Beitragstabelle für 2026/2027 nennt dazu nichts.
Welches Einkommen zählt. Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte; ein Ausgleich mit Verlusten anderer Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhalt und Sozialleistungen, die den Lebensunterhalt decken, bei Beamten- und Mandatsverhältnissen zusätzlich 10 Prozent; Kindergeld und Erziehungsgeld bleiben außer Ansatz, Elterngeld bis zu den Beträgen des § 10 BEEG ebenfalls, und ab dem dritten Kind mindern die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG das Einkommen. Zeitraum ist immer ein Kalenderjahr: Bei der ersten Festsetzung zählt das prognostizierte Einkommen des laufenden Jahres, bei einer Überprüfung das tatsächliche. Wer Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, wird für die nachgewiesene Dauer ohne weitere Prüfung der ersten Einkommensgruppe zugeordnet; wer seine Auskunftspflicht verletzt, zahlt den höchsten Beitrag. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Hagen staffelt mit 23 Einkommensstufen erheblich feiner als die meisten Städte, ab 30.000 Euro Jahreseinkommen durchgehend in Schritten von 5.000 Euro. Neben 25, 35 und 45 Wochenstunden gibt es eine vierte Spalte "über 45 Stunden", die viele Satzungen gar nicht kennen: Dort erreicht der Beitrag für ein Kind unter drei Jahren in der obersten Stufe glatt 1.000 Euro im Monat, gegenüber 700 Euro für ein älteres Kind. Diese vierte Spalte steht hier nicht in der Tabelle, weil ihre Betreuungszeit sich mit keiner anderen Stadt vergleichen lässt. Die Geschwisterregel ist ungewöhnlich weit: Schon das zweite Kind zahlt nichts mehr. Die geltenden Beträge stehen nicht in der Satzung: Deren Anlage trägt noch die Fassung ab 01.08.2018, während der Fachbereich die Tabelle jedes Jahr zum 1. August neu veröffentlicht, zuletzt mit rund zwei Prozent Aufschlag.
Häufige Fragen aus Hagen
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Hagen?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder ab 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 239,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 23 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 560,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Hagen den Höchstsatz?
- Ab 125.000 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte; ein Ausgleich mit Verlusten anderer Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhalt und Sozialleistungen, die den Lebensunterhalt decken, bei Beamten- und Mandatsverhältnissen zusätzlich 10 Prozent; Kindergeld und Erziehungsgeld bleiben außer Ansatz, Elterngeld bis zu den Beträgen des § 10 BEEG ebenfalls, und ab dem dritten Kind mindern die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG das Einkommen. Zeitraum ist immer ein Kalenderjahr: Bei der ersten Festsetzung zählt das prognostizierte Einkommen des laufenden Jahres, bei einer Überprüfung das tatsächliche. Wer Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, wird für die nachgewiesene Dauer ohne weitere Prüfung der ersten Einkommensgruppe zugeordnet; wer seine Auskunftspflicht verletzt, zahlt den höchsten Beitrag.
- Wer setzt den Beitrag in Hagen fest?
- Stadt Hagen, Fachbereich Kindertagesbetreuung und Elementarpädagogik. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Hagen für Geschwisterkinder?
- Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, die offene Ganztagsschule oder eine geförderte Kindertagespflegestelle, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind vollständig. Die Regel greift also über alle drei Betreuungsformen hinweg und stellt schon das zweite Kind frei, nicht erst das dritte. Ergeben sich durch Umfang oder Art der Betreuung unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höhere zu zahlen. Für Pflegeeltern gilt abweichend der Beitrag der zweiten Einkommensgruppe, es sei denn, das nachgewiesene Einkommen gehört ohnehin in die erste.
- Ist das Mittagessen in Hagen im Beitrag enthalten?
- Die Satzung setzt kein Essensgeld fest, sie erlaubt es nur. § 4 Abs. 2 sagt, dass der Träger einer Einrichtung nach § 23 Abs. 4 KiBiz ein Entgelt für Mahlzeiten verlangen kann. Eine Höhe, eine Obergrenze, eine Staffelung oder eine Befreiung steht nicht in der Satzung, und auch die Beitragstabelle für 2026/2027 nennt dazu nichts.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Hagen, Fachbereich Kindertagesbetreuung und Elementarpädagogik, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Quellen und Stand
- Elternbeitragstabelle für den Besuch einer Kindertageseinrichtung in Hagen, gültig für das Kindergartenjahr 2026/2027 (01.08.2026 bis 31.07.2027), zur Satzung der Stadt Hagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder vom 23.06.2015 in der Fassung des 2. Nachtrags vom 14.10.2021 Fassung vom 01.08.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.