Rheinland-Pfalz · Kreis mit eigenem Jugendamt
Was der Kita-Platz in Landkreis Bad Dürkheim kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Landkreis Bad Dürkheim für Kinder unter 2 Jahren unabhängig vom Betreuungsumfang 622,00 € im Monat. Gezahlt wird ab dem ersten Euro, ab 47.161 Euro gilt der Höchstsatz von 622,00 €. Das sind 31 Prozent über dem Mittel der 6 hier erhobenen Stellen.
- 622,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- keine
- Beitragsfrei
- 622,00 €
- Höchstsatz
- 6
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 0 Std.
Freigrenze in der Satzung
ab 47.161 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Landkreis Bad Dürkheim für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Landkreis Bad Dürkheim zahlen
- Alle 6 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder von 6 bis 14 Jahren
- Die Beiträge für jeden Betreuungsumfang, einzeln und im Verlauf
- Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisjugendamt, Kinderbetreuung und Finanzen als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. In Landkreis Bad Dürkheim wird ab dem ersten Euro Einkommen gezahlt. Ab 47.161 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 40.440 Euro: ein Euro mehr kostet 124,40 € im Monat.
Was Eltern in Landkreis Bad Dürkheim tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
279,90 €
im Monat
Einkommensstufe 3 von 6, das macht 3.359 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
622,00 €
im Monat
Einkommensstufe 6 von 6, das macht 7.464 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
622,00 €
im Monat
Einkommensstufe 6 von 6, das macht 7.464 Euro im Jahr.
Grundlage ist Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Bad Dürkheim, 01.08.2026 bis 31.07.2027, festgelegt vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises in seiner Sitzung am 16.06.2026, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist das Einkommen der Eltern und der Kinder, ausdrücklich einschließlich Kindergeld und Unterhalt. Bei Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit zählt ein durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, bei Beamten abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge. Bei Einkommen aus selbständiger Arbeit oder anderen Einkommensarten ist der Einkommensteuerbescheid die Grundlage, wobei die Bruttoeinnahmen um die festgelegten Steuern und Versicherungsbeiträge gekürzt werden. Arbeitslosengeld, Krankengeld und Renten gehören ebenfalls dazu. Lebt ein Kind nur mit einem Elternteil zusammen, tritt dieser nach § 90 Abs. 2 SGB VIII an die Stelle der Eltern.
| Jahreseinkommen | unter 2 Jahren | Schulkinder von 6 bis 14 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 279,90 € | 146,00 € |
| 55.000 Euro | 622,00 € | 292,00 € |
| 90.000 Euro | 622,00 € | 292,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 14.928,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen unabhängig vom Betreuungsumfang zahlt in Landkreis Bad Dürkheim von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 14.928,00 €, verteilt auf 24 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 2 Jahren | 24 | 622,00 € | 14.928,00 € |
| Zusammen | 24 | - | 14.928,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 6 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Bad Dürkheim, 01.08.2026 bis 31.07.2027, festgelegt vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises in seiner Sitzung am 16.06.2026, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisjugendamt, Kinderbetreuung und Finanzen.
Wovon die Höhe abhängt
Drei Angaben bestimmen den Betrag. In Landkreis Bad Dürkheim sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen und die Zahl der Geschwister. Einen Betreuungsumfang unterscheidet die Satzung hier nicht, der Beitrag gilt für jede Betreuungszeit gleich.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
6 Stufen
Die Stufe entscheidet. Welches Einkommen zählt, definiert die Satzung.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 2 Jahren / Schulkinder von 6 bis 14 Jahren
In Landkreis Bad Dürkheim sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Geschwister
senkt oder streicht
Die Zahl der Kinder ist hier kein Rabatt auf einen Beitrag, sondern die zweite Achse der Tabelle. Gezählt werden die kinderge und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 622,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Landkreis Bad Dürkheim festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisjugendamt, Kinderbetreuung und Finanzen.
Zuständig ist Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisjugendamt, Kinderbetreuung und Finanzen, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Rheinland-Pfalz.
Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren
6 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 20.280Euro | 191,37 € |
| 20.281 bis 27.000Euro | 217,70 € |
| 27.001 bis 33.720Euro | 279,90 € |
| 33.721 bis 40.440Euro | 373,20 € |
| 40.441 bis 47.160Euro | 497,60 € |
| über 47.160Euro | 622,00 € |
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 20.280Euro | 143,53 € |
| 20.281 bis 27.000Euro | 163,28 € |
| 27.001 bis 33.720Euro | 209,93 € |
| 33.721 bis 40.440Euro | 279,90 € |
| 40.441 bis 47.160Euro | 373,20 € |
| über 47.160Euro | 466,50 € |
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 20.280Euro | 95,69 € |
| 20.281 bis 27.000Euro | 108,85 € |
| 27.001 bis 33.720Euro | 139,95 € |
| 33.721 bis 40.440Euro | 186,60 € |
| 40.441 bis 47.160Euro | 248,80 € |
| über 47.160Euro | 311,00 € |
Beitragstabelle für Schulkinder von 6 bis 14 Jahren
6 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 20.280Euro | 87,60 € |
| 20.281 bis 27.000Euro | 116,80 € |
| 27.001 bis 33.720Euro | 146,00 € |
| 33.721 bis 40.440Euro | 175,20 € |
| 40.441 bis 47.160Euro | 233,60 € |
| über 47.160Euro | 292,00 € |
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 20.280Euro | 65,70 € |
| 20.281 bis 27.000Euro | 87,60 € |
| 27.001 bis 33.720Euro | 109,50 € |
| 33.721 bis 40.440Euro | 131,40 € |
| 40.441 bis 47.160Euro | 175,20 € |
| über 47.160Euro | 219,00 € |
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 20.280Euro | 43,80 € |
| 20.281 bis 27.000Euro | 58,40 € |
| 27.001 bis 33.720Euro | 73,00 € |
| 33.721 bis 40.440Euro | 87,60 € |
| 40.441 bis 47.160Euro | 116,80 € |
| über 47.160Euro | 146,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Landkreis Bad Dürkheim liegt 31 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Landkreis Bad Dürkheim
622,00 €
im Monat
Landkreis Mayen-Koblenz
300,00 €
im Monat
Unterschied
322,00 €
im Monat
Das sind 3.864,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 6 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 300,00 € bis 622,00 €, der Mittelwert liegt bei 476,50 €. Landkreis Bad Dürkheim liegt damit 31 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Die Zahl der Kinder ist hier kein Rabatt auf einen Beitrag, sondern die zweite Achse der Tabelle. Gezählt werden die kindergeldberechtigten Kinder im Haushalt, und der Beitrag fällt exakt im Verhältnis 100, 75 und 50 Prozent. Ab vier kindergeldberechtigten Kindern im Haushalt besteht Beitragsfreiheit, und dasselbe gilt sinngemäß für Kinder außerhalb des Haushalts, für die Unterhalt gezahlt wird.
Verpflegung. Für das angebotene Mittagessen wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben, und zwar von der Einrichtung oder dem Träger, nicht vom Kreis. Eine Höhe nennt die Tabelle deshalb nicht. Das Essensgeld kann über Bildungs- und Teilhabeleistungen übernommen werden, soweit Eltern oder Kinder antragsberechtigt sind.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist das Einkommen der Eltern und der Kinder, ausdrücklich einschließlich Kindergeld und Unterhalt. Bei Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit zählt ein durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, bei Beamten abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge. Bei Einkommen aus selbständiger Arbeit oder anderen Einkommensarten ist der Einkommensteuerbescheid die Grundlage, wobei die Bruttoeinnahmen um die festgelegten Steuern und Versicherungsbeiträge gekürzt werden. Arbeitslosengeld, Krankengeld und Renten gehören ebenfalls dazu. Lebt ein Kind nur mit einem Elternteil zusammen, tritt dieser nach § 90 Abs. 2 SGB VIII an die Stelle der Eltern. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Der Kreis erhebt nur für Kinder unter zwei Jahren und für Schulkinder. Dazwischen liegt eine Beitragsfreiheit, die deutlich älter ist als die bundesweite Debatte darüber: Der Besuch einer Kindertageseinrichtung ist im Landkreis Bad Dürkheim seit dem 01.08.2010 für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt kostenlos, und § 26 Abs. 1 KiTaG schreibt es inzwischen landesweit vor. Eine Achse für den Betreuungsumfang gibt es gar nicht, dafür sechs Einkommensstufen, die in der Tabelle doppelt stehen, einmal als Jahres- und einmal als Monatsbetrag. Der Kreis setzt fest, erheben tun die Träger und die Verwaltungsstellen der Einrichtungen. Zwei Eigenheiten der Vorlage: Die Prozentspalte trägt in der obersten Zeile der Krippentabelle keinen Prozentsatz, sondern das Wort GZ-Platz mit einem Stern, zu dem es keine Fußnote gibt; und die Überschrift der Krippentabelle nennt "U2-Kinder (0 bis 1 Jahr)", obwohl U2 das erste und zweite Lebensjahr meint und die Beitragsfreiheit erst ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr greift. Beides ist unverändert übernommen. Wer den Beitrag nicht tragen kann, kann ihn nach § 90 Abs. 4 SGB VIII vom Kreisjugendamt übernehmen lassen.
Häufige Fragen aus Landkreis Bad Dürkheim
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Landkreis Bad Dürkheim?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren unabhängig vom Betreuungsumfang 622,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 6 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 191,37 € bis 622,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Landkreis Bad Dürkheim den Höchstsatz?
- Ab 47.161 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist das Einkommen der Eltern und der Kinder, ausdrücklich einschließlich Kindergeld und Unterhalt. Bei Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit zählt ein durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, bei Beamten abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge. Bei Einkommen aus selbständiger Arbeit oder anderen Einkommensarten ist der Einkommensteuerbescheid die Grundlage, wobei die Bruttoeinnahmen um die festgelegten Steuern und Versicherungsbeiträge gekürzt werden. Arbeitslosengeld, Krankengeld und Renten gehören ebenfalls dazu. Lebt ein Kind nur mit einem Elternteil zusammen, tritt dieser nach § 90 Abs. 2 SGB VIII an die Stelle der Eltern.
- Wer setzt den Beitrag in Landkreis Bad Dürkheim fest?
- Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisjugendamt, Kinderbetreuung und Finanzen, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Landkreis Bad Dürkheim für Geschwisterkinder?
- Die Zahl der Kinder ist hier kein Rabatt auf einen Beitrag, sondern die zweite Achse der Tabelle. Gezählt werden die kindergeldberechtigten Kinder im Haushalt, und der Beitrag fällt exakt im Verhältnis 100, 75 und 50 Prozent. Ab vier kindergeldberechtigten Kindern im Haushalt besteht Beitragsfreiheit, und dasselbe gilt sinngemäß für Kinder außerhalb des Haushalts, für die Unterhalt gezahlt wird.
- Ist das Mittagessen in Landkreis Bad Dürkheim im Beitrag enthalten?
- Für das angebotene Mittagessen wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben, und zwar von der Einrichtung oder dem Träger, nicht vom Kreis. Eine Höhe nennt die Tabelle deshalb nicht. Das Essensgeld kann über Bildungs- und Teilhabeleistungen übernommen werden, soweit Eltern oder Kinder antragsberechtigt sind.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisjugendamt, Kinderbetreuung und Finanzen, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Rheinland-Pfalz höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Bad Dürkheim, 01.08.2026 bis 31.07.2027, festgelegt vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises in seiner Sitzung am 16.06.2026 Fassung vom 01.08.2026
- Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.