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Kitaskosten

Rheinland-Pfalz · Kreis mit eigenem Jugendamt

Was der Kita-Platz in Landkreis Bad Dürkheim kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Landkreis Bad Dürkheim für Kinder unter 2 Jahren unabhängig vom Betreuungsumfang 622,00 € im Monat. Gezahlt wird ab dem ersten Euro, ab 47.161 Euro gilt der Höchstsatz von 622,00 €. Das sind 31 Prozent über dem Mittel der 6 hier erhobenen Stellen.

622,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 0 Std.

keine
Beitragsfrei

Freigrenze in der Satzung

622,00 €
Höchstsatz

ab 47.161 Euro

6
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Landkreis Bad Dürkheim für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Landkreis Bad Dürkheim zahlen
  • Alle 6 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder von 6 bis 14 Jahren
  • Die Beiträge für jeden Betreuungsumfang, einzeln und im Verlauf
  • Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisjugendamt, Kinderbetreuung und Finanzen als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. In Landkreis Bad Dürkheim wird ab dem ersten Euro Einkommen gezahlt. Ab 47.161 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 40.440 Euro: ein Euro mehr kostet 124,40 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Landkreis Bad Dürkheim tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 2 Jahren, unabhängig vom Betreuungsumfang

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren

279,90 €

im Monat

Einkommensstufe 3 von 6, das macht 3.359 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren

622,00 €

im Monat

Einkommensstufe 6 von 6, das macht 7.464 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren

622,00 €

im Monat

Einkommensstufe 6 von 6, das macht 7.464 Euro im Jahr.

Grundlage ist Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Bad Dürkheim, 01.08.2026 bis 31.07.2027, festgelegt vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises in seiner Sitzung am 16.06.2026, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist das Einkommen der Eltern und der Kinder, ausdrücklich einschließlich Kindergeld und Unterhalt. Bei Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit zählt ein durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, bei Beamten abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge. Bei Einkommen aus selbständiger Arbeit oder anderen Einkommensarten ist der Einkommensteuerbescheid die Grundlage, wobei die Bruttoeinnahmen um die festgelegten Steuern und Versicherungsbeiträge gekürzt werden. Arbeitslosengeld, Krankengeld und Renten gehören ebenfalls dazu. Lebt ein Kind nur mit einem Elternteil zusammen, tritt dieser nach § 90 Abs. 2 SGB VIII an die Stelle der Eltern.

Jahreseinkommenunter 2 JahrenSchulkinder von 6 bis 14 Jahren
30.000 Euro279,90 €146,00 €
55.000 Euro622,00 €292,00 €
90.000 Euro622,00 €292,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, unabhängig vom Betreuungsumfang. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 14.928,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen unabhängig vom Betreuungsumfang zahlt in Landkreis Bad Dürkheim von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 14.928,00 €, verteilt auf 24 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder unter 2 Jahren24622,00 €14.928,00 €
Zusammen24-14.928,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 6 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist das Einkommen der Eltern und der Kinder, ausdrücklich einschließlich Kindergeld und Unterhalt. Bei Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit zählt ein durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, bei Beamten abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge. Bei Einkommen aus selbständiger Arbeit oder anderen Einkommensarten ist der Einkommensteuerbescheid die Grundlage, wobei die Bruttoeinnahmen um die festgelegten Steuern und Versicherungsbeiträge gekürzt werden. Arbeitslosengeld, Krankengeld und Renten gehören ebenfalls dazu. Lebt ein Kind nur mit einem Elternteil zusammen, tritt dieser nach § 90 Abs. 2 SGB VIII an die Stelle der Eltern.

Beitrag im Monat

497,60 €

Einkommensstufe
5 von 6
Stufe reicht
40.441 bis 47.160 Euro
Im Jahr
5.971,20 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Bad Dürkheim, 01.08.2026 bis 31.07.2027, festgelegt vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises in seiner Sitzung am 16.06.2026, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisjugendamt, Kinderbetreuung und Finanzen.

Wovon die Höhe abhängt

Drei Angaben bestimmen den Betrag. In Landkreis Bad Dürkheim sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen und die Zahl der Geschwister. Einen Betreuungsumfang unterscheidet die Satzung hier nicht, der Beitrag gilt für jede Betreuungszeit gleich.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

6 Stufen

Die Stufe entscheidet. Welches Einkommen zählt, definiert die Satzung.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 2 Jahren / Schulkinder von 6 bis 14 Jahren

In Landkreis Bad Dürkheim sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Geschwister

senkt oder streicht

Die Zahl der Kinder ist hier kein Rabatt auf einen Beitrag, sondern die zweite Achse der Tabelle. Gezählt werden die kinderge und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 622,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Für das angebotene Mittagessen wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben, und zwar von der Einrichtung oder dem Träger, nicht vom Kreis. Eine Höhe nennt die Tabelle deshalb nicht. Das Essensgeld kann über Bildungs- und Teilhabeleistungen übernommen werden, soweit Eltern oder Kinder antragsberechtigt sind.

Wer den Beitrag in Landkreis Bad Dürkheim festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisjugendamt, Kinderbetreuung und Finanzen.

Zuständig ist Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisjugendamt, Kinderbetreuung und Finanzen, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Rheinland-Pfalz.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren

6 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, unabhängig vom Betreuungsumfang
191,37 €bis 20k
217,70 €bis 27k
279,90 €bis 34k
373,20 €bis 40k
497,60 €bis 47k
622,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 40.440 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 373,20 €, einen Euro darüber 497,60 €. Das sind 124,40 € im Monat und 1.492,80 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
JahreseinkommenBeitrag
bis 20.280Euro191,37 €
20.281 bis 27.000Euro217,70 €
27.001 bis 33.720Euro279,90 €
33.721 bis 40.440Euro373,20 €
40.441 bis 47.160Euro497,60 €
über 47.160Euro622,00 €
Kinder unter 2 Jahren, Familie mit einem Kind (kindergeldberechtigte Kinder im Haushalt), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 20.280Euro143,53 €
20.281 bis 27.000Euro163,28 €
27.001 bis 33.720Euro209,93 €
33.721 bis 40.440Euro279,90 €
40.441 bis 47.160Euro373,20 €
über 47.160Euro466,50 €
Kinder unter 2 Jahren, Familie mit zwei Kindern (kindergeldberechtigte Kinder im Haushalt), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 20.280Euro95,69 €
20.281 bis 27.000Euro108,85 €
27.001 bis 33.720Euro139,95 €
33.721 bis 40.440Euro186,60 €
40.441 bis 47.160Euro248,80 €
über 47.160Euro311,00 €
Kinder unter 2 Jahren, Familie mit drei Kindern (kindergeldberechtigte Kinder im Haushalt), 6 Einkommensstufen.

Beitragstabelle für Schulkinder von 6 bis 14 Jahren

6 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, unabhängig vom Betreuungsumfang
87,60 €bis 20k
116,80 €bis 27k
146,00 €bis 34k
175,20 €bis 40k
233,60 €bis 47k
292,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 40.440 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 175,20 €, einen Euro darüber 233,60 €. Das sind 58,40 € im Monat und 700,80 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
JahreseinkommenBeitrag
bis 20.280Euro87,60 €
20.281 bis 27.000Euro116,80 €
27.001 bis 33.720Euro146,00 €
33.721 bis 40.440Euro175,20 €
40.441 bis 47.160Euro233,60 €
über 47.160Euro292,00 €
Schulkinder von 6 bis 14 Jahren, Familie mit einem Kind (kindergeldberechtigte Kinder im Haushalt), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 20.280Euro65,70 €
20.281 bis 27.000Euro87,60 €
27.001 bis 33.720Euro109,50 €
33.721 bis 40.440Euro131,40 €
40.441 bis 47.160Euro175,20 €
über 47.160Euro219,00 €
Schulkinder von 6 bis 14 Jahren, Familie mit zwei Kindern (kindergeldberechtigte Kinder im Haushalt), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 20.280Euro43,80 €
20.281 bis 27.000Euro58,40 €
27.001 bis 33.720Euro73,00 €
33.721 bis 40.440Euro87,60 €
40.441 bis 47.160Euro116,80 €
über 47.160Euro146,00 €
Schulkinder von 6 bis 14 Jahren, Familie mit drei Kindern (kindergeldberechtigte Kinder im Haushalt), 6 Einkommensstufen.

Ist das viel oder wenig?

Landkreis Bad Dürkheim liegt 31 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder unter 2 Jahren, unabhängig vom Betreuungsumfang

Landkreis Bad Dürkheim

622,00 €

im Monat

Landkreis Mayen-Koblenz

300,00 €

im Monat

Unterschied

322,00 €

im Monat

Das sind 3.864,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Landkreis Bad Dürkheim zählt maßgeblich ist das Einkommen der Eltern und der Kinder, ausdrücklich einschließlich Kindergeld und Unterhalt. Bei Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit zählt ein durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, bei Beamten abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge. Bei Einkommen aus selbständiger Arbeit oder anderen Einkommensarten ist der Einkommensteuerbescheid die Grundlage, wobei die Bruttoeinnahmen um die festgelegten Steuern und Versicherungsbeiträge gekürzt werden. Arbeitslosengeld, Krankengeld und Renten gehören ebenfalls dazu. Lebt ein Kind nur mit einem Elternteil zusammen, tritt dieser nach § 90 Abs. 2 SGB VIII an die Stelle der Eltern, andernorts eine andere Größe.

Über alle 6 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 300,00 € bis 622,00 €, der Mittelwert liegt bei 476,50 €. Landkreis Bad Dürkheim liegt damit 31 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Die Zahl der Kinder ist hier kein Rabatt auf einen Beitrag, sondern die zweite Achse der Tabelle. Gezählt werden die kindergeldberechtigten Kinder im Haushalt, und der Beitrag fällt exakt im Verhältnis 100, 75 und 50 Prozent. Ab vier kindergeldberechtigten Kindern im Haushalt besteht Beitragsfreiheit, und dasselbe gilt sinngemäß für Kinder außerhalb des Haushalts, für die Unterhalt gezahlt wird.

Verpflegung. Für das angebotene Mittagessen wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben, und zwar von der Einrichtung oder dem Träger, nicht vom Kreis. Eine Höhe nennt die Tabelle deshalb nicht. Das Essensgeld kann über Bildungs- und Teilhabeleistungen übernommen werden, soweit Eltern oder Kinder antragsberechtigt sind.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist das Einkommen der Eltern und der Kinder, ausdrücklich einschließlich Kindergeld und Unterhalt. Bei Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit zählt ein durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, bei Beamten abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge. Bei Einkommen aus selbständiger Arbeit oder anderen Einkommensarten ist der Einkommensteuerbescheid die Grundlage, wobei die Bruttoeinnahmen um die festgelegten Steuern und Versicherungsbeiträge gekürzt werden. Arbeitslosengeld, Krankengeld und Renten gehören ebenfalls dazu. Lebt ein Kind nur mit einem Elternteil zusammen, tritt dieser nach § 90 Abs. 2 SGB VIII an die Stelle der Eltern. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Der Kreis erhebt nur für Kinder unter zwei Jahren und für Schulkinder. Dazwischen liegt eine Beitragsfreiheit, die deutlich älter ist als die bundesweite Debatte darüber: Der Besuch einer Kindertageseinrichtung ist im Landkreis Bad Dürkheim seit dem 01.08.2010 für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt kostenlos, und § 26 Abs. 1 KiTaG schreibt es inzwischen landesweit vor. Eine Achse für den Betreuungsumfang gibt es gar nicht, dafür sechs Einkommensstufen, die in der Tabelle doppelt stehen, einmal als Jahres- und einmal als Monatsbetrag. Der Kreis setzt fest, erheben tun die Träger und die Verwaltungsstellen der Einrichtungen. Zwei Eigenheiten der Vorlage: Die Prozentspalte trägt in der obersten Zeile der Krippentabelle keinen Prozentsatz, sondern das Wort GZ-Platz mit einem Stern, zu dem es keine Fußnote gibt; und die Überschrift der Krippentabelle nennt "U2-Kinder (0 bis 1 Jahr)", obwohl U2 das erste und zweite Lebensjahr meint und die Beitragsfreiheit erst ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr greift. Beides ist unverändert übernommen. Wer den Beitrag nicht tragen kann, kann ihn nach § 90 Abs. 4 SGB VIII vom Kreisjugendamt übernehmen lassen.

Häufige Fragen aus Landkreis Bad Dürkheim

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Landkreis Bad Dürkheim?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren unabhängig vom Betreuungsumfang 622,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 6 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 191,37 € bis 622,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Landkreis Bad Dürkheim den Höchstsatz?
Ab 47.161 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist das Einkommen der Eltern und der Kinder, ausdrücklich einschließlich Kindergeld und Unterhalt. Bei Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit zählt ein durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, bei Beamten abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge. Bei Einkommen aus selbständiger Arbeit oder anderen Einkommensarten ist der Einkommensteuerbescheid die Grundlage, wobei die Bruttoeinnahmen um die festgelegten Steuern und Versicherungsbeiträge gekürzt werden. Arbeitslosengeld, Krankengeld und Renten gehören ebenfalls dazu. Lebt ein Kind nur mit einem Elternteil zusammen, tritt dieser nach § 90 Abs. 2 SGB VIII an die Stelle der Eltern.
Wer setzt den Beitrag in Landkreis Bad Dürkheim fest?
Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisjugendamt, Kinderbetreuung und Finanzen, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Landkreis Bad Dürkheim für Geschwisterkinder?
Die Zahl der Kinder ist hier kein Rabatt auf einen Beitrag, sondern die zweite Achse der Tabelle. Gezählt werden die kindergeldberechtigten Kinder im Haushalt, und der Beitrag fällt exakt im Verhältnis 100, 75 und 50 Prozent. Ab vier kindergeldberechtigten Kindern im Haushalt besteht Beitragsfreiheit, und dasselbe gilt sinngemäß für Kinder außerhalb des Haushalts, für die Unterhalt gezahlt wird.
Ist das Mittagessen in Landkreis Bad Dürkheim im Beitrag enthalten?
Für das angebotene Mittagessen wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben, und zwar von der Einrichtung oder dem Träger, nicht vom Kreis. Eine Höhe nennt die Tabelle deshalb nicht. Das Essensgeld kann über Bildungs- und Teilhabeleistungen übernommen werden, soweit Eltern oder Kinder antragsberechtigt sind.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisjugendamt, Kinderbetreuung und Finanzen, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.