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Kitaskosten

Beitragsrecht BE

Was die Kita in Berlin kostet

Kurz beantwortet

In Berlin setzt das Land den Elternbeitrag fest, die Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 5 TKBG. Vollständig beitragsfrei. Die kommunalen Beitragstabellen dieses Landes sind noch nicht erhoben.

Das Land
Setzt Ihren Beitrag fest

§ 3 Abs. 5 TKBG

Vollständig beitragsfrei
Beitragsfreiheit
Nein
Obergrenze vom Land

die Höhe entscheidet die Kommune

in Arbeit
Beitragstabellen erhoben

Landesrecht liegt vollständig vor

Sie wollen wissen

Zahle ich in Berlin überhaupt etwas für die Kita, und wenn ja, wer legt fest wie viel?

Das steht hier

  • Vollständig beitragsfrei, geregelt in § 3 Abs. 5 TKBG
  • Das Land setzt den Betrag fest, auf Grundlage von TKBG
  • Ohne Landesobergrenze: was das Land verlangt, ist die Grenze
  • Warum für Berlin noch keine Tabelle hier steht und wie Sie trotzdem an Ihre kommen

Und das kommt dabei heraus

Für die Betreuung selbst zahlen Sie nichts. Was bleibt, ist die Verpflegung.

Berlin zeigt, was nach der Abschaffung übrig bleibt. Die Betreuung selbst kostet nichts, aber die Verpflegungspauschale läuft weiter, und daneben stehen Zusatzleistungen, die eine Einrichtung nur mit Zustimmung der Eltern verlangen darf. Wer in Berlin nach Kita-Kosten sucht, sucht deshalb fast immer nach genau diesen beiden Posten und nicht nach einem Elternbeitrag. Die zweite Berliner Besonderheit ist der Kita-Gutschein: Der Betreuungsumfang wird vom Jugendamt festgestellt, bevor eine Einrichtung ausgewählt wird, und er entscheidet darüber, wie viele Stunden die Kita überhaupt abrechnen darf.

Beitrag ausrechnen

Ab wann Sie in Berlin nichts mehr zahlen

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 5 TKBG. Die Achse zeigt die Zeit vom ersten Lebensmonat bis zur Einschulung.

Beitragspflicht in Berlin im Zeitverlauf
GeburtEinschulung

Berlin hat 2018 als erstes Bundesland die Elternbeiträge für die gesamte Zeit vor der Einschulung abgeschafft, unabhängig von Alter, Einkommen und Betreuungsumfang.

Was bleibt, ist der Verpflegungsanteil von 23 Euro im Monat. Den setzt das Jugendamt per Kostenbeteiligungsbescheid fest, gezahlt wird er an den Träger, bei Kindertagespflege an das Jugendamt. Den Rest der Essenskosten trägt das Land. Ein Frühstück ist darin nicht enthalten, und wer einen Halbtagsplatz von vier bis fünf Stunden ohne Mittagessen nimmt, zahlt auch die 23 Euro nicht. Daneben stehen Pauschalen für Zusatzleistungen, die eine Einrichtung nur mit Zustimmung der Eltern verlangen darf.

Wer über Ihren Beitrag entscheidet

Vier Stellen nacheinander. Die Zuständigkeit entscheidet, an wen ein Antrag geht und wer den Bescheid schickt.

Vom Bundesgesetz bis zum Bescheid in Berlin
  1. 01

    Der Bund

    § 90 SGB VIII schreibt die Staffelung vor und gibt einen Anspruch auf Erlass. Zur Höhe sagt er nichts.

  2. 02

    Das Land Berlin

    TKBG bestimmt, wer festsetzen darf. Vollständig beitragsfrei.

    hier entscheidet sich Ihr Betrag

  3. 03

    Das Land

    In Berlin fallen Land und Kommune zusammen. Es gibt eine Regelung für die ganze Stadt, keine Unterschiede zwischen Bezirken.

  4. 04

    Ihr Bescheid

    Nennt Stufe, Betrag und Zeitraum. Er ist das einzige verbindliche Dokument, alles andere ist Vorbereitung.

Ohne Beitrag gibt es nichts zu staffeln.

Was in Berlin trotzdem zu zahlen ist

Es gibt hier keine Beitragstabelle, weil es keine Beiträge gibt. Was bleibt, sind 3 Posten.

Eine fehlende Tabelle heißt hier nicht, dass Daten fehlen. Sie heißt, dass es nichts zu tabellieren gibt: Berlin erhebt keinen Elternbeitrag. Trotzdem kommen Rechnungen, und die stehen unten.

  • Verpflegungsanteil in der Kita23 Euro im Monat

    Der einzige feste Posten. Das Jugendamt setzt ihn per Kostenbeteiligungsbescheid fest, gezahlt wird er an den Träger der Einrichtung, bei Kindertagespflege an das Jugendamt. Den Rest der Essenskosten trägt das Land. Ein Frühstück ist darin nicht enthalten. Wer einen Halbtagsplatz von vier bis fünf Stunden ohne Mittagessen nimmt, zahlt ihn nicht.

    § 6 TKBG

  • Hort ab der vierten Klassenach Einkommen gestaffelt

    Die ergänzende Förderung und Betreuung ist in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 kostenfrei. Ab der vierten Klasse wird eine einkommensabhängige Kostenbeteiligung erhoben, und es braucht einen neuen Antrag. Das ist der Punkt, an dem Berliner Eltern nach acht beitragsfreien Jahren zum ersten Mal wieder einen Bescheid bekommen.

    § 3 SchüFöVO in Verbindung mit dem TKBG

  • Zusatzleistungen der Einrichtungnur mit Zustimmung

    Eine Kita darf zusätzliche Angebote nur gegen Entgelt anbieten, wenn die Eltern ausdrücklich zustimmen. Eine Zustimmung darf nicht Bedingung für den Platz sein.

    § 9 TKBG

Häufige Fragen aus Berlin

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Wer legt in Berlin die Kita-Gebühren fest?
Das Land. In Berlin fallen Land und Kommune zusammen. Es gibt eine Regelung für die ganze Stadt, keine Unterschiede zwischen Bezirken.
Ab wann ist die Kita in Berlin beitragsfrei?
Berlin hat 2018 als erstes Bundesland die Elternbeiträge für die gesamte Zeit vor der Einschulung abgeschafft, unabhängig von Alter, Einkommen und Betreuungsumfang.
Ist das Mittagessen in Berlin im Beitrag enthalten?
Was bleibt, ist der Verpflegungsanteil von 23 Euro im Monat. Den setzt das Jugendamt per Kostenbeteiligungsbescheid fest, gezahlt wird er an den Träger, bei Kindertagespflege an das Jugendamt. Den Rest der Essenskosten trägt das Land. Ein Frühstück ist darin nicht enthalten, und wer einen Halbtagsplatz von vier bis fünf Stunden ohne Mittagessen nimmt, zahlt auch die 23 Euro nicht. Daneben stehen Pauschalen für Zusatzleistungen, die eine Einrichtung nur mit Zustimmung der Eltern verlangen darf.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege, die in jedem Bundesland offenstehen. Von selbst passiert keiner davon.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle. Von den rund 11.037 Kommunen in Deutschland sind hier erst wenige erhoben; welche, steht oben.