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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · Gemeinde

Was der Kita-Platz in Hennef kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Hennef für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 316,00 € im Monat. Bis 15.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 120.001 Euro gilt der Höchstsatz von 812,00 €. Das sind 27 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.

316,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 15.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

812,00 €
Höchstsatz

ab 120.001 Euro

20
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Hennef für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Hennef zahlen
  • Alle 20 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder unter 3 Jahren und über 3 Jahren
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Hennef, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 15.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Hennef gar nichts. Ab 120.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 30.000 Euro: ein Euro mehr kostet 169,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Hennef tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

316,00 €

im Monat

Einkommensstufe 9 von 20, das macht 3.792 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

571,00 €

im Monat

Einkommensstufe 16 von 20, das macht 6.852 Euro im Jahr.

Grundlage ist Satzung der Stadt Hennef zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern, Ursprungssatzung vom 26.03.2012, in der Fassung der Änderungssatzung vom 06.07.2026, bekannt gemacht am 24.07.2026, in Kraft seit dem 01.08.2026, mit den Anlagen 3 und 4 für Kindertageseinrichtungen. Die Satzung führt in ihrem Kopf ein vollständiges Verzeichnis aller zwölf Änderungen seit 2012., Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 4.4.1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG; im Ausland erwirtschaftetes Einkommen wird entsprechend angerechnet. Zeitlich zählt nach § 4.4.6 das tatsächliche Jahresbruttoeinkommen in dem Kalenderjahr, für das die Beiträge festgesetzt werden, nicht das des Vorjahres.

Jahreseinkommenunter 3 Jahrenüber 3 Jahren
30.000 Eurofreifrei
55.000 Euro316,00 €255,00 €
90.000 Euro571,00 €466,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 22.086,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Hennef von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 22.086,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder unter 3 Jahren36316,00 €11.376,00 €
Kinder über 3 Jahren42255,00 €10.710,00 €
Zusammen78-22.086,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 20 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist nach § 4.4.1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG; im Ausland erwirtschaftetes Einkommen wird entsprechend angerechnet. Zeitlich zählt nach § 4.4.6 das tatsächliche Jahresbruttoeinkommen in dem Kalenderjahr, für das die Beiträge festgesetzt werden, nicht das des Vorjahres.

Beitrag im Monat

243,00 €

Einkommensstufe
7 von 20
Stufe reicht
40.001 bis 45.000 Euro
Im Jahr
2.916,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Hennef zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern, Ursprungssatzung vom 26.03.2012, in der Fassung der Änderungssatzung vom 06.07.2026, bekannt gemacht am 24.07.2026, in Kraft seit dem 01.08.2026, mit den Anlagen 3 und 4 für Kindertageseinrichtungen. Die Satzung führt in ihrem Kopf ein vollständiges Verzeichnis aller zwölf Änderungen seit 2012., Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Hennef, Jugendamt.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Hennef sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

15.000 bis 120.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 3 Jahren / über 3 Jahren

In Hennef sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Hennef bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 318,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Hennef befreit nicht, sondern ermäßigt. Nach § 4.5.1 sind für das Erstkind, und das ist hier das älteste, und für das erste G und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 812,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Nach § 4.3.4 wird für die angebotene Verpflegung von den Trägern ein kostendeckendes Entgelt erhoben, und die Satzung stellt ausdrücklich klar: Das Entgelt für Mahlzeiten verringert den Elternbeitrag nicht. Einen Eurobetrag nennt sie nicht.

Wer den Beitrag in Hennef festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Hennef, Jugendamt.

Zuständig ist Stadt Hennef, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren

20 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 15k
freibis 20k
freibis 25k
freibis 30k
169,00 €bis 35k
207,00 €bis 40k
243,00 €bis 45k
279,00 €bis 50k
316,00 €bis 55k
352,00 €bis 60k
388,00 €bis 65k
425,00 €bis 70k
461,00 €bis 75k
498,00 €bis 80k
534,00 €bis 85k
571,00 €bis 90k
606,00 €bis 100k
674,00 €bis 110k
743,00 €bis 120k
812,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 30.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 169,00 €. Das sind 169,00 € im Monat und 2.028,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 15.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
15.001 bis 20.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
20.001 bis 25.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
25.001 bis 30.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
30.001 bis 35.000Euro86,00 €121,00 €169,00 €
35.001 bis 40.000Euro102,00 €145,00 €207,00 €
40.001 bis 45.000Euro121,00 €169,00 €243,00 €
45.001 bis 50.000Euro145,00 €200,00 €279,00 €
50.001 bis 55.000Euro169,00 €231,00 €316,00 €
55.001 bis 60.000Euro194,00 €261,00 €352,00 €
60.001 bis 65.000Euro218,00 €292,00 €388,00 €
65.001 bis 70.000Euro243,00 €321,00 €425,00 €
70.001 bis 75.000Euro267,00 €352,00 €461,00 €
75.001 bis 80.000Euro292,00 €383,00 €498,00 €
80.001 bis 85.000Euro316,00 €413,00 €534,00 €
85.001 bis 90.000Euro340,00 €442,00 €571,00 €
90.001 bis 100.000Euro364,00 €461,00 €606,00 €
100.001 bis 110.000Euro406,00 €514,00 €674,00 €
110.001 bis 120.000Euro450,00 €567,00 €743,00 €
über 120.000Euro494,00 €621,00 €812,00 €
Kinder unter 3 Jahren, 20 Einkommensstufen. Quelle: Satzung der Stadt Hennef zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern, Ursprungssatzung vom 26.03.2012, in der Fassung der Änderungssatzung vom 06.07.2026, bekannt gemacht am 24.07.2026, in Kraft seit dem 01.08.2026, mit den Anlagen 3 und 4 für Kindertageseinrichtungen. Die Satzung führt in ihrem Kopf ein vollständiges Verzeichnis aller zwölf Änderungen seit 2012., Fassung vom 01.08.2026.

Beitragstabelle für Kinder über 3 Jahren

20 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 15k
freibis 20k
freibis 25k
freibis 30k
134,00 €bis 35k
164,00 €bis 40k
194,00 €bis 45k
224,00 €bis 50k
255,00 €bis 55k
285,00 €bis 60k
316,00 €bis 65k
345,00 €bis 70k
376,00 €bis 75k
407,00 €bis 80k
437,00 €bis 85k
466,00 €bis 90k
498,00 €bis 100k
553,00 €bis 110k
609,00 €bis 120k
665,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 30.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 134,00 €. Das sind 134,00 € im Monat und 1.608,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 15.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
15.001 bis 20.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
20.001 bis 25.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
25.001 bis 30.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
30.001 bis 35.000Euro48,00 €78,00 €134,00 €
35.001 bis 40.000Euro62,00 €97,00 €164,00 €
40.001 bis 45.000Euro73,00 €116,00 €194,00 €
45.001 bis 50.000Euro91,00 €140,00 €224,00 €
50.001 bis 55.000Euro110,00 €164,00 €255,00 €
55.001 bis 60.000Euro128,00 €188,00 €285,00 €
60.001 bis 65.000Euro145,00 €212,00 €316,00 €
65.001 bis 70.000Euro164,00 €237,00 €345,00 €
70.001 bis 75.000Euro183,00 €261,00 €376,00 €
75.001 bis 80.000Euro200,00 €285,00 €407,00 €
80.001 bis 85.000Euro218,00 €309,00 €437,00 €
85.001 bis 90.000Euro237,00 €333,00 €466,00 €
90.001 bis 100.000Euro255,00 €359,00 €498,00 €
100.001 bis 110.000Euro285,00 €400,00 €553,00 €
110.001 bis 120.000Euro315,00 €441,00 €609,00 €
über 120.000Euro346,00 €483,00 €665,00 €
Kinder über 3 Jahren, 20 Einkommensstufen. Quelle: Satzung der Stadt Hennef zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern, Ursprungssatzung vom 26.03.2012, in der Fassung der Änderungssatzung vom 06.07.2026, bekannt gemacht am 24.07.2026, in Kraft seit dem 01.08.2026, mit den Anlagen 3 und 4 für Kindertageseinrichtungen. Die Satzung führt in ihrem Kopf ein vollständiges Verzeichnis aller zwölf Änderungen seit 2012., Fassung vom 01.08.2026.

Ist das viel oder wenig?

Hennef liegt 27 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder unter 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Hennef

812,00 €

im Monat

Mülheim an der Ruhr

1.070,00 €

im Monat

Unterschied

258,00 €

im Monat

Das sind 3.096,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Hennef zählt maßgeblich ist nach § 4.4.1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG; im Ausland erwirtschaftetes Einkommen wird entsprechend angerechnet. Zeitlich zählt nach § 4.4.6 das tatsächliche Jahresbruttoeinkommen in dem Kalenderjahr, für das die Beiträge festgesetzt werden, nicht das des Vorjahres, andernorts eine andere Größe.

Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Hennef liegt damit 27 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Hennef befreit nicht, sondern ermäßigt. Nach § 4.5.1 sind für das Erstkind, und das ist hier das älteste, und für das erste Geschwisterkind jeweils 60 Prozent des Beitragssatzes zu erheben; weitere Kinder bleiben beitragsfrei. Zwei Kinder zahlen also zusammen 120 Prozent eines vollen Beitrags. Für das Ferienprogramm wird nach § 4.3.1 keine Geschwisterermäßigung gewährt.

Verpflegung. Nach § 4.3.4 wird für die angebotene Verpflegung von den Trägern ein kostendeckendes Entgelt erhoben, und die Satzung stellt ausdrücklich klar: Das Entgelt für Mahlzeiten verringert den Elternbeitrag nicht. Einen Eurobetrag nennt sie nicht.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 4.4.1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG; im Ausland erwirtschaftetes Einkommen wird entsprechend angerechnet. Zeitlich zählt nach § 4.4.6 das tatsächliche Jahresbruttoeinkommen in dem Kalenderjahr, für das die Beiträge festgesetzt werden, nicht das des Vorjahres. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Zwanzig Einkommensgruppen in Fünftausenderschritten von bis 15.000 bis über 120.000 Euro sind eine der feinsten Staffeln im Bestand, und die ersten vier Gruppen bis 30.000 Euro kosten nichts. Die Satzung führt sechs Anlagen: je eine Beitragstabelle für die Kindertagespflege unter und über drei Jahren, je eine für die Kindertageseinrichtung unter und über drei Jahren, eine für die Offene Ganztagsschule und eine Aufnahmeordnung ohne Tabelle. Hier stehen die beiden für die Einrichtungen; die Tagespflege staffelt feiner und ist nicht abgebildet. Die Beiträge der Offenen Ganztagsschule steigen nach § 4.3.6 ab dem 01.08.2027 jährlich um drei Prozent, die für Kita und Tagespflege dagegen nicht automatisch, sondern nur durch eine neue Änderungssatzung. Beitragsfrei ist nach § 4.3.1 der landesrechtliche Zeitraum, und die Satzung zitiert § 50 Abs. 1 KiBiz dafür ausdrücklich; wird ein Kind aus gesundheitlichen Gründen zurückgestellt, verlängert er sich auf drei Jahre.

Häufige Fragen aus Hennef

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Hennef?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 316,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 20 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 812,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Hennef den Höchstsatz?
Ab 120.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 4.4.1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG; im Ausland erwirtschaftetes Einkommen wird entsprechend angerechnet. Zeitlich zählt nach § 4.4.6 das tatsächliche Jahresbruttoeinkommen in dem Kalenderjahr, für das die Beiträge festgesetzt werden, nicht das des Vorjahres.
Wer setzt den Beitrag in Hennef fest?
Stadt Hennef, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Hennef für Geschwisterkinder?
Hennef befreit nicht, sondern ermäßigt. Nach § 4.5.1 sind für das Erstkind, und das ist hier das älteste, und für das erste Geschwisterkind jeweils 60 Prozent des Beitragssatzes zu erheben; weitere Kinder bleiben beitragsfrei. Zwei Kinder zahlen also zusammen 120 Prozent eines vollen Beitrags. Für das Ferienprogramm wird nach § 4.3.1 keine Geschwisterermäßigung gewährt.
Ist das Mittagessen in Hennef im Beitrag enthalten?
Nach § 4.3.4 wird für die angebotene Verpflegung von den Trägern ein kostendeckendes Entgelt erhoben, und die Satzung stellt ausdrücklich klar: Das Entgelt für Mahlzeiten verringert den Elternbeitrag nicht. Einen Eurobetrag nennt sie nicht.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Hennef, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.