Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Hennef kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Hennef für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 316,00 € im Monat. Bis 15.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 120.001 Euro gilt der Höchstsatz von 812,00 €. Das sind 27 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 316,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 15.000 Euro
- Beitragsfrei
- 812,00 €
- Höchstsatz
- 20
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 120.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Hennef für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Hennef zahlen
- Alle 20 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder unter 3 Jahren und über 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Hennef, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 15.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Hennef gar nichts. Ab 120.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 30.000 Euro: ein Euro mehr kostet 169,00 € im Monat.
Was Eltern in Hennef tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
316,00 €
im Monat
Einkommensstufe 9 von 20, das macht 3.792 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
571,00 €
im Monat
Einkommensstufe 16 von 20, das macht 6.852 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung der Stadt Hennef zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern, Ursprungssatzung vom 26.03.2012, in der Fassung der Änderungssatzung vom 06.07.2026, bekannt gemacht am 24.07.2026, in Kraft seit dem 01.08.2026, mit den Anlagen 3 und 4 für Kindertageseinrichtungen. Die Satzung führt in ihrem Kopf ein vollständiges Verzeichnis aller zwölf Änderungen seit 2012., Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 4.4.1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG; im Ausland erwirtschaftetes Einkommen wird entsprechend angerechnet. Zeitlich zählt nach § 4.4.6 das tatsächliche Jahresbruttoeinkommen in dem Kalenderjahr, für das die Beiträge festgesetzt werden, nicht das des Vorjahres.
| Jahreseinkommen | unter 3 Jahren | über 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 316,00 € | 255,00 € |
| 90.000 Euro | 571,00 € | 466,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 22.086,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Hennef von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 22.086,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 316,00 € | 11.376,00 € |
| Kinder über 3 Jahren | 42 | 255,00 € | 10.710,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 22.086,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 20 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Hennef zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern, Ursprungssatzung vom 26.03.2012, in der Fassung der Änderungssatzung vom 06.07.2026, bekannt gemacht am 24.07.2026, in Kraft seit dem 01.08.2026, mit den Anlagen 3 und 4 für Kindertageseinrichtungen. Die Satzung führt in ihrem Kopf ein vollständiges Verzeichnis aller zwölf Änderungen seit 2012., Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Hennef, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Hennef sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
15.000 bis 120.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren / über 3 Jahren
In Hennef sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Hennef bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 318,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Hennef befreit nicht, sondern ermäßigt. Nach § 4.5.1 sind für das Erstkind, und das ist hier das älteste, und für das erste G und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 812,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Hennef festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Hennef, Jugendamt.
Zuständig ist Stadt Hennef, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
20 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 15.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 15.001 bis 20.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 20.001 bis 25.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 25.001 bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 35.000Euro | 86,00 € | 121,00 € | 169,00 € |
| 35.001 bis 40.000Euro | 102,00 € | 145,00 € | 207,00 € |
| 40.001 bis 45.000Euro | 121,00 € | 169,00 € | 243,00 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 145,00 € | 200,00 € | 279,00 € |
| 50.001 bis 55.000Euro | 169,00 € | 231,00 € | 316,00 € |
| 55.001 bis 60.000Euro | 194,00 € | 261,00 € | 352,00 € |
| 60.001 bis 65.000Euro | 218,00 € | 292,00 € | 388,00 € |
| 65.001 bis 70.000Euro | 243,00 € | 321,00 € | 425,00 € |
| 70.001 bis 75.000Euro | 267,00 € | 352,00 € | 461,00 € |
| 75.001 bis 80.000Euro | 292,00 € | 383,00 € | 498,00 € |
| 80.001 bis 85.000Euro | 316,00 € | 413,00 € | 534,00 € |
| 85.001 bis 90.000Euro | 340,00 € | 442,00 € | 571,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 364,00 € | 461,00 € | 606,00 € |
| 100.001 bis 110.000Euro | 406,00 € | 514,00 € | 674,00 € |
| 110.001 bis 120.000Euro | 450,00 € | 567,00 € | 743,00 € |
| über 120.000Euro | 494,00 € | 621,00 € | 812,00 € |
Beitragstabelle für Kinder über 3 Jahren
20 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 15.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 15.001 bis 20.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 20.001 bis 25.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 25.001 bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 35.000Euro | 48,00 € | 78,00 € | 134,00 € |
| 35.001 bis 40.000Euro | 62,00 € | 97,00 € | 164,00 € |
| 40.001 bis 45.000Euro | 73,00 € | 116,00 € | 194,00 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 91,00 € | 140,00 € | 224,00 € |
| 50.001 bis 55.000Euro | 110,00 € | 164,00 € | 255,00 € |
| 55.001 bis 60.000Euro | 128,00 € | 188,00 € | 285,00 € |
| 60.001 bis 65.000Euro | 145,00 € | 212,00 € | 316,00 € |
| 65.001 bis 70.000Euro | 164,00 € | 237,00 € | 345,00 € |
| 70.001 bis 75.000Euro | 183,00 € | 261,00 € | 376,00 € |
| 75.001 bis 80.000Euro | 200,00 € | 285,00 € | 407,00 € |
| 80.001 bis 85.000Euro | 218,00 € | 309,00 € | 437,00 € |
| 85.001 bis 90.000Euro | 237,00 € | 333,00 € | 466,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 255,00 € | 359,00 € | 498,00 € |
| 100.001 bis 110.000Euro | 285,00 € | 400,00 € | 553,00 € |
| 110.001 bis 120.000Euro | 315,00 € | 441,00 € | 609,00 € |
| über 120.000Euro | 346,00 € | 483,00 € | 665,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Hennef liegt 27 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Hennef
812,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
258,00 €
im Monat
Das sind 3.096,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Hennef liegt damit 27 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Hennef befreit nicht, sondern ermäßigt. Nach § 4.5.1 sind für das Erstkind, und das ist hier das älteste, und für das erste Geschwisterkind jeweils 60 Prozent des Beitragssatzes zu erheben; weitere Kinder bleiben beitragsfrei. Zwei Kinder zahlen also zusammen 120 Prozent eines vollen Beitrags. Für das Ferienprogramm wird nach § 4.3.1 keine Geschwisterermäßigung gewährt.
Verpflegung. Nach § 4.3.4 wird für die angebotene Verpflegung von den Trägern ein kostendeckendes Entgelt erhoben, und die Satzung stellt ausdrücklich klar: Das Entgelt für Mahlzeiten verringert den Elternbeitrag nicht. Einen Eurobetrag nennt sie nicht.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 4.4.1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG; im Ausland erwirtschaftetes Einkommen wird entsprechend angerechnet. Zeitlich zählt nach § 4.4.6 das tatsächliche Jahresbruttoeinkommen in dem Kalenderjahr, für das die Beiträge festgesetzt werden, nicht das des Vorjahres. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Zwanzig Einkommensgruppen in Fünftausenderschritten von bis 15.000 bis über 120.000 Euro sind eine der feinsten Staffeln im Bestand, und die ersten vier Gruppen bis 30.000 Euro kosten nichts. Die Satzung führt sechs Anlagen: je eine Beitragstabelle für die Kindertagespflege unter und über drei Jahren, je eine für die Kindertageseinrichtung unter und über drei Jahren, eine für die Offene Ganztagsschule und eine Aufnahmeordnung ohne Tabelle. Hier stehen die beiden für die Einrichtungen; die Tagespflege staffelt feiner und ist nicht abgebildet. Die Beiträge der Offenen Ganztagsschule steigen nach § 4.3.6 ab dem 01.08.2027 jährlich um drei Prozent, die für Kita und Tagespflege dagegen nicht automatisch, sondern nur durch eine neue Änderungssatzung. Beitragsfrei ist nach § 4.3.1 der landesrechtliche Zeitraum, und die Satzung zitiert § 50 Abs. 1 KiBiz dafür ausdrücklich; wird ein Kind aus gesundheitlichen Gründen zurückgestellt, verlängert er sich auf drei Jahre.
Häufige Fragen aus Hennef
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Hennef?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 316,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 20 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 812,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Hennef den Höchstsatz?
- Ab 120.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 4.4.1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG; im Ausland erwirtschaftetes Einkommen wird entsprechend angerechnet. Zeitlich zählt nach § 4.4.6 das tatsächliche Jahresbruttoeinkommen in dem Kalenderjahr, für das die Beiträge festgesetzt werden, nicht das des Vorjahres.
- Wer setzt den Beitrag in Hennef fest?
- Stadt Hennef, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Hennef für Geschwisterkinder?
- Hennef befreit nicht, sondern ermäßigt. Nach § 4.5.1 sind für das Erstkind, und das ist hier das älteste, und für das erste Geschwisterkind jeweils 60 Prozent des Beitragssatzes zu erheben; weitere Kinder bleiben beitragsfrei. Zwei Kinder zahlen also zusammen 120 Prozent eines vollen Beitrags. Für das Ferienprogramm wird nach § 4.3.1 keine Geschwisterermäßigung gewährt.
- Ist das Mittagessen in Hennef im Beitrag enthalten?
- Nach § 4.3.4 wird für die angebotene Verpflegung von den Trägern ein kostendeckendes Entgelt erhoben, und die Satzung stellt ausdrücklich klar: Das Entgelt für Mahlzeiten verringert den Elternbeitrag nicht. Einen Eurobetrag nennt sie nicht.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Hennef, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Hennef zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern, Ursprungssatzung vom 26.03.2012, in der Fassung der Änderungssatzung vom 06.07.2026, bekannt gemacht am 24.07.2026, in Kraft seit dem 01.08.2026, mit den Anlagen 3 und 4 für Kindertageseinrichtungen. Die Satzung führt in ihrem Kopf ein vollständiges Verzeichnis aller zwölf Änderungen seit 2012. Fassung vom 01.08.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.