Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Lage kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Lage für Kinder unter 3 Jahren (Gruppenform II) bei 45 Stunden pro Woche 445,00 € im Monat. Bis 40.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 125.001 Euro gilt der Höchstsatz von 761,00 €. Das sind 19 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 445,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 40.000 Euro
- Beitragsfrei
- 761,00 €
- Höchstsatz
- 9
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 125.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Lage für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Lage zahlen
- Alle 9 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder unter 3 Jahren (Gruppenform II) und ab 2 Jahren (Gruppenform I und III)
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Lage, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 40.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Lage gar nichts. Ab 125.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 40.000 Euro: ein Euro mehr kostet 334,00 € im Monat.
Was Eltern in Lage tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren (Gruppenform II)
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren (Gruppenform II)
- 45 Std./Woche
445,00 €
im Monat
Einkommensstufe 3 von 9, das macht 5.340 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren (Gruppenform II)
- 45 Std./Woche
567,00 €
im Monat
Einkommensstufe 6 von 9, das macht 6.804 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung der Stadt Lage über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 12.05.2026, in Kraft mit Wirkung vom 01.08.2026, mit der Elternbeitragstabelle ab dem 01.08.2026 als Bestandteil der Satzung. Gefunden im Serviceportal der Stadt, das eine offene robots.txt führt, während der Hauptauftritt pauschal sperrt., Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 8 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Wer seinen Auskunftspflichten nicht ausreichend nachkommt, zahlt nach Abs. 3 den höchsten Elternbeitrag.
| Jahreseinkommen | unter 3 Jahren (Gruppenform II) | ab 2 Jahren (Gruppenform I und III) |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 445,00 € | 286,00 € |
| 90.000 Euro | 567,00 € | 462,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 31.464,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Lage von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 31.464,00 €, verteilt auf 90 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren (Gruppenform II) | 36 | 445,00 € | 16.020,00 € |
| Kinder ab 2 Jahren (Gruppenform I und III) | 54 | 286,00 € | 15.444,00 € |
| Zusammen | 90 | - | 31.464,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 9 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Lage über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 12.05.2026, in Kraft mit Wirkung vom 01.08.2026, mit der Elternbeitragstabelle ab dem 01.08.2026 als Bestandteil der Satzung. Gefunden im Serviceportal der Stadt, das eine offene robots.txt führt, während der Hauptauftritt pauschal sperrt., Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Lage, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Lage sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
40.000 bis 125.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren (Gruppenform II) / ab 2 Jahren (Gruppenform I und III)
In Lage sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Lage bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 332,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 9 Abs. 2 ist nur für ein Kind ein Beitrag zu zahlen, wenn zwei oder mehr Kinder gleichzeitig in einer Tageseinrichtung und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 761,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Lage festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Lage, Jugendamt.
Zuständig ist Stadt Lage, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren (Gruppenform II)
9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 40.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 40.001 bis 50.000Euro | 177,00 € | 246,00 € | 334,00 € |
| 50.001 bis 62.500Euro | 229,00 € | 332,00 € | 445,00 € |
| 62.501 bis 75.000Euro | 261,00 € | 373,00 € | 501,00 € |
| 75.001 bis 87.500Euro | 295,00 € | 410,00 € | 530,00 € |
| 87.501 bis 100.000Euro | 326,00 € | 441,00 € | 567,00 € |
| 100.001 bis 112.500Euro | 357,00 € | 476,00 € | 639,00 € |
| 112.501 bis 125.000Euro | 393,00 € | 522,00 € | 700,00 € |
| über 125.000Euro | 429,00 € | 568,00 € | 761,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 2 Jahren (Gruppenform I und III)
9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 40.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 40.001 bis 50.000Euro | 85,00 € | 120,00 € | 189,00 € |
| 50.001 bis 62.500Euro | 131,00 € | 180,00 € | 286,00 € |
| 62.501 bis 75.000Euro | 157,00 € | 232,00 € | 376,00 € |
| 75.001 bis 87.500Euro | 195,00 € | 274,00 € | 430,00 € |
| 87.501 bis 100.000Euro | 232,00 € | 295,00 € | 462,00 € |
| 100.001 bis 112.500Euro | 255,00 € | 330,00 € | 479,00 € |
| 112.501 bis 125.000Euro | 280,00 € | 372,00 € | 537,00 € |
| über 125.000Euro | 313,00 € | 414,00 € | 595,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Lage liegt 19 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Lage
761,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
309,00 €
im Monat
Das sind 3.708,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Lage liegt damit 19 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 9 Abs. 2 ist nur für ein Kind ein Beitrag zu zahlen, wenn zwei oder mehr Kinder gleichzeitig in einer Tageseinrichtung, bei einer Tagespflegeperson, in einer Offenen Ganztagsschule oder in der Randstundenbetreuung auf dem Gebiet der Stadt betreut werden; das zweite und alle übrigen bleiben beitragsfrei. Abs. 1 enthält eine Klausel, die man selten liest: Sind Kinder in den letzten beiden Kindergartenjahren nach § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei, sind ihre Geschwister es ebenfalls, und die Geschwisterregelung des Abs. 2 wird so lange ausgesetzt, wie das Land die Ausgleichszahlungen für diese Beitragsfreiheit sicherstellt. Die Stadt knüpft ihre eigene Regel also ausdrücklich an die Zahlungsmoral des Landes.
Verpflegung. Die Satzung nennt keinen Verpflegungsbetrag. Weder das Mittagessen noch ein Entgelt dafür kommen in ihrem Text vor; das ist ein Negativbefund und nicht die Auskunft, das Essen sei frei.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 8 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Wer seinen Auskunftspflichten nicht ausreichend nachkommt, zahlt nach Abs. 3 den höchsten Elternbeitrag. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Lages Tabelle staffelt nicht nach dem Alter des Kindes, sondern nach der Gruppenform der Einrichtung: links Gruppenform I und III, rechts Gruppenform II. Nach dem Merkblatt der Stadt umfasst Gruppenform I Kinder von zwei bis sechs Jahren, Gruppenform III von drei bis sechs und Gruppenform II von null bis drei. In jedem Block stehen sieben Stundenstufen von 15 bis 45, aber über vier davon steht der Vermerk Nur Tagespflege: In der Kita gibt es nur 25, 35 und 45 Stunden. Das ist keine Kita-Tabelle mit angehängter Tagespflege, sondern eine gemeinsame, in der die Tagespflege feiner gestuft ist. Die unterste Stufe steht nicht in der Tabelle: Diese beginnt erst über 40.000,00 Euro, und dass darunter nichts zu zahlen ist, sagt § 9 Abs. 4 der Satzung. Dieselbe Vorschrift hebt die Beitragsfreiheitsgrenze jährlich um 2.500 Euro an, bis sie 2030 bei 50.000 Euro liegt. Nach § 10 kommen ab dem 01.08.2026 weitere Beitragsstufen hinzu, und ab dem 01.08.2027 steigen die Beiträge jährlich um 3 Prozent; die hier abgebildete Tabelle gilt also für das Kindergartenjahr 2026/2027 unverändert.
Häufige Fragen aus Lage
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Lage?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren (Gruppenform II) bei 45 Stunden pro Woche 445,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 9 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 761,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Lage den Höchstsatz?
- Ab 125.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 8 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Wer seinen Auskunftspflichten nicht ausreichend nachkommt, zahlt nach Abs. 3 den höchsten Elternbeitrag.
- Wer setzt den Beitrag in Lage fest?
- Stadt Lage, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Lage für Geschwisterkinder?
- Nach § 9 Abs. 2 ist nur für ein Kind ein Beitrag zu zahlen, wenn zwei oder mehr Kinder gleichzeitig in einer Tageseinrichtung, bei einer Tagespflegeperson, in einer Offenen Ganztagsschule oder in der Randstundenbetreuung auf dem Gebiet der Stadt betreut werden; das zweite und alle übrigen bleiben beitragsfrei. Abs. 1 enthält eine Klausel, die man selten liest: Sind Kinder in den letzten beiden Kindergartenjahren nach § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei, sind ihre Geschwister es ebenfalls, und die Geschwisterregelung des Abs. 2 wird so lange ausgesetzt, wie das Land die Ausgleichszahlungen für diese Beitragsfreiheit sicherstellt. Die Stadt knüpft ihre eigene Regel also ausdrücklich an die Zahlungsmoral des Landes.
- Ist das Mittagessen in Lage im Beitrag enthalten?
- Die Satzung nennt keinen Verpflegungsbetrag. Weder das Mittagessen noch ein Entgelt dafür kommen in ihrem Text vor; das ist ein Negativbefund und nicht die Auskunft, das Essen sei frei.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Lage, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Lage über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 12.05.2026, in Kraft mit Wirkung vom 01.08.2026, mit der Elternbeitragstabelle ab dem 01.08.2026 als Bestandteil der Satzung. Gefunden im Serviceportal der Stadt, das eine offene robots.txt führt, während der Hauptauftritt pauschal sperrt. Fassung vom 01.08.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.