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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · Gemeinde

Was der Kita-Platz in Wesel kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Wesel für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 204,00 € im Monat. Bis 20.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 110.001 Euro gilt der Höchstsatz von 586,00 €. Das sind 8 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.

204,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 20.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

586,00 €
Höchstsatz

ab 110.001 Euro

10
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Wesel für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Wesel zahlen
  • Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2024, für Kinder unter 3 Jahren und von 3 bis 6 Jahren
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Wesel, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 20.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Wesel gar nichts. Ab 110.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 37.000 Euro: ein Euro mehr kostet 134,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Wesel tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

204,00 €

im Monat

Einkommensstufe 5 von 10, das macht 2.448 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

426,00 €

im Monat

Einkommensstufe 8 von 10, das macht 5.112 Euro im Jahr.

Grundlage ist Satzung der Stadt Wesel über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule, konsolidierte Fassung ab 01.08.2024, im Ortsrecht der Stadt als Text veröffentlicht. Die zuletzt dokumentierte Änderung datiert vom 12.03.2024 und betraf auch die Anlage zu § 5., Fassung vom 01.08.2024. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 8 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig; ausländische Einkünfte zählen entsprechend mit. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld und Baukindergeld bleiben ausdrücklich außer Betracht, Elterngeld ist bis zum Sockelbetrag nach § 10 BEEG anrechnungsfrei. Gerechnet wird nach § 9 mit dem prognostizierten laufenden Kalenderjahr auf Grundlage des Vorjahres. Pflegeeltern werden pauschal der Stufe 1 zugeordnet, sofern sich nicht tatsächlich eine niedrigere ergibt.

Jahreseinkommenunter 3 Jahrenvon 3 bis 6 Jahren
30.000 Eurofreifrei
55.000 Euro204,00 €127,00 €
90.000 Euro426,00 €266,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 12.678,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Wesel von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 12.678,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder unter 3 Jahren36204,00 €7.344,00 €
Kinder von 3 bis 6 Jahren42127,00 €5.334,00 €
Zusammen78-12.678,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist nach § 8 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig; ausländische Einkünfte zählen entsprechend mit. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld und Baukindergeld bleiben ausdrücklich außer Betracht, Elterngeld ist bis zum Sockelbetrag nach § 10 BEEG anrechnungsfrei. Gerechnet wird nach § 9 mit dem prognostizierten laufenden Kalenderjahr auf Grundlage des Vorjahres. Pflegeeltern werden pauschal der Stufe 1 zugeordnet, sofern sich nicht tatsächlich eine niedrigere ergibt.

Beitrag im Monat

134,00 €

Einkommensstufe
4 von 10
Stufe reicht
37.001 bis 49.000 Euro
Im Jahr
1.608,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Wesel über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule, konsolidierte Fassung ab 01.08.2024, im Ortsrecht der Stadt als Text veröffentlicht. Die zuletzt dokumentierte Änderung datiert vom 12.03.2024 und betraf auch die Anlage zu § 5., Fassung vom 01.08.2024. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Wesel, Jugendamt.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Wesel sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

20.000 bis 110.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 3 Jahren / von 3 bis 6 Jahren

In Wesel sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Wesel bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 229,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Wesel staffelt statt zu befreien, und zwar nur einmal: Nach § 11 sinkt der Beitrag für das zweite Kind um die Hälfte, wenn zw und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 586,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Satzung setzt keinen Betrag fest, grenzt aber ab: Weitere Teilnahmebeiträge sind ausgeschlossen, mit Ausnahme möglicher Entgelte für Mahlzeiten und der Mitgliedsbeiträge von Elterninitiativen. Eine Mittagsverpflegung ist mit dem Elternbeitrag nicht abgegolten und wird gesondert vom Träger erhoben.

Wer den Beitrag in Wesel festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Wesel, Jugendamt.

Zuständig ist Stadt Wesel, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren

10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 20k
freibis 25k
freibis 37k
134,00 €bis 49k
204,00 €bis 61k
276,00 €bis 73k
350,00 €bis 85k
426,00 €bis 97k
505,00 €bis 110k
586,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 37.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 134,00 €. Das sind 134,00 € im Monat und 1.608,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 20.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
20.001 bis 25.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
25.001 bis 37.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
37.001 bis 49.000Euro82,00 €107,00 €134,00 €
49.001 bis 61.000Euro124,00 €162,00 €204,00 €
61.001 bis 73.000Euro168,00 €220,00 €276,00 €
73.001 bis 85.000Euro213,00 €279,00 €350,00 €
85.001 bis 97.000Euro260,00 €340,00 €426,00 €
97.001 bis 110.000Euro308,00 €403,00 €505,00 €
über 110.000Euro357,00 €467,00 €586,00 €
Kinder unter 3 Jahren, 10 Einkommensstufen. Quelle: Satzung der Stadt Wesel über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule, konsolidierte Fassung ab 01.08.2024, im Ortsrecht der Stadt als Text veröffentlicht. Die zuletzt dokumentierte Änderung datiert vom 12.03.2024 und betraf auch die Anlage zu § 5., Fassung vom 01.08.2024.

Beitragstabelle für Kinder von 3 bis 6 Jahren

10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 20k
freibis 25k
freibis 37k
84,00 €bis 49k
127,00 €bis 61k
172,00 €bis 73k
219,00 €bis 85k
266,00 €bis 97k
316,00 €bis 110k
366,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 37.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 84,00 €. Das sind 84,00 € im Monat und 1.008,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 20.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
20.001 bis 25.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
25.001 bis 37.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
37.001 bis 49.000Euro42,00 €56,00 €84,00 €
49.001 bis 61.000Euro64,00 €86,00 €127,00 €
61.001 bis 73.000Euro86,00 €116,00 €172,00 €
73.001 bis 85.000Euro109,00 €148,00 €219,00 €
85.001 bis 97.000Euro133,00 €180,00 €266,00 €
97.001 bis 110.000Euro158,00 €213,00 €316,00 €
über 110.000Euro183,00 €247,00 €366,00 €
Kinder von 3 bis 6 Jahren, 10 Einkommensstufen. Quelle: Satzung der Stadt Wesel über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule, konsolidierte Fassung ab 01.08.2024, im Ortsrecht der Stadt als Text veröffentlicht. Die zuletzt dokumentierte Änderung datiert vom 12.03.2024 und betraf auch die Anlage zu § 5., Fassung vom 01.08.2024.

Ist das viel oder wenig?

Wesel liegt 8 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder unter 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Wesel

586,00 €

im Monat

Mülheim an der Ruhr

1.070,00 €

im Monat

Unterschied

484,00 €

im Monat

Das sind 5.808,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Wesel zählt maßgeblich ist nach § 8 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig; ausländische Einkünfte zählen entsprechend mit. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld und Baukindergeld bleiben ausdrücklich außer Betracht, Elterngeld ist bis zum Sockelbetrag nach § 10 BEEG anrechnungsfrei. Gerechnet wird nach § 9 mit dem prognostizierten laufenden Kalenderjahr auf Grundlage des Vorjahres. Pflegeeltern werden pauschal der Stufe 1 zugeordnet, sofern sich nicht tatsächlich eine niedrigere ergibt, andernorts eine andere Größe.

Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Wesel liegt damit 8 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Wesel staffelt statt zu befreien, und zwar nur einmal: Nach § 11 sinkt der Beitrag für das zweite Kind um die Hälfte, wenn zwei Kinder gleichzeitig ein Angebot der Stadt nutzen; für das dritte und jedes weitere entfallen die Beiträge ganz. Bei Mehrlingsgeburten ist nur ein Beitrag zu zahlen. Kinder, die landesrechtlich befreit sind, treten in der Rangfolge an die Stelle des ersten Kindes, sodass das nächste Geschwisterkind die Halbierung bekommt. Von all dem ausgenommen ist die Pauschale für mehr als 45 Wochenstunden: Sie wird nicht ermäßigt.

Verpflegung. Die Satzung setzt keinen Betrag fest, grenzt aber ab: Weitere Teilnahmebeiträge sind ausgeschlossen, mit Ausnahme möglicher Entgelte für Mahlzeiten und der Mitgliedsbeiträge von Elterninitiativen. Eine Mittagsverpflegung ist mit dem Elternbeitrag nicht abgegolten und wird gesondert vom Träger erhoben.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 8 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig; ausländische Einkünfte zählen entsprechend mit. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld und Baukindergeld bleiben ausdrücklich außer Betracht, Elterngeld ist bis zum Sockelbetrag nach § 10 BEEG anrechnungsfrei. Gerechnet wird nach § 9 mit dem prognostizierten laufenden Kalenderjahr auf Grundlage des Vorjahres. Pflegeeltern werden pauschal der Stufe 1 zugeordnet, sofern sich nicht tatsächlich eine niedrigere ergibt. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Zehn Stufen, von null an gezählt, als Spannen geschrieben, und die ersten drei kosten nichts: Bis 37.000 Euro Jahreseinkommen ist die Betreuung in beiden Altersgruppen beitragsfrei, was deutlich über die landesrechtliche Freistellung hinausgeht. Die Altersgrenze liegt bei drei Jahren, die zweite Gruppe heißt in der Tabelle drei bis sechs Jahre. Ungewöhnlich ist die siebte Spalte: Für mehr als 45 Wochenstunden gibt es keine weitere, mit der Betreuungszeit steigende Spalte, sondern eine feste Pauschale je Einkommensstufe, von null bis 50 Euro. Sie kommt zum Beitrag hinzu und wird von keiner Ermäßigung erfasst. Das Kreisjugendamt Wesel ist für die Stadt nicht zuständig; es betreut nach eigener Angabe die Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck sowie die Städte Hamminkeln, Neukirchen-Vluyn und Xanten.

Häufige Fragen aus Wesel

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Wesel?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 204,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 586,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Wesel den Höchstsatz?
Ab 110.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 8 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig; ausländische Einkünfte zählen entsprechend mit. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld und Baukindergeld bleiben ausdrücklich außer Betracht, Elterngeld ist bis zum Sockelbetrag nach § 10 BEEG anrechnungsfrei. Gerechnet wird nach § 9 mit dem prognostizierten laufenden Kalenderjahr auf Grundlage des Vorjahres. Pflegeeltern werden pauschal der Stufe 1 zugeordnet, sofern sich nicht tatsächlich eine niedrigere ergibt.
Wer setzt den Beitrag in Wesel fest?
Stadt Wesel, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Wesel für Geschwisterkinder?
Wesel staffelt statt zu befreien, und zwar nur einmal: Nach § 11 sinkt der Beitrag für das zweite Kind um die Hälfte, wenn zwei Kinder gleichzeitig ein Angebot der Stadt nutzen; für das dritte und jedes weitere entfallen die Beiträge ganz. Bei Mehrlingsgeburten ist nur ein Beitrag zu zahlen. Kinder, die landesrechtlich befreit sind, treten in der Rangfolge an die Stelle des ersten Kindes, sodass das nächste Geschwisterkind die Halbierung bekommt. Von all dem ausgenommen ist die Pauschale für mehr als 45 Wochenstunden: Sie wird nicht ermäßigt.
Ist das Mittagessen in Wesel im Beitrag enthalten?
Die Satzung setzt keinen Betrag fest, grenzt aber ab: Weitere Teilnahmebeiträge sind ausgeschlossen, mit Ausnahme möglicher Entgelte für Mahlzeiten und der Mitgliedsbeiträge von Elterninitiativen. Eine Mittagsverpflegung ist mit dem Elternbeitrag nicht abgegolten und wird gesondert vom Träger erhoben.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Wesel, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.