Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt
Was der Kita-Platz in Heiligenhaus kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Heiligenhaus für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 275,00 € im Monat. Bis 17.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 110.001 Euro gilt der Höchstsatz von 612,00 €. Das sind 4 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 275,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 17.000 Euro
- Beitragsfrei
- 612,00 €
- Höchstsatz
- 9
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 110.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Heiligenhaus für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Heiligenhaus zahlen
- Alle 9 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2025, für Kinder unter 3 Jahren und ab 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Heiligenhaus als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 17.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Heiligenhaus gar nichts. Ab 110.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 62.000 Euro: ein Euro mehr kostet 91,00 € im Monat.
Was Eltern in Heiligenhaus tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
129,00 €
im Monat
Einkommensstufe 3 von 9, das macht 1.548 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
275,00 €
im Monat
Einkommensstufe 5 von 9, das macht 3.300 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
448,00 €
im Monat
Einkommensstufe 7 von 9, das macht 5.376 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen 51.03 der Stadt Heiligenhaus vom 08.07.2010 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 16.07.2025, gültig ab dem 01.08.2025. Eine Fortschreibungsklausel gibt es nicht; die Beträge gelten unverändert, bis der Rat sie ändert., Fassung vom 01.08.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld bleibt außer Betracht, Elterngeld in Höhe des in § 10 BEEG genannten Betrages. Wer aus einem Beschäftigungsverhältnis oder einem Mandat eine lebenslange Versorgung erwarten kann, rechnet nach Abs. 2 zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Für das dritte und jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind werden nach Abs. 3 die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen.
| Jahreseinkommen | unter 3 Jahren | ab 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 129,00 € | 74,00 € |
| 55.000 Euro | 275,00 € | 187,00 € |
| 90.000 Euro | 448,00 € | 323,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 17.754,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Heiligenhaus von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 17.754,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 275,00 € | 9.900,00 € |
| Kinder ab 3 Jahren | 42 | 187,00 € | 7.854,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 17.754,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 9 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen 51.03 der Stadt Heiligenhaus vom 08.07.2010 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 16.07.2025, gültig ab dem 01.08.2025. Eine Fortschreibungsklausel gibt es nicht; die Beträge gelten unverändert, bis der Rat sie ändert., Fassung vom 01.08.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Heiligenhaus.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Heiligenhaus sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
17.000 bis 110.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren / ab 3 Jahren
In Heiligenhaus sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Heiligenhaus bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 232,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Heiligenhaus befreit ab dem zweiten Kind vollständig. Nach § 5 Abs. 5 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 612,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Heiligenhaus festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Heiligenhaus.
Zuständig ist Stadt Heiligenhaus. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 17.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 17.001 bis 26.000Euro | 45,00 € | 55,00 € | 65,00 € |
| 26.001 bis 38.000Euro | 85,00 € | 107,00 € | 129,00 € |
| 38.001 bis 50.000Euro | 130,00 € | 166,00 € | 202,00 € |
| 50.001 bis 62.000Euro | 175,00 € | 225,00 € | 275,00 € |
| 62.001 bis 74.000Euro | 230,00 € | 298,00 € | 366,00 € |
| 74.001 bis 90.000Euro | 280,00 € | 364,00 € | 448,00 € |
| 90.001 bis 110.000Euro | 330,00 € | 430,00 € | 530,00 € |
| über 110.000Euro | 380,00 € | 496,00 € | 612,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren
9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 17.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 17.001 bis 26.000Euro | 25,00 € | 31,00 € | 37,00 € |
| 26.001 bis 38.000Euro | 48,00 € | 61,00 € | 74,00 € |
| 38.001 bis 50.000Euro | 75,00 € | 97,00 € | 119,00 € |
| 50.001 bis 62.000Euro | 115,00 € | 151,00 € | 187,00 € |
| 62.001 bis 74.000Euro | 155,00 € | 205,00 € | 255,00 € |
| 74.001 bis 90.000Euro | 195,00 € | 259,00 € | 323,00 € |
| 90.001 bis 110.000Euro | 235,00 € | 313,00 € | 391,00 € |
| über 110.000Euro | 280,00 € | 374,00 € | 468,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Heiligenhaus liegt 4 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Heiligenhaus
612,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
458,00 €
im Monat
Das sind 5.496,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Heiligenhaus liegt damit 4 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Heiligenhaus befreit ab dem zweiten Kind vollständig. Nach § 5 Abs. 5 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, sobald mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen oder ein Angebot nach § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII im Stadtgebiet in Anspruch nehmen, Kindertagespflege eingeschlossen. Ergäben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Ein nach § 5 Abs. 6 beitragsfreies Kind wird für diese Rangfolge so behandelt, als wäre für es ein Beitrag zu leisten; die Befreiung kommt also den Geschwistern zugute.
Verpflegung. Die Stadt erhebt kein Essensgeld. § 5 Abs. 4 erlaubt nur den Trägern der Tageseinrichtungen, von den Beitragspflichtigen zusätzlich ein Entgelt für das Mittagessen zu verlangen.
Welches Einkommen zählt. Nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld bleibt außer Betracht, Elterngeld in Höhe des in § 10 BEEG genannten Betrages. Wer aus einem Beschäftigungsverhältnis oder einem Mandat eine lebenslange Versorgung erwarten kann, rechnet nach Abs. 2 zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Für das dritte und jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind werden nach Abs. 3 die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Neun Einkommensstufen, die unterste beitragsfrei unter 17.000 Euro, die oberste offen über 110.000 Euro; dazwischen Schritte von 9.000 bis 20.000 Euro, die nach oben hin gröber werden. Der Beitrag wird nach § 3 Abs. 1 im Voraus in zwölf Monatsbeiträgen erhoben. Ungewöhnlich ist § 5 Abs. 7: Wird ein Kind aus erheblichen gesundheitlichen Gründen nach § 35 Abs. 3 Schulgesetz NRW für ein Jahr zurückgestellt, verlängert sich die Beitragsfreiheit vor der Einschulung ausnahmsweise auf drei Jahre. Dasselbe Blatt trägt zwei weitere Tabellen, die hier nicht abgebildet sind: Anlage 2 für die Kindertagespflege mit zehn Zeitspalten von 5 bis über 45 Wochenstunden und Anlage 3 für die Offene Ganztagsschule.
Häufige Fragen aus Heiligenhaus
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Heiligenhaus?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 275,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 9 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 612,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Heiligenhaus den Höchstsatz?
- Ab 110.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld bleibt außer Betracht, Elterngeld in Höhe des in § 10 BEEG genannten Betrages. Wer aus einem Beschäftigungsverhältnis oder einem Mandat eine lebenslange Versorgung erwarten kann, rechnet nach Abs. 2 zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Für das dritte und jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind werden nach Abs. 3 die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen.
- Wer setzt den Beitrag in Heiligenhaus fest?
- Stadt Heiligenhaus. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Heiligenhaus für Geschwisterkinder?
- Heiligenhaus befreit ab dem zweiten Kind vollständig. Nach § 5 Abs. 5 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, sobald mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen oder ein Angebot nach § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII im Stadtgebiet in Anspruch nehmen, Kindertagespflege eingeschlossen. Ergäben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Ein nach § 5 Abs. 6 beitragsfreies Kind wird für diese Rangfolge so behandelt, als wäre für es ein Beitrag zu leisten; die Befreiung kommt also den Geschwistern zugute.
- Ist das Mittagessen in Heiligenhaus im Beitrag enthalten?
- Die Stadt erhebt kein Essensgeld. § 5 Abs. 4 erlaubt nur den Trägern der Tageseinrichtungen, von den Beitragspflichtigen zusätzlich ein Entgelt für das Mittagessen zu verlangen.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Heiligenhaus, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen 51.03 der Stadt Heiligenhaus vom 08.07.2010 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 16.07.2025, gültig ab dem 01.08.2025. Eine Fortschreibungsklausel gibt es nicht; die Beträge gelten unverändert, bis der Rat sie ändert. Fassung vom 01.08.2025
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.