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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt

Was der Kita-Platz in Heiligenhaus kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Heiligenhaus für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 275,00 € im Monat. Bis 17.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 110.001 Euro gilt der Höchstsatz von 612,00 €. Das sind 4 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.

275,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 17.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

612,00 €
Höchstsatz

ab 110.001 Euro

9
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Heiligenhaus für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Heiligenhaus zahlen
  • Alle 9 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2025, für Kinder unter 3 Jahren und ab 3 Jahren
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Heiligenhaus als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 17.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Heiligenhaus gar nichts. Ab 110.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 62.000 Euro: ein Euro mehr kostet 91,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Heiligenhaus tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

129,00 €

im Monat

Einkommensstufe 3 von 9, das macht 1.548 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

275,00 €

im Monat

Einkommensstufe 5 von 9, das macht 3.300 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

448,00 €

im Monat

Einkommensstufe 7 von 9, das macht 5.376 Euro im Jahr.

Grundlage ist Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen 51.03 der Stadt Heiligenhaus vom 08.07.2010 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 16.07.2025, gültig ab dem 01.08.2025. Eine Fortschreibungsklausel gibt es nicht; die Beträge gelten unverändert, bis der Rat sie ändert., Fassung vom 01.08.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld bleibt außer Betracht, Elterngeld in Höhe des in § 10 BEEG genannten Betrages. Wer aus einem Beschäftigungsverhältnis oder einem Mandat eine lebenslange Versorgung erwarten kann, rechnet nach Abs. 2 zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Für das dritte und jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind werden nach Abs. 3 die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen.

Jahreseinkommenunter 3 Jahrenab 3 Jahren
30.000 Euro129,00 €74,00 €
55.000 Euro275,00 €187,00 €
90.000 Euro448,00 €323,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 17.754,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Heiligenhaus von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 17.754,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder unter 3 Jahren36275,00 €9.900,00 €
Kinder ab 3 Jahren42187,00 €7.854,00 €
Zusammen78-17.754,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 9 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld bleibt außer Betracht, Elterngeld in Höhe des in § 10 BEEG genannten Betrages. Wer aus einem Beschäftigungsverhältnis oder einem Mandat eine lebenslange Versorgung erwarten kann, rechnet nach Abs. 2 zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Für das dritte und jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind werden nach Abs. 3 die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen.

Beitrag im Monat

202,00 €

Einkommensstufe
4 von 9
Stufe reicht
38.001 bis 50.000 Euro
Im Jahr
2.424,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen 51.03 der Stadt Heiligenhaus vom 08.07.2010 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 16.07.2025, gültig ab dem 01.08.2025. Eine Fortschreibungsklausel gibt es nicht; die Beträge gelten unverändert, bis der Rat sie ändert., Fassung vom 01.08.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Heiligenhaus.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Heiligenhaus sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

17.000 bis 110.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 3 Jahren / ab 3 Jahren

In Heiligenhaus sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Heiligenhaus bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 232,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Heiligenhaus befreit ab dem zweiten Kind vollständig. Nach § 5 Abs. 5 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 612,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Stadt erhebt kein Essensgeld. § 5 Abs. 4 erlaubt nur den Trägern der Tageseinrichtungen, von den Beitragspflichtigen zusätzlich ein Entgelt für das Mittagessen zu verlangen.

Wer den Beitrag in Heiligenhaus festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Heiligenhaus.

Zuständig ist Stadt Heiligenhaus. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren

9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 17k
65,00 €bis 26k
129,00 €bis 38k
202,00 €bis 50k
275,00 €bis 62k
366,00 €bis 74k
448,00 €bis 90k
530,00 €bis 110k
612,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 62.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 275,00 €, einen Euro darüber 366,00 €. Das sind 91,00 € im Monat und 1.092,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 17.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
17.001 bis 26.000Euro45,00 €55,00 €65,00 €
26.001 bis 38.000Euro85,00 €107,00 €129,00 €
38.001 bis 50.000Euro130,00 €166,00 €202,00 €
50.001 bis 62.000Euro175,00 €225,00 €275,00 €
62.001 bis 74.000Euro230,00 €298,00 €366,00 €
74.001 bis 90.000Euro280,00 €364,00 €448,00 €
90.001 bis 110.000Euro330,00 €430,00 €530,00 €
über 110.000Euro380,00 €496,00 €612,00 €
Kinder unter 3 Jahren, 9 Einkommensstufen. Quelle: Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen 51.03 der Stadt Heiligenhaus vom 08.07.2010 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 16.07.2025, gültig ab dem 01.08.2025. Eine Fortschreibungsklausel gibt es nicht; die Beträge gelten unverändert, bis der Rat sie ändert., Fassung vom 01.08.2025.

Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren

9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 17k
37,00 €bis 26k
74,00 €bis 38k
119,00 €bis 50k
187,00 €bis 62k
255,00 €bis 74k
323,00 €bis 90k
391,00 €bis 110k
468,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 110.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 391,00 €, einen Euro darüber 468,00 €. Das sind 77,00 € im Monat und 924,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 17.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
17.001 bis 26.000Euro25,00 €31,00 €37,00 €
26.001 bis 38.000Euro48,00 €61,00 €74,00 €
38.001 bis 50.000Euro75,00 €97,00 €119,00 €
50.001 bis 62.000Euro115,00 €151,00 €187,00 €
62.001 bis 74.000Euro155,00 €205,00 €255,00 €
74.001 bis 90.000Euro195,00 €259,00 €323,00 €
90.001 bis 110.000Euro235,00 €313,00 €391,00 €
über 110.000Euro280,00 €374,00 €468,00 €
Kinder ab 3 Jahren, 9 Einkommensstufen. Quelle: Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen 51.03 der Stadt Heiligenhaus vom 08.07.2010 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 16.07.2025, gültig ab dem 01.08.2025. Eine Fortschreibungsklausel gibt es nicht; die Beträge gelten unverändert, bis der Rat sie ändert., Fassung vom 01.08.2025.

Ist das viel oder wenig?

Heiligenhaus liegt 4 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder unter 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Heiligenhaus

612,00 €

im Monat

Mülheim an der Ruhr

1.070,00 €

im Monat

Unterschied

458,00 €

im Monat

Das sind 5.496,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Heiligenhaus zählt nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld bleibt außer Betracht, Elterngeld in Höhe des in § 10 BEEG genannten Betrages. Wer aus einem Beschäftigungsverhältnis oder einem Mandat eine lebenslange Versorgung erwarten kann, rechnet nach Abs. 2 zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Für das dritte und jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind werden nach Abs. 3 die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen, andernorts eine andere Größe.

Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Heiligenhaus liegt damit 4 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Heiligenhaus befreit ab dem zweiten Kind vollständig. Nach § 5 Abs. 5 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, sobald mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen oder ein Angebot nach § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII im Stadtgebiet in Anspruch nehmen, Kindertagespflege eingeschlossen. Ergäben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Ein nach § 5 Abs. 6 beitragsfreies Kind wird für diese Rangfolge so behandelt, als wäre für es ein Beitrag zu leisten; die Befreiung kommt also den Geschwistern zugute.

Verpflegung. Die Stadt erhebt kein Essensgeld. § 5 Abs. 4 erlaubt nur den Trägern der Tageseinrichtungen, von den Beitragspflichtigen zusätzlich ein Entgelt für das Mittagessen zu verlangen.

Welches Einkommen zählt. Nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld bleibt außer Betracht, Elterngeld in Höhe des in § 10 BEEG genannten Betrages. Wer aus einem Beschäftigungsverhältnis oder einem Mandat eine lebenslange Versorgung erwarten kann, rechnet nach Abs. 2 zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Für das dritte und jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind werden nach Abs. 3 die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Neun Einkommensstufen, die unterste beitragsfrei unter 17.000 Euro, die oberste offen über 110.000 Euro; dazwischen Schritte von 9.000 bis 20.000 Euro, die nach oben hin gröber werden. Der Beitrag wird nach § 3 Abs. 1 im Voraus in zwölf Monatsbeiträgen erhoben. Ungewöhnlich ist § 5 Abs. 7: Wird ein Kind aus erheblichen gesundheitlichen Gründen nach § 35 Abs. 3 Schulgesetz NRW für ein Jahr zurückgestellt, verlängert sich die Beitragsfreiheit vor der Einschulung ausnahmsweise auf drei Jahre. Dasselbe Blatt trägt zwei weitere Tabellen, die hier nicht abgebildet sind: Anlage 2 für die Kindertagespflege mit zehn Zeitspalten von 5 bis über 45 Wochenstunden und Anlage 3 für die Offene Ganztagsschule.

Häufige Fragen aus Heiligenhaus

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Heiligenhaus?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 275,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 9 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 612,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Heiligenhaus den Höchstsatz?
Ab 110.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld bleibt außer Betracht, Elterngeld in Höhe des in § 10 BEEG genannten Betrages. Wer aus einem Beschäftigungsverhältnis oder einem Mandat eine lebenslange Versorgung erwarten kann, rechnet nach Abs. 2 zehn Prozent dieser Einkünfte hinzu. Für das dritte und jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind werden nach Abs. 3 die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen.
Wer setzt den Beitrag in Heiligenhaus fest?
Stadt Heiligenhaus. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Heiligenhaus für Geschwisterkinder?
Heiligenhaus befreit ab dem zweiten Kind vollständig. Nach § 5 Abs. 5 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, sobald mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen oder ein Angebot nach § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII im Stadtgebiet in Anspruch nehmen, Kindertagespflege eingeschlossen. Ergäben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Ein nach § 5 Abs. 6 beitragsfreies Kind wird für diese Rangfolge so behandelt, als wäre für es ein Beitrag zu leisten; die Befreiung kommt also den Geschwistern zugute.
Ist das Mittagessen in Heiligenhaus im Beitrag enthalten?
Die Stadt erhebt kein Essensgeld. § 5 Abs. 4 erlaubt nur den Trägern der Tageseinrichtungen, von den Beitragspflichtigen zusätzlich ein Entgelt für das Mittagessen zu verlangen.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Heiligenhaus, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.