Beitragsrecht SL
Was die Kita in Saarland kostet
Kurz beantwortet
In Saarland setzt die Gemeinde oder der Träger den Elternbeitrag fest, die Rechtsgrundlage ist § 10a Abs. 3 SBEBG. Keine Beitragsfreiheit, und das Land begrenzt zusätzlich die Höhe. Die kommunalen Beitragstabellen dieses Landes sind noch nicht erhoben.
- Die Gemeinde oder der Träger
- Setzt Ihren Beitrag fest
- Keine
- Beitragsfreiheit
- Ja
- Obergrenze vom Land
- in Arbeit
- Beitragstabellen erhoben
§ 10a Abs. 3 SBEBG
§ 10a Abs. 3 SBEBG
Landesrecht liegt vollständig vor
Sie wollen wissen
Zahle ich in Saarland überhaupt etwas für die Kita, und wenn ja, wer legt fest wie viel?
Das steht hier
- Keine Beitragsfreiheit, geregelt in § 10a Abs. 3 SBEBG
- Die Gemeinde oder der Träger setzt den Betrag fest, auf Grundlage von SBEBG
- Die Obergrenze aus § 10a Abs. 3 SBEBG
- Warum für Saarland noch keine Tabelle hier steht und wie Sie trotzdem an Ihre kommen
- Beitragsfreiheit für alle Altersgruppen, wirksam zum 01.01.2027
Und das kommt dabei heraus
Sie zahlen durchgehend, vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung.
Das Saarland ist das einzige Land, das die Beiträge nicht jahrgangsweise abschafft, sondern sie über vier Jahre auf null herunterdeckelt. Für Eltern heißt das: Der Beitrag sinkt jedes Jahr im August, ohne dass jemand einen Antrag stellen muss.
In Saarland wird durchgehend gezahlt
Rechtsgrundlage: § 10a Abs. 3 SBEBG. Die Achse zeigt die Zeit vom ersten Lebensmonat bis zur Einschulung.
Geburt
durchgehend beitragspflichtig
Die vollständige Beitragsfreiheit ist bereits im Gesetz verankert, gilt aber erst ab dem 1. Januar 2027. Bis dahin sinkt der zulässige Elternanteil in Stufen.
Die Beitragsfreiheit ab 2027 erfasst die Verpflegung nicht. Das Mittagessen bleibt kostenpflichtig.
Wortlaut · § 10a Abs. 3 SBEBG
Der Elternbeitrag ist auf einen Anteil der Personalkosten gedeckelt. Der Anteil sinkt jeweils zum 1. August um 2,5 Prozentpunkte: von 10 Prozent im Kitajahr 2023/2024 über 7,5 und 5 Prozent auf 2,5 Prozent seit dem 1. August 2026. Zum 1. Januar 2027 fällt er auf null.
Wer über Ihren Beitrag entscheidet
Vier Stellen nacheinander. Die Zuständigkeit entscheidet, an wen ein Antrag geht und wer den Bescheid schickt.
- 01
Der Bund
§ 90 SGB VIII schreibt die Staffelung vor und gibt einen Anspruch auf Erlass. Zur Höhe sagt er nichts.
- 02
Das Land Saarland
SBEBG bestimmt, wer festsetzen darf, und zieht eine Obergrenze. Keine Beitragsfreiheit.
- 03
Die Gemeinde oder der Träger
Den Beitrag setzt der Träger fest, gedeckelt durch einen Anteil an den Personalkosten, den das Land jedes Jahr weiter absenkt.
hier entscheidet sich Ihr Betrag
- 04
Ihr Bescheid
Nennt Stufe, Betrag und Zeitraum. Er ist das einzige verbindliche Dokument, alles andere ist Vorbereitung.
Vorgeschrieben ist die Ermäßigung für Familien mit mehreren Kindern. Weitere Vorgaben zur Ausgestaltung macht das Landesrecht nicht.
Vorgeschrieben ist nach § 10a SBEBG: Ermäßigung für Familien mit mehreren Kindern. Alles Weitere ist Spielraum der festsetzenden Stelle, und genau daraus entstehen die Unterschiede zwischen Nachbarorten.
Warum Saarbrücken nicht nach dem Einkommen staffelt
Der Beitrag hängt an der Betreuungszeit und am Alter des Kindes, nicht am Verdienst.
Im Saarland steht die Beitragshöhe nicht im Ermessen der Stadt, sondern ist landesrechtlich als Anteil an den anerkannten Personalkosten gedeckelt. Das Einkommen kommt darin nicht vor; es wirkt erst auf einer zweiten Stufe, wenn Eltern beim Regionalverband Saarbrücken die Übernahme beantragen. Festgesetzt wird vom Träger der Einrichtung, für die 26 städtischen Kitas also von der Landeshauptstadt selbst; bei freien Trägern können andere Beträge gelten.
| Krippe | Kindergeldberechtigtes Kind, nach Reihenfolge | Monatsbeitrag |
|---|---|---|
| halbtags | 1 | 36,00 € |
| halbtags | 2 | 27,00 € |
| halbtags | 3 | 18,00 € |
| halbtags | 4 | 9,00 € |
| Ganztag | 1 | 60,00 € |
| Ganztag | 2 | 45,00 € |
| Ganztag | 3 | 30,00 € |
| Ganztag | 4 | 15,00 € |
| Kindergarten | Kindergeldberechtigtes Kind, nach Reihenfolge | Monatsbeitrag |
|---|---|---|
| halbtags | 1 | 11,00 € |
| halbtags | 2 | 8,00 € |
| halbtags | 3 | 6,00 € |
| halbtags | 4 | 3,00 € |
| kurzer Ganztag | 1 | 13,00 € |
| kurzer Ganztag | 2 | 10,00 € |
| kurzer Ganztag | 3 | 7,00 € |
| kurzer Ganztag | 4 | 3,00 € |
| Ganztag | 1 | 19,00 € |
| Ganztag | 2 | 14,00 € |
| Ganztag | 3 | 10,00 € |
| Ganztag | 4 | 5,00 € |
Das Saarland baut die Elternbeiträge stufenweise ganz ab. Der Elternanteil an den anerkannten Personalkosten lag 2019 noch bei 25 Prozent, seit dem 01.08.2022 bei 12,5 und sinkt seither jährlich um 2,5 Punkte: 10 Prozent 2023, 7,5 Prozent 2024, 5 Prozent 2025 und 2,5 Prozent seit dem 01.08.2026. Zum 01.01.2027 ist der Abbau abgeschlossen und die Kita beitragsfrei. Die hier erhobenen Beträge sind damit die vorletzte Stufe und gelten nur rund fünf Monate. Anders als in Rheinland-Pfalz gibt es keine Freistellung für Kinder ab zwei Jahren; erhoben wird für Krippe und Kindergarten gleichermaßen, nur eben sehr niedrig. Die Beträge gelten für die 26 städtischen Einrichtungen; unter den 166 Einrichtungen im Regionalverband können andere Träger andere Beträge verlangen.
Gestaffelt wird nach der Reihenfolge der Kinder, mit 100, 75, 50 und 25 Prozent. Das ist landesrechtlich vorgegeben: Der Beitragssatz sinkt für das zweite und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind in der Familie um jeweils 25 Prozent, und das erstgeborene kindergeldberechtigte Kind zählt als erstes Kind. Ein Krippenganztagsplatz kostet danach 60, 45, 30 und 15 Euro. Eine Zeile für ein fünftes Kind kennt die Tabelle nicht. Die Pflegematerialpauschale wird nicht mitgestaffelt und fällt für jedes Kind in voller Höhe an.
Die Verpflegung ist dreifach getrennt. Für Frühstück und Imbiss kommen 10 Euro im Monat für einen Halbtags- oder kurzen Tagesplatz und 12 Euro für einen Ganztagsplatz hinzu; sie gehören zum Versorgungsstandard und sind verpflichtend. Das Mittagessen rechnet der Caterer gesondert ab, einen Preis nennt die Stadt dafür nicht, und der Regionalverband kann die Kosten bis auf einen Eigenanteil von einem Euro je Essen übernehmen. In der Krippe kommt außerdem eine Pflegematerialpauschale von 10 Euro halbtags und 15 Euro im Ganztag dazu.
Häufige Fragen aus Saarland
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Wer legt in Saarland die Kita-Gebühren fest?
- Die Gemeinde oder der Träger. Den Beitrag setzt der Träger fest, gedeckelt durch einen Anteil an den Personalkosten, den das Land jedes Jahr weiter absenkt.
- Ab wann ist die Kita in Saarland beitragsfrei?
- Die vollständige Beitragsfreiheit ist bereits im Gesetz verankert, gilt aber erst ab dem 1. Januar 2027. Bis dahin sinkt der zulässige Elternanteil in Stufen.
- Ist das Mittagessen in Saarland im Beitrag enthalten?
- Die Beitragsfreiheit ab 2027 erfasst die Verpflegung nicht. Das Mittagessen bleibt kostenpflichtig.
- Gibt es in Saarland eine Obergrenze für den Elternbeitrag?
- Der Elternbeitrag ist auf einen Anteil der Personalkosten gedeckelt. Der Anteil sinkt jeweils zum 1. August um 2,5 Prozentpunkte: von 10 Prozent im Kitajahr 2023/2024 über 7,5 und 5 Prozent auf 2,5 Prozent seit dem 1. August 2026. Zum 1. Januar 2027 fällt er auf null.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege, die in jedem Bundesland offenstehen. Von selbst passiert keiner davon.
Quellen und Stand
- Saarländisches Gesetz über die Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern (SBEBG)
- § 90 SGB VIII, Pauschalierte Kostenbeteiligung Staffelungspflicht und Erlass auf Antrag
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle. Von den rund 11.037 Kommunen in Deutschland sind hier erst wenige erhoben; welche, steht oben.