Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt
Was der Kita-Platz in Rhein-Kreis Neuss kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Rhein-Kreis Neuss für Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr bei 45 Stunden pro Woche 180,00 € im Monat. Bis 30.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 98.001 Euro gilt der Höchstsatz von 400,00 €. Das sind 20 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 180,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 30.000 Euro
- Beitragsfrei
- 400,00 €
- Höchstsatz
- 8
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 98.001 Euro
3 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Rhein-Kreis Neuss für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Rhein-Kreis Neuss zahlen
- Alle 8 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2023, für Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr und ab vollendetem 2. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres und bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Rhein-Kreis Neuss, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 30.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Rhein-Kreis Neuss gar nichts. Ab 98.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 30.000 Euro: ein Euro mehr kostet 60,00 € im Monat.
Was Eltern in Rhein-Kreis Neuss tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr
- 45 Std./Woche
180,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 8, das macht 2.160 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr
- 45 Std./Woche
350,00 €
im Monat
Einkommensstufe 7 von 8, das macht 4.200 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 05.07.2023 über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege, Anlage Elternbeitragstabelle, Fassung vom 01.08.2023. Maßgeblich für das Einkommen: Die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, dazu vergleichbare Einkünfte aus dem Ausland. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzu kommen steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslange Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Ab dem dritten Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen.
| Jahreseinkommen | ab vollendetem 3. Lebensjahr | ab vollendetem 2. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres | bis zum vollendeten 2. Lebensjahr |
|---|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei | frei |
| 55.000 Euro | 180,00 € | 252,00 € | 306,00 € |
| 90.000 Euro | 350,00 € | 490,00 € | 595,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 17.928,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Rhein-Kreis Neuss von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 17.928,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr | 42 | 180,00 € | 7.560,00 € |
| Kinder ab vollendetem 2. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres | 12 | 252,00 € | 3.024,00 € |
| Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr | 24 | 306,00 € | 7.344,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 17.928,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 8 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 05.07.2023 über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege, Anlage Elternbeitragstabelle, Fassung vom 01.08.2023. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Rhein-Kreis Neuss, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Rhein-Kreis Neuss sind das Ihr Einkommen, eine von 3 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
30.000 bis 98.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
ab vollendetem 3. Lebensjahr / ab vollendetem 2. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres / bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
In Rhein-Kreis Neuss sind es 3 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Rhein-Kreis Neuss bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 176,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder eine geförderte Kindertagespflegestelle, und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 400,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Rhein-Kreis Neuss festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Rhein-Kreis Neuss, Jugendamt.
Zuständig ist Rhein-Kreis Neuss, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr
8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 37.000Euro | 34,00 € | 44,00 € | 60,00 € |
| 37.001 bis 50.000Euro | 67,00 € | 88,00 € | 120,00 € |
| 50.001 bis 62.000Euro | 101,00 € | 131,00 € | 180,00 € |
| 62.001 bis 74.000Euro | 134,00 € | 175,00 € | 240,00 € |
| 74.001 bis 86.000Euro | 168,00 € | 219,00 € | 300,00 € |
| 86.001 bis 98.000Euro | 196,00 € | 256,00 € | 350,00 € |
| über 98.000Euro | 224,00 € | 292,00 € | 400,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab vollendetem 2. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 37.000Euro | 47,00 € | 61,00 € | 84,00 € |
| 37.001 bis 50.000Euro | 94,00 € | 123,00 € | 168,00 € |
| 50.001 bis 62.000Euro | 141,00 € | 184,00 € | 252,00 € |
| 62.001 bis 74.000Euro | 188,00 € | 245,00 € | 336,00 € |
| 74.001 bis 86.000Euro | 235,00 € | 307,00 € | 420,00 € |
| 86.001 bis 98.000Euro | 274,00 € | 358,00 € | 490,00 € |
| über 98.000Euro | 314,00 € | 409,00 € | 560,00 € |
Beitragstabelle für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 37.000Euro | 58,00 € | 80,00 € | 102,00 € |
| 37.001 bis 50.000Euro | 116,00 € | 159,00 € | 204,00 € |
| 50.001 bis 62.000Euro | 174,00 € | 239,00 € | 306,00 € |
| 62.001 bis 74.000Euro | 233,00 € | 318,00 € | 408,00 € |
| 74.001 bis 86.000Euro | 291,00 € | 398,00 € | 510,00 € |
| 86.001 bis 98.000Euro | 339,00 € | 464,00 € | 595,00 € |
| über 98.000Euro | 388,00 € | 530,00 € | 680,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Rhein-Kreis Neuss liegt 20 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Rhein-Kreis Neuss
400,00 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
593,79 €
im Monat
Das sind 7.125,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Rhein-Kreis Neuss liegt damit 20 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder eine geförderte Kindertagespflegestelle, ist nur ein Elternbeitrag zu zahlen, und zwar der höchste der Beiträge, die ohne diese Befreiung für die einzelnen Kinder gälten.
Verpflegung. Die Satzung regelt allein den Elternbeitrag. Zum Mittagessen sagt sie nichts.
Welches Einkommen zählt. Die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, dazu vergleichbare Einkünfte aus dem Ausland. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzu kommen steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslange Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Ab dem dritten Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Der Rhein-Kreis Neuss kennt drei Altersgruppen und zieht seine Linien bei zwei und bei drei Jahren. Die Anlage führt neben der Kita-Tabelle eine zweite für die Kindertagespflege, dort mit Stundensätzen statt Monatsbeiträgen. Wer sich schriftlich zum höchsten Beitrag verpflichtet, muss sein Einkommen gar nicht erst offenlegen. Bis 30.000 Euro wird nichts erhoben, die oberste Stufe beginnt über 98.000 Euro. Die Tabelle von 2023 gilt unverändert: Die Änderungssatzungen aus 2024 und 2025 betreffen die Förderung der Kindertagespflege, nicht die Elternbeiträge, und eine automatische Anpassungsklausel fehlt.
Häufige Fragen aus Rhein-Kreis Neuss
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Rhein-Kreis Neuss?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr bei 45 Stunden pro Woche 180,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 8 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 400,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Rhein-Kreis Neuss den Höchstsatz?
- Ab 98.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, dazu vergleichbare Einkünfte aus dem Ausland. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzu kommen steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslange Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Ab dem dritten Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen.
- Wer setzt den Beitrag in Rhein-Kreis Neuss fest?
- Rhein-Kreis Neuss, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Rhein-Kreis Neuss für Geschwisterkinder?
- Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder eine geförderte Kindertagespflegestelle, ist nur ein Elternbeitrag zu zahlen, und zwar der höchste der Beiträge, die ohne diese Befreiung für die einzelnen Kinder gälten.
- Ist das Mittagessen in Rhein-Kreis Neuss im Beitrag enthalten?
- Die Satzung regelt allein den Elternbeitrag. Zum Mittagessen sagt sie nichts.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Rhein-Kreis Neuss, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 05.07.2023 über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege, Anlage Elternbeitragstabelle Fassung vom 01.08.2023
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.