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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt

Was der Kita-Platz in Rhein-Kreis Neuss kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Rhein-Kreis Neuss für Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr bei 45 Stunden pro Woche 180,00 € im Monat. Bis 30.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 98.001 Euro gilt der Höchstsatz von 400,00 €. Das sind 20 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

180,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 30.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

400,00 €
Höchstsatz

ab 98.001 Euro

8
Einkommensstufen

3 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Rhein-Kreis Neuss für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Rhein-Kreis Neuss zahlen
  • Alle 8 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2023, für Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr und ab vollendetem 2. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres und bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Rhein-Kreis Neuss, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 30.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Rhein-Kreis Neuss gar nichts. Ab 98.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 30.000 Euro: ein Euro mehr kostet 60,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Rhein-Kreis Neuss tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr
  • 45 Std./Woche

180,00 €

im Monat

Einkommensstufe 4 von 8, das macht 2.160 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr
  • 45 Std./Woche

350,00 €

im Monat

Einkommensstufe 7 von 8, das macht 4.200 Euro im Jahr.

Grundlage ist Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 05.07.2023 über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege, Anlage Elternbeitragstabelle, Fassung vom 01.08.2023. Maßgeblich für das Einkommen: Die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, dazu vergleichbare Einkünfte aus dem Ausland. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzu kommen steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslange Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Ab dem dritten Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen.

Jahreseinkommenab vollendetem 3. Lebensjahrab vollendetem 2. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahresbis zum vollendeten 2. Lebensjahr
30.000 Eurofreifreifrei
55.000 Euro180,00 €252,00 €306,00 €
90.000 Euro350,00 €490,00 €595,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 17.928,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Rhein-Kreis Neuss von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 17.928,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr42180,00 €7.560,00 €
Kinder ab vollendetem 2. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres12252,00 €3.024,00 €
Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr24306,00 €7.344,00 €
Zusammen78-17.928,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 8 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, dazu vergleichbare Einkünfte aus dem Ausland. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzu kommen steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslange Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Ab dem dritten Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen.

Beitrag im Monat

120,00 €

Einkommensstufe
3 von 8
Stufe reicht
37.001 bis 50.000 Euro
Im Jahr
1.440,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 05.07.2023 über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege, Anlage Elternbeitragstabelle, Fassung vom 01.08.2023. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Rhein-Kreis Neuss, Jugendamt.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Rhein-Kreis Neuss sind das Ihr Einkommen, eine von 3 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

30.000 bis 98.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

ab vollendetem 3. Lebensjahr / ab vollendetem 2. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres / bis zum vollendeten 2. Lebensjahr

In Rhein-Kreis Neuss sind es 3 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Rhein-Kreis Neuss bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 176,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder eine geförderte Kindertagespflegestelle, und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 400,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Satzung regelt allein den Elternbeitrag. Zum Mittagessen sagt sie nichts.

Wer den Beitrag in Rhein-Kreis Neuss festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Rhein-Kreis Neuss, Jugendamt.

Zuständig ist Rhein-Kreis Neuss, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr

8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 30k
60,00 €bis 37k
120,00 €bis 50k
180,00 €bis 62k
240,00 €bis 74k
300,00 €bis 86k
350,00 €bis 98k
400,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 30.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 60,00 €. Das sind 60,00 € im Monat und 720,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 30.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
30.001 bis 37.000Euro34,00 €44,00 €60,00 €
37.001 bis 50.000Euro67,00 €88,00 €120,00 €
50.001 bis 62.000Euro101,00 €131,00 €180,00 €
62.001 bis 74.000Euro134,00 €175,00 €240,00 €
74.001 bis 86.000Euro168,00 €219,00 €300,00 €
86.001 bis 98.000Euro196,00 €256,00 €350,00 €
über 98.000Euro224,00 €292,00 €400,00 €
Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr, 8 Einkommensstufen. Quelle: Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 05.07.2023 über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege, Anlage Elternbeitragstabelle, Fassung vom 01.08.2023.

Beitragstabelle für Kinder ab vollendetem 2. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres

8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 30k
84,00 €bis 37k
168,00 €bis 50k
252,00 €bis 62k
336,00 €bis 74k
420,00 €bis 86k
490,00 €bis 98k
560,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 30.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 84,00 €. Das sind 84,00 € im Monat und 1.008,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 30.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
30.001 bis 37.000Euro47,00 €61,00 €84,00 €
37.001 bis 50.000Euro94,00 €123,00 €168,00 €
50.001 bis 62.000Euro141,00 €184,00 €252,00 €
62.001 bis 74.000Euro188,00 €245,00 €336,00 €
74.001 bis 86.000Euro235,00 €307,00 €420,00 €
86.001 bis 98.000Euro274,00 €358,00 €490,00 €
über 98.000Euro314,00 €409,00 €560,00 €
Kinder ab vollendetem 2. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, 8 Einkommensstufen. Quelle: Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 05.07.2023 über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege, Anlage Elternbeitragstabelle, Fassung vom 01.08.2023.

Beitragstabelle für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr

8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 30k
102,00 €bis 37k
204,00 €bis 50k
306,00 €bis 62k
408,00 €bis 74k
510,00 €bis 86k
595,00 €bis 98k
680,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 30.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 102,00 €. Das sind 102,00 € im Monat und 1.224,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 30.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
30.001 bis 37.000Euro58,00 €80,00 €102,00 €
37.001 bis 50.000Euro116,00 €159,00 €204,00 €
50.001 bis 62.000Euro174,00 €239,00 €306,00 €
62.001 bis 74.000Euro233,00 €318,00 €408,00 €
74.001 bis 86.000Euro291,00 €398,00 €510,00 €
86.001 bis 98.000Euro339,00 €464,00 €595,00 €
über 98.000Euro388,00 €530,00 €680,00 €
Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, 8 Einkommensstufen. Quelle: Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 05.07.2023 über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege, Anlage Elternbeitragstabelle, Fassung vom 01.08.2023.

Ist das viel oder wenig?

Rhein-Kreis Neuss liegt 20 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr, bei 45 Stunden pro Woche

Rhein-Kreis Neuss

400,00 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

593,79 €

im Monat

Das sind 7.125,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Rhein-Kreis Neuss zählt die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, dazu vergleichbare Einkünfte aus dem Ausland. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzu kommen steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslange Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Ab dem dritten Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Rhein-Kreis Neuss liegt damit 20 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder eine geförderte Kindertagespflegestelle, ist nur ein Elternbeitrag zu zahlen, und zwar der höchste der Beiträge, die ohne diese Befreiung für die einzelnen Kinder gälten.

Verpflegung. Die Satzung regelt allein den Elternbeitrag. Zum Mittagessen sagt sie nichts.

Welches Einkommen zählt. Die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, dazu vergleichbare Einkünfte aus dem Ausland. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzu kommen steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslange Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Ab dem dritten Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Der Rhein-Kreis Neuss kennt drei Altersgruppen und zieht seine Linien bei zwei und bei drei Jahren. Die Anlage führt neben der Kita-Tabelle eine zweite für die Kindertagespflege, dort mit Stundensätzen statt Monatsbeiträgen. Wer sich schriftlich zum höchsten Beitrag verpflichtet, muss sein Einkommen gar nicht erst offenlegen. Bis 30.000 Euro wird nichts erhoben, die oberste Stufe beginnt über 98.000 Euro. Die Tabelle von 2023 gilt unverändert: Die Änderungssatzungen aus 2024 und 2025 betreffen die Förderung der Kindertagespflege, nicht die Elternbeiträge, und eine automatische Anpassungsklausel fehlt.

Häufige Fragen aus Rhein-Kreis Neuss

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Rhein-Kreis Neuss?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr bei 45 Stunden pro Woche 180,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 8 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 400,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Rhein-Kreis Neuss den Höchstsatz?
Ab 98.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, dazu vergleichbare Einkünfte aus dem Ausland. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzu kommen steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslange Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Ab dem dritten Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen.
Wer setzt den Beitrag in Rhein-Kreis Neuss fest?
Rhein-Kreis Neuss, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Rhein-Kreis Neuss für Geschwisterkinder?
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder eine geförderte Kindertagespflegestelle, ist nur ein Elternbeitrag zu zahlen, und zwar der höchste der Beiträge, die ohne diese Befreiung für die einzelnen Kinder gälten.
Ist das Mittagessen in Rhein-Kreis Neuss im Beitrag enthalten?
Die Satzung regelt allein den Elternbeitrag. Zum Mittagessen sagt sie nichts.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Rhein-Kreis Neuss, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.