Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Detmold kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Detmold für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 310,00 € im Monat. Bis 30.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 120.001 Euro gilt der Höchstsatz von 767,00 €. Das sind 20 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 310,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 30.000 Euro
- Beitragsfrei
- 767,00 €
- Höchstsatz
- 11
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 120.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Detmold für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Detmold zahlen
- Alle 11 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2024, für Kinder unter 3 Jahren und von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht
- Die Beiträge für 25 bis 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Detmold, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 30.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Detmold gar nichts. Ab 120.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 30.000 Euro: ein Euro mehr kostet 182,00 € im Monat.
Was Eltern in Detmold tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
310,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 11, das macht 3.720 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
511,00 €
im Monat
Einkommensstufe 7 von 11, das macht 6.132 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung der Stadt Detmold über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung und für die offene Ganztagsschule, beschlossen vom Rat am 21.03.2024, datiert 22.03.2024, in Kraft seit dem 01.08.2024, mit der Anlage: Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge für Betreuungsangebote gemäß § 4. Im Ortsrecht trägt sie die Ordnungsnummer S-50-13., Fassung vom 01.08.2024. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 4 Abs. 1 das Jahresbruttoeinkommen. Einkommen ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG sowie vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland; die nach § 2 Abs. 5a EStG steuerlich anerkannten Kinderbetreuungskosten gehen davon ab. Bei der erstmaligen Ermittlung und bei einer Aktualisierung zählen nach § 4 Abs. 2 die prognostizierten Einkünfte des laufenden Kalenderjahres.
| Jahreseinkommen | unter 3 Jahren | von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 310,00 € | 193,00 € |
| 90.000 Euro | 511,00 € | 370,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 19.266,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Detmold von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 19.266,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 310,00 € | 11.160,00 € |
| Kinder von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht | 42 | 193,00 € | 8.106,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 19.266,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 11 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Detmold über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung und für die offene Ganztagsschule, beschlossen vom Rat am 21.03.2024, datiert 22.03.2024, in Kraft seit dem 01.08.2024, mit der Anlage: Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge für Betreuungsangebote gemäß § 4. Im Ortsrecht trägt sie die Ordnungsnummer S-50-13., Fassung vom 01.08.2024. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Detmold, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Detmold sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 2 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
30.000 bis 120.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren / von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht
In Detmold sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 bis 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Detmold bietet 2 Stufen an. Zwischen 25 bis 35 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 195,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 7 Abs. 2 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn zwei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Ei und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 767,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Detmold festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Detmold, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales.
Zuständig ist Stadt Detmold, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
11 Einkommensstufen und 2 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 bis 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 40.000Euro | 127,00 € | 182,00 € |
| 40.001 bis 50.000Euro | 175,00 € | 246,00 € |
| 50.001 bis 60.000Euro | 224,00 € | 310,00 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 281,00 € | 382,00 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 329,00 € | 447,00 € |
| 80.001 bis 90.000Euro | 378,00 € | 511,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 426,00 € | 575,00 € |
| 100.001 bis 110.000Euro | 475,00 € | 639,00 € |
| 110.001 bis 120.000Euro | 523,00 € | 703,00 € |
| über 120.000Euro | 572,00 € | 767,00 € |
Beitragstabelle für Kinder von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht
11 Einkommensstufen und 2 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 bis 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 40.000Euro | 46,00 € | 80,00 € |
| 40.001 bis 50.000Euro | 86,00 € | 136,00 € |
| 50.001 bis 60.000Euro | 127,00 € | 193,00 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 175,00 € | 257,00 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 215,00 € | 313,00 € |
| 80.001 bis 90.000Euro | 256,00 € | 370,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 296,00 € | 426,00 € |
| 100.001 bis 110.000Euro | 336,00 € | 482,00 € |
| 110.001 bis 120.000Euro | 376,00 € | 539,00 € |
| über 120.000Euro | 417,00 € | 595,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Detmold liegt 20 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Detmold
767,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
303,00 €
im Monat
Das sind 3.636,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Detmold liegt damit 20 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 7 Abs. 2 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn zwei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Einrichtung nach § 1 Abs. 1 besuchen. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn das erste Kind ohnehin beitragsfrei ist. Ergeben sich ohne diese Befreiung unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höhere zu zahlen.
Verpflegung. Nach § 1 Abs. 2 sind die Kosten für die Verpflegung in den Elternbeiträgen nicht enthalten; dafür kann der Träger oder der Leistungsanbieter der Verpflegung nach § 51 Abs. 3 KiBiz ein zusätzliches Verpflegungsentgelt verlangen. Einen Betrag setzt die Stadt nicht fest.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 4 Abs. 1 das Jahresbruttoeinkommen. Einkommen ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG sowie vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland; die nach § 2 Abs. 5a EStG steuerlich anerkannten Kinderbetreuungskosten gehen davon ab. Bei der erstmaligen Ermittlung und bei einer Aktualisierung zählen nach § 4 Abs. 2 die prognostizierten Einkünfte des laufenden Kalenderjahres. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Detmold kennt für die Einrichtungen nur zwei Zeitbänder, und das erste ist eine Spanne: 25 bis 35 Stunden in der Woche, hier unter dem Schlüssel 35 geführt, und bis 45 Stunden. Die Anlage stellt daneben eine zweite Tabelle für die Kindertagespflege, die feiner staffelt, nämlich bis 25, bis 35 und bis 45 Stunden, und deren Beträge in den gemeinsamen Bändern mit denen der Einrichtungen übereinstimmen; sie ist hier nicht abgebildet, ebenso wenig die fünfte Spalte für das außerunterrichtliche Angebot an der Offenen Ganztagsschule. Die beitragsfreie unterste Stufe steht nicht als Null da, sondern als Gedankenstrich. Zwei Freistellungen liegen übereinander: Neben der landesrechtlichen Beitragsfreiheit, auf die § 7 Abs. 1 nur pauschal verweist, kennt § 7 Abs. 3 eine eigene kommunale Freigrenze von 30.000 Euro. Die Anlage schreibt sich außerdem jährlich zum 1. August um 1,5 Prozent fort, ohne dass dafür eine neue Anlage veröffentlicht werden müsste; eine Fassung für 2026/2027 ist nicht auffindbar.
Häufige Fragen aus Detmold
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Detmold?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 310,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 11 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 767,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Detmold den Höchstsatz?
- Ab 120.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 4 Abs. 1 das Jahresbruttoeinkommen. Einkommen ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG sowie vergleichbarer Einkünfte aus dem Ausland; die nach § 2 Abs. 5a EStG steuerlich anerkannten Kinderbetreuungskosten gehen davon ab. Bei der erstmaligen Ermittlung und bei einer Aktualisierung zählen nach § 4 Abs. 2 die prognostizierten Einkünfte des laufenden Kalenderjahres.
- Wer setzt den Beitrag in Detmold fest?
- Stadt Detmold, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Detmold für Geschwisterkinder?
- Nach § 7 Abs. 2 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn zwei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Einrichtung nach § 1 Abs. 1 besuchen. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn das erste Kind ohnehin beitragsfrei ist. Ergeben sich ohne diese Befreiung unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höhere zu zahlen.
- Ist das Mittagessen in Detmold im Beitrag enthalten?
- Nach § 1 Abs. 2 sind die Kosten für die Verpflegung in den Elternbeiträgen nicht enthalten; dafür kann der Träger oder der Leistungsanbieter der Verpflegung nach § 51 Abs. 3 KiBiz ein zusätzliches Verpflegungsentgelt verlangen. Einen Betrag setzt die Stadt nicht fest.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Detmold, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Detmold über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung und für die offene Ganztagsschule, beschlossen vom Rat am 21.03.2024, datiert 22.03.2024, in Kraft seit dem 01.08.2024, mit der Anlage: Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge für Betreuungsangebote gemäß § 4. Im Ortsrecht trägt sie die Ordnungsnummer S-50-13. Fassung vom 01.08.2024
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.