Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt
Was der Kita-Platz in Duisburg kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Duisburg für Kinder von 2 bis 6 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 158,40 € im Monat. Bis 15.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 200.001 Euro gilt der Höchstsatz von 248,00 €. Das sind 50 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 158,40 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 15.000 Euro
- Beitragsfrei
- 248,00 €
- Höchstsatz
- 13
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 200.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Duisburg für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Duisburg zahlen
- Alle 13 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2024, für Kinder von 2 bis 6 Jahren und unter 2 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Duisburg, Jugendamt, Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 15.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Duisburg gar nichts. Ab 200.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 25.000 Euro: ein Euro mehr kostet 61,60 € im Monat.
Was Eltern in Duisburg tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder von 2 bis 6 Jahren
- 45 Std./Woche
61,60 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 13, das macht 739 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder von 2 bis 6 Jahren
- 45 Std./Woche
158,40 €
im Monat
Einkommensstufe 6 von 13, das macht 1.901 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder von 2 bis 6 Jahren
- 45 Std./Woche
216,00 €
im Monat
Einkommensstufe 9 von 13, das macht 2.592 Euro im Jahr.
Grundlage ist Elternbeitragstabelle für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2024, Anlage zur Satzung der Stadt Duisburg vom 10.06.2022, Fassung vom 01.08.2024. Maßgeblich für das Einkommen: Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts kommen hinzu. Maßgebend ist das Jahreseinkommen des laufenden Kalenderjahres, das zunächst geschätzt und später überprüft wird.
| Jahreseinkommen | von 2 bis 6 Jahren | unter 2 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 61,60 € | 122,40 € |
| 55.000 Euro | 158,40 € | 312,00 € |
| 90.000 Euro | 216,00 € | 424,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 16.041,60 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Duisburg von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 16.041,60 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder von 2 bis 6 Jahren | 54 | 158,40 € | 8.553,60 € |
| Kinder unter 2 Jahren | 24 | 312,00 € | 7.488,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 16.041,60 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 13 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Elternbeitragstabelle für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2024, Anlage zur Satzung der Stadt Duisburg vom 10.06.2022, Fassung vom 01.08.2024. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Duisburg, Jugendamt, Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Duisburg sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
15.000 bis 200.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
von 2 bis 6 Jahren / unter 2 Jahren
In Duisburg sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Duisburg bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 80,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Für das zweite und jedes weitere Kind sind 25 Prozent des einkommensabhängigen Elternbeitrages zu zahlen, nicht null. Als Ers und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 248,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Duisburg festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Duisburg, Jugendamt, Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen.
Zuständig ist Stadt Duisburg, Jugendamt, Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder von 2 bis 6 Jahren
13 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 15.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 15.001 bis 20.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 20.001 bis 25.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 25.001 bis 37.500Euro | 40,80 € | 47,20 € | 61,60 € |
| 37.501 bis 50.000Euro | 67,20 € | 78,40 € | 100,80 € |
| 50.001 bis 62.500Euro | 105,60 € | 126,40 € | 158,40 € |
| 62.501 bis 75.000Euro | 136,00 € | 152,00 € | 200,00 € |
| 75.001 bis 85.000Euro | 148,00 € | 160,00 € | 208,00 € |
| 85.001 bis 95.000Euro | 152,00 € | 168,00 € | 216,00 € |
| 95.001 bis 105.000Euro | 156,00 € | 176,00 € | 224,00 € |
| 105.001 bis 150.000Euro | 160,00 € | 184,00 € | 232,00 € |
| 150.001 bis 200.000Euro | 164,00 € | 192,00 € | 240,00 € |
| über 200.000Euro | 168,00 € | 200,00 € | 248,00 € |
Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren
13 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 15.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 15.001 bis 20.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 20.001 bis 25.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 25.001 bis 37.500Euro | 81,60 € | 97,60 € | 122,40 € |
| 37.501 bis 50.000Euro | 134,40 € | 161,60 € | 201,60 € |
| 50.001 bis 62.500Euro | 211,20 € | 253,60 € | 312,00 € |
| 62.501 bis 75.000Euro | 256,00 € | 320,00 € | 384,00 € |
| 75.001 bis 85.000Euro | 264,00 € | 344,00 € | 408,00 € |
| 85.001 bis 95.000Euro | 280,00 € | 360,00 € | 424,00 € |
| 95.001 bis 105.000Euro | 296,00 € | 368,00 € | 440,00 € |
| 105.001 bis 150.000Euro | 312,00 € | 384,00 € | 448,00 € |
| 150.001 bis 200.000Euro | 320,00 € | 392,00 € | 464,00 € |
| über 200.000Euro | 328,00 € | 400,00 € | 472,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Duisburg liegt 50 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Duisburg
248,00 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
745,79 €
im Monat
Das sind 8.949,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Duisburg liegt damit 50 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Für das zweite und jedes weitere Kind sind 25 Prozent des einkommensabhängigen Elternbeitrages zu zahlen, nicht null. Als Erstkind gilt das Kind mit dem höchsten Beitrag. Ist ein Kind nach § 50 KiBiz beitragsfrei, werden für jedes weitere Kind ebenfalls 25 Prozent erhoben. Der Offene Ganztag bleibt dabei außer Betracht.
Verpflegung. Der Träger kann ein zusätzliches Entgelt für das Mittagessen verlangen. In städtischen Einrichtungen ist es einkommensabhängig und wird grundsätzlich bei 45 Wochenstunden erhoben: 55,00 Euro im Monat bis 49.084 Euro Jahreseinkommen, darüber 62,00 Euro.
Welches Einkommen zählt. Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts kommen hinzu. Maßgebend ist das Jahreseinkommen des laufenden Kalenderjahres, das zunächst geschätzt und später überprüft wird. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Duisburg druckt die Geschwisterbeiträge als sechs weitere Spalten in dieselbe Zeile, denn der Beitrag für das zweite Kind entfällt hier nicht, sondern sinkt auf ein Viertel. Zwölf Beträge je Zeile also, von denen nur die ersten sechs für das erste Kind gelten. Die Staffel reicht über dreizehn Stufen bis über 200.000 Euro und ist damit die längste nach oben im Bestand. Ab dem 01.08.2027 kommen zwei weitere Zeitstufen mit 30 und 40 Wochenstunden hinzu.
Häufige Fragen aus Duisburg
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Duisburg?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder von 2 bis 6 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 158,40 € im Monat. Der Beitrag ist in 13 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 248,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Duisburg den Höchstsatz?
- Ab 200.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts kommen hinzu. Maßgebend ist das Jahreseinkommen des laufenden Kalenderjahres, das zunächst geschätzt und später überprüft wird.
- Wer setzt den Beitrag in Duisburg fest?
- Stadt Duisburg, Jugendamt, Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Duisburg für Geschwisterkinder?
- Für das zweite und jedes weitere Kind sind 25 Prozent des einkommensabhängigen Elternbeitrages zu zahlen, nicht null. Als Erstkind gilt das Kind mit dem höchsten Beitrag. Ist ein Kind nach § 50 KiBiz beitragsfrei, werden für jedes weitere Kind ebenfalls 25 Prozent erhoben. Der Offene Ganztag bleibt dabei außer Betracht.
- Ist das Mittagessen in Duisburg im Beitrag enthalten?
- Der Träger kann ein zusätzliches Entgelt für das Mittagessen verlangen. In städtischen Einrichtungen ist es einkommensabhängig und wird grundsätzlich bei 45 Wochenstunden erhoben: 55,00 Euro im Monat bis 49.084 Euro Jahreseinkommen, darüber 62,00 Euro.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Duisburg, Jugendamt, Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Elternbeitragstabelle für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2024, Anlage zur Satzung der Stadt Duisburg vom 10.06.2022 Fassung vom 01.08.2024
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.