Hessen · Kreis mit eigenem Jugendamt
Was der Kita-Platz in Wetteraukreis kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Wetteraukreis für Kinder jeden Alters in Kindertagespflege bei 45 Stunden pro Woche 374,11 € im Monat. Bis 35.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 75.001 Euro gilt der Höchstsatz von 690,66 €.
- 374,11 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 35.000 Euro
- Beitragsfrei
- 690,66 €
- Höchstsatz
- 10
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 75.001 Euro
1 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Wetteraukreis für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Wetteraukreis zahlen
- Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.01.2026, für Kinder jeden Alters in Kindertagespflege
- Die Beiträge für 15 Std./Woche, 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Wetteraukreis, Fachstelle Familienförderung als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 35.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Wetteraukreis gar nichts. Ab 75.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 35.000 Euro: ein Euro mehr kostet 230,22 € im Monat.
Was Eltern in Wetteraukreis tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder jeden Alters in Kindertagespflege
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder jeden Alters in Kindertagespflege
- 45 Std./Woche
374,11 €
im Monat
Einkommensstufe 5 von 10, das macht 4.489 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder jeden Alters in Kindertagespflege
- 45 Std./Woche
690,66 €
im Monat
Einkommensstufe 10 von 10, das macht 8.288 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung des Wetteraukreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen, Anlage 2, Kostenbeitragstabelle Kindertagespflege ab 01.01.2026, Fassung vom 01.01.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Das Jahresbruttoeinkommen, also die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, vermindert um die Freibeträge für das sächliche Existenzminimum und für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der im Haushalt lebenden Kinder.
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung des Wetteraukreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen, Anlage 2, Kostenbeitragstabelle Kindertagespflege ab 01.01.2026, Fassung vom 01.01.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Wetteraukreis, Fachstelle Familienförderung.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Wetteraukreis sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 4 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
35.000 bis 75.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
jeden Alters in Kindertagespflege
In Wetteraukreis sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
15 Std./Woche, 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Wetteraukreis bietet 4 Stufen an. Zwischen 15 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 481,86 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Wird für mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig Kindertagespflege gewährt, ermäßigt sich der Kostenbeitrag für das zweite und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 690,66 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Wetteraukreis festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Wetteraukreis, Fachstelle Familienförderung.
Zuständig ist Wetteraukreis, Fachstelle Familienförderung. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Hessen.
Beitragstabelle für Kinder jeden Alters in Kindertagespflege
10 Einkommensstufen und 4 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 15 Std./Woche | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|---|
| bis 35.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 35.001 bis 40.000Euro | 69,60 € | 123,14 € | 176,68 € | 230,22 € |
| 40.001 bis 45.000Euro | 84,10 € | 148,80 € | 213,49 € | 278,18 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 98,60 € | 174,45 € | 250,30 € | 326,15 € |
| 50.001 bis 55.000Euro | 113,10 € | 200,10 € | 287,10 € | 374,11 € |
| 55.001 bis 60.000Euro | 127,60 € | 225,76 € | 323,91 € | 422,06 € |
| 60.001 bis 65.000Euro | 147,90 € | 261,67 € | 375,44 € | 489,21 € |
| 65.001 bis 70.000Euro | 168,21 € | 297,59 € | 426,98 € | 556,36 € |
| 70.001 bis 75.000Euro | 188,50 € | 333,51 € | 478,51 € | 623,51 € |
| über 75.000Euro | 208,80 € | 369,42 € | 530,04 € | 690,66 € |
Ist das viel oder wenig?
Gegenüber Wolfsburg sind es 156,66 € Unterschied im Monat. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Wetteraukreis
690,66 €
im Monat
Wolfsburg
534,00 €
im Monat
Unterschied
156,66 €
im Monat
Das sind 1.879,92 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Wird für mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig Kindertagespflege gewährt, ermäßigt sich der Kostenbeitrag für das zweite und jedes weitere gleichzeitig betreute Kind um jeweils 50 Prozent.
Verpflegung. Die Satzung sagt zur Verpflegung nichts. Sie regelt nur, welchen Sachaufwand der Kreis der Kindertagespflegeperson erstattet.
Welches Einkommen zählt. Das Jahresbruttoeinkommen, also die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, vermindert um die Freibeträge für das sächliche Existenzminimum und für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der im Haushalt lebenden Kinder. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Der Wetteraukreis ist die erste erhobene Stelle außerhalb Nordrhein-Westfalens, die eine Einkommensstaffel führt, und seine Tabelle gilt allein der Kindertagespflege: In Hessen setzen die Städte und Gemeinden den Kita-Beitrag fest, nicht der Kreis. Gestaffelt wird nach neun Betreuungsumfängen von 5 bis 10 Wochenstunden bis über 45; hier stehen die vier, die zu den übrigen Stellen passen. Bis 35.000 Euro wird nichts erhoben, die oberste Stufe beginnt über 75.000 Euro. Angepasst wird zum 1. Januar und nicht zum Kitajahr.
Häufige Fragen aus Wetteraukreis
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Wetteraukreis?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder jeden Alters in Kindertagespflege bei 45 Stunden pro Woche 374,11 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 690,66 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Wetteraukreis den Höchstsatz?
- Ab 75.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Das Jahresbruttoeinkommen, also die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, vermindert um die Freibeträge für das sächliche Existenzminimum und für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der im Haushalt lebenden Kinder.
- Wer setzt den Beitrag in Wetteraukreis fest?
- Wetteraukreis, Fachstelle Familienförderung. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Wetteraukreis für Geschwisterkinder?
- Wird für mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig Kindertagespflege gewährt, ermäßigt sich der Kostenbeitrag für das zweite und jedes weitere gleichzeitig betreute Kind um jeweils 50 Prozent.
- Ist das Mittagessen in Wetteraukreis im Beitrag enthalten?
- Die Satzung sagt zur Verpflegung nichts. Sie regelt nur, welchen Sachaufwand der Kreis der Kindertagespflegeperson erstattet.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Wetteraukreis, Fachstelle Familienförderung, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Quellen und Stand
- Satzung des Wetteraukreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen, Anlage 2, Kostenbeitragstabelle Kindertagespflege ab 01.01.2026 Fassung vom 01.01.2026
- Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.