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Kitaskosten

Hessen · Kreis mit eigenem Jugendamt

Was der Kita-Platz in Wetteraukreis kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Wetteraukreis für Kinder jeden Alters in Kindertagespflege bei 45 Stunden pro Woche 374,11 € im Monat. Bis 35.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 75.001 Euro gilt der Höchstsatz von 690,66 €.

374,11 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 35.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

690,66 €
Höchstsatz

ab 75.001 Euro

10
Einkommensstufen

1 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Wetteraukreis für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Wetteraukreis zahlen
  • Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.01.2026, für Kinder jeden Alters in Kindertagespflege
  • Die Beiträge für 15 Std./Woche, 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Wetteraukreis, Fachstelle Familienförderung als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 35.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Wetteraukreis gar nichts. Ab 75.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 35.000 Euro: ein Euro mehr kostet 230,22 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Wetteraukreis tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder jeden Alters in Kindertagespflege, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters in Kindertagespflege
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters in Kindertagespflege
  • 45 Std./Woche

374,11 €

im Monat

Einkommensstufe 5 von 10, das macht 4.489 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters in Kindertagespflege
  • 45 Std./Woche

690,66 €

im Monat

Einkommensstufe 10 von 10, das macht 8.288 Euro im Jahr.

Grundlage ist Satzung des Wetteraukreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen, Anlage 2, Kostenbeitragstabelle Kindertagespflege ab 01.01.2026, Fassung vom 01.01.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Das Jahresbruttoeinkommen, also die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, vermindert um die Freibeträge für das sächliche Existenzminimum und für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der im Haushalt lebenden Kinder.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Das Jahresbruttoeinkommen, also die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, vermindert um die Freibeträge für das sächliche Existenzminimum und für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der im Haushalt lebenden Kinder.

Beitrag im Monat

278,18 €

Einkommensstufe
3 von 10
Stufe reicht
40.001 bis 45.000 Euro
Im Jahr
3.338,16 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung des Wetteraukreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen, Anlage 2, Kostenbeitragstabelle Kindertagespflege ab 01.01.2026, Fassung vom 01.01.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Wetteraukreis, Fachstelle Familienförderung.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Wetteraukreis sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 4 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

35.000 bis 75.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

jeden Alters in Kindertagespflege

In Wetteraukreis sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

15 Std./Woche, 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Wetteraukreis bietet 4 Stufen an. Zwischen 15 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 481,86 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Wird für mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig Kindertagespflege gewährt, ermäßigt sich der Kostenbeitrag für das zweite und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 690,66 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Satzung sagt zur Verpflegung nichts. Sie regelt nur, welchen Sachaufwand der Kreis der Kindertagespflegeperson erstattet.

Wer den Beitrag in Wetteraukreis festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Wetteraukreis, Fachstelle Familienförderung.

Zuständig ist Wetteraukreis, Fachstelle Familienförderung. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Hessen.

Beitragstabelle für Kinder jeden Alters in Kindertagespflege

10 Einkommensstufen und 4 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 35k
230,22 €bis 40k
278,18 €bis 45k
326,15 €bis 50k
374,11 €bis 55k
422,06 €bis 60k
489,21 €bis 65k
556,36 €bis 70k
623,51 €bis 75k
690,66 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 35.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 230,22 €. Das sind 230,22 € im Monat und 2.762,64 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen15 Std./Woche25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 35.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
35.001 bis 40.000Euro69,60 €123,14 €176,68 €230,22 €
40.001 bis 45.000Euro84,10 €148,80 €213,49 €278,18 €
45.001 bis 50.000Euro98,60 €174,45 €250,30 €326,15 €
50.001 bis 55.000Euro113,10 €200,10 €287,10 €374,11 €
55.001 bis 60.000Euro127,60 €225,76 €323,91 €422,06 €
60.001 bis 65.000Euro147,90 €261,67 €375,44 €489,21 €
65.001 bis 70.000Euro168,21 €297,59 €426,98 €556,36 €
70.001 bis 75.000Euro188,50 €333,51 €478,51 €623,51 €
über 75.000Euro208,80 €369,42 €530,04 €690,66 €
Kinder jeden Alters in Kindertagespflege, 10 Einkommensstufen. Quelle: Satzung des Wetteraukreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen, Anlage 2, Kostenbeitragstabelle Kindertagespflege ab 01.01.2026, Fassung vom 01.01.2026.

Ist das viel oder wenig?

Gegenüber Wolfsburg sind es 156,66 € Unterschied im Monat. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder jeden Alters in Kindertagespflege, bei 45 Stunden pro Woche

Wetteraukreis

690,66 €

im Monat

Wolfsburg

534,00 €

im Monat

Unterschied

156,66 €

im Monat

Das sind 1.879,92 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Wetteraukreis zählt das Jahresbruttoeinkommen, also die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, vermindert um die Freibeträge für das sächliche Existenzminimum und für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der im Haushalt lebenden Kinder, andernorts eine andere Größe.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Wird für mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig Kindertagespflege gewährt, ermäßigt sich der Kostenbeitrag für das zweite und jedes weitere gleichzeitig betreute Kind um jeweils 50 Prozent.

Verpflegung. Die Satzung sagt zur Verpflegung nichts. Sie regelt nur, welchen Sachaufwand der Kreis der Kindertagespflegeperson erstattet.

Welches Einkommen zählt. Das Jahresbruttoeinkommen, also die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, vermindert um die Freibeträge für das sächliche Existenzminimum und für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der im Haushalt lebenden Kinder. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Der Wetteraukreis ist die erste erhobene Stelle außerhalb Nordrhein-Westfalens, die eine Einkommensstaffel führt, und seine Tabelle gilt allein der Kindertagespflege: In Hessen setzen die Städte und Gemeinden den Kita-Beitrag fest, nicht der Kreis. Gestaffelt wird nach neun Betreuungsumfängen von 5 bis 10 Wochenstunden bis über 45; hier stehen die vier, die zu den übrigen Stellen passen. Bis 35.000 Euro wird nichts erhoben, die oberste Stufe beginnt über 75.000 Euro. Angepasst wird zum 1. Januar und nicht zum Kitajahr.

Häufige Fragen aus Wetteraukreis

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Wetteraukreis?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder jeden Alters in Kindertagespflege bei 45 Stunden pro Woche 374,11 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 690,66 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Wetteraukreis den Höchstsatz?
Ab 75.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Das Jahresbruttoeinkommen, also die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, vermindert um die Freibeträge für das sächliche Existenzminimum und für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der im Haushalt lebenden Kinder.
Wer setzt den Beitrag in Wetteraukreis fest?
Wetteraukreis, Fachstelle Familienförderung. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Wetteraukreis für Geschwisterkinder?
Wird für mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig Kindertagespflege gewährt, ermäßigt sich der Kostenbeitrag für das zweite und jedes weitere gleichzeitig betreute Kind um jeweils 50 Prozent.
Ist das Mittagessen in Wetteraukreis im Beitrag enthalten?
Die Satzung sagt zur Verpflegung nichts. Sie regelt nur, welchen Sachaufwand der Kreis der Kindertagespflegeperson erstattet.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Wetteraukreis, Fachstelle Familienförderung, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.