Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt
Was der Kita-Platz in Wuppertal kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Wuppertal für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bei 45 Stunden pro Woche 175,00 € im Monat. Bis 20.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 100.001 Euro gilt der Höchstsatz von 425,00 €. Das sind 15 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 175,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 20.000 Euro
- Beitragsfrei
- 425,00 €
- Höchstsatz
- 10
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 100.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Wuppertal für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Wuppertal zahlen
- Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2020, für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr und vor Vollendung des 2. Lebensjahres
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Wuppertal, Ressort Kinder, Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 20.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Wuppertal gar nichts. Ab 100.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 50.000 Euro: ein Euro mehr kostet 60,00 € im Monat.
Was Eltern in Wuppertal tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr
- 45 Std./Woche
45,00 €
im Monat
Einkommensstufe 2 von 10, das macht 540 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr
- 45 Std./Woche
175,00 €
im Monat
Einkommensstufe 5 von 10, das macht 2.100 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr
- 45 Std./Woche
325,00 €
im Monat
Einkommensstufe 8 von 10, das macht 3.900 Euro im Jahr.
Grundlage ist Beitragstabelle zur Elternbeitragssatzung der Stadt Wuppertal, Stand 01.08.2019, inhaltlich gleich der Anlage zur Elternbeitragssatzung ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020. Maßgeblich für das Einkommen: Die Erläuterungen weisen allein die Beträge aus. Wie das Einkommen zu ermitteln ist, regelt die Elternbeitragssatzung, die hier nicht mit erhoben ist.
| Jahreseinkommen | ab dem vollendeten 2. Lebensjahr | vor Vollendung des 2. Lebensjahres |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 45,00 € | 65,00 € |
| 55.000 Euro | 175,00 € | 215,00 € |
| 90.000 Euro | 325,00 € | 365,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 14.610,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Wuppertal von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 14.610,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr | 54 | 175,00 € | 9.450,00 € |
| Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres | 24 | 215,00 € | 5.160,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 14.610,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Beitragstabelle zur Elternbeitragssatzung der Stadt Wuppertal, Stand 01.08.2019, inhaltlich gleich der Anlage zur Elternbeitragssatzung ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Wuppertal, Ressort Kinder, Jugend und Familie.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Wuppertal sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
20.000 bis 100.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
ab dem vollendeten 2. Lebensjahr / vor Vollendung des 2. Lebensjahres
In Wuppertal sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Wuppertal bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 185,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Die Erläuterungen weisen allein die Beträge aus. Die Geschwisterregelung steht in der Elternbeitragssatzung.
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 425,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Wuppertal festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Wuppertal, Ressort Kinder, Jugend und Familie.
Zuständig ist Stadt Wuppertal, Ressort Kinder, Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr
10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 20.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 20.001 bis 30.000Euro | 25,00 € | 27,00 € | 45,00 € |
| 30.001 bis 40.000Euro | 40,00 € | 50,00 € | 75,00 € |
| 40.001 bis 50.000Euro | 65,00 € | 75,00 € | 115,00 € |
| 50.001 bis 60.000Euro | 90,00 € | 100,00 € | 175,00 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 120,00 € | 135,00 € | 225,00 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 150,00 € | 170,00 € | 275,00 € |
| 80.001 bis 90.000Euro | 180,00 € | 205,00 € | 325,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 210,00 € | 235,00 € | 375,00 € |
| über 100.000Euro | 240,00 € | 265,00 € | 425,00 € |
Beitragstabelle für Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres
10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 20.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 20.001 bis 30.000Euro | 45,00 € | 55,00 € | 65,00 € |
| 30.001 bis 40.000Euro | 80,00 € | 100,00 € | 115,00 € |
| 40.001 bis 50.000Euro | 115,00 € | 145,00 € | 165,00 € |
| 50.001 bis 60.000Euro | 150,00 € | 190,00 € | 215,00 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 185,00 € | 235,00 € | 265,00 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 220,00 € | 280,00 € | 315,00 € |
| 80.001 bis 90.000Euro | 240,00 € | 320,00 € | 365,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 260,00 € | 355,00 € | 415,00 € |
| über 100.000Euro | 280,00 € | 380,00 € | 465,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Wuppertal liegt 15 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Wuppertal
425,00 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
568,79 €
im Monat
Das sind 6.825,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Wuppertal liegt damit 15 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Die Erläuterungen weisen allein die Beträge aus. Die Geschwisterregelung steht in der Elternbeitragssatzung.
Verpflegung. Die Erläuterungen weisen allein den Elternbeitrag aus. Zum Mittagessen sagen sie nichts.
Welches Einkommen zählt. Die Erläuterungen weisen allein die Beträge aus. Wie das Einkommen zu ermitteln ist, regelt die Elternbeitragssatzung, die hier nicht mit erhoben ist. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Wuppertal führt sechs Zeitstufen statt der üblichen drei, von 20 bis 45 Wochenstunden in Schritten von fünf, und schreibt seine Beträge als runde Zahlen ohne Cent. Die Staffel läuft in zehn Stufen bis über 100.000 Euro. Erhoben ist die Fassung aus den Erläuterungen der Stadt und nicht die Anlage der Satzung. Beide tragen dieselben Zahlen, aber die Anlage ist gesperrt gesetzt, jedes Zeichen mit Abstand, und die unterste Stufe besteht aus zwölf einzelnen Nullen. Wer die Abstände wieder schließt, macht daraus eine einzige Zahl.
Häufige Fragen aus Wuppertal
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Wuppertal?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bei 45 Stunden pro Woche 175,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 425,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Wuppertal den Höchstsatz?
- Ab 100.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Die Erläuterungen weisen allein die Beträge aus. Wie das Einkommen zu ermitteln ist, regelt die Elternbeitragssatzung, die hier nicht mit erhoben ist.
- Wer setzt den Beitrag in Wuppertal fest?
- Stadt Wuppertal, Ressort Kinder, Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Wuppertal für Geschwisterkinder?
- Die Erläuterungen weisen allein die Beträge aus. Die Geschwisterregelung steht in der Elternbeitragssatzung.
- Ist das Mittagessen in Wuppertal im Beitrag enthalten?
- Die Erläuterungen weisen allein den Elternbeitrag aus. Zum Mittagessen sagen sie nichts.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Wuppertal, Ressort Kinder, Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Beitragstabelle zur Elternbeitragssatzung der Stadt Wuppertal, Stand 01.08.2019, inhaltlich gleich der Anlage zur Elternbeitragssatzung ab 01.08.2020 Fassung vom 01.08.2020
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.