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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt

Was der Kita-Platz in Wuppertal kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Wuppertal für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bei 45 Stunden pro Woche 175,00 € im Monat. Bis 20.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 100.001 Euro gilt der Höchstsatz von 425,00 €. Das sind 15 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

175,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 20.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

425,00 €
Höchstsatz

ab 100.001 Euro

10
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Wuppertal für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Wuppertal zahlen
  • Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2020, für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr und vor Vollendung des 2. Lebensjahres
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Wuppertal, Ressort Kinder, Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 20.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Wuppertal gar nichts. Ab 100.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 50.000 Euro: ein Euro mehr kostet 60,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Wuppertal tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr
  • 45 Std./Woche

45,00 €

im Monat

Einkommensstufe 2 von 10, das macht 540 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr
  • 45 Std./Woche

175,00 €

im Monat

Einkommensstufe 5 von 10, das macht 2.100 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr
  • 45 Std./Woche

325,00 €

im Monat

Einkommensstufe 8 von 10, das macht 3.900 Euro im Jahr.

Grundlage ist Beitragstabelle zur Elternbeitragssatzung der Stadt Wuppertal, Stand 01.08.2019, inhaltlich gleich der Anlage zur Elternbeitragssatzung ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020. Maßgeblich für das Einkommen: Die Erläuterungen weisen allein die Beträge aus. Wie das Einkommen zu ermitteln ist, regelt die Elternbeitragssatzung, die hier nicht mit erhoben ist.

Jahreseinkommenab dem vollendeten 2. Lebensjahrvor Vollendung des 2. Lebensjahres
30.000 Euro45,00 €65,00 €
55.000 Euro175,00 €215,00 €
90.000 Euro325,00 €365,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 14.610,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Wuppertal von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 14.610,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr54175,00 €9.450,00 €
Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres24215,00 €5.160,00 €
Zusammen78-14.610,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Die Erläuterungen weisen allein die Beträge aus. Wie das Einkommen zu ermitteln ist, regelt die Elternbeitragssatzung, die hier nicht mit erhoben ist.

Beitrag im Monat

115,00 €

Einkommensstufe
4 von 10
Stufe reicht
40.001 bis 50.000 Euro
Im Jahr
1.380,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Beitragstabelle zur Elternbeitragssatzung der Stadt Wuppertal, Stand 01.08.2019, inhaltlich gleich der Anlage zur Elternbeitragssatzung ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Wuppertal, Ressort Kinder, Jugend und Familie.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Wuppertal sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

20.000 bis 100.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

ab dem vollendeten 2. Lebensjahr / vor Vollendung des 2. Lebensjahres

In Wuppertal sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Wuppertal bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 185,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Die Erläuterungen weisen allein die Beträge aus. Die Geschwisterregelung steht in der Elternbeitragssatzung.

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 425,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Erläuterungen weisen allein den Elternbeitrag aus. Zum Mittagessen sagen sie nichts.

Wer den Beitrag in Wuppertal festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Wuppertal, Ressort Kinder, Jugend und Familie.

Zuständig ist Stadt Wuppertal, Ressort Kinder, Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr

10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 20k
45,00 €bis 30k
75,00 €bis 40k
115,00 €bis 50k
175,00 €bis 60k
225,00 €bis 70k
275,00 €bis 80k
325,00 €bis 90k
375,00 €bis 100k
425,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 50.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 115,00 €, einen Euro darüber 175,00 €. Das sind 60,00 € im Monat und 720,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 20.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
20.001 bis 30.000Euro25,00 €27,00 €45,00 €
30.001 bis 40.000Euro40,00 €50,00 €75,00 €
40.001 bis 50.000Euro65,00 €75,00 €115,00 €
50.001 bis 60.000Euro90,00 €100,00 €175,00 €
60.001 bis 70.000Euro120,00 €135,00 €225,00 €
70.001 bis 80.000Euro150,00 €170,00 €275,00 €
80.001 bis 90.000Euro180,00 €205,00 €325,00 €
90.001 bis 100.000Euro210,00 €235,00 €375,00 €
über 100.000Euro240,00 €265,00 €425,00 €
Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr, 10 Einkommensstufen. Quelle: Beitragstabelle zur Elternbeitragssatzung der Stadt Wuppertal, Stand 01.08.2019, inhaltlich gleich der Anlage zur Elternbeitragssatzung ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020.

Beitragstabelle für Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres

10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 20k
65,00 €bis 30k
115,00 €bis 40k
165,00 €bis 50k
215,00 €bis 60k
265,00 €bis 70k
315,00 €bis 80k
365,00 €bis 90k
415,00 €bis 100k
465,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 20.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 65,00 €. Das sind 65,00 € im Monat und 780,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 20.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
20.001 bis 30.000Euro45,00 €55,00 €65,00 €
30.001 bis 40.000Euro80,00 €100,00 €115,00 €
40.001 bis 50.000Euro115,00 €145,00 €165,00 €
50.001 bis 60.000Euro150,00 €190,00 €215,00 €
60.001 bis 70.000Euro185,00 €235,00 €265,00 €
70.001 bis 80.000Euro220,00 €280,00 €315,00 €
80.001 bis 90.000Euro240,00 €320,00 €365,00 €
90.001 bis 100.000Euro260,00 €355,00 €415,00 €
über 100.000Euro280,00 €380,00 €465,00 €
Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres, 10 Einkommensstufen. Quelle: Beitragstabelle zur Elternbeitragssatzung der Stadt Wuppertal, Stand 01.08.2019, inhaltlich gleich der Anlage zur Elternbeitragssatzung ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020.

Ist das viel oder wenig?

Wuppertal liegt 15 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr, bei 45 Stunden pro Woche

Wuppertal

425,00 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

568,79 €

im Monat

Das sind 6.825,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Wuppertal zählt die Erläuterungen weisen allein die Beträge aus. Wie das Einkommen zu ermitteln ist, regelt die Elternbeitragssatzung, die hier nicht mit erhoben ist, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Wuppertal liegt damit 15 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Die Erläuterungen weisen allein die Beträge aus. Die Geschwisterregelung steht in der Elternbeitragssatzung.

Verpflegung. Die Erläuterungen weisen allein den Elternbeitrag aus. Zum Mittagessen sagen sie nichts.

Welches Einkommen zählt. Die Erläuterungen weisen allein die Beträge aus. Wie das Einkommen zu ermitteln ist, regelt die Elternbeitragssatzung, die hier nicht mit erhoben ist. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Wuppertal führt sechs Zeitstufen statt der üblichen drei, von 20 bis 45 Wochenstunden in Schritten von fünf, und schreibt seine Beträge als runde Zahlen ohne Cent. Die Staffel läuft in zehn Stufen bis über 100.000 Euro. Erhoben ist die Fassung aus den Erläuterungen der Stadt und nicht die Anlage der Satzung. Beide tragen dieselben Zahlen, aber die Anlage ist gesperrt gesetzt, jedes Zeichen mit Abstand, und die unterste Stufe besteht aus zwölf einzelnen Nullen. Wer die Abstände wieder schließt, macht daraus eine einzige Zahl.

Häufige Fragen aus Wuppertal

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Wuppertal?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bei 45 Stunden pro Woche 175,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 425,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Wuppertal den Höchstsatz?
Ab 100.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Die Erläuterungen weisen allein die Beträge aus. Wie das Einkommen zu ermitteln ist, regelt die Elternbeitragssatzung, die hier nicht mit erhoben ist.
Wer setzt den Beitrag in Wuppertal fest?
Stadt Wuppertal, Ressort Kinder, Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Wuppertal für Geschwisterkinder?
Die Erläuterungen weisen allein die Beträge aus. Die Geschwisterregelung steht in der Elternbeitragssatzung.
Ist das Mittagessen in Wuppertal im Beitrag enthalten?
Die Erläuterungen weisen allein den Elternbeitrag aus. Zum Mittagessen sagen sie nichts.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Wuppertal, Ressort Kinder, Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.