Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Troisdorf kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Troisdorf für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 311,00 € im Monat. Bis 37.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 140.001 Euro gilt der Höchstsatz von 805,00 €. Das sind 26 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 311,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 37.000 Euro
- Beitragsfrei
- 805,00 €
- Höchstsatz
- 9
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 140.001 Euro
1 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Troisdorf für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Troisdorf zahlen
- Alle 9 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2025, für Kinder unter 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Troisdorf, Amt für Kinder, Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 37.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Troisdorf gar nichts. Ab 140.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 37.000 Euro: ein Euro mehr kostet 230,00 € im Monat.
Was Eltern in Troisdorf tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
311,00 €
im Monat
Einkommensstufe 3 von 9, das macht 3.732 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
587,00 €
im Monat
Einkommensstufe 6 von 9, das macht 7.044 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung der Stadt Troisdorf über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflege sowie in der OGS (Trogata), Ortsrechtsnummer 5-8, in der Fassung der 8. Änderung vom 07. Januar 2025 mit der Anlage 1 ab dem 01. August 2025. Das Ortsrechtsverzeichnis führt diese Fassung ausdrücklich als die bis zum 31.12.2026 geltende und daneben bereits eine zweite, die ab dem 01.01.2027 gilt., Fassung vom 01.08.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, das Bruttoeinkommen also. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden nach Abs. 2 steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Maßgeblich ist das Einkommen des Kalenderjahres, und zwar auch dann, wenn das Kind nicht das ganze Jahr betreut wurde. Wer sich schriftlich verpflichtet, den höchsten Beitrag der Anlage zu zahlen, muss sein Einkommen nach Abs. 10 gar nicht offenlegen.
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 11.196,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Troisdorf von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 11.196,00 €, verteilt auf 36 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 311,00 € | 11.196,00 € |
| Zusammen | 36 | - | 11.196,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 9 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Troisdorf über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflege sowie in der OGS (Trogata), Ortsrechtsnummer 5-8, in der Fassung der 8. Änderung vom 07. Januar 2025 mit der Anlage 1 ab dem 01. August 2025. Das Ortsrechtsverzeichnis führt diese Fassung ausdrücklich als die bis zum 31.12.2026 geltende und daneben bereits eine zweite, die ab dem 01.01.2027 gilt., Fassung vom 01.08.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Troisdorf, Amt für Kinder, Jugend und Familie.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Troisdorf sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
37.000 bis 140.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren
In Troisdorf sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Troisdorf bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 455,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 8 Abs. 2 entfallen die Elternbeiträge, wenn zwei oder mehr Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig beitragsp und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 805,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Troisdorf festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Troisdorf, Amt für Kinder, Jugend und Familie.
Zuständig ist Stadt Troisdorf, Amt für Kinder, Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 37.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 37.001 bis 49.500Euro | 100,00 € | 150,00 € | 230,00 € |
| 49.501 bis 61.500Euro | 135,00 € | 203,00 € | 311,00 € |
| 61.501 bis 73.500Euro | 170,00 € | 255,00 € | 391,00 € |
| 73.501 bis 85.500Euro | 210,00 € | 315,00 € | 483,00 € |
| 85.501 bis 100.000Euro | 254,00 € | 383,00 € | 587,00 € |
| 100.001 bis 120.000Euro | 300,00 € | 450,00 € | 690,00 € |
| 120.001 bis 140.000Euro | 325,00 € | 488,00 € | 748,00 € |
| über 140.000Euro | 350,00 € | 525,00 € | 805,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Troisdorf liegt 26 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Troisdorf
805,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
265,00 €
im Monat
Das sind 3.180,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Troisdorf liegt damit 26 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 8 Abs. 2 entfallen die Elternbeiträge, wenn zwei oder mehr Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig beitragspflichtige Angebote nutzen und es sich um Geschwister eines Kindes im letzten oder vorletzten Kindergartenjahr handelt, das nach § 50 Abs. 1 KiBiz befreit ist. Nutzen mehrere Kinder gleichzeitig beitragspflichtige Angebote, ist der jeweils höchste Beitrag zu zahlen; befreit ist das Kind, auf das der höchste Beitrag entfiele.
Verpflegung. Die Verpflegung regelt Troisdorf nicht in dieser Satzung, sondern in einer eigenen unter der Ortsrechtsnummer 5-19. Die Elternbeitragssatzung selbst nennt keinen Betrag dafür.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, das Bruttoeinkommen also. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden nach Abs. 2 steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Maßgeblich ist das Einkommen des Kalenderjahres, und zwar auch dann, wenn das Kind nicht das ganze Jahr betreut wurde. Wer sich schriftlich verpflichtet, den höchsten Beitrag der Anlage zu zahlen, muss sein Einkommen nach Abs. 10 gar nicht offenlegen. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Troisdorf stellt seine Kinder ein Jahr früher frei als das Land: Nach § 8 Abs. 1 ist die Betreuung für Kinder, die bis zum 30. September das dritte Lebensjahr vollenden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. § 50 KiBiz verlangt das erst vom vierten Lebensjahr an. Deshalb ist hier nur die Tabelle für Kinder unter drei Jahren abgebildet. Neun Stufen von bis 37.000 Euro bis über 140.000 Euro. Die Anlage führt daneben zwei weitere Tabellen: eine für die Kindertagespflege mit fünf Zeitstufen bis über 40 Wochenstunden und eine für die Offene Ganztagsschule, die dort Trogata heißt und nur eine Spalte hat. Bemerkenswert ist der Zuschnitt der Fassungen: Das Ortsrechtsverzeichnis führt die Nummer 5-8 zweimal, einmal als die bis zum 31.12.2026 geltende und einmal als die ab dem 01.01.2027 geltende. Ein Wechsel mitten im Kindergartenjahr, nicht zum 1. August.
Häufige Fragen aus Troisdorf
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Troisdorf?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 311,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 9 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 805,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Troisdorf den Höchstsatz?
- Ab 140.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, das Bruttoeinkommen also. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden nach Abs. 2 steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Maßgeblich ist das Einkommen des Kalenderjahres, und zwar auch dann, wenn das Kind nicht das ganze Jahr betreut wurde. Wer sich schriftlich verpflichtet, den höchsten Beitrag der Anlage zu zahlen, muss sein Einkommen nach Abs. 10 gar nicht offenlegen.
- Wer setzt den Beitrag in Troisdorf fest?
- Stadt Troisdorf, Amt für Kinder, Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Troisdorf für Geschwisterkinder?
- Nach § 8 Abs. 2 entfallen die Elternbeiträge, wenn zwei oder mehr Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig beitragspflichtige Angebote nutzen und es sich um Geschwister eines Kindes im letzten oder vorletzten Kindergartenjahr handelt, das nach § 50 Abs. 1 KiBiz befreit ist. Nutzen mehrere Kinder gleichzeitig beitragspflichtige Angebote, ist der jeweils höchste Beitrag zu zahlen; befreit ist das Kind, auf das der höchste Beitrag entfiele.
- Ist das Mittagessen in Troisdorf im Beitrag enthalten?
- Die Verpflegung regelt Troisdorf nicht in dieser Satzung, sondern in einer eigenen unter der Ortsrechtsnummer 5-19. Die Elternbeitragssatzung selbst nennt keinen Betrag dafür.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Troisdorf, Amt für Kinder, Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Troisdorf über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflege sowie in der OGS (Trogata), Ortsrechtsnummer 5-8, in der Fassung der 8. Änderung vom 07. Januar 2025 mit der Anlage 1 ab dem 01. August 2025. Das Ortsrechtsverzeichnis führt diese Fassung ausdrücklich als die bis zum 31.12.2026 geltende und daneben bereits eine zweite, die ab dem 01.01.2027 gilt. Fassung vom 01.08.2025
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.