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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt

Was der Kita-Platz in Gronau kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Gronau für Kinder über drei Jahren bei 45 Stunden pro Woche 184,00 € im Monat. Bis 20.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 80.001 Euro gilt der Höchstsatz von 310,00 €. Das sind 38 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

184,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 20.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

310,00 €
Höchstsatz

ab 80.001 Euro

8
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Gronau für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Gronau zahlen
  • Alle 8 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2020, für Kinder über drei Jahren und unter drei Jahren
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Gronau (Westf.), Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 20.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Gronau gar nichts. Ab 80.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 20.000 Euro: ein Euro mehr kostet 58,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Gronau tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder über drei Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder über drei Jahren
  • 45 Std./Woche

58,00 €

im Monat

Einkommensstufe 2 von 8, das macht 696 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder über drei Jahren
  • 45 Std./Woche

184,00 €

im Monat

Einkommensstufe 5 von 8, das macht 2.208 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder über drei Jahren
  • 45 Std./Woche

310,00 €

im Monat

Einkommensstufe 8 von 8, das macht 3.720 Euro im Jahr.

Grundlage ist Satzung der Stadt Gronau (Westf.) über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) vom 15.01.2008 in der Fassung vom 21.07.2020, Anlage 1, Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge ab dem 01.08.2016, Fassung vom 01.08.2020. Maßgeblich für das Einkommen: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und des Kindes nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer im Ausland erzielter Einkünfte, ohne Verlustausgleich. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zum Lebensunterhalt. Kindergeld bleibt außen vor, Elterngeld bis 300 Euro im Monat und beim Elterngeld Plus bis 150 Euro. Bei Anspruch auf lebenslängliche Versorgung werden 10 Prozent aufgeschlagen. Abzuziehen sind ab dem dritten Kind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und zusätzlich die steuerlich anerkannten Kinderbetreuungskosten. Maßgebend ist zunächst das voraussichtliche Einkommen des laufenden Kalenderjahres; wer die Auskunft schuldig bleibt, zahlt nach der höchsten Stufe.

Jahreseinkommenüber drei Jahrenunter drei Jahren
30.000 Euro58,00 €75,00 €
55.000 Euro184,00 €308,00 €
90.000 Euro310,00 €541,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 18.816,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Gronau von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 18.816,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder über drei Jahren42184,00 €7.728,00 €
Kinder unter drei Jahren36308,00 €11.088,00 €
Zusammen78-18.816,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 8 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und des Kindes nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer im Ausland erzielter Einkünfte, ohne Verlustausgleich. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zum Lebensunterhalt. Kindergeld bleibt außen vor, Elterngeld bis 300 Euro im Monat und beim Elterngeld Plus bis 150 Euro. Bei Anspruch auf lebenslängliche Versorgung werden 10 Prozent aufgeschlagen. Abzuziehen sind ab dem dritten Kind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und zusätzlich die steuerlich anerkannten Kinderbetreuungskosten. Maßgebend ist zunächst das voraussichtliche Einkommen des laufenden Kalenderjahres; wer die Auskunft schuldig bleibt, zahlt nach der höchsten Stufe.

Beitrag im Monat

142,00 €

Einkommensstufe
4 von 8
Stufe reicht
40.001 bis 50.000 Euro
Im Jahr
1.704,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Gronau (Westf.) über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) vom 15.01.2008 in der Fassung vom 21.07.2020, Anlage 1, Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge ab dem 01.08.2016, Fassung vom 01.08.2020. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Gronau (Westf.), Jugend und Familie.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Gronau sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

20.000 bis 80.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

über drei Jahren / unter drei Jahren

In Gronau sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Gronau bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 136,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, nehmen sie Kindertagespflege in Anspruch oder und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 310,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Satzung sagt dazu einen einzigen Satz: Der Träger kann ein Entgelt für das Mittagessen verlangen. Eine Höhe steht weder in der Satzung noch im Merkblatt der Stadt zum Elterneinkommen. Das Essensgeld ist in Gronau also nicht kommunal festgesetzt.

Wer den Beitrag in Gronau festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Gronau (Westf.), Jugend und Familie.

Zuständig ist Stadt Gronau (Westf.), Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder über drei Jahren

8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 20k
58,00 €bis 30k
100,00 €bis 40k
142,00 €bis 50k
184,00 €bis 60k
226,00 €bis 70k
268,00 €bis 80k
310,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 20.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 58,00 €. Das sind 58,00 € im Monat und 696,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 20.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
20.001 bis 30.000Euro29,00 €34,00 €58,00 €
30.001 bis 40.000Euro54,00 €62,00 €100,00 €
40.001 bis 50.000Euro78,00 €90,00 €142,00 €
50.001 bis 60.000Euro102,00 €119,00 €184,00 €
60.001 bis 70.000Euro126,00 €147,00 €226,00 €
70.001 bis 80.000Euro150,00 €175,00 €268,00 €
über 80.000Euro174,00 €204,00 €310,00 €
Kinder über drei Jahren, 8 Einkommensstufen. Quelle: Satzung der Stadt Gronau (Westf.) über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) vom 15.01.2008 in der Fassung vom 21.07.2020, Anlage 1, Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge ab dem 01.08.2016, Fassung vom 01.08.2020.

Beitragstabelle für Kinder unter drei Jahren

8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 20k
75,00 €bis 30k
152,00 €bis 40k
230,00 €bis 50k
308,00 €bis 60k
385,00 €bis 70k
463,00 €bis 80k
541,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 40.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 152,00 €, einen Euro darüber 230,00 €. Das sind 78,00 € im Monat und 936,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 20.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
20.001 bis 30.000Euro50,00 €59,00 €75,00 €
30.001 bis 40.000Euro103,00 €121,00 €152,00 €
40.001 bis 50.000Euro155,00 €183,00 €230,00 €
50.001 bis 60.000Euro208,00 €245,00 €308,00 €
60.001 bis 70.000Euro260,00 €307,00 €385,00 €
70.001 bis 80.000Euro313,00 €369,00 €463,00 €
über 80.000Euro365,00 €431,00 €541,00 €
Kinder unter drei Jahren, 8 Einkommensstufen. Quelle: Satzung der Stadt Gronau (Westf.) über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) vom 15.01.2008 in der Fassung vom 21.07.2020, Anlage 1, Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge ab dem 01.08.2016, Fassung vom 01.08.2020.

Ist das viel oder wenig?

Gronau liegt 38 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder über drei Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Gronau

310,00 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

683,79 €

im Monat

Das sind 8.205,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Gronau zählt einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und des Kindes nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer im Ausland erzielter Einkünfte, ohne Verlustausgleich. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zum Lebensunterhalt. Kindergeld bleibt außen vor, Elterngeld bis 300 Euro im Monat und beim Elterngeld Plus bis 150 Euro. Bei Anspruch auf lebenslängliche Versorgung werden 10 Prozent aufgeschlagen. Abzuziehen sind ab dem dritten Kind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und zusätzlich die steuerlich anerkannten Kinderbetreuungskosten. Maßgebend ist zunächst das voraussichtliche Einkommen des laufenden Kalenderjahres; wer die Auskunft schuldig bleibt, zahlt nach der höchsten Stufe, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Gronau liegt damit 38 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, nehmen sie Kindertagespflege in Anspruch oder besuchen sie die offene Ganztagsschule, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, wird der höchste gefordert. Die Regel greift über die Betreuungsformen hinweg, also auch dann, wenn ein Geschwisterkind im offenen Ganztag ist.

Verpflegung. Die Satzung sagt dazu einen einzigen Satz: Der Träger kann ein Entgelt für das Mittagessen verlangen. Eine Höhe steht weder in der Satzung noch im Merkblatt der Stadt zum Elterneinkommen. Das Essensgeld ist in Gronau also nicht kommunal festgesetzt.

Welches Einkommen zählt. Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und des Kindes nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer im Ausland erzielter Einkünfte, ohne Verlustausgleich. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zum Lebensunterhalt. Kindergeld bleibt außen vor, Elterngeld bis 300 Euro im Monat und beim Elterngeld Plus bis 150 Euro. Bei Anspruch auf lebenslängliche Versorgung werden 10 Prozent aufgeschlagen. Abzuziehen sind ab dem dritten Kind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und zusätzlich die steuerlich anerkannten Kinderbetreuungskosten. Maßgebend ist zunächst das voraussichtliche Einkommen des laufenden Kalenderjahres; wer die Auskunft schuldig bleibt, zahlt nach der höchsten Stufe. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Die Beträge dieser Tabelle stammen aus der 5. Änderung vom 08.06.2016 und wurden bei der Neufassung 2020 unverändert mitbeschlossen; deshalb trägt die Anlage die Überschrift ab dem 01.08.2016, obwohl die Satzung ab dem 01.08.2020 gilt. Ein Preisstand von 2016, der 2026 noch gilt, ist ungewöhnlich, aber belegt: Das Ortsrecht führt keine neuere Fassung, die Satzung enthält keine Fortschreibungsklausel, und das Merkblatt der Stadt mit Stand 01.01.2024 gibt dieselben Beträge wieder. Die Stufen sind als Spanne geschrieben, 20.001 bis 30.000 Euro, nur die erste und die letzte tragen ein Wort. Die Beitragsfreiheit reicht weiter als üblich: Ist ein Kind nach § 50 Abs. 1 KiBiz frei, weil es bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet, sind für diesen Zeitraum alle Kinder derselben Beitragsgemeinschaft mitbefreit. Kindertagespflege und offener Ganztag haben in Gronau eigene Satzungen; die Tagespflege rechnet in Stundenkorridoren, kommt aber bei gleichem Umfang auf dieselben Beträge. Der Hort taucht in der Satzung gar nicht auf und wird nach dem Merkblatt faktisch nach der Spalte für 35 Wochenstunden abgerechnet.

Häufige Fragen aus Gronau

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Gronau?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder über drei Jahren bei 45 Stunden pro Woche 184,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 8 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 310,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Gronau den Höchstsatz?
Ab 80.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und des Kindes nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt vergleichbarer im Ausland erzielter Einkünfte, ohne Verlustausgleich. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zum Lebensunterhalt. Kindergeld bleibt außen vor, Elterngeld bis 300 Euro im Monat und beim Elterngeld Plus bis 150 Euro. Bei Anspruch auf lebenslängliche Versorgung werden 10 Prozent aufgeschlagen. Abzuziehen sind ab dem dritten Kind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und zusätzlich die steuerlich anerkannten Kinderbetreuungskosten. Maßgebend ist zunächst das voraussichtliche Einkommen des laufenden Kalenderjahres; wer die Auskunft schuldig bleibt, zahlt nach der höchsten Stufe.
Wer setzt den Beitrag in Gronau fest?
Stadt Gronau (Westf.), Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Gronau für Geschwisterkinder?
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, nehmen sie Kindertagespflege in Anspruch oder besuchen sie die offene Ganztagsschule, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, wird der höchste gefordert. Die Regel greift über die Betreuungsformen hinweg, also auch dann, wenn ein Geschwisterkind im offenen Ganztag ist.
Ist das Mittagessen in Gronau im Beitrag enthalten?
Die Satzung sagt dazu einen einzigen Satz: Der Träger kann ein Entgelt für das Mittagessen verlangen. Eine Höhe steht weder in der Satzung noch im Merkblatt der Stadt zum Elterneinkommen. Das Essensgeld ist in Gronau also nicht kommunal festgesetzt.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Gronau (Westf.), Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.