Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt
Was der Kita-Platz in Siegburg kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Siegburg für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 224,00 € im Monat. Bis 25.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 100.001 Euro gilt der Höchstsatz von 472,00 €. Das sind 26 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 224,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 25.000 Euro
- Beitragsfrei
- 472,00 €
- Höchstsatz
- 8
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 100.001 Euro
1 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Siegburg für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Siegburg zahlen
- Alle 8 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2025, für Kinder unter 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Kreisstadt Siegburg, Amt für Jugend, Schule und Sport als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 25.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Siegburg gar nichts. Ab 100.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 25.000 Euro: ein Euro mehr kostet 92,00 € im Monat.
Was Eltern in Siegburg tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
92,00 €
im Monat
Einkommensstufe 2 von 8, das macht 1.104 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
224,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 8, das macht 2.688 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
424,00 €
im Monat
Einkommensstufe 7 von 8, das macht 5.088 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege vom 16.4.2009 in der Fassung der IX. Änderung vom 8.7.2025, Anlage 1, Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren ab 1.8.2023, Fassung vom 01.08.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, ohne Ausgleich mit Verlusten anderer Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; das Kindergeld wird ausdrücklich nicht hinzugerechnet, das Elterngeld nur entsprechend § 10 BEEG, und die Eigenheimzulage bleibt außer Betracht. Bei Einkünften mit Anwartschaft auf lebenslängliche Versorgung kommen 10 Prozent hinzu. Maßgeblich ist das tatsächliche Jahreseinkommen des Kalenderjahres, für das die Beiträge festgesetzt werden; ab dem dritten Kind mindern die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG das Einkommen.
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 8.064,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Siegburg von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 8.064,00 €, verteilt auf 36 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 224,00 € | 8.064,00 € |
| Zusammen | 36 | - | 8.064,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 8 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege vom 16.4.2009 in der Fassung der IX. Änderung vom 8.7.2025, Anlage 1, Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren ab 1.8.2023, Fassung vom 01.08.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreisstadt Siegburg, Amt für Jugend, Schule und Sport.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Siegburg sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
25.000 bis 100.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren
In Siegburg sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Siegburg bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 156,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung in Siegburg, werden Leistungen nach den Richtlinien und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 472,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Siegburg festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreisstadt Siegburg, Amt für Jugend, Schule und Sport.
Zuständig ist Kreisstadt Siegburg, Amt für Jugend, Schule und Sport. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 25.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 25.001 bis 37.000Euro | 58,00 € | 75,00 € | 92,00 € |
| 37.001 bis 50.000Euro | 85,00 € | 114,00 € | 144,00 € |
| 50.001 bis 62.000Euro | 144,00 € | 184,00 € | 224,00 € |
| 62.001 bis 75.000Euro | 196,00 € | 250,00 € | 304,00 € |
| 75.001 bis 87.000Euro | 236,00 € | 304,00 € | 368,00 € |
| 87.001 bis 100.000Euro | 280,00 € | 352,00 € | 424,00 € |
| über 100.000Euro | 316,00 € | 392,00 € | 472,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Siegburg liegt 26 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Siegburg
472,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
598,00 €
im Monat
Das sind 7.176,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Siegburg liegt damit 26 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung in Siegburg, werden Leistungen nach den Richtlinien für Kindertagespflege gewährt oder besucht ein weiteres Kind die offene Ganztagsschule in Siegburg, so entfallen die Elternbeiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich bei verschiedenen Betreuungsarten unterschiedlich hohe Beiträge, ist der jeweils höchste zu zahlen. Die drei Betreuungsformen zählen also zusammen; für Kinder im offenen Ganztag gilt daneben eine eigene Satzung.
Verpflegung. Die Satzung regelt kein Verpflegungsentgelt. Weder die Paragrafen noch die beiden Anlagen nennen einen Betrag für das Mittagessen, und anders als andere Städte räumt Siegburg dem Träger auch kein ausdrückliches Recht dazu ein. Ein Essensgeld ist aus dieser Quelle deshalb nicht zu belegen.
Welches Einkommen zählt. Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, ohne Ausgleich mit Verlusten anderer Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; das Kindergeld wird ausdrücklich nicht hinzugerechnet, das Elterngeld nur entsprechend § 10 BEEG, und die Eigenheimzulage bleibt außer Betracht. Bei Einkünften mit Anwartschaft auf lebenslängliche Versorgung kommen 10 Prozent hinzu. Maßgeblich ist das tatsächliche Jahreseinkommen des Kalenderjahres, für das die Beiträge festgesetzt werden; ab dem dritten Kind mindern die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG das Einkommen. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Siegburg geht über das Landesrecht hinaus und stellt die letzten drei Kindergartenjahre vor der Einschulung beitragsfrei, nicht nur die letzten beiden; eine vorzeitige Einschulung ändert daran nichts. Genau deshalb gibt es nur diese eine Tabelle: Für Kinder ab drei Jahren fällt in Siegburg kein Beitrag an. Wer das dritte Lebensjahr nach dem 1. November vollendet, bleibt für das ganze Jahr in der Tabelle für unter Dreijährige. Die Kindertagespflege kostet bei gleichem Umfang genau dasselbe, ihre eigene Anlage füllt nur die Zwischenwerte von 15 bis 47 Wochenstunden auf. Beim paritätischen Wechselmodell wird der Beitrag für jeden Elternteil getrennt und jeweils hälftig festgesetzt. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Kinderzuschlag bezieht, wird gegen Vorlage des Bescheids für die Dauer des Bezugs beitragsfrei gestellt. Eine Unstimmigkeit steht so gedruckt in der Satzung: Die Anlage für die Kindertageseinrichtung nennt die unterste Stufe bis 25.000 Euro, die für die Kindertagespflege unter 25.000 Euro, und ein Einkommen von genau 25.000 Euro fällt damit je nach Anlage in eine andere Stufe. Die Tabellen tragen den Stand 1.8.2023 und gelten unverändert weiter, denn die Satzung kennt keine Fortschreibungsklausel.
Häufige Fragen aus Siegburg
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Siegburg?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 224,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 8 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 472,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Siegburg den Höchstsatz?
- Ab 100.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, ohne Ausgleich mit Verlusten anderer Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; das Kindergeld wird ausdrücklich nicht hinzugerechnet, das Elterngeld nur entsprechend § 10 BEEG, und die Eigenheimzulage bleibt außer Betracht. Bei Einkünften mit Anwartschaft auf lebenslängliche Versorgung kommen 10 Prozent hinzu. Maßgeblich ist das tatsächliche Jahreseinkommen des Kalenderjahres, für das die Beiträge festgesetzt werden; ab dem dritten Kind mindern die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG das Einkommen.
- Wer setzt den Beitrag in Siegburg fest?
- Kreisstadt Siegburg, Amt für Jugend, Schule und Sport. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Siegburg für Geschwisterkinder?
- Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung in Siegburg, werden Leistungen nach den Richtlinien für Kindertagespflege gewährt oder besucht ein weiteres Kind die offene Ganztagsschule in Siegburg, so entfallen die Elternbeiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich bei verschiedenen Betreuungsarten unterschiedlich hohe Beiträge, ist der jeweils höchste zu zahlen. Die drei Betreuungsformen zählen also zusammen; für Kinder im offenen Ganztag gilt daneben eine eigene Satzung.
- Ist das Mittagessen in Siegburg im Beitrag enthalten?
- Die Satzung regelt kein Verpflegungsentgelt. Weder die Paragrafen noch die beiden Anlagen nennen einen Betrag für das Mittagessen, und anders als andere Städte räumt Siegburg dem Träger auch kein ausdrückliches Recht dazu ein. Ein Essensgeld ist aus dieser Quelle deshalb nicht zu belegen.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreisstadt Siegburg, Amt für Jugend, Schule und Sport, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege vom 16.4.2009 in der Fassung der IX. Änderung vom 8.7.2025, Anlage 1, Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren ab 1.8.2023 Fassung vom 01.08.2025
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.