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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt

Was der Kita-Platz in Werdohl kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Werdohl für Kinder ab 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 252,00 € im Monat. Bis 25.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 97.001 Euro gilt der Höchstsatz von 482,00 €. Das sind 3 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

252,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 25.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

482,00 €
Höchstsatz

ab 97.001 Euro

29
Einkommensstufen

1 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Werdohl für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Werdohl zahlen
  • Alle 29 Einkommensstufen der Satzung vom 01.01.2023, für Kinder ab 3 Jahren
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Werdohl, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 25.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Werdohl gar nichts. Ab 97.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 25.000 Euro: ein Euro mehr kostet 89,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Werdohl tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder ab 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder ab 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

104,00 €

im Monat

Einkommensstufe 4 von 29, das macht 1.248 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder ab 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

252,00 €

im Monat

Einkommensstufe 17 von 29, das macht 3.024 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder ab 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

467,00 €

im Monat

Einkommensstufe 28 von 29, das macht 5.604 Euro im Jahr.

Grundlage ist Satzung der Stadt Werdohl zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsgrundschulen (Elternbeitragssatzung) vom 23.06.2022, Anlage A, Fassung vom 01.01.2023. Maßgeblich für das Einkommen: Einkommen ist die Summe der aktuellen positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Verlustvor- und Verlustrückträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen mindern es nicht, und ein Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten oder mit dem zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Zweckbestimmung, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Baukindergeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und ausdrücklich auch das Wohngeld sind elternbeitragsrechtlich kein Einkommen; Elterngeld bleibt bis zur Höhe des § 10 BEEG außen vor, bei Mehrlingsgeburten vervielfacht. Maßgeblich ist das im Festsetzungsjahr tatsächlich erzielte Einkommen.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 10.584,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Werdohl von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 10.584,00 €, verteilt auf 42 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder ab 3 Jahren42252,00 €10.584,00 €
Zusammen42-10.584,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 29 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Einkommen ist die Summe der aktuellen positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Verlustvor- und Verlustrückträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen mindern es nicht, und ein Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten oder mit dem zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Zweckbestimmung, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Baukindergeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und ausdrücklich auch das Wohngeld sind elternbeitragsrechtlich kein Einkommen; Elterngeld bleibt bis zur Höhe des § 10 BEEG außen vor, bei Mehrlingsgeburten vervielfacht. Maßgeblich ist das im Festsetzungsjahr tatsächlich erzielte Einkommen.

Beitrag im Monat

182,00 €

Einkommensstufe
12 von 29
Stufe reicht
44.001 bis 46.000 Euro
Im Jahr
2.184,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Werdohl zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsgrundschulen (Elternbeitragssatzung) vom 23.06.2022, Anlage A, Fassung vom 01.01.2023. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Werdohl, Jugendamt.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Werdohl sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

25.000 bis 97.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

ab 3 Jahren

In Werdohl sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Werdohl bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 217,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Werdohl halbiert statt freizustellen: Nehmen zwei oder mehr Kinder in Werdohl nebeneinander Kindertagespflege, eine Kindertag und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 482,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Satzung erledigt das Thema in einem Satz: Die Elternbeiträge enthalten keine Verpflegungskosten. Eine Höhe, eine Obergrenze oder auch nur ein Verweis auf das Kinderbildungsgesetz steht nicht dabei; die Verpflegung läuft über die Träger und die Betreuungsverträge.

Wer den Beitrag in Werdohl festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Werdohl, Jugendamt.

Zuständig ist Stadt Werdohl, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren

29 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 25k
89,00 €bis 26k
97,00 €bis 28k
104,00 €bis 30k
112,00 €bis 32k
120,00 €bis 34k
128,00 €bis 36k
137,00 €bis 38k
147,00 €bis 40k
159,00 €bis 42k
171,00 €bis 44k
182,00 €bis 46k
194,00 €bis 48k
208,00 €bis 50k
222,00 €bis 52k
237,00 €bis 54k
252,00 €bis 56k
268,00 €bis 58k
283,00 €bis 60k
299,00 €bis 62k
315,00 €bis 64k
333,00 €bis 66k
353,00 €bis 68k
375,00 €bis 70k
398,00 €bis 72k
422,00 €bis 81k
452,00 €bis 89k
467,00 €bis 97k
482,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 25.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 89,00 €. Das sind 89,00 € im Monat und 1.068,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 25.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
25.001 bis 26.000Euro44,50 €60,00 €89,00 €
26.001 bis 28.000Euro48,50 €65,00 €97,00 €
28.001 bis 30.000Euro52,00 €70,00 €104,00 €
30.001 bis 32.000Euro56,00 €75,00 €112,00 €
32.001 bis 34.000Euro60,00 €81,00 €120,00 €
34.001 bis 36.000Euro64,00 €86,00 €128,00 €
36.001 bis 38.000Euro68,50 €92,00 €137,00 €
38.001 bis 40.000Euro73,50 €99,00 €147,00 €
40.001 bis 42.000Euro79,50 €107,00 €159,00 €
42.001 bis 44.000Euro85,50 €115,00 €171,00 €
44.001 bis 46.000Euro91,00 €122,50 €182,00 €
46.001 bis 48.000Euro97,00 €130,50 €194,00 €
48.001 bis 50.000Euro104,00 €140,00 €208,00 €
50.001 bis 52.000Euro111,00 €149,00 €222,00 €
52.001 bis 54.000Euro119,50 €159,00 €237,00 €
54.001 bis 56.000Euro126,00 €169,00 €252,00 €
56.001 bis 58.000Euro134,00 €180,50 €268,00 €
58.001 bis 60.000Euro141,50 €190,50 €283,00 €
60.001 bis 62.000Euro149,50 €201,50 €299,00 €
62.001 bis 64.000Euro157,50 €212,00 €315,00 €
64.001 bis 66.000Euro166,50 €224,50 €333,00 €
66.001 bis 68.000Euro176,50 €238,00 €353,00 €
68.001 bis 70.000Euro187,50 €252,50 €375,00 €
70.001 bis 72.000Euro199,50 €267,50 €398,00 €
72.001 bis 81.000Euro210,00 €284,00 €422,00 €
81.001 bis 89.000Euro235,00 €314,00 €452,00 €
89.001 bis 97.000Euro245,00 €324,00 €467,00 €
über 97.000Euro265,00 €334,00 €482,00 €
Kinder ab 3 Jahren, 29 Einkommensstufen. Quelle: Satzung der Stadt Werdohl zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsgrundschulen (Elternbeitragssatzung) vom 23.06.2022, Anlage A, Fassung vom 01.01.2023.

Ist das viel oder wenig?

Werdohl liegt 3 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder ab 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Werdohl

482,00 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

511,79 €

im Monat

Das sind 6.141,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Werdohl zählt einkommen ist die Summe der aktuellen positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Verlustvor- und Verlustrückträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen mindern es nicht, und ein Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten oder mit dem zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Zweckbestimmung, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Baukindergeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und ausdrücklich auch das Wohngeld sind elternbeitragsrechtlich kein Einkommen; Elterngeld bleibt bis zur Höhe des § 10 BEEG außen vor, bei Mehrlingsgeburten vervielfacht. Maßgeblich ist das im Festsetzungsjahr tatsächlich erzielte Einkommen, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Werdohl liegt damit 3 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Werdohl halbiert statt freizustellen: Nehmen zwei oder mehr Kinder in Werdohl nebeneinander Kindertagespflege, eine Kindertageseinrichtung oder außerunterrichtliche Betreuung in Anspruch, sinkt der Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind auf die Hälfte, allerdings nur für Beiträge aus derselben Tabelle. Ist ein Kind landesrechtlich beitragsfrei, halbieren sich ebenfalls die Beiträge der übrigen Geschwister in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege. Pflegekinder sind von der Geschwisterregelung ausgenommen.

Verpflegung. Die Satzung erledigt das Thema in einem Satz: Die Elternbeiträge enthalten keine Verpflegungskosten. Eine Höhe, eine Obergrenze oder auch nur ein Verweis auf das Kinderbildungsgesetz steht nicht dabei; die Verpflegung läuft über die Träger und die Betreuungsverträge.

Welches Einkommen zählt. Einkommen ist die Summe der aktuellen positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Verlustvor- und Verlustrückträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen mindern es nicht, und ein Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten oder mit dem zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Zweckbestimmung, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Baukindergeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und ausdrücklich auch das Wohngeld sind elternbeitragsrechtlich kein Einkommen; Elterngeld bleibt bis zur Höhe des § 10 BEEG außen vor, bei Mehrlingsgeburten vervielfacht. Maßgeblich ist das im Festsetzungsjahr tatsächlich erzielte Einkommen. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Werdohl löst die Altersstaffel nicht über eine zweite Tabelle, sondern über einen Zuschlag: Für Kinder unter drei Jahren erhöht sich der Beitrag um 20 Prozent, und der Zuschlag entfällt mit Beginn des Monats, in dem das Kind drei wird. Die hier abgebildete Tabelle ist deshalb die für Kinder ab drei Jahren; wer jünger ist, zahlt ein Fünftel mehr. Mit 29 Stufen ist die Staffel eine der feinsten im Bestand, von unter 25.000 bis über 97.000 Euro Jahresbrutto, in Schritten von 2.000 Euro. Die Kindertagespflege hat keine eigene Spalte, sondern nutzt dieselbe Anlage; wer Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege kombiniert, zahlt nach der Gesamtbetreuungszeit, höchstens aber für 45 Wochenstunden. Pflegekinder zahlen die zweite Stufe. Beitragsfrei ist, wer Bürgergeld, Leistungen nach den §§ 27 ff. oder 41 ff. SGB XII, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht. Die offene Ganztagsgrundschule steht in einer eigenen Anlage B mit elf Stufen und einem Höchstbeitrag von 151 Euro.

Häufige Fragen aus Werdohl

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Werdohl?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder ab 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 252,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 29 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 482,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Werdohl den Höchstsatz?
Ab 97.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Einkommen ist die Summe der aktuellen positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Verlustvor- und Verlustrückträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen mindern es nicht, und ein Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten oder mit dem zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Zweckbestimmung, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Baukindergeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und ausdrücklich auch das Wohngeld sind elternbeitragsrechtlich kein Einkommen; Elterngeld bleibt bis zur Höhe des § 10 BEEG außen vor, bei Mehrlingsgeburten vervielfacht. Maßgeblich ist das im Festsetzungsjahr tatsächlich erzielte Einkommen.
Wer setzt den Beitrag in Werdohl fest?
Stadt Werdohl, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Werdohl für Geschwisterkinder?
Werdohl halbiert statt freizustellen: Nehmen zwei oder mehr Kinder in Werdohl nebeneinander Kindertagespflege, eine Kindertageseinrichtung oder außerunterrichtliche Betreuung in Anspruch, sinkt der Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind auf die Hälfte, allerdings nur für Beiträge aus derselben Tabelle. Ist ein Kind landesrechtlich beitragsfrei, halbieren sich ebenfalls die Beiträge der übrigen Geschwister in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege. Pflegekinder sind von der Geschwisterregelung ausgenommen.
Ist das Mittagessen in Werdohl im Beitrag enthalten?
Die Satzung erledigt das Thema in einem Satz: Die Elternbeiträge enthalten keine Verpflegungskosten. Eine Höhe, eine Obergrenze oder auch nur ein Verweis auf das Kinderbildungsgesetz steht nicht dabei; die Verpflegung läuft über die Träger und die Betreuungsverträge.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Werdohl, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.