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Kitaskosten

Rheinland-Pfalz · Kreis mit eigenem Jugendamt

Was der Kita-Platz in Westerwaldkreis kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Westerwaldkreis für Kinder unter 2 Jahren unabhängig vom Betreuungsumfang 420,00 € im Monat. Gezahlt wird ab dem ersten Euro, ab 56.001 Euro gilt der Höchstsatz von 480,00 €. Das sind 1 Prozent über dem Mittel der 6 hier erhobenen Stellen.

420,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 0 Std.

keine
Beitragsfrei

Freigrenze in der Satzung

480,00 €
Höchstsatz

ab 56.001 Euro

7
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Westerwaldkreis für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Westerwaldkreis zahlen
  • Alle 7 Einkommensstufen der Satzung vom 01.07.2021, für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder
  • Die Beiträge für jeden Betreuungsumfang, einzeln und im Verlauf
  • Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abteilung 5 Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. In Westerwaldkreis wird ab dem ersten Euro Einkommen gezahlt. Ab 56.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 21.000 Euro: ein Euro mehr kostet 60,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Westerwaldkreis tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 2 Jahren, unabhängig vom Betreuungsumfang

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren

240,00 €

im Monat

Einkommensstufe 3 von 7, das macht 2.880 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren

420,00 €

im Monat

Einkommensstufe 6 von 7, das macht 5.040 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren

480,00 €

im Monat

Einkommensstufe 7 von 7, das macht 5.760 Euro im Jahr.

Grundlage ist Übersicht der Elternbeiträge für die Tagesbetreuung in Kindertagesstätten im Westerwaldkreis ab 01.07.2021, gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.06.2021, Fassung vom 01.07.2021. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist das bereinigte Nettojahreseinkommen im Zeitraum, in dem das Kind die Einrichtung besucht. Grundlage sind die Verdienstnachweise der letzten zwölf Monate, bei einem Arbeitgeberwechsel ab der Aufnahme beim neuen Arbeitgeber; Selbständige legen den letzten Steuerbescheid samt Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung vor, und für sie rechnet der Kreis grundsätzlich unter Vorbehalt. Versicherungen mindern das Einkommen mit höchstens drei Prozent des durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommens, die private Altersvorsorge mit vier Prozent des Jahresbruttos und höchstens 175 Euro im Monat; eine private Krankenversicherung zählt nur bis zum Basistarif, Zusatzversicherungen gar nicht. Bei getrennt lebenden Eltern zählt allein das Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind lebt.

Jahreseinkommenunter 2 JahrenSchulkinder
30.000 Euro240,00 €200,00 €
55.000 Euro420,00 €320,00 €
90.000 Euro480,00 €360,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, unabhängig vom Betreuungsumfang. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 10.080,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen unabhängig vom Betreuungsumfang zahlt in Westerwaldkreis von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 10.080,00 €, verteilt auf 24 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder unter 2 Jahren24420,00 €10.080,00 €
Zusammen24-10.080,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 7 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist das bereinigte Nettojahreseinkommen im Zeitraum, in dem das Kind die Einrichtung besucht. Grundlage sind die Verdienstnachweise der letzten zwölf Monate, bei einem Arbeitgeberwechsel ab der Aufnahme beim neuen Arbeitgeber; Selbständige legen den letzten Steuerbescheid samt Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung vor, und für sie rechnet der Kreis grundsätzlich unter Vorbehalt. Versicherungen mindern das Einkommen mit höchstens drei Prozent des durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommens, die private Altersvorsorge mit vier Prozent des Jahresbruttos und höchstens 175 Euro im Monat; eine private Krankenversicherung zählt nur bis zum Basistarif, Zusatzversicherungen gar nicht. Bei getrennt lebenden Eltern zählt allein das Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind lebt.

Beitrag im Monat

360,00 €

Einkommensstufe
5 von 7
Stufe reicht
42.001 bis 49.000 Euro
Im Jahr
4.320,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Übersicht der Elternbeiträge für die Tagesbetreuung in Kindertagesstätten im Westerwaldkreis ab 01.07.2021, gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.06.2021, Fassung vom 01.07.2021. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abteilung 5 Jugendamt.

Wovon die Höhe abhängt

Drei Angaben bestimmen den Betrag. In Westerwaldkreis sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen und die Zahl der Geschwister. Einen Betreuungsumfang unterscheidet die Satzung hier nicht, der Beitrag gilt für jede Betreuungszeit gleich.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

7 Stufen

Die Stufe entscheidet. Welches Einkommen zählt, definiert die Satzung.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 2 Jahren / Schulkinder

In Westerwaldkreis sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Geschwister

senkt oder streicht

Familien mit vier und mehr Kindern zahlen nichts. Maßgeblich ist dabei die Zahl der Kinder, für die die Familie das volle Kin und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 480,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Übersicht schweigt zum Mittagessen, und die Leistungsseite nennt nur die allgemeine Regel des § 26 Abs. 4 KiTaG, wonach für Verpflegung ein gesonderter Beitrag erhoben wird. Wie hoch er ist, setzt der Träger der Einrichtung fest.

Wer den Beitrag in Westerwaldkreis festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abteilung 5 Jugendamt.

Zuständig ist Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abteilung 5 Jugendamt, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Rheinland-Pfalz.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren

7 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, unabhängig vom Betreuungsumfang
120,00 €bis 21k
180,00 €bis 28k
240,00 €bis 35k
300,00 €bis 42k
360,00 €bis 49k
420,00 €bis 56k
480,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 21.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 120,00 €, einen Euro darüber 180,00 €. Das sind 60,00 € im Monat und 720,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
JahreseinkommenBeitrag
bis 21.000Euro120,00 €
21.001 bis 28.000Euro180,00 €
28.001 bis 35.000Euro240,00 €
35.001 bis 42.000Euro300,00 €
42.001 bis 49.000Euro360,00 €
49.001 bis 56.000Euro420,00 €
über 56.000Euro480,00 €
Kinder unter 2 Jahren, Familie mit einem Kind (Kinder, für die die Familie das volle Kindergeld erhält), 7 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 21.000Euro80,00 €
21.001 bis 28.000Euro120,00 €
28.001 bis 35.000Euro160,00 €
35.001 bis 42.000Euro200,00 €
42.001 bis 49.000Euro240,00 €
49.001 bis 56.000Euro280,00 €
über 56.000Euro320,00 €
Kinder unter 2 Jahren, Familie mit zwei Kindern (Kinder, für die die Familie das volle Kindergeld erhält), 7 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 21.000Euro40,00 €
21.001 bis 28.000Euro60,00 €
28.001 bis 35.000Euro80,00 €
35.001 bis 42.000Euro100,00 €
42.001 bis 49.000Euro120,00 €
49.001 bis 56.000Euro140,00 €
über 56.000Euro160,00 €
Kinder unter 2 Jahren, Familie mit drei Kindern (Kinder, für die die Familie das volle Kindergeld erhält), 7 Einkommensstufen.

Beitragstabelle für Schulkinder

7 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, unabhängig vom Betreuungsumfang
120,00 €bis 21k
160,00 €bis 28k
200,00 €bis 35k
240,00 €bis 42k
280,00 €bis 49k
320,00 €bis 56k
360,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 21.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 120,00 €, einen Euro darüber 160,00 €. Das sind 40,00 € im Monat und 480,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
JahreseinkommenBeitrag
bis 21.000Euro120,00 €
21.001 bis 28.000Euro160,00 €
28.001 bis 35.000Euro200,00 €
35.001 bis 42.000Euro240,00 €
42.001 bis 49.000Euro280,00 €
49.001 bis 56.000Euro320,00 €
über 56.000Euro360,00 €
Schulkinder, Familie mit einem Kind (Kinder, für die die Familie das volle Kindergeld erhält), 7 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 21.000Euro80,00 €
21.001 bis 28.000Euro110,00 €
28.001 bis 35.000Euro135,00 €
35.001 bis 42.000Euro160,00 €
42.001 bis 49.000Euro190,00 €
49.001 bis 56.000Euro215,00 €
über 56.000Euro240,00 €
Schulkinder, Familie mit zwei Kindern (Kinder, für die die Familie das volle Kindergeld erhält), 7 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 21.000Euro40,00 €
21.001 bis 28.000Euro55,00 €
28.001 bis 35.000Euro70,00 €
35.001 bis 42.000Euro80,00 €
42.001 bis 49.000Euro95,00 €
49.001 bis 56.000Euro110,00 €
über 56.000Euro120,00 €
Schulkinder, Familie mit drei Kindern (Kinder, für die die Familie das volle Kindergeld erhält), 7 Einkommensstufen.

Ist das viel oder wenig?

Westerwaldkreis liegt 1 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder unter 2 Jahren, unabhängig vom Betreuungsumfang

Westerwaldkreis

480,00 €

im Monat

Landkreis Bad Dürkheim

622,00 €

im Monat

Unterschied

142,00 €

im Monat

Das sind 1.704,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Westerwaldkreis zählt maßgeblich ist das bereinigte Nettojahreseinkommen im Zeitraum, in dem das Kind die Einrichtung besucht. Grundlage sind die Verdienstnachweise der letzten zwölf Monate, bei einem Arbeitgeberwechsel ab der Aufnahme beim neuen Arbeitgeber; Selbständige legen den letzten Steuerbescheid samt Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung vor, und für sie rechnet der Kreis grundsätzlich unter Vorbehalt. Versicherungen mindern das Einkommen mit höchstens drei Prozent des durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommens, die private Altersvorsorge mit vier Prozent des Jahresbruttos und höchstens 175 Euro im Monat; eine private Krankenversicherung zählt nur bis zum Basistarif, Zusatzversicherungen gar nicht. Bei getrennt lebenden Eltern zählt allein das Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind lebt, andernorts eine andere Größe.

Über alle 6 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 300,00 € bis 622,00 €, der Mittelwert liegt bei 476,50 €. Westerwaldkreis liegt damit 1 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Familien mit vier und mehr Kindern zahlen nichts. Maßgeblich ist dabei die Zahl der Kinder, für die die Familie das volle Kindergeld erhält, und Geschwisterkinder werden nur berücksichtigt, wenn der aktuelle Kindergeldbescheid über alle im Haushalt lebenden Kinder vorliegt. Innerhalb der Tabelle fällt der Beitrag auf zwei Drittel beim zweiten und ein Drittel beim dritten Kind, bei der Krippe auf den Cent genau, bei den Schulkindern auf volle fünf Euro gerundet.

Verpflegung. Die Übersicht schweigt zum Mittagessen, und die Leistungsseite nennt nur die allgemeine Regel des § 26 Abs. 4 KiTaG, wonach für Verpflegung ein gesonderter Beitrag erhoben wird. Wie hoch er ist, setzt der Träger der Einrichtung fest.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist das bereinigte Nettojahreseinkommen im Zeitraum, in dem das Kind die Einrichtung besucht. Grundlage sind die Verdienstnachweise der letzten zwölf Monate, bei einem Arbeitgeberwechsel ab der Aufnahme beim neuen Arbeitgeber; Selbständige legen den letzten Steuerbescheid samt Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung vor, und für sie rechnet der Kreis grundsätzlich unter Vorbehalt. Versicherungen mindern das Einkommen mit höchstens drei Prozent des durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommens, die private Altersvorsorge mit vier Prozent des Jahresbruttos und höchstens 175 Euro im Monat; eine private Krankenversicherung zählt nur bis zum Basistarif, Zusatzversicherungen gar nicht. Bei getrennt lebenden Eltern zählt allein das Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind lebt. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Der Westerwaldkreis rechnet mit dem Jahres- und nicht mit dem Monatseinkommen, so wie sonst in Rheinland-Pfalz nur der Landkreis Altenkirchen. Zwei getrennte Tabellen mit denselben sieben Einkommensstufen: Bei Kindern unter zwei Jahren steigt der Beitrag in gleichmäßigen Schritten von 60 Euro, bei Schulkindern von 40. In der untersten Stufe kosten beide gleich viel, ab der zweiten liegt die Krippe darüber. Eine Nullzeile gibt es nicht: Wer unter 21.000 Euro im Jahr liegt, zahlt trotzdem den Satz der ersten Stufe und muss die Übernahme gesondert beantragen; das gilt bei Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Asylbewerberleistungen ebenso wie bei geringem Einkommen. Ermittelt wird der Beitrag vom Jugendamt in Montabaur, festgesetzt und erhoben vom Träger der Einrichtung. Für Schulkinder ist zu jedem neuen Schuljahr eine neue Einkommenserklärung fällig. Die Übersicht selbst gilt seit dem 01.07.2021 und trägt kein Enddatum; dass sie noch gilt, stützen zwei jüngere Formulare desselben Amtes von 2024 und 2025, die beide dieselbe Endstufe über 56.000 Euro nennen.

Häufige Fragen aus Westerwaldkreis

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Westerwaldkreis?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren unabhängig vom Betreuungsumfang 420,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 7 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 120,00 € bis 480,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Westerwaldkreis den Höchstsatz?
Ab 56.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist das bereinigte Nettojahreseinkommen im Zeitraum, in dem das Kind die Einrichtung besucht. Grundlage sind die Verdienstnachweise der letzten zwölf Monate, bei einem Arbeitgeberwechsel ab der Aufnahme beim neuen Arbeitgeber; Selbständige legen den letzten Steuerbescheid samt Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung vor, und für sie rechnet der Kreis grundsätzlich unter Vorbehalt. Versicherungen mindern das Einkommen mit höchstens drei Prozent des durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommens, die private Altersvorsorge mit vier Prozent des Jahresbruttos und höchstens 175 Euro im Monat; eine private Krankenversicherung zählt nur bis zum Basistarif, Zusatzversicherungen gar nicht. Bei getrennt lebenden Eltern zählt allein das Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Wer setzt den Beitrag in Westerwaldkreis fest?
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abteilung 5 Jugendamt, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Westerwaldkreis für Geschwisterkinder?
Familien mit vier und mehr Kindern zahlen nichts. Maßgeblich ist dabei die Zahl der Kinder, für die die Familie das volle Kindergeld erhält, und Geschwisterkinder werden nur berücksichtigt, wenn der aktuelle Kindergeldbescheid über alle im Haushalt lebenden Kinder vorliegt. Innerhalb der Tabelle fällt der Beitrag auf zwei Drittel beim zweiten und ein Drittel beim dritten Kind, bei der Krippe auf den Cent genau, bei den Schulkindern auf volle fünf Euro gerundet.
Ist das Mittagessen in Westerwaldkreis im Beitrag enthalten?
Die Übersicht schweigt zum Mittagessen, und die Leistungsseite nennt nur die allgemeine Regel des § 26 Abs. 4 KiTaG, wonach für Verpflegung ein gesonderter Beitrag erhoben wird. Wie hoch er ist, setzt der Träger der Einrichtung fest.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abteilung 5 Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.