Rheinland-Pfalz · Kreis mit eigenem Jugendamt
Was der Kita-Platz in Westerwaldkreis kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Westerwaldkreis für Kinder unter 2 Jahren unabhängig vom Betreuungsumfang 420,00 € im Monat. Gezahlt wird ab dem ersten Euro, ab 56.001 Euro gilt der Höchstsatz von 480,00 €. Das sind 1 Prozent über dem Mittel der 6 hier erhobenen Stellen.
- 420,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- keine
- Beitragsfrei
- 480,00 €
- Höchstsatz
- 7
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 0 Std.
Freigrenze in der Satzung
ab 56.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Westerwaldkreis für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Westerwaldkreis zahlen
- Alle 7 Einkommensstufen der Satzung vom 01.07.2021, für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder
- Die Beiträge für jeden Betreuungsumfang, einzeln und im Verlauf
- Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abteilung 5 Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. In Westerwaldkreis wird ab dem ersten Euro Einkommen gezahlt. Ab 56.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 21.000 Euro: ein Euro mehr kostet 60,00 € im Monat.
Was Eltern in Westerwaldkreis tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
240,00 €
im Monat
Einkommensstufe 3 von 7, das macht 2.880 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
420,00 €
im Monat
Einkommensstufe 6 von 7, das macht 5.040 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
480,00 €
im Monat
Einkommensstufe 7 von 7, das macht 5.760 Euro im Jahr.
Grundlage ist Übersicht der Elternbeiträge für die Tagesbetreuung in Kindertagesstätten im Westerwaldkreis ab 01.07.2021, gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.06.2021, Fassung vom 01.07.2021. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist das bereinigte Nettojahreseinkommen im Zeitraum, in dem das Kind die Einrichtung besucht. Grundlage sind die Verdienstnachweise der letzten zwölf Monate, bei einem Arbeitgeberwechsel ab der Aufnahme beim neuen Arbeitgeber; Selbständige legen den letzten Steuerbescheid samt Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung vor, und für sie rechnet der Kreis grundsätzlich unter Vorbehalt. Versicherungen mindern das Einkommen mit höchstens drei Prozent des durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommens, die private Altersvorsorge mit vier Prozent des Jahresbruttos und höchstens 175 Euro im Monat; eine private Krankenversicherung zählt nur bis zum Basistarif, Zusatzversicherungen gar nicht. Bei getrennt lebenden Eltern zählt allein das Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind lebt.
| Jahreseinkommen | unter 2 Jahren | Schulkinder |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 240,00 € | 200,00 € |
| 55.000 Euro | 420,00 € | 320,00 € |
| 90.000 Euro | 480,00 € | 360,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 10.080,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen unabhängig vom Betreuungsumfang zahlt in Westerwaldkreis von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 10.080,00 €, verteilt auf 24 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 2 Jahren | 24 | 420,00 € | 10.080,00 € |
| Zusammen | 24 | - | 10.080,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 7 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Übersicht der Elternbeiträge für die Tagesbetreuung in Kindertagesstätten im Westerwaldkreis ab 01.07.2021, gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.06.2021, Fassung vom 01.07.2021. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abteilung 5 Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Drei Angaben bestimmen den Betrag. In Westerwaldkreis sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen und die Zahl der Geschwister. Einen Betreuungsumfang unterscheidet die Satzung hier nicht, der Beitrag gilt für jede Betreuungszeit gleich.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
7 Stufen
Die Stufe entscheidet. Welches Einkommen zählt, definiert die Satzung.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 2 Jahren / Schulkinder
In Westerwaldkreis sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Geschwister
senkt oder streicht
Familien mit vier und mehr Kindern zahlen nichts. Maßgeblich ist dabei die Zahl der Kinder, für die die Familie das volle Kin und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 480,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Westerwaldkreis festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abteilung 5 Jugendamt.
Zuständig ist Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abteilung 5 Jugendamt, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Rheinland-Pfalz.
Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren
7 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 21.000Euro | 120,00 € |
| 21.001 bis 28.000Euro | 180,00 € |
| 28.001 bis 35.000Euro | 240,00 € |
| 35.001 bis 42.000Euro | 300,00 € |
| 42.001 bis 49.000Euro | 360,00 € |
| 49.001 bis 56.000Euro | 420,00 € |
| über 56.000Euro | 480,00 € |
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 21.000Euro | 80,00 € |
| 21.001 bis 28.000Euro | 120,00 € |
| 28.001 bis 35.000Euro | 160,00 € |
| 35.001 bis 42.000Euro | 200,00 € |
| 42.001 bis 49.000Euro | 240,00 € |
| 49.001 bis 56.000Euro | 280,00 € |
| über 56.000Euro | 320,00 € |
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 21.000Euro | 40,00 € |
| 21.001 bis 28.000Euro | 60,00 € |
| 28.001 bis 35.000Euro | 80,00 € |
| 35.001 bis 42.000Euro | 100,00 € |
| 42.001 bis 49.000Euro | 120,00 € |
| 49.001 bis 56.000Euro | 140,00 € |
| über 56.000Euro | 160,00 € |
Beitragstabelle für Schulkinder
7 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 21.000Euro | 120,00 € |
| 21.001 bis 28.000Euro | 160,00 € |
| 28.001 bis 35.000Euro | 200,00 € |
| 35.001 bis 42.000Euro | 240,00 € |
| 42.001 bis 49.000Euro | 280,00 € |
| 49.001 bis 56.000Euro | 320,00 € |
| über 56.000Euro | 360,00 € |
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 21.000Euro | 80,00 € |
| 21.001 bis 28.000Euro | 110,00 € |
| 28.001 bis 35.000Euro | 135,00 € |
| 35.001 bis 42.000Euro | 160,00 € |
| 42.001 bis 49.000Euro | 190,00 € |
| 49.001 bis 56.000Euro | 215,00 € |
| über 56.000Euro | 240,00 € |
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 21.000Euro | 40,00 € |
| 21.001 bis 28.000Euro | 55,00 € |
| 28.001 bis 35.000Euro | 70,00 € |
| 35.001 bis 42.000Euro | 80,00 € |
| 42.001 bis 49.000Euro | 95,00 € |
| 49.001 bis 56.000Euro | 110,00 € |
| über 56.000Euro | 120,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Westerwaldkreis liegt 1 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Westerwaldkreis
480,00 €
im Monat
Landkreis Bad Dürkheim
622,00 €
im Monat
Unterschied
142,00 €
im Monat
Das sind 1.704,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 6 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 300,00 € bis 622,00 €, der Mittelwert liegt bei 476,50 €. Westerwaldkreis liegt damit 1 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Familien mit vier und mehr Kindern zahlen nichts. Maßgeblich ist dabei die Zahl der Kinder, für die die Familie das volle Kindergeld erhält, und Geschwisterkinder werden nur berücksichtigt, wenn der aktuelle Kindergeldbescheid über alle im Haushalt lebenden Kinder vorliegt. Innerhalb der Tabelle fällt der Beitrag auf zwei Drittel beim zweiten und ein Drittel beim dritten Kind, bei der Krippe auf den Cent genau, bei den Schulkindern auf volle fünf Euro gerundet.
Verpflegung. Die Übersicht schweigt zum Mittagessen, und die Leistungsseite nennt nur die allgemeine Regel des § 26 Abs. 4 KiTaG, wonach für Verpflegung ein gesonderter Beitrag erhoben wird. Wie hoch er ist, setzt der Träger der Einrichtung fest.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist das bereinigte Nettojahreseinkommen im Zeitraum, in dem das Kind die Einrichtung besucht. Grundlage sind die Verdienstnachweise der letzten zwölf Monate, bei einem Arbeitgeberwechsel ab der Aufnahme beim neuen Arbeitgeber; Selbständige legen den letzten Steuerbescheid samt Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung vor, und für sie rechnet der Kreis grundsätzlich unter Vorbehalt. Versicherungen mindern das Einkommen mit höchstens drei Prozent des durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommens, die private Altersvorsorge mit vier Prozent des Jahresbruttos und höchstens 175 Euro im Monat; eine private Krankenversicherung zählt nur bis zum Basistarif, Zusatzversicherungen gar nicht. Bei getrennt lebenden Eltern zählt allein das Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind lebt. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Der Westerwaldkreis rechnet mit dem Jahres- und nicht mit dem Monatseinkommen, so wie sonst in Rheinland-Pfalz nur der Landkreis Altenkirchen. Zwei getrennte Tabellen mit denselben sieben Einkommensstufen: Bei Kindern unter zwei Jahren steigt der Beitrag in gleichmäßigen Schritten von 60 Euro, bei Schulkindern von 40. In der untersten Stufe kosten beide gleich viel, ab der zweiten liegt die Krippe darüber. Eine Nullzeile gibt es nicht: Wer unter 21.000 Euro im Jahr liegt, zahlt trotzdem den Satz der ersten Stufe und muss die Übernahme gesondert beantragen; das gilt bei Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Asylbewerberleistungen ebenso wie bei geringem Einkommen. Ermittelt wird der Beitrag vom Jugendamt in Montabaur, festgesetzt und erhoben vom Träger der Einrichtung. Für Schulkinder ist zu jedem neuen Schuljahr eine neue Einkommenserklärung fällig. Die Übersicht selbst gilt seit dem 01.07.2021 und trägt kein Enddatum; dass sie noch gilt, stützen zwei jüngere Formulare desselben Amtes von 2024 und 2025, die beide dieselbe Endstufe über 56.000 Euro nennen.
Häufige Fragen aus Westerwaldkreis
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Westerwaldkreis?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren unabhängig vom Betreuungsumfang 420,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 7 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 120,00 € bis 480,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Westerwaldkreis den Höchstsatz?
- Ab 56.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist das bereinigte Nettojahreseinkommen im Zeitraum, in dem das Kind die Einrichtung besucht. Grundlage sind die Verdienstnachweise der letzten zwölf Monate, bei einem Arbeitgeberwechsel ab der Aufnahme beim neuen Arbeitgeber; Selbständige legen den letzten Steuerbescheid samt Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung vor, und für sie rechnet der Kreis grundsätzlich unter Vorbehalt. Versicherungen mindern das Einkommen mit höchstens drei Prozent des durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommens, die private Altersvorsorge mit vier Prozent des Jahresbruttos und höchstens 175 Euro im Monat; eine private Krankenversicherung zählt nur bis zum Basistarif, Zusatzversicherungen gar nicht. Bei getrennt lebenden Eltern zählt allein das Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind lebt.
- Wer setzt den Beitrag in Westerwaldkreis fest?
- Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abteilung 5 Jugendamt, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Westerwaldkreis für Geschwisterkinder?
- Familien mit vier und mehr Kindern zahlen nichts. Maßgeblich ist dabei die Zahl der Kinder, für die die Familie das volle Kindergeld erhält, und Geschwisterkinder werden nur berücksichtigt, wenn der aktuelle Kindergeldbescheid über alle im Haushalt lebenden Kinder vorliegt. Innerhalb der Tabelle fällt der Beitrag auf zwei Drittel beim zweiten und ein Drittel beim dritten Kind, bei der Krippe auf den Cent genau, bei den Schulkindern auf volle fünf Euro gerundet.
- Ist das Mittagessen in Westerwaldkreis im Beitrag enthalten?
- Die Übersicht schweigt zum Mittagessen, und die Leistungsseite nennt nur die allgemeine Regel des § 26 Abs. 4 KiTaG, wonach für Verpflegung ein gesonderter Beitrag erhoben wird. Wie hoch er ist, setzt der Träger der Einrichtung fest.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abteilung 5 Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Quellen und Stand
- Übersicht der Elternbeiträge für die Tagesbetreuung in Kindertagesstätten im Westerwaldkreis ab 01.07.2021, gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.06.2021 Fassung vom 01.07.2021
- Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.