Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Würselen kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Würselen für Kinder bis zum Schuleintritt bei 45 Stunden pro Woche 224,00 € im Monat. Bis 37.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 73.001 Euro gilt der Höchstsatz von 342,00 €. Das sind 31 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 224,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 37.000 Euro
- Beitragsfrei
- 342,00 €
- Höchstsatz
- 5
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 73.001 Euro
1 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Würselen für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Würselen zahlen
- Alle 5 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2022, für Kinder bis zum Schuleintritt
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Würselen, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 37.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Würselen gar nichts. Ab 73.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 37.000 Euro: ein Euro mehr kostet 132,00 € im Monat.
Was Eltern in Würselen tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder bis zum Schuleintritt
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder bis zum Schuleintritt
- 45 Std./Woche
224,00 €
im Monat
Einkommensstufe 3 von 5, das macht 2.688 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder bis zum Schuleintritt
- 45 Std./Woche
342,00 €
im Monat
Einkommensstufe 5 von 5, das macht 4.104 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung der Stadt Würselen über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, Kinderfördersatzung vom 24.06.2008, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung vom 05.07.2024. Die Anlage druckt drei Beitragstabellen nacheinander ab; maßgeblich ist die letzte, gültig ab dem 01.08.2022., Fassung vom 01.08.2022. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 16 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Für das dritte und jedes weitere Kind werden Freibeträge abgezogen, die sich an § 32 Abs. 6 EStG orientieren. Es gilt das Jährlichkeitsprinzip: Gerechnet wird mit dem Einkommen des ganzen Kalenderjahres, für das der Beitrag festgesetzt wird. Steht es noch nicht fest, wird vorläufig festgesetzt, hilfsweise nach dem Vorjahr oder dem zu erwartenden Einkommen. Änderungen, die zu einer höheren Gruppe führen können, sind unverzüglich anzugeben.
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 17.472,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Würselen von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 17.472,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder bis zum Schuleintritt | 78 | 224,00 € | 17.472,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 17.472,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 5 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Würselen über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, Kinderfördersatzung vom 24.06.2008, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung vom 05.07.2024. Die Anlage druckt drei Beitragstabellen nacheinander ab; maßgeblich ist die letzte, gültig ab dem 01.08.2022., Fassung vom 01.08.2022. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Würselen, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Würselen sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
37.000 bis 73.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
bis zum Schuleintritt
In Würselen sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Würselen bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 150,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 17 Abs. 1 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder gleichzeitig eine Kinderta und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 342,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Würselen festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Würselen, Jugendamt.
Zuständig ist Stadt Würselen, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder bis zum Schuleintritt
5 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 37.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 37.001 bis 49.000Euro | 72,00 € | 80,00 € | 132,00 € |
| 49.001 bis 62.000Euro | 125,00 € | 138,00 € | 224,00 € |
| 62.001 bis 73.000Euro | 168,00 € | 186,00 € | 302,00 € |
| über 73.000Euro | 192,00 € | 224,00 € | 342,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Würselen liegt 31 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Würselen
342,00 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
651,79 €
im Monat
Das sind 7.821,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Würselen liegt damit 31 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 17 Abs. 1 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen; ergäben sich ohne diese Befreiung unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Von Beziehern von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz wird nach Abs. 3 gar kein Beitrag erhoben, und unzumutbar ist die Belastung dort immer, wo die Eltern Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Wohngeld beziehen.
Verpflegung. Die Satzung regelt die Verpflegung nicht. Weder das Mittagessen noch ein Betrag dafür kommen in ihrem Text vor; das ist ein Negativbefund und nicht die Auskunft, das Essen sei frei.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 16 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Für das dritte und jedes weitere Kind werden Freibeträge abgezogen, die sich an § 32 Abs. 6 EStG orientieren. Es gilt das Jährlichkeitsprinzip: Gerechnet wird mit dem Einkommen des ganzen Kalenderjahres, für das der Beitrag festgesetzt wird. Steht es noch nicht fest, wird vorläufig festgesetzt, hilfsweise nach dem Vorjahr oder dem zu erwartenden Einkommen. Änderungen, die zu einer höheren Gruppe führen können, sind unverzüglich anzugeben. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Die Anlage der Würselener Satzung ist eine Chronik: Sie druckt drei Beitragstabellen nacheinander ab, eine gültig bis 31.07.2021, eine ab 01.08.2021 und eine ab 01.08.2022. Wer die erste liest, liest eine Tabelle, die seit vier Jahren nicht mehr gilt. Maßgeblich ist die letzte, und sie gilt weiter: Das Änderungsverzeichnis am Ende des Satzungstextes hält fest, dass die Tabelle zuletzt durch die 9. Änderungssatzung vom 03.08.2021 geändert wurde, und die 10. Änderungssatzung vom 05.07.2024 betraf die §§ 1, 3, 7, 9, 10 und 16, nicht die Anlage. Eine Fortschreibungsklausel enthält die Satzung nicht. Die Tabelle kennt keine Altersgrenze und nur fünf Stufen; bis 37.000 Euro kostet die Betreuung nichts, über 73.000 Euro endet die Staffel. Wer Einrichtung und Kindertagespflege zusammen nutzt, zahlt nach § 17 Abs. 4 einen einzigen Beitrag nach dem Stundenbudget 45.
Häufige Fragen aus Würselen
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Würselen?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder bis zum Schuleintritt bei 45 Stunden pro Woche 224,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 5 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 342,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Würselen den Höchstsatz?
- Ab 73.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 16 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Für das dritte und jedes weitere Kind werden Freibeträge abgezogen, die sich an § 32 Abs. 6 EStG orientieren. Es gilt das Jährlichkeitsprinzip: Gerechnet wird mit dem Einkommen des ganzen Kalenderjahres, für das der Beitrag festgesetzt wird. Steht es noch nicht fest, wird vorläufig festgesetzt, hilfsweise nach dem Vorjahr oder dem zu erwartenden Einkommen. Änderungen, die zu einer höheren Gruppe führen können, sind unverzüglich anzugeben.
- Wer setzt den Beitrag in Würselen fest?
- Stadt Würselen, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Würselen für Geschwisterkinder?
- Nach § 17 Abs. 1 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen; ergäben sich ohne diese Befreiung unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Von Beziehern von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz wird nach Abs. 3 gar kein Beitrag erhoben, und unzumutbar ist die Belastung dort immer, wo die Eltern Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Wohngeld beziehen.
- Ist das Mittagessen in Würselen im Beitrag enthalten?
- Die Satzung regelt die Verpflegung nicht. Weder das Mittagessen noch ein Betrag dafür kommen in ihrem Text vor; das ist ein Negativbefund und nicht die Auskunft, das Essen sei frei.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Würselen, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Würselen über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, Kinderfördersatzung vom 24.06.2008, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung vom 05.07.2024. Die Anlage druckt drei Beitragstabellen nacheinander ab; maßgeblich ist die letzte, gültig ab dem 01.08.2022. Fassung vom 01.08.2022
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.