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Kitaskosten

Rheinland-Pfalz · kreisfreie Stadt

Was der Kita-Platz in Mainz kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Mainz für Kinder unter 2 Jahren in der Krippe bei 10 Stunden am Tag 516,00 € im Monat. Gezahlt wird ab dem ersten Euro, ab 73.800 Euro gilt der Höchstsatz von 670,00 €. Das sind 14 Prozent über dem Mittel der 4 hier erhobenen Stellen.

516,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 10 Std.

keine
Beitragsfrei

Freigrenze in der Satzung

670,00 €
Höchstsatz

ab 73.800 Euro

32
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Mainz für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Mainz zahlen
  • Alle 32 Einkommensstufen der Satzung vom 02.10.2025, für Kinder unter 2 Jahren in der Krippe und Schulkinder im Hort
  • Die Beiträge für 7 Std./Tag, 8,5 Std./Tag, 10 Std./Tag, einzeln und im Verlauf
  • Amt für Jugend und Familie der Landeshauptstadt Mainz, Abteilung Kindertagesstätten als zuständige Stelle, mit Anschrift und Rufnummer

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. In Mainz wird ab dem ersten Euro Einkommen gezahlt. Ab 73.800 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 19.799 Euro: ein Euro mehr kostet 22,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Mainz tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 2 Jahren in der Krippe, bei 10 Stunden am Tag

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren in der Krippe
  • 10 Std./Tag

224,00 €

im Monat

Einkommensstufe 7 von 32, das macht 2.688 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren in der Krippe
  • 10 Std./Tag

516,00 €

im Monat

Einkommensstufe 21 von 32, das macht 6.192 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren in der Krippe
  • 10 Std./Tag

670,00 €

im Monat

Einkommensstufe 32 von 32, das macht 8.040 Euro im Jahr.

Grundlage ist Merkblatt Hort- und Krippenbeiträge der Landeshauptstadt Mainz, Stand 2. Oktober 2025. Es ist die einzige Veröffentlichung der Beitragstabelle zur Kindertagesstättensatzung vom 24.02.2025, deren Anlage weder im Amtsblatt noch im Ortsrecht abgedruckt ist., Fassung vom 02.10.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen nach § 8 der Kindertagesstättensatzung. Anzusetzen ist das Einkommen der Personensorgeberechtigten, die mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, einschließlich Kindergeld und Unterhaltszahlungen sowie des Einkommens des Minderjährigen; Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen mit. Abgezogen wird nach § 93 Abs. 2 und 3 SGB VIII. Die Tabelle nennt Monatsbeträge; hier stehen sie als Jahreswerte, damit sich die Stellen vergleichen lassen. Der Tabellenkopf des Merkblatts verweist auf § 7, das ist ein stehengebliebener Verweis aus der Anlage von 2017: Seit der Neufassung 2025 trägt § 8 den Einkommensbegriff, und die Satzung selbst verweist an dieser Stelle auch dorthin.

Jahreseinkommenunter 2 Jahren in der KrippeSchulkinder im Hort
30.000 Euro224,00 €-
55.000 Euro516,00 €-
90.000 Euro670,00 €-
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 10 Stunden am Tag. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 12.384,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 10 Stunden am Tag zahlt in Mainz von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 12.384,00 €, verteilt auf 24 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder unter 2 Jahren in der Krippe24516,00 €12.384,00 €
Zusammen24-12.384,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 32 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen nach § 8 der Kindertagesstättensatzung. Anzusetzen ist das Einkommen der Personensorgeberechtigten, die mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, einschließlich Kindergeld und Unterhaltszahlungen sowie des Einkommens des Minderjährigen; Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen mit. Abgezogen wird nach § 93 Abs. 2 und 3 SGB VIII. Die Tabelle nennt Monatsbeträge; hier stehen sie als Jahreswerte, damit sich die Stellen vergleichen lassen. Der Tabellenkopf des Merkblatts verweist auf § 7, das ist ein stehengebliebener Verweis aus der Anlage von 2017: Seit der Neufassung 2025 trägt § 8 den Einkommensbegriff, und die Satzung selbst verweist an dieser Stelle auch dorthin.

Beitrag im Monat

422,00 €

Einkommensstufe
16 von 32
Stufe reicht
45.000 bis 46.799 Euro
Im Jahr
5.064,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Merkblatt Hort- und Krippenbeiträge der Landeshauptstadt Mainz, Stand 2. Oktober 2025. Es ist die einzige Veröffentlichung der Beitragstabelle zur Kindertagesstättensatzung vom 24.02.2025, deren Anlage weder im Amtsblatt noch im Ortsrecht abgedruckt ist., Fassung vom 02.10.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Amt für Jugend und Familie der Landeshauptstadt Mainz, Abteilung Kindertagesstätten.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Mainz sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 4 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

32 Stufen

Die Stufe entscheidet. Welches Einkommen zählt, definiert die Satzung.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 2 Jahren in der Krippe / Schulkinder im Hort

In Mainz sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

Beitrag, 7 Std./Tag, 8,5 Std./Tag, 10 Std./Tag

Mainz bietet 4 Stufen an. Zwischen Beitrag und 10 Std./Tag liegen bei gleichem Einkommen mehrere hundert Euro.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Die Zahl der Kinder ist die zweite Achse der Tabelle. Der Beitrag beträgt bei zwei Kindern zwei Drittel und bei drei Kindern und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 670,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Das Merkblatt nennt 60 Euro im Monat mit dem Stand 1.8.2025 und stellt fest, dass diese Verpflegungskosten von den Beiträgen unberührt bleiben. Der Betrag steht unter beiden Tabellenblöcken, gilt also für Krippe und Hort gleichermaßen.

Wer den Beitrag in Mainz festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Amt für Jugend und Familie der Landeshauptstadt Mainz, Abteilung Kindertagesstätten.

Zuständig ist Amt für Jugend und Familie der Landeshauptstadt Mainz, Abteilung Kindertagesstätten, Rhabanusstraße 3, 55118 Mainz. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Rheinland-Pfalz.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren in der Krippe

32 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 10 Stunden am Tag
92,00 €bis 20k
114,00 €bis 22k
136,00 €bis 23k
158,00 €bis 25k
180,00 €bis 27k
202,00 €bis 29k
224,00 €bis 31k
246,00 €bis 32k
268,00 €bis 34k
290,00 €bis 36k
312,00 €bis 38k
334,00 €bis 40k
356,00 €bis 41k
378,00 €bis 43k
400,00 €bis 45k
422,00 €bis 47k
444,00 €bis 49k
466,00 €bis 50k
488,00 €bis 52k
502,00 €bis 54k
516,00 €bis 56k
530,00 €bis 58k
544,00 €bis 59k
558,00 €bis 61k
572,00 €bis 63k
586,00 €bis 65k
600,00 €bis 67k
614,00 €bis 68k
628,00 €bis 70k
642,00 €bis 72k
656,00 €bis 74k
670,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 19.799 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 92,00 €, einen Euro darüber 114,00 €. Das sind 22,00 € im Monat und 264,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen7 Std./Tag8,5 Std./Tag10 Std./Tag
18.000 bis 19.799Euro64,00 €78,00 €92,00 €
19.800 bis 21.599Euro80,00 €97,00 €114,00 €
21.600 bis 23.399Euro95,00 €116,00 €136,00 €
23.400 bis 25.199Euro111,00 €134,00 €158,00 €
25.200 bis 26.999Euro126,00 €153,00 €180,00 €
27.000 bis 28.799Euro141,00 €172,00 €202,00 €
28.800 bis 30.599Euro157,00 €190,00 €224,00 €
30.600 bis 32.399Euro172,00 €209,00 €246,00 €
32.400 bis 34.199Euro188,00 €228,00 €268,00 €
34.200 bis 35.999Euro203,00 €247,00 €290,00 €
36.000 bis 37.799Euro218,00 €265,00 €312,00 €
37.800 bis 39.599Euro234,00 €284,00 €334,00 €
39.600 bis 41.399Euro249,00 €303,00 €356,00 €
41.400 bis 43.199Euro265,00 €321,00 €378,00 €
43.200 bis 44.999Euro280,00 €340,00 €400,00 €
45.000 bis 46.799Euro295,00 €359,00 €422,00 €
46.800 bis 48.599Euro311,00 €377,00 €444,00 €
48.600 bis 50.399Euro326,00 €396,00 €466,00 €
50.400 bis 52.199Euro342,00 €415,00 €488,00 €
52.200 bis 53.999Euro351,00 €427,00 €502,00 €
54.000 bis 55.799Euro361,00 €439,00 €516,00 €
55.800 bis 57.599Euro371,00 €451,00 €530,00 €
57.600 bis 59.399Euro381,00 €462,00 €544,00 €
59.400 bis 61.199Euro391,00 €474,00 €558,00 €
61.200 bis 62.999Euro400,00 €486,00 €572,00 €
63.000 bis 64.799Euro410,00 €498,00 €586,00 €
64.800 bis 66.599Euro420,00 €510,00 €600,00 €
66.600 bis 68.399Euro430,00 €522,00 €614,00 €
68.400 bis 70.199Euro440,00 €534,00 €628,00 €
70.200 bis 71.999Euro449,00 €546,00 €642,00 €
72.000 bis 73.799Euro459,00 €558,00 €656,00 €
über 73.799Euro469,00 €570,00 €670,00 €
Kinder unter 2 Jahren in der Krippe, Familie mit einem Kind (Kinder in der Familie), 32 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen7 Std./Tag8,5 Std./Tag10 Std./Tag
18.000 bis 19.799Euro43,00 €52,00 €61,00 €
19.800 bis 21.599Euro53,00 €65,00 €76,00 €
21.600 bis 23.399Euro63,00 €77,00 €91,00 €
23.400 bis 25.199Euro74,00 €90,00 €105,00 €
25.200 bis 26.999Euro84,00 €102,00 €120,00 €
27.000 bis 28.799Euro94,00 €114,00 €135,00 €
28.800 bis 30.599Euro105,00 €127,00 €149,00 €
30.600 bis 32.399Euro115,00 €139,00 €164,00 €
32.400 bis 34.199Euro125,00 €152,00 €179,00 €
34.200 bis 35.999Euro135,00 €164,00 €193,00 €
36.000 bis 37.799Euro146,00 €177,00 €208,00 €
37.800 bis 39.599Euro156,00 €189,00 €223,00 €
39.600 bis 41.399Euro166,00 €202,00 €237,00 €
41.400 bis 43.199Euro176,00 €214,00 €252,00 €
43.200 bis 44.999Euro187,00 €227,00 €267,00 €
45.000 bis 46.799Euro197,00 €239,00 €281,00 €
46.800 bis 48.599Euro207,00 €252,00 €296,00 €
48.600 bis 50.399Euro217,00 €264,00 €311,00 €
50.400 bis 52.199Euro228,00 €277,00 €325,00 €
52.200 bis 53.999Euro234,00 €284,00 €335,00 €
54.000 bis 55.799Euro241,00 €292,00 €344,00 €
55.800 bis 57.599Euro247,00 €300,00 €353,00 €
57.600 bis 59.399Euro254,00 €308,00 €363,00 €
59.400 bis 61.199Euro260,00 €316,00 €372,00 €
61.200 bis 62.999Euro267,00 €324,00 €381,00 €
63.000 bis 64.799Euro273,00 €332,00 €391,00 €
64.800 bis 66.599Euro280,00 €340,00 €400,00 €
66.600 bis 68.399Euro287,00 €348,00 €409,00 €
68.400 bis 70.199Euro293,00 €356,00 €419,00 €
70.200 bis 71.999Euro300,00 €364,00 €428,00 €
72.000 bis 73.799Euro306,00 €372,00 €437,00 €
über 73.799Euro313,00 €380,00 €447,00 €
Kinder unter 2 Jahren in der Krippe, Familie mit zwei Kindern (Kinder in der Familie), 32 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen7 Std./Tag8,5 Std./Tag10 Std./Tag
18.000 bis 19.799Euro21,00 €26,00 €31,00 €
19.800 bis 21.599Euro27,00 €32,00 €38,00 €
21.600 bis 23.399Euro32,00 €39,00 €45,00 €
23.400 bis 25.199Euro37,00 €45,00 €53,00 €
25.200 bis 26.999Euro42,00 €51,00 €60,00 €
27.000 bis 28.799Euro47,00 €57,00 €67,00 €
28.800 bis 30.599Euro52,00 €63,00 €75,00 €
30.600 bis 32.399Euro57,00 €70,00 €82,00 €
32.400 bis 34.199Euro63,00 €76,00 €89,00 €
34.200 bis 35.999Euro68,00 €82,00 €97,00 €
36.000 bis 37.799Euro73,00 €88,00 €104,00 €
37.800 bis 39.599Euro78,00 €95,00 €111,00 €
39.600 bis 41.399Euro83,00 €101,00 €119,00 €
41.400 bis 43.199Euro88,00 €107,00 €126,00 €
43.200 bis 44.999Euro93,00 €113,00 €133,00 €
45.000 bis 46.799Euro98,00 €120,00 €141,00 €
46.800 bis 48.599Euro104,00 €126,00 €148,00 €
48.600 bis 50.399Euro109,00 €132,00 €155,00 €
50.400 bis 52.199Euro114,00 €138,00 €163,00 €
52.200 bis 53.999Euro117,00 €142,00 €167,00 €
54.000 bis 55.799Euro120,00 €146,00 €172,00 €
55.800 bis 57.599Euro124,00 €150,00 €177,00 €
57.600 bis 59.399Euro127,00 €154,00 €181,00 €
59.400 bis 61.199Euro130,00 €158,00 €186,00 €
61.200 bis 62.999Euro133,00 €162,00 €191,00 €
63.000 bis 64.799Euro137,00 €166,00 €195,00 €
64.800 bis 66.599Euro140,00 €170,00 €200,00 €
66.600 bis 68.399Euro143,00 €174,00 €205,00 €
68.400 bis 70.199Euro147,00 €178,00 €209,00 €
70.200 bis 71.999Euro150,00 €182,00 €214,00 €
72.000 bis 73.799Euro153,00 €186,00 €219,00 €
über 73.799Euro156,00 €190,00 €223,00 €
Kinder unter 2 Jahren in der Krippe, Familie mit drei Kindern (Kinder in der Familie), 32 Einkommensstufen.

Beitragstabelle für Schulkinder im Hort

32 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 10 Stunden am Tag
freibis 20k
freibis 22k
freibis 23k
freibis 25k
freibis 27k
freibis 29k
freibis 31k
freibis 32k
freibis 34k
freibis 36k
freibis 38k
freibis 40k
freibis 41k
freibis 43k
freibis 45k
freibis 47k
freibis 49k
freibis 50k
freibis 52k
freibis 54k
freibis 56k
freibis 58k
freibis 59k
freibis 61k
freibis 63k
freibis 65k
freibis 67k
freibis 68k
freibis 70k
freibis 72k
freibis 74k
freidarüber
Jede Säule ist eine Einkommensstufe.
JahreseinkommenBeitrag
18.000 bis 19.799Euro5,00 €
19.800 bis 21.599Euro25,00 €
21.600 bis 23.399Euro45,00 €
23.400 bis 25.199Euro65,00 €
25.200 bis 26.999Euro85,00 €
27.000 bis 28.799Euro105,00 €
28.800 bis 30.599Euro125,00 €
30.600 bis 32.399Euro145,00 €
32.400 bis 34.199Euro165,00 €
34.200 bis 35.999Euro185,00 €
36.000 bis 37.799Euro205,00 €
37.800 bis 39.599Euro225,00 €
39.600 bis 41.399Euro245,00 €
41.400 bis 43.199Euro265,00 €
43.200 bis 44.999Euro285,00 €
45.000 bis 46.799Euro305,00 €
46.800 bis 48.599Euro325,00 €
48.600 bis 50.399Euro345,00 €
50.400 bis 52.199Euro365,00 €
52.200 bis 53.999Euro370,00 €
54.000 bis 55.799Euro375,00 €
55.800 bis 57.599Euro380,00 €
57.600 bis 59.399Euro385,00 €
59.400 bis 61.199Euro390,00 €
61.200 bis 62.999Euro395,00 €
63.000 bis 64.799Euro400,00 €
64.800 bis 66.599Euro405,00 €
66.600 bis 68.399Euro410,00 €
68.400 bis 70.199Euro415,00 €
70.200 bis 71.999Euro420,00 €
72.000 bis 73.799Euro425,00 €
über 73.799Euro430,00 €
Schulkinder im Hort, Familie mit einem Kind (Kinder in der Familie), 32 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
18.000 bis 19.799Euro3,00 €
19.800 bis 21.599Euro17,00 €
21.600 bis 23.399Euro30,00 €
23.400 bis 25.199Euro43,00 €
25.200 bis 26.999Euro57,00 €
27.000 bis 28.799Euro70,00 €
28.800 bis 30.599Euro83,00 €
30.600 bis 32.399Euro97,00 €
32.400 bis 34.199Euro110,00 €
34.200 bis 35.999Euro123,00 €
36.000 bis 37.799Euro137,00 €
37.800 bis 39.599Euro150,00 €
39.600 bis 41.399Euro163,00 €
41.400 bis 43.199Euro177,00 €
43.200 bis 44.999Euro190,00 €
45.000 bis 46.799Euro203,00 €
46.800 bis 48.599Euro217,00 €
48.600 bis 50.399Euro230,00 €
50.400 bis 52.199Euro243,00 €
52.200 bis 53.999Euro247,00 €
54.000 bis 55.799Euro250,00 €
55.800 bis 57.599Euro253,00 €
57.600 bis 59.399Euro257,00 €
59.400 bis 61.199Euro260,00 €
61.200 bis 62.999Euro263,00 €
63.000 bis 64.799Euro267,00 €
64.800 bis 66.599Euro270,00 €
66.600 bis 68.399Euro273,00 €
68.400 bis 70.199Euro277,00 €
70.200 bis 71.999Euro280,00 €
72.000 bis 73.799Euro283,00 €
über 73.799Euro287,00 €
Schulkinder im Hort, Familie mit zwei Kindern (Kinder in der Familie), 32 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
18.000 bis 19.799Euro2,00 €
19.800 bis 21.599Euro8,00 €
21.600 bis 23.399Euro15,00 €
23.400 bis 25.199Euro22,00 €
25.200 bis 26.999Euro28,00 €
27.000 bis 28.799Euro35,00 €
28.800 bis 30.599Euro42,00 €
30.600 bis 32.399Euro48,00 €
32.400 bis 34.199Euro55,00 €
34.200 bis 35.999Euro62,00 €
36.000 bis 37.799Euro68,00 €
37.800 bis 39.599Euro75,00 €
39.600 bis 41.399Euro82,00 €
41.400 bis 43.199Euro88,00 €
43.200 bis 44.999Euro95,00 €
45.000 bis 46.799Euro102,00 €
46.800 bis 48.599Euro108,00 €
48.600 bis 50.399Euro115,00 €
50.400 bis 52.199Euro122,00 €
52.200 bis 53.999Euro123,00 €
54.000 bis 55.799Euro125,00 €
55.800 bis 57.599Euro127,00 €
57.600 bis 59.399Euro128,00 €
59.400 bis 61.199Euro130,00 €
61.200 bis 62.999Euro132,00 €
63.000 bis 64.799Euro133,00 €
64.800 bis 66.599Euro135,00 €
66.600 bis 68.399Euro137,00 €
68.400 bis 70.199Euro138,00 €
70.200 bis 71.999Euro140,00 €
72.000 bis 73.799Euro142,00 €
über 73.799Euro143,00 €
Schulkinder im Hort, Familie mit drei Kindern (Kinder in der Familie), 32 Einkommensstufen.

Ist das viel oder wenig?

Mainz liegt 14 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder unter 2 Jahren in der Krippe, bei 10 Stunden am Tag

Mainz

670,00 €

im Monat

Heidelberg

785,00 €

im Monat

Unterschied

115,00 €

im Monat

Das sind 1.380,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Mainz zählt maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen nach § 8 der Kindertagesstättensatzung. Anzusetzen ist das Einkommen der Personensorgeberechtigten, die mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, einschließlich Kindergeld und Unterhaltszahlungen sowie des Einkommens des Minderjährigen; Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen mit. Abgezogen wird nach § 93 Abs. 2 und 3 SGB VIII. Die Tabelle nennt Monatsbeträge; hier stehen sie als Jahreswerte, damit sich die Stellen vergleichen lassen. Der Tabellenkopf des Merkblatts verweist auf § 7, das ist ein stehengebliebener Verweis aus der Anlage von 2017: Seit der Neufassung 2025 trägt § 8 den Einkommensbegriff, und die Satzung selbst verweist an dieser Stelle auch dorthin, andernorts eine andere Größe.

Über alle 4 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 463,00 € bis 785,00 €, der Mittelwert liegt bei 587,00 €. Mainz liegt damit 14 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Die Zahl der Kinder ist die zweite Achse der Tabelle. Der Beitrag beträgt bei zwei Kindern zwei Drittel und bei drei Kindern ein Drittel des Satzes für ein Kind, kaufmännisch gerundet; ab vier Kindern wird kein Beitrag mehr erhoben. Welche Kinder mitzählen, sagt die Satzung nicht: § 7 Abs. 2 spricht nur von der Anzahl der Kinder, die Tabelle von Familien mit. Eine Altersgrenze, eine Bedingung der gleichzeitigen Betreuung, ein Bezug auf das Kindergeld oder auf den gemeinsamen Haushalt fehlen im ganzen Text. Nach dem Wortlaut zählt damit jedes Kind der Familie, auch ein nicht betreutes. Diese Unschärfe wird hier nicht aufgelöst, weil die Quelle sie nicht auflöst.

Verpflegung. Das Merkblatt nennt 60 Euro im Monat mit dem Stand 1.8.2025 und stellt fest, dass diese Verpflegungskosten von den Beiträgen unberührt bleiben. Der Betrag steht unter beiden Tabellenblöcken, gilt also für Krippe und Hort gleichermaßen.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen nach § 8 der Kindertagesstättensatzung. Anzusetzen ist das Einkommen der Personensorgeberechtigten, die mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, einschließlich Kindergeld und Unterhaltszahlungen sowie des Einkommens des Minderjährigen; Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen mit. Abgezogen wird nach § 93 Abs. 2 und 3 SGB VIII. Die Tabelle nennt Monatsbeträge; hier stehen sie als Jahreswerte, damit sich die Stellen vergleichen lassen. Der Tabellenkopf des Merkblatts verweist auf § 7, das ist ein stehengebliebener Verweis aus der Anlage von 2017: Seit der Neufassung 2025 trägt § 8 den Einkommensbegriff, und die Satzung selbst verweist an dieser Stelle auch dorthin. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Die Krippe wird in drei täglichen Betreuungszeiten angeboten, sieben, achteinhalb und zehn Stunden; sieben Stunden ist nach § 5 Abs. 1 der Platz, der den Rechtsanspruch aus § 14 Abs. 1 KiTaG erfüllt, längere Zeiten setzen einen nachgewiesenen Bedarf voraus. Der Hort dagegen kennt gar keine Betreuungszeit: In der ganzen Satzung steht das Wort Stunde nur in § 5 und nur für die Krippe, und die Horttabelle trägt als einzige keine Stundenangabe. Ungewöhnlich ist die Quellenlage. § 7 Abs. 2 erklärt eine Anlage zum Bestandteil der Satzung, und diese Anlage ist nirgends amtlich bekanntgemacht: Das Amtsblatt Nr. 13 vom 21.03.2025 druckt die Satzung von der Präambel bis § 14 durch und lässt sie weg, das Ortsrecht führt die Satzung ohne sie, und die Fassung, die der Stadtrat am 05.02.2025 beschlossen hat, trägt auf ihrer letzten Seite nur die Überschrift Anlage und darunter eine leere Seite. Bei den Änderungssatzungen von 2006 und 2017 war die Tabelle noch vollständig im Satzungstext abgedruckt. Die 384 Beträge stehen deshalb allein in diesem Merkblatt. Sie sind das, was die Stadt heute erhebt und veröffentlicht, aber sie sind nicht bekanntgemachtes Satzungsrecht, und der Untertitel Auszug aus der Satzung trifft für den Tabellenteil nicht zu. Die Staffel steigt außerdem nicht gleichmäßig: Bis einschließlich der Stufe 4.200 Euro wächst der Zehn-Stunden-Beitrag um 22 Euro je Schritt, danach nur noch um 14; beim Hort bricht die Steigung von 20 auf 5 Euro.

Häufige Fragen aus Mainz

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Mainz?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren in der Krippe bei 10 Stunden am Tag 516,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 32 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 92,00 € bis 670,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Mainz den Höchstsatz?
Ab 73.800 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen nach § 8 der Kindertagesstättensatzung. Anzusetzen ist das Einkommen der Personensorgeberechtigten, die mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, einschließlich Kindergeld und Unterhaltszahlungen sowie des Einkommens des Minderjährigen; Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen mit. Abgezogen wird nach § 93 Abs. 2 und 3 SGB VIII. Die Tabelle nennt Monatsbeträge; hier stehen sie als Jahreswerte, damit sich die Stellen vergleichen lassen. Der Tabellenkopf des Merkblatts verweist auf § 7, das ist ein stehengebliebener Verweis aus der Anlage von 2017: Seit der Neufassung 2025 trägt § 8 den Einkommensbegriff, und die Satzung selbst verweist an dieser Stelle auch dorthin.
Wer setzt den Beitrag in Mainz fest?
Amt für Jugend und Familie der Landeshauptstadt Mainz, Abteilung Kindertagesstätten, Rhabanusstraße 3, 55118 Mainz. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Mainz für Geschwisterkinder?
Die Zahl der Kinder ist die zweite Achse der Tabelle. Der Beitrag beträgt bei zwei Kindern zwei Drittel und bei drei Kindern ein Drittel des Satzes für ein Kind, kaufmännisch gerundet; ab vier Kindern wird kein Beitrag mehr erhoben. Welche Kinder mitzählen, sagt die Satzung nicht: § 7 Abs. 2 spricht nur von der Anzahl der Kinder, die Tabelle von Familien mit. Eine Altersgrenze, eine Bedingung der gleichzeitigen Betreuung, ein Bezug auf das Kindergeld oder auf den gemeinsamen Haushalt fehlen im ganzen Text. Nach dem Wortlaut zählt damit jedes Kind der Familie, auch ein nicht betreutes. Diese Unschärfe wird hier nicht aufgelöst, weil die Quelle sie nicht auflöst.
Ist das Mittagessen in Mainz im Beitrag enthalten?
Das Merkblatt nennt 60 Euro im Monat mit dem Stand 1.8.2025 und stellt fest, dass diese Verpflegungskosten von den Beiträgen unberührt bleiben. Der Betrag steht unter beiden Tabellenblöcken, gilt also für Krippe und Hort gleichermaßen.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Amt für Jugend und Familie der Landeshauptstadt Mainz, Abteilung Kindertagesstätten, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.