Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt
Was der Kita-Platz in Mülheim an der Ruhr kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Mülheim an der Ruhr für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 320,00 € im Monat. Bis 12.271 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 175.001 Euro gilt der Höchstsatz von 1.070,00 €. Das sind 68 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 320,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 12.271 Euro
- Beitragsfrei
- 1.070,00 €
- Höchstsatz
- 12
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 175.001 Euro
4 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Mülheim an der Ruhr für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Mülheim an der Ruhr zahlen
- Alle 12 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2025, für Kinder unter 2 Jahren und ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt und Schulkinder im Hort und Schulkinder in der Offenen Ganztagsschule
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Mülheim an der Ruhr, Elternbeiträge für Kita, OGS und Kindertagespflege als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 12.271 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Mülheim an der Ruhr gar nichts. Ab 175.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 48.000 Euro: ein Euro mehr kostet 123,00 € im Monat.
Was Eltern in Mülheim an der Ruhr tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
99,00 €
im Monat
Einkommensstufe 3 von 12, das macht 1.188 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
320,00 €
im Monat
Einkommensstufe 5 von 12, das macht 3.840 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
627,00 €
im Monat
Einkommensstufe 8 von 12, das macht 7.524 Euro im Jahr.
Grundlage ist Merkblatt zu Kita, Kindertagespflege und OGS der Stadt Mülheim an der Ruhr, Beitragstabelle ab dem 01.08.2025, zur Elternbeitragssatzung vom 07.04.2008. Für das Kindergartenjahr 2026/2027 gilt sie unverändert weiter, weil die Änderungssatzung vom 16.07.2026 die jährliche Erhöhung ausgesetzt hat, bekannt gemacht im Amtsblatt 2026/21 vom 31.07.2026., Fassung vom 01.08.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 4 Abs. 2 der Satzung die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG, ohne Verlustausgleich zwischen den Einkunftsarten und ohne Ausgleich mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und die zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmten öffentlichen Leistungen für Eltern und Kind; Kindergeld und der Sockelbetrag des Elterngeldes bleiben außen vor. Bei Anwartschaft auf eine lebenslängliche Versorgung werden 10 Prozent der Einkünfte aus diesem Beschäftigungsverhältnis hinzugerechnet. Abzuziehen sind je Kind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG. Gerechnet wird nach § 4 Abs. 3 mit dem im laufenden Kalenderjahr tatsächlich erzielten Einkommen; vorläufig darf das Vorjahr zugrunde gelegt werden, nach Jahresende wird abschließend festgesetzt.
| Jahreseinkommen | unter 2 Jahren | ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt | Schulkinder im Hort | Schulkinder in der Offenen Ganztagsschule |
|---|---|---|---|---|
| 30.000 Euro | 99,00 € | 54,00 € | - | - |
| 55.000 Euro | 320,00 € | 234,00 € | - | - |
| 90.000 Euro | 627,00 € | 437,00 € | - | - |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 20.316,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Mülheim an der Ruhr von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 20.316,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 2 Jahren | 24 | 320,00 € | 7.680,00 € |
| Kinder ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt | 54 | 234,00 € | 12.636,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 20.316,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 12 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Merkblatt zu Kita, Kindertagespflege und OGS der Stadt Mülheim an der Ruhr, Beitragstabelle ab dem 01.08.2025, zur Elternbeitragssatzung vom 07.04.2008. Für das Kindergartenjahr 2026/2027 gilt sie unverändert weiter, weil die Änderungssatzung vom 16.07.2026 die jährliche Erhöhung ausgesetzt hat, bekannt gemacht im Amtsblatt 2026/21 vom 31.07.2026., Fassung vom 01.08.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Mülheim an der Ruhr, Elternbeiträge für Kita, OGS und Kindertagespflege.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Mülheim an der Ruhr sind das Ihr Einkommen, eine von 4 Altersgruppen, einer von 4 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
12.271 bis 175.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 2 Jahren / ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt / Schulkinder im Hort / Schulkinder in der Offenen Ganztagsschule
In Mülheim an der Ruhr sind es 4 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
Beitrag, 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Mülheim an der Ruhr bietet 4 Stufen an. Zwischen Beitrag und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen mehrere hundert Euro.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung, eine Offene Ganztagsschule oder die Kindertagespf und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 1.070,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Mülheim an der Ruhr festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Mülheim an der Ruhr, Elternbeiträge für Kita, OGS und Kindertagespflege.
Zuständig ist Stadt Mülheim an der Ruhr, Elternbeiträge für Kita, OGS und Kindertagespflege. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren
12 Einkommensstufen und 4 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 12.271Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 12.272 bis 24.000Euro | 37,00 € | 46,00 € | 54,00 € |
| 24.001 bis 36.000Euro | 64,00 € | 81,00 € | 99,00 € |
| 36.001 bis 48.000Euro | 111,00 € | 165,00 € | 197,00 € |
| 48.001 bis 60.000Euro | 221,00 € | 275,00 € | 320,00 € |
| 60.001 bis 72.000Euro | 295,00 € | 372,00 € | 418,00 € |
| 72.001 bis 84.000Euro | 369,00 € | 467,00 € | 529,00 € |
| 84.001 bis 100.000Euro | 431,00 € | 550,00 € | 627,00 € |
| 100.001 bis 125.000Euro | 492,00 € | 631,00 € | 739,00 € |
| 125.001 bis 150.000Euro | 554,00 € | 714,00 € | 849,00 € |
| 150.001 bis 175.000Euro | 614,00 € | 797,00 € | 959,00 € |
| über 175.000Euro | 678,00 € | 879,00 € | 1.070,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt
12 Einkommensstufen und 4 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 12.271Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 12.272 bis 24.000Euro | 12,00 € | 23,00 € | 32,00 € |
| 24.001 bis 36.000Euro | 37,00 € | 46,00 € | 54,00 € |
| 36.001 bis 48.000Euro | 74,00 € | 88,00 € | 99,00 € |
| 48.001 bis 60.000Euro | 148,00 € | 180,00 € | 234,00 € |
| 60.001 bis 72.000Euro | 191,00 € | 234,00 € | 302,00 € |
| 72.001 bis 84.000Euro | 271,00 € | 330,00 € | 369,00 € |
| 84.001 bis 100.000Euro | 344,00 € | 412,00 € | 437,00 € |
| 100.001 bis 125.000Euro | 418,00 € | 494,00 € | 517,00 € |
| 125.001 bis 150.000Euro | 492,00 € | 576,00 € | 596,00 € |
| 150.001 bis 175.000Euro | 567,00 € | 660,00 € | 678,00 € |
| über 175.000Euro | 641,00 € | 742,00 € | 756,00 € |
Beitragstabelle für Schulkinder im Hort
12 Einkommensstufen und 4 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 12.271Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| 12.272 bis 24.000Euro | 15,00 € |
| 24.001 bis 36.000Euro | 42,00 € |
| 36.001 bis 48.000Euro | 84,00 € |
| 48.001 bis 60.000Euro | 160,00 € |
| 60.001 bis 72.000Euro | 209,00 € |
| 72.001 bis 84.000Euro | 295,00 € |
| 84.001 bis 100.000Euro | 369,00 € |
| 100.001 bis 125.000Euro | 443,00 € |
| 125.001 bis 150.000Euro | 517,00 € |
| 150.001 bis 175.000Euro | 590,00 € |
| über 175.000Euro | 664,00 € |
Beitragstabelle für Schulkinder in der Offenen Ganztagsschule
12 Einkommensstufen und 4 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 12.271Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| 12.272 bis 24.000Euro | 15,00 € |
| 24.001 bis 36.000Euro | 42,00 € |
| 36.001 bis 48.000Euro | 84,00 € |
| 48.001 bis 60.000Euro | 160,00 € |
| 60.001 bis 72.000Euro | 180,00 € |
| 72.001 bis 84.000Euro | 180,00 € |
| 84.001 bis 100.000Euro | 180,00 € |
| 100.001 bis 125.000Euro | 180,00 € |
| 125.001 bis 150.000Euro | 180,00 € |
| 150.001 bis 175.000Euro | 180,00 € |
| über 175.000Euro | 180,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Mülheim an der Ruhr liegt 68 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Bergkamen
150,00 €
im Monat
Unterschied
920,00 €
im Monat
Das sind 11.040,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Mülheim an der Ruhr liegt damit 68 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung, eine Offene Ganztagsschule oder die Kindertagespflege, entfallen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind vollständig; gezahlt wird der höchste der Beträge. Zwei Einschränkungen stehen nur im Merkblatt und nicht im Satzungstext: Die Regelung gilt ausschließlich, wenn die Kinder eine Einrichtung oder Schule in Mülheim an der Ruhr besuchen. Und kommt ein Kind in ein beitragsfreies Kindergartenjahr, wird es fiktiv als das Kind mit dem höchsten Beitrag angerechnet, womit alle übrigen Kinder ebenfalls frei werden. Pflegeeltern zahlen nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 höchstens den Beitrag der zweiten Stufe.
Verpflegung. Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 2 Abs. 4 verweist die Beiträge für die Mittagsverpflegung in Kita, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule auf eine gesonderte Regelung; diese Regelung ist in keinem der von der Stadt verlinkten Dokumente zu finden. Wer über die Geschwisterregelung beitragsfrei ist, zahlt die Verpflegung trotzdem. Familien im Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte können über das Bildungspaket Essenscoupons erhalten; dafür ist ausdrücklich ein Antrag beim Jobcenter nötig, der Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbescheid allein genügt nicht.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 4 Abs. 2 der Satzung die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG, ohne Verlustausgleich zwischen den Einkunftsarten und ohne Ausgleich mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und die zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmten öffentlichen Leistungen für Eltern und Kind; Kindergeld und der Sockelbetrag des Elterngeldes bleiben außen vor. Bei Anwartschaft auf eine lebenslängliche Versorgung werden 10 Prozent der Einkünfte aus diesem Beschäftigungsverhältnis hinzugerechnet. Abzuziehen sind je Kind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG. Gerechnet wird nach § 4 Abs. 3 mit dem im laufenden Kalenderjahr tatsächlich erzielten Einkommen; vorläufig darf das Vorjahr zugrunde gelegt werden, nach Jahresende wird abschließend festgesetzt. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Die Satzung schreibt in § 3 eine automatische Erhöhung fest: Die Elternbeiträge erhöhen sich ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 kontinuierlich jährlich um 3 Prozent, und die neue Tabelle wird jeweils zum 1. August bekannt gegeben. Der Wortlaut ist Indikativ und kennt keinen Beschlussvorbehalt, die Bekanntgabe ist also deklaratorisch. Genau deshalb musste der Rat für eine Aussetzung die Satzung ändern, und das hat er zweimal getan, für 2023/2024 und zuletzt am 16.07.2026 für das Kindergartenjahr 2026/2027. Die Tabelle vom 01.08.2025 gilt damit unverändert weiter; eine Tabelle mit dem Datum 01.08.2026 gibt es nicht und müsste es auch nicht geben. Nachgerechnet folgen 89 der 96 Zellen exakt dem Faktor 1,03 gegenüber dem Vorjahr, kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Die sieben Ausnahmen sind ausnahmslos die Spalte der Offenen Ganztagsschule, die ab der Stufe bis 72.000 Euro bei 180 Euro gedeckelt ist und nicht weiter mitwächst. Der Hort dagegen läuft ohne Deckel bis 664 Euro durch. Zwei Fallen stecken in der Quellenlage: Die Ortsrechtsseite, also der erste Treffer jeder Suche, liefert die Satzungsfassung von 2023 und die Tabelle von 2024, hängt also zwei Generationen zurück. Und die Tabellendatei, die dort verlinkt ist, liegt in einem Ordner mit dem Namen 2025-07, enthält aber die Tabelle von 2024. Nicht übernommen ist eine zweite Tabelle des Merkblatts: Sie regelt die ergänzende Kindertagespflege über 45 Wochenstunden hinaus, mit zwei Spalten für bis zu 15 und bis zu 30 zusätzliche Stunden je Altersgruppe, und reicht von 5 bis 400 Euro. Das sind Zuschläge auf einen bestehenden Platz und keine eigenen Beitragssätze; wer sie neben die Haupttabelle stellt, lädt zum Zusammenzählen ein.
Häufige Fragen aus Mülheim an der Ruhr
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Mülheim an der Ruhr?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 320,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 12 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 1.070,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Mülheim an der Ruhr den Höchstsatz?
- Ab 175.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 4 Abs. 2 der Satzung die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG, ohne Verlustausgleich zwischen den Einkunftsarten und ohne Ausgleich mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und die zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmten öffentlichen Leistungen für Eltern und Kind; Kindergeld und der Sockelbetrag des Elterngeldes bleiben außen vor. Bei Anwartschaft auf eine lebenslängliche Versorgung werden 10 Prozent der Einkünfte aus diesem Beschäftigungsverhältnis hinzugerechnet. Abzuziehen sind je Kind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG. Gerechnet wird nach § 4 Abs. 3 mit dem im laufenden Kalenderjahr tatsächlich erzielten Einkommen; vorläufig darf das Vorjahr zugrunde gelegt werden, nach Jahresende wird abschließend festgesetzt.
- Wer setzt den Beitrag in Mülheim an der Ruhr fest?
- Stadt Mülheim an der Ruhr, Elternbeiträge für Kita, OGS und Kindertagespflege. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Mülheim an der Ruhr für Geschwisterkinder?
- Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung, eine Offene Ganztagsschule oder die Kindertagespflege, entfallen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind vollständig; gezahlt wird der höchste der Beträge. Zwei Einschränkungen stehen nur im Merkblatt und nicht im Satzungstext: Die Regelung gilt ausschließlich, wenn die Kinder eine Einrichtung oder Schule in Mülheim an der Ruhr besuchen. Und kommt ein Kind in ein beitragsfreies Kindergartenjahr, wird es fiktiv als das Kind mit dem höchsten Beitrag angerechnet, womit alle übrigen Kinder ebenfalls frei werden. Pflegeeltern zahlen nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 höchstens den Beitrag der zweiten Stufe.
- Ist das Mittagessen in Mülheim an der Ruhr im Beitrag enthalten?
- Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 2 Abs. 4 verweist die Beiträge für die Mittagsverpflegung in Kita, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule auf eine gesonderte Regelung; diese Regelung ist in keinem der von der Stadt verlinkten Dokumente zu finden. Wer über die Geschwisterregelung beitragsfrei ist, zahlt die Verpflegung trotzdem. Familien im Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte können über das Bildungspaket Essenscoupons erhalten; dafür ist ausdrücklich ein Antrag beim Jobcenter nötig, der Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbescheid allein genügt nicht.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Mülheim an der Ruhr, Elternbeiträge für Kita, OGS und Kindertagespflege, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Merkblatt zu Kita, Kindertagespflege und OGS der Stadt Mülheim an der Ruhr, Beitragstabelle ab dem 01.08.2025, zur Elternbeitragssatzung vom 07.04.2008. Für das Kindergartenjahr 2026/2027 gilt sie unverändert weiter, weil die Änderungssatzung vom 16.07.2026 die jährliche Erhöhung ausgesetzt hat, bekannt gemacht im Amtsblatt 2026/21 vom 31.07.2026. Fassung vom 01.08.2025
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.