Beitragsrecht SN
Was die Kita in Sachsen kostet
Kurz beantwortet
In Sachsen setzt die Gemeinde den Elternbeitrag fest, die Rechtsgrundlage ist § 15 SächsKitaG. Keine Beitragsfreiheit, und das Land begrenzt zusätzlich die Höhe. Die kommunalen Beitragstabellen dieses Landes sind noch nicht erhoben.
- Die Gemeinde
- Setzt Ihren Beitrag fest
- Keine
- Beitragsfreiheit
- Ja
- Obergrenze vom Land
- in Arbeit
- Beitragstabellen erhoben
§ 15 SächsKitaG
§ 15 Abs. 2 SächsKitaG
Landesrecht liegt vollständig vor
Sie wollen wissen
Zahle ich in Sachsen überhaupt etwas für die Kita, und wenn ja, wer legt fest wie viel?
Das steht hier
- Keine Beitragsfreiheit, geregelt in § 15 SächsKitaG
- Die Gemeinde setzt den Betrag fest, auf Grundlage von SächsKitaG
- Die Obergrenze aus § 15 Abs. 2 SächsKitaG
- Warum für Sachsen noch keine Tabelle hier steht und wie Sie trotzdem an Ihre kommen
Und das kommt dabei heraus
Sie zahlen durchgehend, vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung.
Weil der Beitrag an die Betriebskosten gekoppelt ist, steigt er in Sachsen fast automatisch mit den Personalkosten. Eine Beitragserhöhung ist hier seltener eine politische Entscheidung als anderswo, sondern die Folge einer Kalkulation.
In Sachsen wird durchgehend gezahlt
Rechtsgrundlage: § 15 SächsKitaG. Die Achse zeigt die Zeit vom ersten Lebensmonat bis zur Einschulung.
Geburt
durchgehend beitragspflichtig
Sachsen hat keine Beitragsfreiheit. Stattdessen begrenzt das Land, welcher Anteil der Betriebskosten überhaupt auf die Eltern umgelegt werden darf.
Verpflegung wird gesondert berechnet und zählt nicht zu den Betriebskosten im Sinne der Deckelung.
Wortlaut · § 15 Abs. 2 SächsKitaG
Der ungekürzte Elternbeitrag soll in der Krippe zwischen 15 und 23 Prozent und im Kindergarten höchstens 30 Prozent der Betriebskosten decken. Im letzten Kindergartenjahr entfällt die Untergrenze. Der Beitrag hängt damit unmittelbar an den Kosten der Einrichtung, und die steigen jedes Jahr.
Wer über Ihren Beitrag entscheidet
Vier Stellen nacheinander. Die Zuständigkeit entscheidet, an wen ein Antrag geht und wer den Bescheid schickt.
- 01
Der Bund
§ 90 SGB VIII schreibt die Staffelung vor und gibt einen Anspruch auf Erlass. Zur Höhe sagt er nichts.
- 02
Das Land Sachsen
SächsKitaG bestimmt, wer festsetzen darf, und zieht eine Obergrenze. Keine Beitragsfreiheit.
- 03
Die Gemeinde
Die Gebührensätze legen die Städte und Gemeinden in Abstimmung mit den freien Trägern fest. Sie gelten dann für alle Einrichtungen am Ort gleichermaßen, unabhängig vom Träger.
hier entscheidet sich Ihr Betrag
- 04
Ihr Bescheid
Nennt Stufe, Betrag und Zeitraum. Er ist das einzige verbindliche Dokument, alles andere ist Vorbereitung.
Vorgeschrieben ist eine Absenkung des Beitrags für Alleinerziehende. Das ist eine sächsische Besonderheit, die sich in keinem anderen Landesrecht findet.
Vorgeschrieben ist nach § 15 Abs. 1 SächsKitaG: Absenkung für Alleinerziehende. Alles Weitere ist Spielraum der festsetzenden Stelle, und genau daraus entstehen die Unterschiede zwischen Nachbarorten.
Dresden rechnet nach Stunden, nicht nach Einkommen
Was eine Familie in Dresden zahlt, hängt an der täglich gebuchten Betreuungszeit, an der Zahl der Kinder und daran, ob ein Elternteil allein erzieht.
In Sachsen ist der Elternbeitrag ein Anteil an den Betriebskosten. Das Land setzt die Spanne, die Stadt beschließt darin, und der Eurobetrag ergibt sich aus den Betriebskosten, die jährlich bekannt zu machen sind. Dresden verlangt 16,5 Prozent für Kinderkrippe und Kinder unter 3 Jahren, 28 Prozent für Kindergarten ab 3 Jahren, 29 Prozent für Hort für Grundschulkinder.
Das Einkommen taucht in dieser Rechnung nicht auf. Es zählt erst, wenn Eltern eine Absenkung oder den Erlass beantragen. Wer aus einem Land mit Einkommensstaffel herzieht, sucht die Einkommenstabelle deshalb vergeblich, und sie fehlt nicht, es gibt sie nicht.
Kinderkrippe und Kinder unter 3 Jahren
16,5 Prozent der Betriebskosten nach § 3 Elternbeitragssatzung, jährlich um 0,3 Prozentpunkte sinkend. Von 140,10 € bis 342,45 € im Monat, je nach gebuchter Zeit.
| Täglich | Erstes Kind | Zweites Kind | Alleinerziehend |
|---|---|---|---|
| 11 Stunden | 342,45 € | 205,47 € | 308,21 € |
| 10 Stunden | 311,32 € | 186,79 € | 280,19 € |
| 9 Stunden | 280,19 € | 168,11 € | 252,17 € |
| 8 Stunden | 249,06 € | 149,44 € | 224,15 € |
| 7 Stunden | 217,93 € | 130,76 € | 196,14 € |
| 6 Stunden | 186,79 € | 112,07 € | 168,11 € |
| 4,5 Stunden | 140,10 € | 84,06 € | 126,09 € |
Kindergarten ab 3 Jahren
28 Prozent der Betriebskosten nach § 3 Elternbeitragssatzung, jährlich um 0,3 Prozentpunkte sinkend. Von 115,70 € bis 282,82 € im Monat, je nach gebuchter Zeit.
| Täglich | Erstes Kind | Zweites Kind | Alleinerziehend |
|---|---|---|---|
| 11 Stunden | 282,82 € | 169,69 € | 254,54 € |
| 10 Stunden | 257,11 € | 154,27 € | 231,40 € |
| 9 Stunden | 231,40 € | 138,84 € | 208,26 € |
| 8 Stunden | 205,69 € | 123,41 € | 185,12 € |
| 7 Stunden | 179,98 € | 107,99 € | 161,98 € |
| 6 Stunden | 154,27 € | 92,56 € | 138,84 € |
| 4,5 Stunden | 115,70 € | 69,42 € | 104,13 € |
Hort für Grundschulkinder
29 Prozent der Betriebskosten nach § 3 Elternbeitragssatzung, jährlich um 0,3 Prozentpunkte sinkend. Von 104,53 € bis 229,96 € im Monat, je nach gebuchter Zeit.
| Täglich | Erstes Kind | Zweites Kind | Alleinerziehend |
|---|---|---|---|
| 11 Stunden | 229,96 € | 137,98 € | 206,96 € |
| 10 Stunden | 209,05 € | 125,43 € | 188,15 € |
| 9 Stunden | 188,15 € | 112,89 € | 169,34 € |
| 8 Stunden | 167,24 € | 100,34 € | 150,52 € |
| 7 Stunden | 146,34 € | 87,80 € | 131,71 € |
| 6 Stunden | 125,43 € | 75,26 € | 112,89 € |
| 5 Stunden | 104,53 € | 62,72 € | 94,08 € |
Leipzig rechnet nach Stunden, nicht nach Einkommen
Was eine Familie in Leipzig zahlt, hängt an der täglich gebuchten Betreuungszeit, an der Zahl der Kinder und daran, ob ein Elternteil allein erzieht.
In Sachsen ist der Elternbeitrag ein Anteil an den Betriebskosten. Das Land setzt die Spanne, die Stadt beschließt darin, und der Eurobetrag ergibt sich aus den Betriebskosten, die jährlich bekannt zu machen sind. Leipzig beschließt die Beträge direkt im Stadtrat, statt einen Prozentsatz zu veröffentlichen. Die Rechengrundlage ist dieselbe.
Das Einkommen taucht in dieser Rechnung nicht auf. Es zählt erst, wenn Eltern eine Absenkung oder den Erlass beantragen. Wer aus einem Land mit Einkommensstaffel herzieht, sucht die Einkommenstabelle deshalb vergeblich, und sie fehlt nicht, es gibt sie nicht.
Kinderkrippe und Kindertagespflege
Beschluss des Stadtrats auf Grundlage der Betriebskostenabrechnung. Von 93,84 € bis 311,39 € im Monat, je nach gebuchter Zeit.
| Täglich | Erstes Kind | Zweites Kind | Alleinerziehend |
|---|---|---|---|
| 4 Stunden | 93,84 € | 56,30 € | 84,46 € |
| 5 Stunden | 117,30 € | 70,38 € | 105,57 € |
| 6 Stunden | 140,76 € | 84,46 € | 126,68 € |
| 7 Stunden | 164,22 € | 98,53 € | 147,80 € |
| 8 Stunden | 187,68 € | 112,61 € | 168,91 € |
| 9 Stunden | 211,14 € | 126,68 € | 190,03 € |
| 10 Stunden | 251,24 € | 150,74 € | 226,12 € |
| 11 Stunden | 311,39 € | 186,83 € | 280,25 € |
Kindergarten
Beschluss des Stadtrats auf Grundlage der Betriebskostenabrechnung. Von 57,83 € bis 176,99 € im Monat, je nach gebuchter Zeit.
| Täglich | Erstes Kind | Zweites Kind | Alleinerziehend |
|---|---|---|---|
| 4 Stunden | 57,83 € | 34,70 € | 52,05 € |
| 5 Stunden | 72,29 € | 43,37 € | 65,06 € |
| 6 Stunden | 86,75 € | 52,05 € | 78,07 € |
| 7 Stunden | 101,20 € | 60,72 € | 91,08 € |
| 8 Stunden | 115,66 € | 69,40 € | 104,10 € |
| 9 Stunden | 130,12 € | 78,07 € | 117,11 € |
| 10 Stunden | 148,87 € | 89,32 € | 133,98 € |
| 11 Stunden | 176,99 € | 106,19 € | 159,29 € |
Hort für Grundschulkinder
Beschluss des Stadtrats auf Grundlage der Betriebskostenabrechnung. Von 12,52 € bis 75,15 € im Monat, je nach gebuchter Zeit.
| Täglich | Erstes Kind | Zweites Kind | Alleinerziehend |
|---|---|---|---|
| 1 Stunden | 12,52 € | 12,52 € | 11,27 € |
| 5 Stunden | 62,62 € | 37,57 € | 56,36 € |
| 6 Stunden | 75,15 € | 45,09 € | 67,64 € |
Chemnitz rechnet nach Stunden, nicht nach Einkommen
Was eine Familie in Chemnitz zahlt, hängt an der täglich gebuchten Betreuungszeit, an der Zahl der Kinder und daran, ob ein Elternteil allein erzieht.
In Sachsen ist der Elternbeitrag ein Anteil an den Betriebskosten. Das Land setzt die Spanne, die Stadt beschließt darin, und der Eurobetrag ergibt sich aus den Betriebskosten, die jährlich bekannt zu machen sind. Chemnitz verlangt 17,5 Prozent für Kinderkrippe, 25,5 Prozent für Kindergarten, 25,2 Prozent für Hort.
Das Einkommen taucht in dieser Rechnung nicht auf. Es zählt erst, wenn Eltern eine Absenkung oder den Erlass beantragen. Wer aus einem Land mit Einkommensstaffel herzieht, sucht die Einkommenstabelle deshalb vergeblich, und sie fehlt nicht, es gibt sie nicht.
Kinderkrippe
17,5 Prozent der Betriebskosten nach § 4 Abs. 2 Elternbeitragssatzung. Von 122,56 € bis 299,60 € im Monat, je nach gebuchter Zeit.
| Täglich | Erstes Kind | Zweites Kind | Alleinerziehend |
|---|---|---|---|
| 11 Stunden | 299,60 € | 179,76 € | 269,64 € |
| 10 Stunden | 272,36 € | 163,42 € | 245,12 € |
| 9 Stunden | 245,12 € | 147,07 € | 220,61 € |
| 7,5 Stunden | 204,27 € | 122,56 € | 183,84 € |
| 6 Stunden | 163,42 € | 98,05 € | 147,07 € |
| 4,5 Stunden | 122,56 € | 73,54 € | 110,31 € |
Kindergarten
25,5 Prozent der Betriebskosten nach § 4 Abs. 2 Elternbeitragssatzung. Von 85,53 € bis 209,08 € im Monat, je nach gebuchter Zeit.
| Täglich | Erstes Kind | Zweites Kind | Alleinerziehend |
|---|---|---|---|
| 11 Stunden | 209,08 € | 125,45 € | 188,17 € |
| 10 Stunden | 190,07 € | 114,04 € | 171,07 € |
| 9 Stunden | 171,07 € | 102,64 € | 153,96 € |
| 7,5 Stunden | 142,55 € | 85,53 € | 128,30 € |
| 6 Stunden | 114,04 € | 68,43 € | 102,64 € |
| 4,5 Stunden | 85,53 € | 51,32 € | 76,98 € |
Hort
25,2 Prozent der Betriebskosten nach § 4 Abs. 2 Elternbeitragssatzung. Von 48,01 € bis 96,02 € im Monat, je nach gebuchter Zeit.
| Täglich | Erstes Kind | Zweites Kind | Alleinerziehend |
|---|---|---|---|
| 6 Stunden | 96,02 € | 57,61 € | 86,42 € |
| 5 Stunden | 80,02 € | 48,01 € | 72,01 € |
| 4 Stunden | 64,01 € | 38,41 € | 57,61 € |
| 3 Stunden | 48,01 € | 28,81 € | 43,21 € |
Häufige Fragen aus Sachsen
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Wer legt in Sachsen die Kita-Gebühren fest?
- Die Gemeinde. Die Gebührensätze legen die Städte und Gemeinden in Abstimmung mit den freien Trägern fest. Sie gelten dann für alle Einrichtungen am Ort gleichermaßen, unabhängig vom Träger.
- Ab wann ist die Kita in Sachsen beitragsfrei?
- Sachsen hat keine Beitragsfreiheit. Stattdessen begrenzt das Land, welcher Anteil der Betriebskosten überhaupt auf die Eltern umgelegt werden darf.
- Ist das Mittagessen in Sachsen im Beitrag enthalten?
- Verpflegung wird gesondert berechnet und zählt nicht zu den Betriebskosten im Sinne der Deckelung.
- Gibt es in Sachsen eine Obergrenze für den Elternbeitrag?
- Der ungekürzte Elternbeitrag soll in der Krippe zwischen 15 und 23 Prozent und im Kindergarten höchstens 30 Prozent der Betriebskosten decken. Im letzten Kindergartenjahr entfällt die Untergrenze. Der Beitrag hängt damit unmittelbar an den Kosten der Einrichtung, und die steigen jedes Jahr.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege, die in jedem Bundesland offenstehen. Von selbst passiert keiner davon.
Quellen und Stand
- Gesetz über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG)
- § 90 SGB VIII, Pauschalierte Kostenbeteiligung Staffelungspflicht und Erlass auf Antrag
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle. Von den rund 11.037 Kommunen in Deutschland sind hier erst wenige erhoben; welche, steht oben.