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Kitaskosten

Beitragsrecht HE

Was die Kita in Hessen kostet

Kurz beantwortet

In Hessen setzt die Gemeinde oder der Träger den Elternbeitrag fest, die Rechtsgrundlage ist § 32c Abs. 1 und 2 HKJGB. Ab 3 Jahren bis 6 Stunden beitragsfrei. Für 1 Stelle liegen hier 10 Einkommensstufen im Original vor.

Die Gemeinde oder der Träger
Setzt Ihren Beitrag fest

§ 32c Abs. 1 und 2 HKJGB

Ab 3 Jahren bis 6 Stunden beitragsfrei
Beitragsfreiheit
Nein
Obergrenze vom Land

die Höhe entscheidet die Kommune

1
Beitragstabellen erhoben

10 Einkommensstufen

Sie wollen wissen

Zahle ich in Hessen überhaupt etwas für die Kita, und wenn ja, wer legt fest wie viel?

Das steht hier

  • Ab 3 Jahren bis 6 Stunden beitragsfrei, geregelt in § 32c Abs. 1 und 2 HKJGB
  • Die Gemeinde oder der Träger setzt den Betrag fest, auf Grundlage von HKJGB
  • Ohne Landesobergrenze: was die Gemeinde oder der Träger verlangt, ist die Grenze
  • 1 Beitragstabellen aus Hessen mit 10 Einkommensstufen

Und das kommt dabei heraus

Ein Teil ist frei: ab 3 Jahren bis 6 Stunden beitragsfrei. Alles darüber kostet.

Hessen regelt die Beitragsfreiheit nicht als Anspruch der Eltern, sondern als Bedingung für eine Landesförderung an die Kommune. Rechtlich ist das ein Unterschied: Der Anspruch richtet sich nicht unmittelbar gegen die Kommune, sondern die Kommune verliert Fördergeld, wenn sie die sechs Stunden nicht freistellt. In der Praxis kommt es aufs Gleiche heraus, im Streitfall nicht.

Beitragstabellen aus Hessen

Ab wann Sie in Hessen nichts mehr zahlen

Rechtsgrundlage: § 32c Abs. 1 und 2 HKJGB. Die Achse zeigt die Zeit vom ersten Lebensmonat bis zur Einschulung.

Beitragspflicht in Hessen im Zeitverlauf
GeburtEinschulung

Beitragsfrei sind sechs Stunden täglich ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung. Wer weniger als sechs Stunden bucht, zahlt gar nichts. Wer mehr bucht, zahlt nur für den Anteil über sechs Stunden hinaus.

Verpflegung ist nicht von der Beitragsfreiheit erfasst und wird gesondert berechnet.

Wer über Ihren Beitrag entscheidet

Vier Stellen nacheinander. Die Zuständigkeit entscheidet, an wen ein Antrag geht und wer den Bescheid schickt.

Vom Bundesgesetz bis zum Bescheid in Hessen
  1. 01

    Der Bund

    § 90 SGB VIII schreibt die Staffelung vor und gibt einen Anspruch auf Erlass. Zur Höhe sagt er nichts.

  2. 02

    Das Land Hessen

    HKJGB bestimmt, wer festsetzen darf. Ab 3 Jahren bis 6 Stunden beitragsfrei.

  3. 03

    Die Gemeinde oder der Träger

    Über den Umfang der angebotenen Betreuungszeiten und über den Beitrag entscheidet die Kommune. Das Land finanziert die beitragsfreien sechs Stunden, setzt den Beitrag darüber hinaus aber nicht fest.

    hier entscheidet sich Ihr Betrag

  4. 04

    Ihr Bescheid

    Nennt Stufe, Betrag und Zeitraum. Er ist das einzige verbindliche Dokument, alles andere ist Vorbereitung.

Vorgeschrieben ist eine Staffelung nach Einkommen und Zahl der Kinder oder der Familiengröße. Mehr sagt das Landesrecht nicht.

Vorgeschrieben ist nach § 31 HKJGB: Einkommen oder Kinderzahl. Alles Weitere ist Spielraum der festsetzenden Stelle, und genau daraus entstehen die Unterschiede zwischen Nachbarorten.

Beitragstabellen aus Hessen

1 Stelle erhoben, jede mit Fundstelle und Fassungsdatum.

StelleUmfangKrippeKindergartenStufen
Wetteraukreis45 Std./Woche--10
Höchstsatz beim größten angebotenen Betreuungsumfang. Die Umfänge unterscheiden sich je Stelle und stehen daneben.

Warum Wiesbaden nicht nach dem Einkommen staffelt

Der Beitrag hängt an der Betreuungszeit und am Alter des Kindes, nicht am Verdienst.

Die Satzung setzt feste Monatsbeträge je Betreuungsart und Stundenzahl. Das Einkommen wirkt erst danach, auf Antrag und nur in zwei Klassen, deren Grenzen individuell nach § 85 SGB XII aus Familiengröße, Miete und Beitrag gerechnet werden.

KrippeMonatsbeitrag
7,5 Stunden230,00 €
9,5 Stunden285,00 €
KindergartenMonatsbeitrag
5,0 Stunden0,00 €
6,0 Stunden0,00 €
7,5 Stunden44,00 €
9,5 Stunden94,00 €
Hort und SchulkinderMonatsbeitrag
7,5 Stunden160,00 €
9,5 Stunden185,00 €
Modul 3110,00 €
Modul 4147,50 €
Quelle: Beiblatt zur Kindertagesstättensatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Kostenbeiträge in städtischen Einrichtungen pro Monat, abgedruckt in der Elterninformation zu den Beiträgen und Zuschüssen

Die beiden Halbtagsplätze im Elementarbereich kosten nichts, und das ist die hessische Landesregelung in Zahlen: Der Besuch ist für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt sechs Stunden täglich beitragsfrei. Wiesbaden zieht diese Freistellung von seinen Beträgen ab, weshalb ein Ganztagsplatz im Elementarbereich 94 Euro kostet und einer in der Krippe 285. Die im Stadtrecht gedruckte Anlage ist dabei überholt: Sie nennt für die Krippe 220 und 260 Euro, das Beiblatt 230 und 285. Ein Datum trägt das Beiblatt nicht.

Die Ermäßigung für Geschwister hängt nicht am Einkommen: 110 Euro für das zweite und 220 Euro für das dritte Kind.

Das Verpflegungsgeld führt das Beiblatt neben dem Kostenbeitrag gesondert auf.

Warum Kassel nicht nach dem Einkommen staffelt

Der Beitrag hängt an der Betreuungszeit und am Alter des Kindes, nicht am Verdienst.

Die Satzung setzt feste Monatsbeträge je Betreuungsart und Altersgruppe; die Stadt sagt es selbst in einem Satz: Die Höhe des Kostenbeitrags hängt vom Umfang der Betreuung ab. Einkommensabhängig ist nur eine zweite Spalte, die bei Hilfebedürftigkeit bis fünf Prozent über der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII genau die Hälfte ausweist.

KindergartenMonatsbeitragermäßigt
Halbtags0,00 €
Dreiviertel0,00 €
Ganztags60,00 €30,00 €
KrippeMonatsbeitragermäßigt
Halbtags126,00 €63,00 €
Dreiviertel189,00 €94,50 €
Ganztags251,00 €125,50 €
Quelle: Anlage 2 zur Satzung der Stadt Kassel über die Benutzung der Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung, Kostenbeiträge ab 01.08.2025, Fassung der Vorlage 101.19.1468

Im Kindergartenbereich kosten Halbtags- und Dreiviertelplatz nichts, und das ist die hessische Landesregelung in Zahlen: Jedes Kind ist ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt für sechs Stunden täglich von einem Beitrag in Höhe von 180 Euro freigestellt. Für den Ganztagsplatz bleiben 60 Euro, also 30 Euro je zusätzlicher Betreuungsstunde. Geprüft ist die Fassung aus dem Ratsinformationssystem, weil die Hauptseite der Stadt und ihr Amtsblatt ClaudeBot namentlich sperren; das Ratsinformationssystem erlaubt den benutzten Pfad ausdrücklich.

Werden zwei Kinder einer Familie betreut, ermäßigt sich bei gleichem Betreuungsumfang der Kostenbeitrag für das zweitgeborene Kind um 50 Prozent; bei unterschiedlichem Umfang der jeweils geringere. Für weitere Kinder wird nichts erhoben.

Die Monatspauschale für die Verpflegung beträgt seit dem 01.08.2025 85,00 Euro und steigt zu jedem 1. August linear um einen Euro.

Warum Darmstadt nicht nach dem Einkommen staffelt

Der Beitrag hängt an der Betreuungszeit und am Alter des Kindes, nicht am Verdienst.

Darmstadt setzt die Entgelte nicht per Satzung fest, sondern durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung; im Stadtrecht ist unter Jugendhilfe keine Kita-Beitragssatzung verzeichnet. Gestaffelt wird nach dem gebuchten Modul und der Einrichtungsart, das Einkommen kommt darin nicht vor. Wer es nicht tragen kann, stellt beim Jugendamt einen Antrag auf Freistellung oder Ermäßigung; der bezieht sich ausdrücklich nur auf die Betreuungsbeiträge und nicht auf Essensgeld und Zusatzbeiträge.

KrippeMonatsbeitrag
Modul B173,40 €
Modul C224,40 €
Modul D275,40 €
KindergartenMonatsbeitrag
Modul A0,00 €
Modul B0,00 €
Modul C102,00 €
Modul D153,00 €
Hort und SchulkinderMonatsbeitrag
Modul D224,40 €
Quelle: Merkblatt über die Entgelte in städtischen Kindertagesstätten, Der Magistrat, Jugendamt, Abteilung Kinderbetreuung, Dokument 51/429, gültig ab 01.08.2026

Der Kostenbeitrag steigt in Darmstadt automatisch: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08.05.2025 beschlossen, ihn ab dem 1. August jedes Jahres um zwei Prozent zu erhöhen, und die Werte ab 01.08.2026 sind genau diese Fortschreibung der Vorjahreswerte 170, 220, 270 sowie 100, 150 und 220 Euro. Kindergartenkinder zahlen in den Modulen A und B nichts, weil die Landesförderung nach § 32c HKJGB die beitragsfreie Betreuung sichert; erst ab Modul C entsteht ein Entgelt. Für die Krippe gibt es kein Modul A, dort beginnt die Zahlungspflicht bei 173,40 Euro. Was die Module an Betreuungszeit bedeuten, sagt das Merkblatt allerdings nicht: Belegt ist nur, dass Modul D bis zu 50 Wochenstunden umfasst und Modul B bis zu sechs Stunden täglich.

Die Entgelttabelle kennt keine Geschwisterstaffel. Darmstadt hat stattdessen eine eigene Mehrkindregelung, für die ein gesonderter Antrag beim Jugendamt nötig ist. Sie greift, wenn zwei oder mehr Kinder eines Haushalts gleichzeitig eine Kinderbetreuungseinrichtung, einen Hort oder die Nachmittagsbetreuung an einer Grundschule besuchen. Das Antragsformular verlangt alle Haushaltskinder, beginnend mit dem ältesten, und das monatliche Bruttohaushaltseinkommen. Wie hoch die Ermäßigung ausfällt, geht weder aus dem Merkblatt noch aus dem Formular hervor.

Die Verpflegung wird als Monatspauschale zusätzlich zum Entgelt erhoben und ist nach Alter gestaffelt: 80,00 Euro für Kinder ab drei Jahren, 65,00 Euro für Kinder unter drei Jahren und ebenfalls 80,00 Euro für Hortkinder. In der Krippe kommen 28,00 Euro monatlich für Pflegeartikel hinzu, ein Posten, den kaum eine andere Stadt kennt. Wer Leistungen nach SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder den Kinderzuschlag bezieht, kann eine Befreiung von den Verpflegungskosten beantragen.

Warum Frankfurt am Main nicht nach dem Einkommen staffelt

Der Beitrag hängt an der Betreuungszeit und am Alter des Kindes, nicht am Verdienst.

Frankfurt staffelt die Kita-Entgelte nicht nach dem Einkommen. Für Kinder unter zwei Jahren gilt ein fester Betrag je Betreuungsumfang, und das Stufenfestsetzungsverfahren nach Einkommen ist für diese Altersgruppe ausdrücklich ausgenommen; es gilt nur für Hort und Erweiterte Schulische Betreuung. Für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt wird seit dem 01.06.2023 überhaupt kein Elternentgelt mehr erhoben, und zwar ab dem ersten des Monats, in dem das Kind zwei Jahre alt wird.

KrippeMonatsbeitrag
halbtags138,00 €
zwei Drittel158,00 €
ganztags198,00 €
KindergartenMonatsbeitrag
halbtags0,00 €
zwei Drittel0,00 €
ganztags0,00 €
Quelle: Entgelttabellen des Betreuungsentgeltes, Regelung der Elternentgelte für Kinder unter 2 Jahren in Kinderkrippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt am Main, Stand 02/2024

Frankfurt hat die Kita-Gebühren zum 1. Juni 2023 für alle Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt abgeschafft. Zahlungspflichtig bleiben damit nur das erste und zweite Lebensjahr. Die Entgeltfreiheit gilt für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungszeit und begründet keinen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Wer an mindestens zwei Wochentagen betreuen lässt, zahlt anteilig, etwa 79 Euro für zwei Ganztagstage in der Woche. Für Hort und Erweiterte Schulische Betreuung gilt anders als für die Kita sehr wohl eine Einkommensstaffel mit vier Stufen und Grenzen bei 49.100, 36.900 und 24.600 Euro Familienjahresbruttoeinkommen. Das Merkblatt des Eigenbetriebs enthält in einem Block einen Rechenfehler: Bei Geschwisterermäßigung für zwei Kinder und Ganztagsbetreuung steht in der Summenspalte 225,00 statt 233,00 Euro.

Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine Kindertageseinrichtung, besteht Anspruch auf Geschwisterermäßigung. Bei zwei Kindern wird je Kind ein ermäßigtes Entgelt von 80 Prozent erhoben, bei drei und mehr Kindern je 60 Prozent. Für den Ganztagsplatz unter zwei Jahren sinkt das Entgelt damit von 198 auf 158 beziehungsweise 119 Euro. Gezählt werden die Kinder, die tatsächlich eine Kindertageseinrichtung besuchen, nicht alle Kinder im Haushalt.

Das Entgelt für Essen und Getränke wird gesondert erhoben und bleibt von der Entgeltfreiheit unberührt. Bei fünf Betreuungstagen in der Woche beträgt die Verpflegungspauschale 75,00 Euro für Ganztags- und Zweidrittelbetreuung, weil sie dort das Mittagessen einschließt. Für die Halbtagsbetreuung sind es nur 2,60 Euro, denn dort deckt sie allein das Getränkegeld. Bei weniger Betreuungstagen sinkt die Pauschale anteilig bis auf 30,00 beziehungsweise 1,04 Euro bei zwei Tagen.

Warum Offenbach am Main nicht nach dem Einkommen staffelt

Der Beitrag hängt an der Betreuungszeit und am Alter des Kindes, nicht am Verdienst.

Die Beitragsordnung staffelt nach Betreuungsstufe, Einrichtungsart und der Zahl der betreuten Kinder, nicht nach Einkommen; die Familienentlastung ergibt sich nach § 90 SGB VIII im Einzelfall. Sie bindet alle Träger, die städtische Betriebskostenzuschüsse erhalten, und gilt damit über die städtischen Einrichtungen hinaus. Die hessische Freistellung nach § 32c HKJGB ist nicht als Nullzeile gebaut, sondern als Freistellung vom Stundensatz: Sechs Stunden zu je 22,60 Euro sind frei, jede weitere Stunde kostet denselben Betrag.

KrippeBetreutes Kind, nach ReihenfolgeMonatsbeitrag
Teilzeitplatz bis 5 Stunden (U I)1122,00 €
Teilzeitplatz bis 5 Stunden (U I)261,00 €
Teilzeitplatz bis 5 Stunden (U I)326,00 €
Teilzeitplatz bis 6 Stunden (U II)1135,60 €
Teilzeitplatz bis 6 Stunden (U II)267,80 €
Teilzeitplatz bis 6 Stunden (U II)326,00 €
Zweidrittelplatz bis 7 Stunden (U III)1170,00 €
Zweidrittelplatz bis 7 Stunden (U III)285,00 €
Zweidrittelplatz bis 7 Stunden (U III)326,00 €
Ganztagsplatz bis 8,5 Stunden (U IV)1188,00 €
Ganztagsplatz bis 8,5 Stunden (U IV)294,00 €
Ganztagsplatz bis 8,5 Stunden (U IV)326,00 €
Ganztagsplatz bis 44,5 Wochenstunden (U V)1226,00 €
Ganztagsplatz bis 44,5 Wochenstunden (U V)2113,00 €
Ganztagsplatz bis 44,5 Wochenstunden (U V)326,00 €
Ganztagsplatz bis 10 Stunden (U VI)1249,00 €
Ganztagsplatz bis 10 Stunden (U VI)2124,50 €
Ganztagsplatz bis 10 Stunden (U VI)326,00 €
Ganztagsplatz bis 12 Stunden (U VII)1272,00 €
Ganztagsplatz bis 12 Stunden (U VII)2136,00 €
Ganztagsplatz bis 12 Stunden (U VII)326,00 €
KindergartenBetreutes Kind, nach ReihenfolgeMonatsbeitrag
Teilzeitplatz bis 5 Stunden (K I)10,00 €
Teilzeitplatz bis 5 Stunden (K I)20,00 €
Teilzeitplatz bis 5 Stunden (K I)30,00 €
Teilzeitplatz bis 6 Stunden (K II)10,00 €
Teilzeitplatz bis 6 Stunden (K II)20,00 €
Teilzeitplatz bis 6 Stunden (K II)30,00 €
Zweidrittelplatz bis 7 Stunden (K III)122,60 €
Zweidrittelplatz bis 7 Stunden (K III)211,30 €
Zweidrittelplatz bis 7 Stunden (K III)35,65 €
Ganztagsplatz bis 8,5 Stunden (K IV)156,50 €
Ganztagsplatz bis 8,5 Stunden (K IV)228,25 €
Ganztagsplatz bis 8,5 Stunden (K IV)314,13 €
Ganztagsplatz bis 44,5 Wochenstunden (K V)165,54 €
Ganztagsplatz bis 44,5 Wochenstunden (K V)232,77 €
Ganztagsplatz bis 44,5 Wochenstunden (K V)316,39 €
Ganztagsplatz bis 10 Stunden (K VI)190,40 €
Ganztagsplatz bis 10 Stunden (K VI)245,20 €
Ganztagsplatz bis 10 Stunden (K VI)322,60 €
Ganztagsplatz bis 12 Stunden (K VII)1135,60 €
Ganztagsplatz bis 12 Stunden (K VII)267,80 €
Ganztagsplatz bis 12 Stunden (K VII)326,00 €
Hort und SchulkinderBetreutes Kind, nach ReihenfolgeMonatsbeitrag
Teilzeitplatz bis 5 Stunden (H I)194,00 €
Teilzeitplatz bis 5 Stunden (H I)247,00 €
Teilzeitplatz bis 5 Stunden (H I)326,00 €
Teilzeitplatz bis 6 Stunden (H II)1109,00 €
Teilzeitplatz bis 6 Stunden (H II)255,00 €
Teilzeitplatz bis 6 Stunden (H II)326,00 €
Quelle: Beitragsordnung als Bestandteil der Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main, Stadtrecht 5.151, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 14.06.2018

Offenbach baut die hessische Beitragsfreiheit nicht als Nullzeile, sondern als Freistellung vom Stundensatz: Für einen Teilzeitplatz bis sechs Stunden werden die Sorgeberechtigten von 22,60 Euro je Stunde freigestellt, höchstens also 135,60 Euro, und jede weitere gebuchte Stunde kostet denselben Betrag. Deshalb kostet die siebte Stunde genau 22,60 Euro und die zwölfte führt auf 135,60 Euro. Der ganze Kindergartenblock ist aus diesem einen Stundensatz ableitbar, und die Probe geht auf den Cent auf. Die Betreuungsstufen sagen ausdrücklich nichts über Öffnungszeiten; die Träger sind darin frei. Die im Stadtrecht liegende Satzungsdatei ist ein Scan mit maschinell erkanntem Text und trägt entsprechende Lesefehler; alle Beträge sind gegen die HTML-Fassung der Beitragsordnung geprüft.

Gezählt werden ausdrücklich nur die tatsächlich betreuten Geschwisterkinder, nicht alle Kinder im Haushalt, und die Kindertagespflege zählt mit. Voraussetzung ist der gewöhnliche Aufenthalt in Offenbach und der Nachweis eines betreuten Geschwisterkindes. Rechnerisch zahlt das zweite Kind die Hälfte und das dritte ein Viertel; in den höheren Stufen greift ein Mindestbetrag von 26 Euro, weshalb die dritte Spalte dort nicht weiter fällt.

Die Verpflegung unterscheidet nach Uhrzeit, nicht nach Stundenzahl: Geht die Betreuung über 12 Uhr hinaus, werden 100 Euro Essensgeld im Monat erhoben, bis 12 Uhr sind es 15 Euro Getränkegeld. Beides wird elfmal im Jahr erhoben; der beitragsfreie Monat liegt in den hessischen Sommerferien. Für Hort- und Ganztagsklassenkinder ist die Teilnahme am Essen verpflichtend. Die im Stadtrecht veröffentlichte Satzungsfassung nennt an dieser Stelle noch 80 und 12 Euro und ist insoweit überholt.

Häufige Fragen aus Hessen

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Wer legt in Hessen die Kita-Gebühren fest?
Die Gemeinde oder der Träger. Über den Umfang der angebotenen Betreuungszeiten und über den Beitrag entscheidet die Kommune. Das Land finanziert die beitragsfreien sechs Stunden, setzt den Beitrag darüber hinaus aber nicht fest.
Ab wann ist die Kita in Hessen beitragsfrei?
Beitragsfrei sind sechs Stunden täglich ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung. Wer weniger als sechs Stunden bucht, zahlt gar nichts. Wer mehr bucht, zahlt nur für den Anteil über sechs Stunden hinaus.
Ist das Mittagessen in Hessen im Beitrag enthalten?
Verpflegung ist nicht von der Beitragsfreiheit erfasst und wird gesondert berechnet.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege, die in jedem Bundesland offenstehen. Von selbst passiert keiner davon.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle. Von den rund 11.037 Kommunen in Deutschland sind hier erst wenige erhoben; welche, steht oben.