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Kitaskosten

Anliegen

Was Sie beim Kita-Beitrag selbst tun können

Kurz beantwortet

Drei Dinge entscheiden über die Höhe des Beitrags, und alle drei liegen bei Ihnen: der Antrag auf Erlass nach § 90 Abs. 4 SGB VIII, die Einkommenserklärung und die Meldung bei einem Umzug. Bei allen dreien gilt derselbe Satz: Sie wirken ab dem Monat, in dem sie eingehen, und nicht rückwirkend.

Was Sie selbst in die Hand nehmen können

4 Anliegen, jeweils mit Zuständigkeit, Kosten und Dauer. Benannt so, wie man es sagt, nicht wie es im Gesetz heißt.