Anliegen
Was Sie beim Kita-Beitrag selbst tun können
Kurz beantwortet
Drei Dinge entscheiden über die Höhe des Beitrags, und alle drei liegen bei Ihnen: der Antrag auf Erlass nach § 90 Abs. 4 SGB VIII, die Einkommenserklärung und die Meldung bei einem Umzug. Bei allen dreien gilt derselbe Satz: Sie wirken ab dem Monat, in dem sie eingehen, und nicht rückwirkend.
Was Sie selbst in die Hand nehmen können
4 Anliegen, jeweils mit Zuständigkeit, Kosten und Dauer. Benannt so, wie man es sagt, nicht wie es im Gesetz heißt.
Kita-Beitrag erlassen lassenWie werde ich vom Kita-Beitrag befreit?Wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendamt · meist vier bis acht WochenEinkommen für den Kita-Beitrag nachweisenWelche Nachweise braucht das Jugendamt für den Kita-Beitrag?die Stelle, die den Beitrag festsetzt · Bescheid meist in zwei bis sechs WochenUmzug mit Kita-Platz meldenWas passiert mit dem Kita-Beitrag, wenn ich umziehe?die Stelle am neuen Wohnort · neuer Bescheid meist innerhalb von zwei MonatenKita-Platz kündigenWie kündige ich den Kita-Platz meines Kindes?bei kommunaler Kita das Jugendamt, bei freiem Träger der Träger selbst · meist ein bis zwei Monate bis zum Wirksamwerden